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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 20.02.2005, 17:46
Beitrag #501


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OK, ich habe einige Fehler gemacht. Aber das haben wir doch fast alle gemacht, sonst würden wir hier doch nicht über MPU & EU-Führerscheine diskutieren. Außerdem dachte ich letztes Jahr nicht, dass Deutschland vorhat EU-Recht zu beugen. crybaby.gif


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Perplex
Beitrag 20.02.2005, 17:58
Beitrag #502


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Noch darf ich ja in Deutschland fahren.

Wann die NUTZUNGSUNTERSAGUNG mit SOFORTVOLLZUG kommt & ob überhaupt, das weiß ich auch nicht.

Warum soll ich in Deutschland nie wieder fahren dürfen?
Nur weil ich hier offen meine Fehler offen zugebe? blushing.gif


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Medusa
Beitrag 20.02.2005, 17:59
Beitrag #503


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Wenn ich es richtig verstehe hast Du Deine CZ FE gemacht während in D. der Antrag lief. Daraus könnten vielleicht Probleme entstehen (?) - in D wird im Antrag gefragt, ob woanders ein Antrag läuft. In CZ vermutlich auch. Der Grund dafür ist die europäische FE Richtlinie, nach der man nur eine FE besitzen darf. Ich hoffe für Dich, daß nicht am Ende daraus Fahren ohne FE wird, indem man es so dreht, daß Du während der Laufzeit des dt. Antrags keine rechtsgültige FE in einem anderen Land machen konntest..
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Kermit007
Beitrag 20.02.2005, 18:15
Beitrag #504


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Gibt es eigentlich schon Urteile/laufende Prozesse wg. Fahren ohne FE gegen einen CZ-FE-Besitzer?
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Medusa
Beitrag 20.02.2005, 18:20
Beitrag #505


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Zitat (Kermit007 @ 20.02.2005, 18:15)
Gibt es eigentlich schon Urteile/laufende Prozesse wg. Fahren ohne FE gegen einen CZ-FE-Besitzer?

Meinst Du nach Gebrauchsuntersagung? Ohne Gebrauchsuntersagung ist das bei rechtmäßigen FE Erteilungen nach der Sperrfrist gemäß Kapper Urteil kaum möglich. Ob NL oder CZ ist egal - alles Europa ..
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Kermit007
Beitrag 20.02.2005, 18:24
Beitrag #506


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Nene, ich meine ohne Nutzungsuntersagung. Also im Prinzip wg.:

- noch laufendem Antrag auf Wiedererteilung in BRD während man den CZ-Lappen gemacht hat
- oder anderer Unstimmigkeiten hinsichtlich der Legalität der FE (185-Rili ect.)
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Perplex
Beitrag 20.02.2005, 18:25
Beitrag #507


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Wenn ich in Deutschland einen Antrag auf Wiederteilung der Fahrerlaubnis
gestellt habe & der Antrag noch läuft, dann habe ich die deutsche Fahrerlaubnis noch lange nicht. Die ist eben immer noch weg. Und weil ich jetzt die CZ-Fahrerlaubnis habe, kann ich den dt. Führerschein nicht mehr bekommen. Eine Fahrerlaubnis von Deutschland brauche ich auch nicht mehr, denn ich habe ja eine Erlaubnis in Tschechien legal erworben, die eben auch in Deutschland gilt, gelten muß. mad.gif


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Perplex
Beitrag 20.02.2005, 18:37
Beitrag #508


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Kermit007!
Hast Du mehr Info’s über Urteile/laufende Prozesse wg. Fahren ohne FE gegen einen CZ-FE-Besitzer? mellow.gif


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Kermit007
Beitrag 20.02.2005, 19:32
Beitrag #509


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Leider nicht, deshalb frage ich ja... ich kenne eigentlich gar keinen Fall... was micvh im Moment noch ungemein beruhigt whistling.gif
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Uwe
Beitrag 20.02.2005, 19:33
Beitrag #510


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63 absolut nicht zum Thema passende Beiträge hier herausgesplittet und hier entsorgt.

Leider müssen immer wieder die sachlich Diskutierenden unter dem Ergüssen einiger Provokateure und Heulsusen leiden. Kaum war dieser Thread mal ein Wochenende nicht so intensiv kontrolliert, geht hier der Punk ab. ranting.gif mad.gif

Ich bin es wirklich leid, immer und immer wieder zu vernünftiger Diskussionskultur aufzurufen. Und täglich grüßt das Murmeltier....wallbash.gif

Ähnlich geartete Beiträge werden in Zukunft einfach immer wieder gelöscht. Ich bitte die Stammuser, nicht mehr auf irgendein Gesülze einzugehen. Das erleichtert mir das Löschen ungemein. wavey.gif

Gruß Uwe
ranting.gif


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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strichachtdoktor
Beitrag 20.02.2005, 20:52
Beitrag #511


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Zitat (Thommy Bumm @ 20.02.2005, 18:25)
Wenn ich in Deutschland einen Antrag auf Wiederteilung der Fahrerlaubnis
gestellt habe & der Antrag noch läuft, dann habe ich die deutsche Fahrerlaubnis noch lange nicht. Die ist eben immer noch weg. Und weil ich jetzt die CZ-Fahrerlaubnis habe, kann ich den dt. Führerschein nicht mehr bekommen. Eine Fahrerlaubnis von Deutschland brauche ich auch nicht mehr, denn ich habe ja eine Erlaubnis in Tschechien legal erworben, die eben auch in Deutschland gilt, gelten muß. mad.gif

... ein jetzt moeglicher Weg ware ein Antrag auf Umschreibung des CZ-FS.

Natuerlich kommt dann eine MPU-Anforderung. Die verweigern. Und dann gegen die NU klagen. Deutschland muss aber nicht jede EU-FE anerkennen, sagt selbst die EU. Daher: Ausgang ungewiss ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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michael_mk
Beitrag 20.02.2005, 20:54
Beitrag #512


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umschreiben lassen?ich denke mir das du den deutschen führerschein erst garnicht in den händen bekommen wirst,sondern das du direkt nen schreiben zwecks MPU bekommst!


**** Anmerkung Moderator:

Absolut unnötiges Zitat entfernt. Bitte nur dann zitieren, wenn auf einen bestimmten Teil eines Beitrags Bezug genommen wird.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.02.2005, 21:30
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Cabarete
Beitrag 20.02.2005, 22:54
Beitrag #513


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Hallo, zusammen.
Umschreibung des CZ-FS erfolgt nur, wenn man die Einhaltung der 185 Tage nachweisen kann. Habe mich deshalb auf dem für mich zuständigen Landratsamt erkundigt. In dem Schreiben wird mir mitgeteilt, daß es in D auch nicht mehr notwendig ist, einen EU-FS umschreiben zu lassen. Die Führerscheinstelle sagt auch, daß man wenn keine MPU Anordnung vorliegt, bzw. die Verjährungsfrist abgelaufen ist, mit dem EU-FS uneingeschränkt fahren kann. Bei bekanntwerden, des FS auf dem zust. Landratsamt erfolgt eine Überprüfung ob eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden kann. Es ist hierbei egal was rauskommt, auf jeden fall wird der ausstellende Staat informiert, daß die Fahrerlaubnis unrechtmäßig erworben wurde (wegen 185 Tage) Die weiteren Maßnachmen liegen dann beim ausstellenden Staat.

MfG Cab.
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 20.02.2005, 23:42
Beitrag #514


Neuling
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Also Leute...

Ich habe heute meine 1. Verkehrskontroille mit meinem CZ Schein gehabt....

40 Minuten hat das ganze gedauert ranting.gif

Dann kamen die werten Herren an und fragten mich ob ich denn in der Tschechei einen Wohnsitz habe-was ich verneinte. Daraufhin sagte mir der überaus freundliche police.gif daß die Daten auf dem Führerschein nun mit den Tschechischen Behörden abgeglichen werden und sollte da was nicht stimmen würde ich eine Anzeige bekommen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis crybaby.gif

Ich erklärte ihm die Situation daß in der CZ die 185 Tagesregelung erst seit dem 17.01.05 gilt und ich mich VORHER in der Fahrschule eingetragen habe und somit nicht gegen irgendein Recht verstoßen habe! Darauf wurde der police.gif etwas pampig und meinte ich solle doch nicht glauben daß ich mehr Erfahrung mit CZ Schein habe als er da es irgendein neues Gesetz gäbe was die EU FE angeht!




Bekomm ich jetzt dann eien Anzeige wegen fahren OHNE ???


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Medusa
Beitrag 20.02.2005, 23:57
Beitrag #515


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Zitat
Bekomm ich jetzt dann eien Anzeige wegen fahren OHNE ???


Du warst ja nicht ohne FE unterwegs.
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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 00:01
Beitrag #516


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Zitat (Cabarete @ 20.02.2005, 22:54)
Hallo, zusammen.
Umschreibung des CZ-FS  erfolgt nur, wenn man die Einhaltung der 185 Tage nachweisen kann.

Was ist den wenn Du die Karte verlieren solltest? Dann ist doch die am Wohnsitz befindliche FS zuständig für die Ausstellung eines Ersatzdokuments = dt. EU-FE .... Die obige Aussage der FS widerspricht nach meiner Ansicht auch dem EuGH Urteil.
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peter K
Beitrag 21.02.2005, 00:07
Beitrag #517


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Zitat (Medusa @ 21.02.2005, 00:01)
Was ist den wenn Du die Karte verlieren solltest? Dann ist doch die am Wohnsitz befindliche FS zuständig für die Ausstellung eines Ersatzdokuments = dt. EU-FE ....

Sicher? Hab da bei den gelesenen Threads meine Zweifel. think.gif
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Roland
Beitrag 21.02.2005, 00:08
Beitrag #518


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Zitat
Was ist den wenn Du die Karte verlieren solltest? Dann ist doch die am Wohnsitz befindliche FS zuständig für die Ausstellung eines Ersatzdokuments = dt. EU-FE ....


Wie willst du denen denn erklären dass du mal nen CZ-FS hattest ???
Meines Erachtens können dir in dem Fall nur die tschechischen Behörden auch wieder nen FS ausstellen.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 00:12
Beitrag #519


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Karte rechtzeitig mit hoher Auflösung scannen, Adresse der ausstellenden Behörde gleich dazulegen. Das sollte wohl reichen. Die "Bearbeitungszeit" dürfte wohl "etwas" höher sein .. Ich würde meinen Anwalt vorschicken. Mit gewissen Leuten rede ich lieber nicht ohne rechtlichen Beistand.
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Roland
Beitrag 21.02.2005, 00:18
Beitrag #520


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Zitat
Karte rechtzeitig mit hoher Auflösung scannen, Adresse der ausstellenden Behörde gleich dazulegen. Das sollte wohl reichen.


Ihr glaubt doch bitte nicht wirklich dass Ihr von deutschen Behörden nen deutschen EU-FS ausgestellt bekommt mit nem Scan von einem tschechischen FS und dem Verweis auf die ausstellende CZ-Behörde rofl1.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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peter K
Beitrag 21.02.2005, 00:24
Beitrag #521


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Der Versuch ist hoffentlich nicht schon strafbar.

**** Anmerkung Moderator:

Unsinnige und ewig lange Zitate, da Quote in der Quote entfernt. Bitte nur Bezugnahmen zitieren und nicht einfach den letzten Beitrag.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 21.02.2005, 13:40
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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 00:30
Beitrag #522


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Ist Dir offensichtlich entgangen, daß die Adresse zur Kontakterleichterung dienen sollte rofl1.gif
Der Scan gibt der FS alle Daten für die Anfrage an die ausstellende Behörde zur Hand. Oh Mann ....
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peter K
Beitrag 21.02.2005, 00:39
Beitrag #523


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Zitat (Medusa @ 21.02.2005, 00:30)
Ist Dir offensichtlich entgangen, daß die Adresse zur Kontakterleichterung dienen sollte  rofl1.gif
Der Scan gibt der FS alle Daten für die Anfrage an die ausstellende Behörde zur Hand. Oh Mann ....

Nur beim Überfall der nachsten Tankstelle läßt Du deinen Perso auch nicht zurück, zwecks Feststellung Deiner persönlichen Daten?? think.gif
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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 00:42
Beitrag #524


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Zitat
Nur beim Überfall der nachsten Tankstelle läßt Du deinen Perso auch nicht zurück, zwecks Fesstellung Deiner persönlichen Daten??


Der Sinn dieser Bermerkung erschließt sich mir leider nicht ganz. Wegen abgleiten ins Off Topic weiteres bitte per PM.
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peter K
Beitrag 21.02.2005, 00:47
Beitrag #525


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Zitat (Medusa @ 21.02.2005, 00:42)
Der Sinn dieser Bermerkung erschließt sich mir leider nicht ganz. Wegen abgleiten ins Off Topic bitte weiteres per PM.

Warum DU CZ-FS?
Gründe soooooooooviele und laaaaaange Treads.
Warum, bei Verlust noch deutsche FsST benachrichtigen??? wallbash.gif

Off Topic? Nö.
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Cabarete
Beitrag 21.02.2005, 00:52
Beitrag #526


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Bei Verlieren der Karte, bleibt Dir nur die Möglichkeit, Dich an die Ausstellende Behörde in CZ zu wenden. Auf meine Anfrage an die Führerscheinstelle in D daß es zum Zeitpunkt des Erwerbs noch keine Wohnsitzregelung in CZ gab, wurde im Antwortschreiben nicht eingegangen. Also, könnt Ihr Euch denken, wie das in Zukunft ablaufen soll. D will Zeit gewinnen, und die CZ dazu bringen diese FE wieder zurückzunehmen, oder für ungültig zu erklären.

MfG. Cab.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.02.2005, 01:16
Beitrag #527


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Ich denke, dass nach einem Verlust eines EU-Fuehrerscheines die Behoerde fuer die Erneuerung des Dokumentes zustaendig ist, die es zuerst erteilt hat - unabhaengig vom Wohnsitz. Denn eine niederlaendische FE bleibt eine solche, auch wenn der Inhaber laengst woanders wohnt und sie kann (im Augenblick) natuerlich nur durch eine NL-Karte auch nachgewiesen werden.

Ein deutscher Fuehrerschein aufgrund einer NL-Fahrerlaubnis ist zumindest im Augenblick noch nicht denkbar.

Etwas anderes wird es sein, wenn irgendwann mal alle Fuehrerscheinstellen der EU so eng vernetzt sind und so problemlos zusammenarbeiten, dass die NL-Fuehrerscheinakte an die FEB des aktuellen Wohnortes versandt werden kann - aehnlich eines Umzuges innerhalb Deutschlands, wo die Akten ja dann auch "hinterherreisen". Das setzt zunaechst voraus, dass die Fahrerlaubnis jedes Landes innerhalb der EU vollstaendig und "ohne Wenn und Aber" akzeptiert wird, sodass die Wiederbeschaffung eines verlorenen Dokumentes durch eine andere als die Ersterteiler-FEB zu keinerlei Diskussionen (etc.) fuehrt.


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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 01:41
Beitrag #528


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Die CZ stellt Ersatzdokumente nur an Personen aus, die sich nachweislich 185 Tage im Land aufhalten. Dies galt, im Gegensatz zur Erstausstellung, sogar schon vor dem 17.01.2005.


Aus Artikel 1 - Richtlinie 91 / 439 / EWG:

(3) Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat seine einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, der ärztlichen Kontrolle und der steuerlichen Bestimmungen auf den Führerscheininhaber anwenden und auf dem Führerschein die für die Verwaltung unerlässlichen Angaben eintragen.

Aus Artikel 7 - Richtlinie 91 / 439 / EWG:

Die Ausstellung des Führerscheins hängt außerdem ab

b) vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student - während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten - im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.


Die Richtlinie spricht nicht von Ersatzdokumenten. Es kann kaum verlangt werden, für ein halbes Jahr erneut in das ausstellende Land zu ziehen. Nach 1 Abs. 3 kann D. die Erstausstellung in CZ vermerken. Nach 7 Abs. b ist D. für mich zuständig.

Letzlich ergibt sich für mich eine Art Umschreibung.

think.gif
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Cabarete
Beitrag 21.02.2005, 01:49
Beitrag #529


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Ist in Ordnung. Aber D verweigert die Anerkennung als rechtmäßig erworbenes Dokument, mit der Begründung sich nicht an die 185 Tage gehalten zu haben und stellt auch deshalb keinen D- EU-FS aus. Daß es diese Regelung zum Zeitpunkt des Erwerbs in CZ noch nicht gab interessiert D nicht. Klare Mitteilung von der FS-Stelle die für mich zuständig ist. Wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als die Wohnsitzregelung zu erfüllen.

MfG. Cab.
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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 02:09
Beitrag #530


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Zitat
Aber D verweigert die Anerkennung als rechtmäßig erworbenes Dokument, mit der Begründung sich nicht an die 185 Tage gehalten zu haben


Dazu hat D lt. EuGH kein Recht. Legt D. es darauf an Stammkunde beim EuGH zu werden? whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 02:31
Beitrag #531


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@ Medusa

Recht hin oder her. Das Problem bei einem verlorenen Dokument ist immer noch, dass Du den Besitz nachweisen musst. Dies wird Dir, wie vorgeschlagen, mit einer Kopie sicher nicht gelingen.

Nimmt man tatsächlich an, dass D nunmehr wieder für den Ersatz des verlorengegangenen Dokumentes zuständig ist. Wie gedenkst Du die Behörden davon zu überzeugen, jemals besagten Schein besessen zu haben? Dieses Prüfungsrecht hat die Behörde jedenfalls, da sie natürlich niemandem einen Ersatz für etwas ausstellen darf, was er nicht zuvor auch besessen hat.


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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 02:38
Beitrag #532


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@XDiver

D. überprüft die Echtheit der FE gegebenenfalls bei der ausstellenden Behörde. Dies sollte bei der Ersatzausstellung auch möglich sein? Der Scan / Kopie enthält ja alle Daten, die bei der Echtheitsüberprüfung ebenfalls vorlägen. Wäre eine notariell beglaubigte Kopie besser? Eidesstattliche Erklärung über Besitz vor einem Notar / Rechtsanwalt / Gericht?
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Perplex
Beitrag 21.02.2005, 02:46
Beitrag #533


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Für Ersatzdokumente ist immer die ausstellende Behörde zuständig, auch wenn man später in einem anderen Land wohnt.
Wenn Deutschland für ein Ersatzdokument zuständig sein soll, dann bedarf es erst einmal einer förmlichen Umschreibung. biggrin.gif


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Medusa
Beitrag 21.02.2005, 02:51
Beitrag #534


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.02.2005, 02:46)
Wenn Deutschland für ein Ersatzdokument zuständig sein soll, dann bedarf es erst einmal einer förmlichen Umschreibung. biggrin.gif

Wenn man genau hinsieht ist eine Umschreibung ein Tausch einer EU-FE in eine EU-FE. Es gibt keine D-FE mehr. Deshalb ist ein Umtausch ja auch nicht nötig. Verliere ich meine FE nach Umzug in D. muß ich auch nicht zur FS des ehemaligen Wohnsitzes.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.02.2005, 02:53
Beitrag #535


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Die Polen und die Tschechen werden von sich aus keine Fuehrerscheine zuruecknehmen, die ohne Erfuellung der Wohnsitzregelung erteilt wurden, weil sie gar keine Durchfuehrungsbestimmungen fuer diese Richtlinie hatten und daher voellig legal nach nationalen Richtlinien erteilt haben. Voellig legal heisst auch, dass diese Laender gar keine rechtliche Handhabe haben, diese Scheine wieder einzuziehen.

Immerhin haben diese Laender, die Wohnsitzregulierung innerhalb von nur 7 Monaten umgesetzt - viel schneller schaffen es andere EU-Laender auch nicht, Regeln der EU in nationale Bestimmungen zu uebertragen.

Ich denke, das mit den 185 Tagen ist nicht wirklich ein Problem. Es ist aergerlich fuer die Deutschen, ja sicher. Aber nicht mehr zu aendern ...

Die 185-Tage-Debatte ist ein Nebenkriegsschauplatz. Mehr nicht.

Richtig rund wird es bei ganz anderen Dingen gehen:
Das VG Muenchen laesst z.B. deutlich erkennen, dass es keinen Grund sieht, von einzelnen Unterparagraphen des §28 FeV zu lassen, obwohl im EuGH-Urteil der Kapper-Sache deutlich nachzulesen ist, was der EuGH vom ganzen §28 FeV haelt. Naemlich gar nichts. Und der EuGH sieht dadurch auch nicht den Artikel 8 der Fuehrerscheinrichtlinie zutreffend umgesetzt.

Das VG Muenchen dagegen schon:
Zitat
Denn der EuGH habe seine Entscheidung vom 29. April 2004 gerade unter Ausblendung des erst im Nachhinein geschaffenen und von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG abgedeckten Zuerteilungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV getroffen, zumal das Verfahren gem. § 28 Abs. 5 FeV auch sicherstelle, dass einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt werde.
Quelle

Und solche diffizilen Auslegungsfragen koennen noch so manchem FS-Inhaber das Genick brechen - ohne dass er irgendeinen Einfluss darauf haette. Und sollte sich Deutschland in dem Punkt in einem weiteren Verfahren vor dem EuGH durchsetzen - was gar nicht so unwahrscheinlich scheint, denn schon nach der Kapper-Sache gab es Stimmen, die die Meinung vertreten haben, Deutschland habe da nur verloren, weil es denkbar schlecht vertreten wurde - dann sind wieder Tuer und Tor fuer die alte Entzugspraxis geoeffnet.


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Jack Daniels
Beitrag 21.02.2005, 03:23
Beitrag #536


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Ich sehe goldene Zeiten anbrechen,allerdings in erster Linie für Anwälte.
Ein Bekannter hat sich auch erst kürzlich bei seinem Anwalt erkundigt wie er es anstellen könne übers Ausland wieder an den Schein zu kommen,für die MPU hat er nichts übrig,er versäuft das Geld lieber.Sein Anwalt hat offen zugegeben das er bei der ganzen Problematik noch nicht ganz durchsteigt und deshalb jedem davon abrät.Er kennt aber genügend Kollegen die das alles ganz locker sehen,die bekommen ihr Honorar dann ja so oder so.Der Anwalt hat sich anscheinend mit seinem Ex-Chef beraten der das Verkehrsrecht zum Leidwesen der Justiz sehr gut beherscht und selbst der sei da sehr vorsichtig und versucht mit einem Kollegen des Verwaltungsrechts und einem für EU-Recht klarheit in die Sache zu bringen.Die sehen anscheinend noch viele Wiedersprüchlichkeiten und Fallstricke im Thema EU-Führerschein und drohende MPU in Deutschland.Die sollen aber auch der Meinung sein das eher eine MPU in allen Ländern eingeführt wird als das sie in Deutschland abgeschafft wird.Es dürfte ja auch kein Land interesse haben das ihre schlimmsten Sünder den Schein nach dem Entzug einfach in einem Nachbarland machen und dann wieder die heimatlichen Strassen unsicher machen.In welcher Form dann eine MPU stattfindet sei aber ein anderes Thema.
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Perplex
Beitrag 21.02.2005, 10:21
Beitrag #537


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DEUTSCHLAND HAT WOHL ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM DAMIT STÄNDIG EU-RECHT ZU BEUGEN.

Was kann Deutschland im Endeffekt schon passieren?
MICHTS im Vergleich zu dem was es gewinnt, wenn es weiter an der jetzigen MPU-Regelung festhält. Es geht doch schon lange nicht mehr nur um Sicherheit im Straßenverkehr. Denn wenn es nur darum ginge, dann bräuchte die MPU & Nebenkosten nicht so schweineteuer zu sein.
Wir wissen doch alle, dass Deutschland sich seine goldene Gans nicht so einfach wegnehmen lässt.
Ein Bewährungshelfer für Straffällige & Haftentlassene kostet ja auch nichts.

Es ist doch für Deutschland & die MPU-Kandidaten ein reine wirtschaftliche Rechnung:

Deutschland hält immer die Verkehrssicherheit hoch & nimmt wissentlich in kauf, dass karakterlich geeignete Menschen, aus finanziellen oder zeitlichen Gründen, die MPU einfach nicht schaffen können. Besonders wenn man auf seinen Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen ist.

Dagegen sagt sich ein MPU-Kandidat, bevor er sich auf eine so unsichere Sache wie eine MPU einlässt, gehe ich doch lieber ins Ausland. Fahren kann ich ja, also bestehe ich lieber dort die Prüfung. Wenn man dann noch offiziell seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlegt, ist das nach GELTENDEM RECHT VOLLKOMMEN LEGAL.

DAS IST REINE MARKWITSCHAFT.

Hätte mir Deutschland ein günstigeres Angebot gemacht, dann hätte ich mich sicherlich dafür entschieden. hypocrite.gif


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mirko1
Beitrag 21.02.2005, 12:07
Beitrag #538


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was mich verwundert ist das die police.gif Kontrollen 2 mal so ausgehen, einandermal wird der FS beschlagnahmt, dann wieder so, dann wieder so, dann kann man ihn wieder bei der Polizei abholen, einmal so und einandermal so.

Das kann´s ja nicht sein? die police.gif muss doch immer gleich verfahren, also was sollen die ganzen Unterschiede?

Willkür? gute Laune der police.gif ist das Recht? also ich finde das es im Hoch gelobten und "Fairen Rechts-System" in Deutschland das nicht geben dürfte, gehen mit den EU-Führerscheinen um wies denen gerade in den Kram passt, das gibt’s ja nicht.
Wie soll da noch einer mit seinem EU-FS eine klare richtline-vorgehensweise erkennen können. mad.gif
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Cabarete
Beitrag 21.02.2005, 12:22
Beitrag #539


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Nochmal zum verlorengegangenen EU- FS.
Also dann, auf zur Führerscheinstelle und den CZ,NL oder PL EU-FS registrieren lassen. Dann allerdings besteht die Gefahr einer Nutzungsuntersagung wegen fehlender MPU oder anderweitiger Eignungszweifel. Die Registrierung des FS erfolgt auch durch die Pol. bei der ersten Routinekontrolle. Ergo, ist es nur eine Frage der Zeit, und man ist immer mit einem unguten Gefühl unterwegs.

MfG. Cab.
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mirko1
Beitrag 21.02.2005, 12:33
Beitrag #540


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@Cabarete
Zitat
man ist immer mit einem unguten Gefühl unterwegs.

so ist es, es nützt alles nix, wir müssen auf die Eugh entscheidung die Irgendwann kommt warten. voher am besten LAUFEN. crybaby.gif
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Beitrag 21.02.2005, 12:54
Beitrag #541


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Zitat (mirko1 @ 21.02.2005, 12:33)
@Cabarete
Zitat
man ist immer mit einem unguten Gefühl unterwegs.

so ist es, es nützt alles nix, wir müssen auf die Eugh entscheidung die Irgendwann kommt warten. voher am besten LAUFEN. crybaby.gif

Wozu haben wir dann den EU FE gemacht? Damit wir die nächste Monate-vielleicht Jahre laufen-was wir bis jetzt ja ohne FE ja sowieso schon getan haben?

Ich wurde gestern das 1. mal Kontrolliert und mir wurde der cz schein wieder zurück gegeben mit dem Hinweis daß nun das ganze geprüft wird und sollten irgendwo unstimmigkeiten sein werde ich eine anzeige bekommen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nun werde ich mich eben auf eine MPU vorbereiten müssen - aber ich werde sie machen wenn sie mir angeordnet wird. Da ich ja absolut trocken bin und meien Fehler eingesehen habe rechne ich mir eigentlich ganz gute Chancen aus zu bestehen...
Sollte ich nicht bestehen habe ich Pech gehabt und bekomme eine Nutzungsuntersagung-die bekomme ich aber auch wenn ich der MPU Anordnung nicht folge leiste. Also werd ichs eben versuchen.


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Levent
Beitrag 21.02.2005, 13:02
Beitrag #542


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Zitat (Jack Daniels @ 21.02.2005, 03:23)
Es dürfte ja auch kein Land interesse haben das ihre schlimmsten Sünder den Schein nach dem Entzug einfach in einem Nachbarland machen und dann wieder die heimatlichen Strassen unsicher machen.In welcher Form dann eine MPU stattfindet sei aber ein anderes Thema.

Und wie schaut es aus wenn man dann einen FS hat , aus keinem der EU Staaten, den kann ich doch 6 monate benutzen !


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gerri
Beitrag 21.02.2005, 13:06
Beitrag #543


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hey leute,soweit ist es noch nicht..angenommen ihr bekommt eine NU. dann klagt ihr beim VG,und da das urteil aus brüssel genau so gut zu euern gunsten ausgehen kann werdet ihr bis zum endgültigen beschluss auch weiter fahren dürfen.. ansonsten sofort schadensersatzklage erheben,deutschland fährt auf ganz dünnen eis.ich sollte schon am 17.2.05 eine nutzungsuntersagung bekommen,und davor auch schon...und wenn die vom strassenverkehrsamt sich so sicher wären dann würde ich meinen fs schon längst nicht mehr haben.mein anwalt hat denen schon mit einer klage gedroht...also lasst euch nicht verrückt machen..und niemand hier weiss ob der typ aus münchen seinen fs abgegeben hat oder nicht..die behörden wollten das,ja, aber entscheiden tut hier noch das gericht..und nirgendwo steht das der jetzt seinen fs abgeben musste...


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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 13:09
Beitrag #544


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Zitat
ansonsten sofort schadensersatzklage erheben


Viel Spaß. Die dürfte ausgehen wie das Hornberger Schießen.


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gerri
Beitrag 21.02.2005, 13:12
Beitrag #545


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nein xdiver,habe mich erkundigt.da bestehen gute chancen..


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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 13:16
Beitrag #546


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Da wüsste ich gerne, auf welcher Grundlage. An die Amtshaftung sind in Deutschland strenge Voraussetzungen geknüpft. Die dürften bei einer Nutzungsuntersagung nicht so leicht zu erfüllen sein.

Übrigens haben darüber deutsche Gerichte zu entscheiden, der Weg zum EuGH dürfte hierfür nicht zugänglich sein, so dass Du Dir ausrechnen kannst, was dabei herauskommt.


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Andreas
Beitrag 21.02.2005, 13:20
Beitrag #547


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Zitat (Levent @ 21.02.2005, 13:02)
Zitat (Jack Daniels @ 21.02.2005, 03:23)
Es dürfte ja auch kein Land interesse haben das ihre schlimmsten Sünder den Schein nach dem Entzug einfach in einem Nachbarland machen und dann wieder die heimatlichen Strassen unsicher machen.In welcher Form dann eine  MPU stattfindet sei aber ein anderes Thema.

Und wie schaut es aus wenn man dann einen FS hat , aus keinem der EU Staaten, den kann ich doch 6 monate benutzen !

Wenn deine deutsche FE entzogen wurde, dann darfst du mit einem FS aus einem Nicht-EU-Staat in D überhaupt nicht fahren.


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mirko1
Beitrag 21.02.2005, 13:23
Beitrag #548


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Zitat (gerri @ 21.02.2005, 13:06)
ich sollte schon am 17.2.05 eine nutzungsuntersagung bekommen,und davor auch schon...und wenn die vom strassenverkehrsamt sich so sicher wären dann würde ich meinen fs schon längst nicht mehr haben.

soll heissen das deine Nutzungsuntersagung am 17.02. nach der MPU-Anordnung hätte kommen sollen und diese noch nicht gekommen ist?

hmmm...
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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 13:28
Beitrag #549


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Zitat
wer keine Ahnung hat sollte sich ein wenig zurückhalten


Gute Idee, mach das! ranting.gif

Fakt ist nunmal, dass zwingende Voraussetzung für einen Amtshaftungsanspruch ein Verschulden der Behörde bzw. des Beamten ist. Er muss pflichtwidrig gehandelt haben. Da dies, angesichts der offenen Rechtslage, wohl eher nicht vorliegen dürfte, gibt´s auch keinen Anspruch und mithin kein Geld. wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 21.02.2005, 13:30
Beitrag #550


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Zitat
soll heissen das deine Nutzungsuntersagung am 17.02. nach der MPU-Anordnung hätte kommen sollen und diese noch nicht gekommen ist?


Das hatte gerri so geschrieben.

Aber überlegt mal. Am 17.2. ist die Frist abgelaufen, am 18 (frühestens) wandert der Fall als Wiedervorlage auf den Tisch des SB. Bis das entsprechende Schreiben ausgefertigt und versand ist vergehen auch noch ein paar Tage. Ein wenig Geduld wäre also noch angebracht.


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