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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:26
Beitrag #451





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Damit hätten wir das Österreich_Urteil ausgeschlossen. Bliebe noch ein Fall in ganz D, seit der ganzen Zeit... den ich aber nicht kenne. So sicher seid ihr aber auch nicht auf den Beinen.
Ich argumentiere mit verscheidenen Gerichten mit unterschiedlichen Richtern in ganz D.
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:29
Beitrag #452





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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:22)
Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:19)
Nun gut, das hat nicht die Auswirkungen, die du dir vorsttellst. ... Wer wohnt in Ö, wer hat die Ö-MPU-Variante abgelegt...

Du solltest diesen Thread etwas genauer lesen, es gibt nämlich 2 Urteile des VG München. In einem Fall lag eine Art MPU aus Österreich vor, im zweiten Fall nicht. Der zweite Fall ist also die "klassische Gebrauchsuntersagung" eines EU-FS, wie er in den nächsten Monaten in D sicher noch öfter vorkommen wird (auch mit FS aus anderen EU-Ländern).

Natürlich kann ich mit meinen Voraussagen, was in den nächsten Monaten passiert, zum Miliardär werden... doch dadurch werden die Aussagen eher abgeschwächt.
Kein Mensch kann in die Zukunft sehen und Prognosen abgeben, die stimmen müssen!!!!!!!!!!!
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:29
Beitrag #453


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:26)
Damit hätten wir das Österreich_Urteil ausgeschlossen. Bliebe noch ein Fall in ganz D, seit der ganzen Zeit... den ich aber nicht kenne. So sicher seid ihr aber auch nicht auf den Beinen.
Ich argumentiere mit verscheidenen Gerichten mit unterschiedlichen Richtern in ganz D.

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen? Könntest du dies noch einmal in verständliche Worte fassen?? rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 20:36
Beitrag #454


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Zitat
Du hast aber mit Sicherheit die Sache mit dem Österreicher vor dem VG München auch zur Kenntniss genommen....oder? Und aus wars!!!

Ich nehme hier so ziemlich alles zur Kenntnis, Lucky.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 19.02.2005, 20:36
Beitrag #455





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Lieber Gast,

denn sollte mann aber wissen bevor man hier mitdiskutiert.
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:39
Beitrag #456


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:32)
Andreas, bevor du kamst, war hier nur von einem Urteil die Rede (mach dir wenigstens die Mühe, 1 Seite durchzulesen, bevor du anfängst zu diskutieren.
Nochmal: Wir hatten 1 Fall, das war der Österreicher.
Wir hatten 2 Fall, den hat Andreas ins Spiel gebracht, von dem ich nichts weiss
A

Ich würde dir zunächst empfehlen, diesen Thread sehr genau zu lesen. Dann wirst du feststellen, dass es 2 Urteile des VG München gibt. Dies ist keine Behauptung von mir, sondern eine Tatsache. Dies wird in diesem Thread sogar durch Zeitungsartikel in der SZ belegt.

Also erst lesen, dann schreiben. sad.gif


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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:47
Beitrag #457


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 20:44)
ansonsten ist für mich EOD shutup.gif

Nicht für für dich.....

Kommt hier rein, hat offensichtlich den Thread nicht einmal ansatzweise gelesen (von den anderen Threads ganz zu schweigen) und schwingt sich hier als großer Wissender auf. Sorry, aber das ist mir wirklich zu doof. sad.gif


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 20:48
Beitrag #458


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Zitat
Andreas, nett dass du mich so zurechtweisst, so wird der Infoaustausch sicherlich sehr... gefördert.
Gut, ich weiss auch nicht alles und jetzt habe ich vernommen, dass es ein zweites Urteil...Verfügung oder was immer gibt.


Andreas ist Moderator dieses Forums und weist einige Leute hin und wieder mal auf Foums-Netiquette und Disclaimer hin... Is sein Job....



Zitat
ch wollte sagen, Verwaltungsgerichte gibt es zu hunderten in D. Und überall könnten und werden (bei dieser großen Zahl) unterschiedlich ausfallen.
Oder anders gesagt, könnten unterschiedlich ausfallen.


Könnte. O.k. Warten wir die Urteile der VG's ab. Im Moment bin ich gewillt, einem Urteil aus BY zu folgen....


Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:49
Beitrag #459





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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:47)
[

Ich möchte nur die Diskussion weiterführen und neue Fakten erfahren und und und.
Jetzt hindern mich Andreas und der andere daren, nein uns alle!!!

NOCH EINMAL; LASSEN WIR DIE ABWERTUNGEN UND MACHEN WEITER
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Peter Lustig
Beitrag 19.02.2005, 20:50
Beitrag #460


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Zitat (luky_luke @ 19.02.2005, 20:41)
...do soag i jetzt moal nix dazou!!!

Hääh? Wos isn jetzat dös? Bayrochinesisch oder niederbayrisch? laugh2.gif
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Mr.T
Beitrag 19.02.2005, 20:53
Beitrag #461


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:49)
Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:47)
[

Ich möchte nur die Diskussion weiterführen und neue Fakten erfahren und und und.
Jetzt hindern mich Andreas und der andere daren, nein uns alle!!!

NOCH EINMAL; LASSEN WIR DIE ABWERTUNGEN UND MACHEN WEITER

Melde dich an, dann werden auch deine Probleme kleiner. Sonst wird bald niemand mehr mit dir "diskutieren".


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:05
Beitrag #462


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:55)
Ich denke schon, dass die meisten hier mit mir weiter diskutieren werden, viell. nicht heute, aber die anderen Tage.

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. wink.gif

Zitat
Ihr schafft es nicht, mich davon abzubringen, noch einmal zu bitten, wenden wir uns wieder dem Thama zu.


Wir wollen dich auch nicht davon abbringen.

Bevor man hier jedoch mitdiskutiert, sollte man sich zunächst in die vorhandenen Threads umfassend einlesen. Wenn man dann noch konkret verständliche Fragen stellt, bekommt man u. U. auch ein vernünftige Antwort. Außerdem sollte man sich auch einen individuellen Nicknamen zulegen, dies ist auch ohne eine Anmeldung im Forum möglich. Bitte bedenke auch, dass der normale Mitleser nicht in der Lage ist anhand der IP-Nummern die verschiedenen Gäste zu unterscheiden. So erscheinen dann nur noch Gäste im Thread und keiner weiß noch, wer jetzt wem eine Antwort gibt.

Bei Beachtung dieser einfachen Regeln, bekommst auch du in Zukunft evtl. eine Antwort auf eine vernünftige Frage.


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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:15
Beitrag #463





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Ich denke, wenn man eine Brief von der Führerscheinstelle bekommt, sollte man sich auf keinen Fall dazu äußern und unbedingt einen Anwalt einschalten.
Außerdem könnte man anfragen, woher die Führerscheinstelle die Infos hat und dann dagegen angehen
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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:17
Beitrag #464


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@ all:

Hier gehts wieder mächtig offtopic.gif

Ich bin für jegliche weitere Diksussion, aber dies hier sind in etwa 4 Seiten Kindergarten...

offtopic.gif


ZumThema sind weitere Beiträge sicher gern gesehen....

Bentley
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:20
Beitrag #465


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Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können? Rechtsstaat??

@Andreas, XDiver, Peter Lustig - was machst Ihr, wenn Ihr cool.gif eine MPU Aufforderung bekommst - mit unzutreffender Begründung?
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:24
Beitrag #466





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Mag sein, dass man gegen den Bescheid in irgendeiner Art klagen kann. Auf jeden Fall aber dann, wenn eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. Dann kommt es auf das Gericht an...
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:27
Beitrag #467





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Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde (ohne Begründung) gegen den Mitarbeiter der Führerscheinstellt. Dann entscheidet der Vorgesetzte (oder der dadrüber) ob inhaltlich sachlich und richtig begründet wurde.
Zumindest eine kleine Chance
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 21:30
Beitrag #468


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Nix - man macht erstmal nix.
Insofern ist der alte Tipp (von Johnny Walker, glaube ich) recht nuetzlich. erfolgt dann die Nutzungsuntersagung aufgrund getilgter Kenntnisse, faehrt die Behoerde spaetestens bei der §80VwGO-Entscheidung vor die Wand. Spaeter dann natuerlich auch in der Hauptsache.
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
laugh2.gif


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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:31
Beitrag #469


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Zitat
Also, gelesen habe ich in diesem Forum sehr viel.


Davon merkt man leider nicht viel.

Zitat
Und ich höre nicht auf, mir Rat zu holen


Das kannst du auch, allerdings unter der Voraussetzung das du diesen Thread nicht mit dauernden Einzeilern zumüllst. mad.gif

Zitat
oder jemandem Rat zu geben


Davon habe ich bisher noch nichts gemerkt.

Zitat
nur weil einige Mitglieder meinen, das geht so nicht...


Nur zur Information, ich bin einer der Moderatoren in diesem Forum und ich bin auch berechtigt, die Diskussionslinie vorzugeben bzw. einzelne Poster entsprechende Hinweise zu geben. Daher solltest du dich auch an meine Hinweise halten.

1. Lege dir endlich einen individuellen Nicknamen zu!!

2. Lies dich in die verschiedenen Threads zum EuGH-Urteil vernünftig ein!!

3. Unterlasse endlich diese meist nichtssagenden Einzeiler, die diesen Thread nur unnötig aufblasen. Denke auch an die anderen Mitleser, die sich nicht seitenweise durch deine meist nichtssagenden Dauerantworten lesen wollen!!!

Wenn dies so weiter geht werde ich hier aufräumen und einige Seiten löschen müssen!!! Dies ist eine ernstgemeinte Drohung als Moderator mad.gif


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:32
Beitrag #470


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Hi Medusa,

Zitat
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können?


Was heißt bei Dir "verwertungsverbotenen Argumenten".

Die Aufforderung ist kein Grund zur Klage, nur muss die Aufforderung auf Grund von irgendeinem Vorkommnis begründet sein.

Stell Dir mal folgende Situation vor: der nette Rentner von nebenan hat sein Kissen jeden Tag um 6.50 Uhr am Fenster: um 7.10 Uhr steigt jemand aus seinem "Block" in ein Auto auf die Fahrerseite, obwohl dieser bis jetzt jeden Tag um 6.51 zur S-Bahn gewackelt ist.
Problem: Dieser ältere Herr ruft jetzt irgendwen an, der irgndwio irgendwen bei irgendeiner FS-Stelle kennt.... und dieser merkt, das der nette Nachbar von XY gar nicht hier fahren dürfte...

Das Problem ist, dies passiert heutzutage und wird weiterhin passieren.
Ob ich das nun gutheisse oder nicht, sei dahingestellt... nur die Möglichkeit besteht immer....

Um zu Deiner Frage zurückzukommen: sollte die FE-Behörde eine MPU anordnen, dann wird Sie das in einem zugestellten Schreiben tun. Dort kannst Du nachlesen, was gegen Dich vorliegt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.
Gegen die Aufforderung zum Ablegen einer MPU kannst du rein verwaltungsrechtlich nix machen... bleibst Du der Utersuchung fern oder weigerst Dich, eine solche zu machen, kann Dir die FS-Behörde die Nutzung Deiner EU-FS für D versagen....

Schönen Gruß, Bentley
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:32
Beitrag #471


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:27)
Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine erste Reaktion wäre der Griff zum Handy - Anwaltsnummer kenn ich auswendig wink.gif . Würde mich aber einmal interessieren, welche Möglichkeiten es da gibt. Fachleute vorraus think.gif
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:37
Beitrag #472


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Zitat (Medusa @ 19.02.2005, 21:32)
Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:27)
Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine erste Reaktion wäre der Griff zum Handy - Anwaltsnummer kenn ich auswendig wink.gif . Würde mich aber einmal interessieren, welche Möglichkeiten es da gibt. Fachleute vorraus think.gif

Dienstaufsichtsbeschwerde??? Die berühmten 3 "F"...formlos, fristlos, fruchtlos tongue.gif

Aber im ernst, was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken, wenn sich der Mitarbeiter der FS-Stelle an die Vorgaben des jeweilig zuständigen Fachministerium hält?? dry.gif


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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:38
Beitrag #473


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 21:32)
Hi Medusa,

Zitat
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können?


Was heißt bei Dir "verwertungsverbotenen Argumenten".

Die Aufforderung ist kein Grund zur Klage, nur muss die Aufforderung auf Grund von irgendeinem Vorkommnis begründet sein.

Stell Dir mal folgende Situation vor: der nette Rentner von nebenan hat sein Kissen jeden Tag um 6.50 Uhr am Fenster: um 7.10 Uhr steigt jemand aus seinem "Block" in ein Auto auf die Fahrerseite, obwohl dieser bis jetzt jeden Tag um 6.51 zur S-Bahn gewackelt ist.
Problem: Dieser ältere Herr ruft jetzt irgendwen an, der irgndwio irgendwen bei irgendeiner FS-Stelle kennt.... und dieser merkt, das der nette Nachbar von XY gar nicht hier fahren dürfte...

Das Problem ist, dies passiert heutzutage und wird weiterhin passieren.
Ob ich das nun gutheisse oder nicht, sei dahingestellt... nur die Möglichkeit besteht immer....

Um zu Deiner Frage zurückzukommen: sollte die FE-Behörde eine MPU anordnen, dann wird Sie das in einem zugestellten Schreiben tun. Dort kannst Du nachlesen, was gegen Dich vorliegt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.
Gegen die Aufforderung zum Ablegen einer MPU kannst du rein verwaltungsrechtlich nix machen... bleibst Du der Utersuchung fern oder weigerst Dich, eine solche zu machen, kann Dir die FS-Behörde die Nutzung Deiner EU-FS für D versagen....

Schönen Gruß, Bentley

Ich meine die Verwendung von bereits "getilgten" Einträgen. Kein Eintrag, Nirgendwo. Nur alte Akte im Keller gefunden.

Erfolgt dann eine Gebrauchsuntersagung sehe ich die FS als Schadensersatzpflichtig an. Richtig?
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:41
Beitrag #474


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 21:30)
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
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Du meinst mein Anwalt sollte dann für die Führerscheinstelle arbeiten und sie warnen? laugh2.gif
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:43
Beitrag #475


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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 21:37)
Aber im ernst, was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken, wenn sich der Mitarbeiter der FS-Stelle an die Vorgaben des jeweilig zuständigen Fachministerium hält?? dry.gif

Was tätest Du in so einem Fall?
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:46
Beitrag #476





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Man kann natürlich auch gegen die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde klagen, vor Gericht, denn auch die MPU-Anordnung ist an gesetzliche Grundlagen gebunden. Falls man dann im Verfahren Recht bekommen solle...

Oder man schaltet die zuständige Behörde der EU, bzw. den Sachbearbeiter für europäische Führerscheinangelegenheiten, bei der EU, ein
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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:48
Beitrag #477


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Hi Medusa,

Zitat
Geschrieben am: 19.02.2005, 21:38

Ich meine die Verwendung von bereits "getiglten" Einträgen. Kein Eintrag, Nirgendwo. Nur alte Akte im Keller gefunden.

Erfolgt dann eine Gebrauchsuntersagung sehe ich die FS als Schadensersatzpflichtig an. Richtig?


1, Was heißt "getilgt"? Mehr als 15 Jahre alte Einträge dürfen nicht mehr verwendet werden, solange kein neuerlicher Eintrag in die FS-Akte vorliegt.

2, Sollten alle vorgeworfenen Taten "älter" als 15 Jahre (heisst hier 1989 oder früher) sein und danach kein neuer Eintrag bezüglich Neu-Erteilung etc. eingetragen sein, dann sind alle "alten" Einträge als getilgt zu werten.

Sollte die FE-Behörde Dir dann auf Grund alter Akten ein NU aussprechen, dann kannst Du natürlich auf Anerkennung der neuen EU-FE klagen.

Ob dann ein Schadens-Ersatzanspruch (aufgrund was denn eigentlich?) fruchtbar wird? Ich denke eher nein, aber lasse hier gerne Mitstreitern gerne das Wort....

Schönen Gruß, Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 21:48
Beitrag #478


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Zitat (Medusa @ 19.02.2005, 21:41)
Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 21:30)
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
laugh2.gif

Du meinst mein Anwalt sollte dann für die Führerscheinstelle arbeiten und sie warnen? laugh2.gif

Ich meine, man sollte nichts machen. Den Dingen seinen Lauf lassen. Wenn alle Akten, bis auf die aus dem Keller des StVa, sauber sind, dann kann Dir ueberhaupt nichts passieren. Gegen die Anordnung zur GU gem. §80VwGO vorgehen und dann hoert die FEB eine Stellungnahme von Leuten, die sich mit Recht und Gesetz auskennen. Ist die FEB klug, laesst sie spaetestens dann die Angelegenheit fallen und traegt die Kosten. Etwaige zivilrechtliche Ansprueche koennte man hinterherschicken - aber da sieht es generell nicht gut aus in D.


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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:49
Beitrag #479


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:46)
Man kann natürlich auch gegen die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde klagen, vor Gericht, denn auch die MPU-Anordnung ist an gesetzliche Grundlagen gebunden. Falls man dann im Verfahren Recht bekommen solle...

Daran kann man aus zeitlichen Gründen aber kaum interessiert sein. Bis zur Entscheidung wäre man Fußgänger.
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:52
Beitrag #480





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@ Medusa
Klar, das dauert lange, nur, aus welchem Grund sollte man keine Klage einreichen? Denn man ist eh Fußgänger.
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:52
Beitrag #481


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 21:48)
1, Was heißt "getilgt"? Mehr als 15 Jahre alte Einträge dürfen nicht mehr verwendet werden, solange kein neuerlicher Eintrag in die FS-Akte vorliegt.

Leeres Blatt im VZR. Tatzeitpunkt nicht 15 Jahre her.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 21:52
Beitrag #482


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So Leute, gleich kommt "Last Boy-Scout", immer gerne gesehen cool.gif und mir gehen die Gaeste auf den Senkel. Wuensche Euch noch was, bis die Tage.


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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:54
Beitrag #483





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Wenn kein Eintragungen vorhanden sind, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen kann D dann eine MPU anordnen?
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:58
Beitrag #484





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Genau das meine ich. D hat vielleicht kein Recht, MPU oder Gebrauchsuntersagung anzuordnen. Und dagegen, überlegen wir ja gerade, kann man doch einiges machen!
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 22:10
Beitrag #485


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 21:52)
und mir gehen die Gaeste auf den Senkel.

Nicht nur dir. cool.gif

Vor allem wenn diese Gäste nicht einmal ansatzweise Ahnung von dem haben, was hier seit Monaten diskutiert wird. mad.gif


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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 22:35
Beitrag #486


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--------------------
*** Anmerkung Moderator:

@Guest oder Michael....ES REICHT!!! Ich bitte dich eindringlich, diese unsäglichen Einzeiler zu unterlassen und vor dem Absenden eines Beitrages auch einmal über den Sinngehalt nachzudenken. Nochmals eine Empfehlung von mir ist, erst die alten Threads lesen, dann fragen.
Gruss Andreas


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Rolrick
Beitrag 20.02.2005, 05:40
Beitrag #487


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Folgende Briefe gehen am Montag per Einschreiben raus:

1 x an meine zuständige FEB.
und
1 x an die Landesbeauftragte für Datenschutz
Landratsamt ********
z.Hd. Frau ******
*****************

******************


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des Schreiben vom 17.02.2005 mit der Aktenzeichennummer: ********

möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass ich Ihr „Rechtswidriges Verhalten“ nicht billigen kann.

Zeitgleich habe ich einen Brief an die ****** Landesbeauftrage für Datenschutz „********************“ geschrieben, indem ich Ihr die Datenschutzverletzung mir gegenüber mitgeteilt habe.

Des Weiteren will ich hiermit gegen sie eine Beschwerde einreichen, da sie sich an dieser Datenschutzverletzung beteiligt haben.

Ich habe mir nichts vor zuwerfen, mein mehrere Tage umfassender Urlaub in der Tschechei war rein Geschäftlicher Natur was ich auch den BGS- Beamten mitteilte.

Bitte reichen sie dieses Schreiben Ihrem Vorgesetzten weiter.

Zu der von Ihnen angestrebten „Erörterung“ zu der ich bis zum 07.03.2005 Zeit habe, werde ich Keine Aussage machen.

Das ist „so glaube ich jedenfalls zur Zeit noch“ ein Grundrecht, welches sie mir nicht verwehren können.

Mit der Wende 1989 dachte ich dass die Methoden die sie hier an den Tag legen, vorbei sind.

Bitte informieren sie mich umgehend über das Ergebnis meiner Beschwerde.

Ich möchte hier nochmals betonen dass ich mit nichts vorzuwerfen habe, was Ihr Vorgehen auch nur im Ansatz rechtfertigen würde.
Des Weiteren habe ich Ihr Schreiben an meinem Rechtsanwalt geschickt sodass Sie gesondert Post von Ihm erhalten werden.

Hochachtungsvoll

----------------------------------

********** Landesbeauftragte für den Datenschutz
z.H. *************

Postschließfach ********

****************


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Dezember 2004 war ich für 3 Woche per Zug in der Tschechei und habe mir das Land und seine Sehenswürdigkeiten angeschaut. Auch eine Kontaktaufnahme mit anderen Firmen war der Grund für meine Reise in die Tschechei.
Als ich mit dem Zug wieder in die BRD einreiste, wurde ich von 4 BGS- Beamten am Grenzübergang „Schirnding“ kontrolliert. Mein Personalausweis wurde mit mehreren Datenbanken per Notebook abgeglichen.
Die ganze Kontrolle im Zug lief für meinen Geschmack reichlich Schroff und unfreundlich ab. Ich musste vor allen Mitreisenden meine Reisetasche öffnen und die BGS- Beamten breiteten meine Sachen auf dem Fussboden aus.
Was die BGS- Beamten suchten, konnte ich nicht in Erfahrung bringen, da sie mir auf meine Frage nicht antworteten.
Nun der eigentliche Anlass warum ich Ihnen schreibe.
Heute hatte ich einen Brief von dem „Fachdienst Fahrerlaubniswesen“ in meinem Briefkasten den ich Ihnen als Kopie mit sende.
Der BGS hat meine Daten von diesem besagten Grenzübertritt an die für mich zuständige Führerscheinbehörde weitergeleitet. (Mit welchen Anfangsverdacht oder Recht überhaupt?)
Diese Führerscheinbehörde will nun von mir wissen was der Grund der Grenzüberschreitung war.
Ich finde es absolut verwerflich für die BRD, wie hier mit den Bürgern und insbesondere mit meinen persönlichen Daten umgegangen wird.
Ich komme aus den „Neuen Bundesländern“ und dachte eigentlich dass die Zeiten vorbei sind. Aber mir scheint es wurden jetzt die Methoden der „STASI“ wieder aufgegriffen die nach der Wende verpönt waren.
Ich habe die Absicht bei meiner Führerscheinbehörde nicht zu erscheinen und mich (für was auch immer) zu rechtfertigen, da diese ganze Angelegenheit auf ein Rechtswidriges Verhalten basiert.
Ich würde mich freuen von Ihnen eine Antwort oder Stellungsnahme zu erhalten.



Mit freundlichen Grüßen

---------------------------------------

So, mal sehen was sich ergibt, ich halte euch auf dem laufenden.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.02.2005, 05:45
Beitrag #488


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Leider wird dieser Thread durch viele nutzlose Beitraege immer weiter verwaessert. Was angesichts der ueberaus komplizierten Rechtslage manchmal verstaendlich scheint. Natuerlich muss es schwere und einfache Passagen auch in einem Diskussionsthread geben - aber ich meine, wir machen es uns im Augenblick definitiv zu einfach.

Wie komplex die Rechtslage bezueglich der Anerkennung von EU-Fuehrerscheinen in Deutschland ist, zeigt exemplarisch das von Mr.T. dankenswerterweise in Erinnerung gerufene bzw. zur Kenntnis gebrachte Urteil des VG Muenchen in der Sache M 6b S 04.5543 vom 13.01.2005. (Quelle)

Wie einfach wir es uns machen, zeigt allein schon ein Blick auf die Zeiten: Um 20:49h wurde der Beitrag gepostet. Gehen wir davon aus, dass der folgende Beitrag von "Guest" zeitgleich erfolgte, gab es den ersten Beitrag, der sich damit haette auseinandersetzen koennen um 20:50h, danach um 20:53h, 20:55h - insgesamt ca. 38 Beitraege bis 22:35h. Und nicht einer dieser Beitraege hat sich auf dieses sehr interessante Urteil bezogen.

Wie auch ?! - ich habe alleine ueber 2 Stunden damit verbracht, das Urteil zu lesen und die angegebenen Links nachzulesen. Eine Lektuere, die ich jedem, der sich mit der Anerkennung von EU-Fuehrerscheinen wirklich beschaeftigen moechte, nur empfehlen mag. Dann wird auch jedem Interessenten deutlich, wie laecherlich doch unser aller Niveau der letzten Tage und Wochen ist, wenn wir uns nur auf die 185-Tage-Regelung und deren Erfuellung oder anderer als "ungerecht" empfundener Kleinigkeiten beschraenken.

Natuerlich muss dieser Thread nicht das Niveau einer Doktorarbeit aufrechterhalten, aber ein wenig mehr ernsthafte Auseinandersetzung mit der gesamten Lage koennte nicht schaden.

So koennte man z.B. mal den Umstand, dass das VG Muenchen grundsaetzliche Zweifel daran hat, ob der Inhaber einer EU-FS ueberhaupt durch diese das Recht wiedererlangt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu fuehren, wenn ihm zuvor von einem deutschen Gericht wegen einer Verfehlung auf deutschem Boden die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, genauer unter die Lupe nehmen.

Interessant waere auch eine Diskussion darueber, inwieweit europaeisches Recht rechtgestalterischen Raum fuer nationale Eignungsregeln laesst - beides ist schliesslich relevant fuer die Anerkennung der EU-FE. Man muss auch Geiger und Weibrecht und Kalus (e.a.) nicht moegen, áber mit ihren sehr einflussreichen Interpretationen praegen sie so manches Urteil mit - sie sind also schon lesens-, wissens- und erwaehnenswert, wenn man sich loesungsorientiert mit der MPU- und EU-FS-Problematik auseinandersetzen moechte.

Dort abgehandelte Themen lassen sich mit Sicherheit nicht in Ein-Zeilen-Beitraegen der Sorte "Guest" besprechen. Natuerlich auch nicht in meinen gelegentlichen Zweizeilern ...

Also bitte Leute: Etwas mehr Niveau. Allein der Abschnitt a.) des oben genannten Urteils koennte mehrere Tage Gespraechsstoff bieten, wenn man sich nur vernuenftig damit auseinandersetzt ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Levent
Beitrag 20.02.2005, 10:06
Beitrag #489


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Wie ist es denn wenn ich in NL meinen haubt wohnsitz habe , aber in D arbeite ?
Kann ich auserdem noch in D gemeldet sein und in NL ??

Da habe ich noch eine frage:

Also wenn ich Angeklagt werde , und im schreiben steht drin ; Sie fuhren mit ihrem PKW , obwohl sie nicht mehr in der lage waren ein KFZ zu führen ! ! !
Man dann aber die selben umstände herbei führt wie zb 1,15 promille, macht dann eien eingnugstest , sprich ich knöpfe mir den Sachbearbeiter vom STVA und fahre auf ein Verkehrsübungsplatz , und mache dort einen Reationtest , und noch ein paar andere bei schlechten witterungsverhälltnisse. Dann wieder lege ich das ja in diesem moment , wozu ich eigentlich veruteilt worden bin, ich beiweise es ihnen das ich also doch im grunde genommen doch fähig war ein KFZ zu führen.
Man kann doch seine unschuld beweisen, oder hat man da etwa kein recht zu.
Und wenn es dann so sei wie es die richter empfunden haben, dann werd ich nie wieder Auto fahren , weder mit einem CZ FS noch mit irgend einem anderen FS aus der EU .
Klinkt zwar ein wenig nach einem Märchen, aber es ist so wie ich es geschrieben habe.

Und so wie ich mich entsinnen kann , hat jeder das recht seine unschuld zu beweisen.



http://www.fight-for-your-right.org/start.htm


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 20.02.2005, 11:20
Beitrag #490





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Zitat (Levent @ 20.02.2005, 10:06)
Also wenn ich Angeklagt werde , und im schreiben steht drin ; Sie fuhren mit ihrem PKW , obwohl sie nicht mehr in der lage waren ein KFZ zu führen ! ! !
Man dann aber die selben umstände herbei führt wie zb 1,15 promille, macht dann eien eingnugstest , sprich ich knöpfe mir den Sachbearbeiter vom STVA und fahre auf ein Verkehrsübungsplatz , und mache dort einen Reationtest , und noch ein paar andere bei schlechten witterungsverhälltnisse. Dann wieder lege ich das ja in diesem moment , wozu ich eigentlich veruteilt worden bin, ich beiweise es ihnen das ich also doch im grunde genommen doch fähig war ein KFZ zu führen.
Man kann doch seine unschuld beweisen, oder hat man da etwa kein recht zu.

Das ist doch wohl nicht dein werter Ernst.
Glaubst du wirklich dass dein Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde so lebensmüde ist, sich bei einem betrunkenen Fahrer ins Auto zu setzen um sich zeigen zu lassen, dass dieser vermeintlich Auto fahren kann?

Selbstverständlich hast du ein Recht, deine Unschuld zu beweisen. Dafür gibt es aber Regeln.
Durch gefestigte, medizinische Erkenntnisse ist festgestellt worden, dass ein Mensch ab 1,0 Promille nicht mehr in der Lage ist ein Kfz sicher zu führen (egal, ob er sich dazu in der Lage fühlt oder nicht). Der Rechtsprechung hat diese medizinische Grenze noch mit 10 % nach ober gesetzt und die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille festgelegt. Deshalb ist ein Gegenbeweis (Fahrtüchtigkeit bei mehr als 1,1 Promille) gar nicht mehr möglich, da medizinisch nicht möglich.
Ausserdem ist ein Mitarbeiter der Strassenverhehrsbehörde auch fachlich nicht in der Lage, deine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Deshalb werden diese Eignungstests durch fachlich qualifizierte Gutachter gemacht.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.02.2005, 11:23
Beitrag #491





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Roderick, jetzt fehlt nur noch eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gegen den zuzständigen Mitarbeiter der Führerscheinstelle und die Meldung an den Sachbearbeiter für europäische Führerscheinangelegenheiten bei der EU. So würde ich das handhaben.
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mirko1
Beitrag 20.02.2005, 11:49
Beitrag #492


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@Levent
den Behörden geht es nicht darum ob du auf einem Übungsplatz im nüchternen zustand ein Auto durch Hüttchen fahren kannst.

Es geht darum das Du evtl. unter Alkohol Einfluss wie bewiesener maßen wieder ein Auto steuern wirst. Das ist die entscheidende Frage die durch eine MPU geklärt werden sollte.

Ob das die MPU klären kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Es ist momentan eben noch so das wir einen EU-FS haben der bis zur Untersagung gilt und evtl. nach dem nächsten Eugh Urteil zur Problematik wieder Zählen wird.

Ein Wort zur 185 Tage Regelung, wie schon xmal erwähnt worden ist, war im Jahr 04 in PL und CZ die Nationalen Gesetze eben so, das man eben keine 185 Tage zum erwerben eines gültigen EU-FS benötigte. Zwar gegen EU-Recht aber ich bin auch der Meinung dass den beiden Ländern als Neueinsteiger in die EU keiner an den Karren Fahren wird weil die eben ein Paar Monate zur Umsetzung benötigt haben.
Meiner Meinung nach werden die beiden Länder keinen EU-FS entziehen den sie Legal nach Ihren nationalen Gesetzen ausgestellt haben.

Deutschland ordnet ja auch MPU´S auf EU-FSne an obwohl der Eugh eindeutig gesagt hat Anerkennung ohne wenn und aber und darf nicht durch Nationale Maßnahmen und das ist die MPU die Gültigkeit aberkannt werden, Untersagung ist ja das gleiche.

Deutschland hält sich wie PL oder CZ eben auch nur an Ihre Nationalen gesetzte und das obwohl Deutschland sich nicht sicher ist was der Eugh entscheidet tun sie es trotzdem, warum sollte also PL oder CZ anders verfahren.
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caleb
Beitrag 20.02.2005, 12:16
Beitrag #493


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Hallo,

ich sehe in dem Urteil nichts neues...
"Eine automatische Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis erfolge kraft Vorrang des Gemeinschaftsrechts nur in den Fällen, in denen eine Sperrfrist ausgesprochen worden, diese verstrichen sei und das nationale Fahrerlaubnisrecht keine weiteren Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stelle."

--> Das Gericht ist nach wie vor der Meinung, dass eine MPU legitim ist.

"Die vom EuGH geforderte Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV aufgrund vorrangigen Gemeinschaftsrechts (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG) im Sinne einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat nach Ablauf einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis könne daher dann nicht gelten, wenn das nationale Recht nicht nur formale, sondern inhaltliche Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis knüpfe. Dies lasse sich damit begründen, dass die Richtlinie außer allgemeinen Mindestanforderungen (vgl. insofern auch Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [324]) hinsichtlich der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen von Kraftfahrzeugen in ihrem Anhang III keine materiellen Anforderungen enthalte. Deren Festlegung obliege vielmehr dem nationalen Gesetzgeber. Schreibe daher das nationale Recht z.B. vor, dass die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von der Beibringung eines (positiven) ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig ist - so etwa im Falle des Verlusts der Fahreignung wegen einer Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 %o, vgl. §§ 46 Abs. 3, 13 Nr. 2 lit. c) FeV, § 46 Abs. 2 FeV i.V. mit Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV -, könne nach Maßgabe nationalen Rechts (in Deutschland: § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV) dessen Fehlen der Anerkennung einer im Ausland nach Ablauf einer Sperrfrist erworbenen Fahrer- laubnis entgegen gehalten werden, ohne dass Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG entgegenstünde."

--> Einer MPU steht das EU Gemeinschaftsrecht nicht im Wege.

Für mich ist das schon länger klar, aber einige hier sollten sich nur diese 2 Abschnitte durchlesen, dann wissen auch diese, das eine MPU Anordnung völlig legitim ist. D hat entschieden, den Rest wird der EUGH klären, was gibts da noch zu diskutieren? Desweiteren wage ich zu bezweifeln das Herr Kapper ohne erflogreiche MPU fährt... Durchaus möglich das er seine MPU mittlerweile bestanden hat.


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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mirko1
Beitrag 20.02.2005, 13:31
Beitrag #494


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Zitat (caleb @ 20.02.2005, 12:16)
--> Einer MPU steht das EU Gemeinschaftsrecht nicht im Wege.

Für mich ist das schon länger klar, aber einige hier sollten sich nur diese 2 Abschnitte durchlesen, dann wissen auch diese, das eine MPU Anordnung völlig legitim ist. D hat entschieden, den Rest wird der EUGH klären, was gibts da noch zu diskutieren? Desweiteren wage ich zu bezweifeln das Herr Kapper ohne erflogreiche MPU fährt... Durchaus möglich das er seine MPU mittlerweile bestanden hat.

genau, es geht jetzt nur noch darum mit zu bekommen wie die Gangart der Unterschiedlichen Bundesländern oder der Führerscheinstellen ist und wielange die Fristen zwischen police.gif Kontrolle, MPU Anordnung und schlieslich Untersagung sind.

Das ist allemal wichtig für uns EU-FS Besitzer mit zu lesen was Real läuft.

Zitat
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
rofl1.gif
ist das echt so *g*
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michael_mk
Beitrag 20.02.2005, 14:36
Beitrag #495


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ich meine gehört zu haben das es etwa3-4monate dauern wird bis du dann nicht mehr fahren darfst!ohne garantie ranting.gif

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 20.02.2005, 19:13
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caleb
Beitrag 20.02.2005, 15:00
Beitrag #496


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Zitat (mirko1 @ 20.02.2005, 13:31)
Zitat
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
rofl1.gif
ist das echt so *g*

Allerdings laugh2.gif
Nachzulesen im Strafgesetzbuch, §§ 328, Abs. 2, Nr. 3

Einfach googeln hab den Link grad nicht parat


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Peter Lustig
Beitrag 20.02.2005, 15:18
Beitrag #497


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Du solltest dazu aber auch den § 330 StGB lesen, nach dem aus einem Fall des § 328 StGB sehr schnell ein Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) werden kann. whistling.gif
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Levent
Beitrag 20.02.2005, 16:20
Beitrag #498


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Zitat (mirko1 @ 20.02.2005, 11:49)
Es geht darum das Du evtl. unter Alkohol Einfluss wie bewiesener maßen wieder ein Auto steuern wirst. Das ist die entscheidende Frage die durch eine MPU geklärt werden sollte.

@Mirko


Ja stimmt schon, aber ich wollte ja damit nicht sagen das ich jetzt immer unter alkohol einfluss fahren werde. Bei mir war es so , das ich in keinsterweisse irgend wie geleiert habe beim sprechen, oder das ich nicht mehr gerade aus gehen konnte. Ich war ganz normal , und dachte erst garnicht daran das ich schon so viel im blut habe , und es waren 1,15 promille. Jetzt weiss ich das es durch die gewöhnung gekommen ist . Und glaube mir , jetzt würde ich keinen meter fahren egal ob es eine flasche bier ist , oder nur ein Wotka Lemon. Der FS ist jetzt schon seit 16 montan weg, mein RA hat da jetzt rücksprache gehalten mit dem vorgesetzten , weil ich halt zum ersten mal mit alk auffällig geworden bin. Jetzt muss ich nur noch abwarten , ob ich nun doch zur MPU muss oder nicht.


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Perplex
Beitrag 20.02.2005, 17:00
Beitrag #499


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Mit CZ-Führerschein in Deutchland

Ich bin nun seit Oktober 2004 stolzer Besitzer einer TSCHECHISCHEN EU-FAHRERLAUBNIS & bin schon 4 mal von der Pozilei kontrolliert worden. 2 mal gab es überhaupt keine Probleme, aber beim dritten mal wurde mir der Führerschein & mein Fahrzeug als Tatwerkzeug beschlagnahmt, wegen einer früheren Entziehung & einer nicht bestandenen MPU. Ich sagte den Bullen, das sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen, was sie aber nicht beeindruckte.
Daraufhin rief ich sofort meinen Anwalt an, der mir sagte, wie ich mich verhalten sollte. Nach einer nochmaligen Nachfrage bei der Dienststelle mussten sie mir den EU-Führerschein & den Wagen wieder aushändigen.

Eine Woche später bekam ich dann Post von der Führerscheinbehörde mit dem Hinweis, das ich den tschechischen Führerschein in Deutschland nicht benutzen darf auch wenn Tschechien jetzt zur EU gehört. Darum kümmert sich jetzt mein Anwalt & ich fahre weiter in Deutschland rum.

Ich bin seit Mai 2004 in Tschechien polizeilich gemeldet & habe mich erst im Januar 2005 in Deutschland wieder angemeldet. Ich war also mehr als 185 Tage nicht einmal in Deutschland gemeldet. Meinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik habe ich aber sicherheitshalber beibehalten.
Wie soll ich auch eine MPU in Deutschland bestehen, wenn ich im Ausland wohne?

Inzwischen erfuhr ich von dem Beschluss des
VG München vom 13.01.2005, Aktenzeichen: M 6b S 04.5543.

In diesem Beschluss macht mir vor allem der § 80 VwGO Sorge. Der besagt sinngemäß, dass ich, solange ein Prozess läuft, den gültigen
EU-Führerschein in Deutschland erst einmal nicht benutzen darf, in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.
Ein Prozess bis zur obersten Instanz kann dann Jahre dauern.
Mein Anwalt konnte meine Sorge auch nicht zerstreuen.
ICH HABE ALSO ZUR ZEIT NOCH KEINE NUTZUNGSUNTERSAGUNG MIT SOFORTVOLLZUG
Noch nicht.
Auf diesen Brief warte ich erst noch voller ANGST.
Zur Zeit kann ich meinen EU-Führerschein noch uneingeschränkt benutzen, aber wie lange noch?

DAS IST DOCH ABSOLUTER IRRSINN. Seit vier Woche habe ich also diesen Brief von der Führerscheinbehörde mit der Aufforderung meinen
CZ-Führerschein in Deutschland nicht zu benutzen. Meinem Anwalt hatte sich daraufhin für mich schriftlich geäußerte. Danach suchte ich mir die Paragraphen, die zur Grundlage dieses Schreibens herangezogen wurden, im Internet raus. Von einem Paragraphen, der einen Sofortvollzug rechtfertigen würde, hatte ich bis dahin nicht die geringste Ahnung. Der war in diesem Brief einfach nicht vorhanden. Da dieser Brief eindeutig im krassen Gegensatz zum jetzt geltendem EU-Recht stand, machte ich mir überhaupt keine Sorgen.

In dem Beschluss des
VG München vom 13.01.2005, Aktenzeichen: M 6b S 04.5543.
setzt es sich eindeutig über geltendes EU-Recht hinweg.

DURCH DIE NUTZUNGSUNTERSAGUNG WEGEN NICHTEIGNUNG AUS FRÜHEREN STAFTATEN IN VERBINDUNG MIT EINEM SOFORTVOLLZUG WIRD EU-RECHT GEBEUGT.

Am 29.4.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU Ausland MPU-Auflagenfreie oder billigere Führerscheine erworben werden & diese im Heimatland legal genutzt werden können. Dieses Urteil widerspricht allerdings geltendem nationalem Recht in Deutschland.
Von einer MPU stand dort nichts drin. Das ist auch logisch, weil das Urteil allgemein gefasst wurde & für ganz Europa anzuwenden ist. In Österreich & Spanien gibt es, nach meinen Informationen, auch so etwas wie eine MPU, bloß mit anderem Namen. Dieses Urteil ist also auch auf diese Länder anzuwenden.

EINE NACHTRÄGLICHE NUTZUNGSUNTERSAGUNG, WIDERSPRICHT DEM GRUNDSATZ DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG.
Das hat auch seine Gründe: Angenommen ich währe vor vielen Jahren als Deutscher nach Österreich übergesiedelt & hätte meine dort erworbene Fahrerlaubnis verloren mit Strafen & Auflagen für eine eventuelle Wiedererlangung. Dann wäre ich danach wieder nach Deutschland gezogen & hätte hier eine neue Fahrerlaubnis legal erworben. Und dann nehmen wir mal an ich fahre heute als Tourist nach Italien durch Österreich & DIE würden dort meine gültige Fahrerlaubnis nicht anerkennen, obwohl alle Sperren abgelaufen waren.
Das währe doch unvorstellbar.

Um aber Missverständnissen vorzubeugen:
Ich bin durchaus der Meinung, das Suchtkranke wie zum Beispiel Alkoholiker oder Junkies nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.
Aber selbst diese Menschen haben eine reelle Chance verdient, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben & ihre Sperre abgelaufen ist.

Aber ab hier beginnt dann erst der HORROR. Es reicht in Deutschland eben nicht aus seine Lebenssituation zu ändern & sich mit den Gründen, die damals zur Entziehung der Fahrerlaubnis führten, kritisch auseinander zu setzen.

NEIN, MAN MUSS ES AUCH BEWEISEN.

Und wenn auch nur der leiseste Verdacht bestehen & man in Zukunft rückfällig werden könnte, wird brutal abgelehnt. Das ganze kann dann Jahre dauern & Tausende von Euros kosten. Außerdem ist man den Psychos bei der MPU-Behörde hilflos ausgeliefert.
ES GIBT KEINE RECHTSSICHERHEIT.

Aber wenn man Deutschland den Rücken kehrt & auswandert ist die Chance auf eine MPU vertan. Zuständig für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist immer der Ort an dem man polizeilich gemeldet ist & seinen Lebensmittelpunkt hat. Dieses Recht auf freie Wohnortwahl ist im Grundgesetz verankert.

Ich hatte vor über zwei Jahren, nach Ablauf meiner sechs monatigen Sperre in Deutschland, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt. Das zog sich dann bis letztes Jahr hin, weil ich noch auf meine Verurteilung wegen Besitz von geringsten Mengen BTM, die nachweislich nicht im Zusammenhang mit „Fahren im Straßenverkehr“ zu tun hatten, warten musste.

Aber bevor ich nach Tschechien gezogen war, wollte ich noch schnell die MPU machen. Ich nahm an einem kostenlosen Infoabend beim TÜV teil, informierte mich ausführlich über den Ablauf dort & bekam dann, nachdem ich bei der Führerscheinbehörde mich für diese Behörde entschieden hatte, Post von dort. Ich sollte eine sehr hohe Gebühr von 680,- Euro für intensive Gesundheitstests & psychologisches Gespräch vorher bezahlen. Eine Garantie zu bestehen kann natürlich vom TÜV nicht übernommen werden. Aber in dem Brief stand nichts davon, das ich auf JEDEN FALL DURCHFALLEN WÜRDE, egal wie die Beurteilung ausfallen würde. Bei einem persönlichen Gespräch für 80,- Euro wurde mir am Schluss erklärt MEINE HAARE WÄHREN ZU KURZ um zu bestehen. Eine Haaranalyse scheidet deswegen aus. Ich müsste vorher erst ein halbjähriges Drogenscreening über mich ergehen lassen. Dabei hätte ich die Frist bei der Führerscheinbehörde noch mal verlängern müssen.
Außerdem wurde mir nahegelegt, ich solle noch freiwillig zwei Kurse für zusammen ca. 1000,- Euro belegen.

Dem konnte ich dann allerdings nicht mehr nachkommen, weil ich kurzfristig einen Job in Tschechien bekam. Dort gibt es allerdings keine MPU. Ich erwarb dort ganz legal einen EU-Führerschein, der eben auch in Deutschland anerkannt werden muss. Eine erneute Sperre darf Deutschland nur wieder neu aussprechen, wenn ich jetzt hier eine erneute Straftat begehe. Aber ich währe schön blöd wenn ich das täte.

Ich nehme zur Zeit & werde auch in Zukunft KEINERLEI DROGEN nehmen. Und Alkohol hatte ich noch nie viel getrunken. Ich finde betrunkene Menschen einfach widerlich.

Jetzt hatte ich aber einen KLITZEKLEINEN FORMFEHLER gemacht. Als ich letztes Jahr Hals über Kopf nach Tschechien gezogen war, vergas ich doch tatsächlich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland zurück zu nehmen. Weil ich die bestandene MPU in Deutschland nicht fristgerecht ablieferte, wurde die Wiedererteilung der deutschen Fahrerlaubnis abgelehnt. Diese Ablehnung wurde erteilt während ich in Tschechien wohnte. Weil nun diese Ablehnung nach meinem Bestehen der tschechischen Fahrerlaubnis erteilt wurde, nimmt die deutsche Führerscheinbehörde das zum Anlass meine karakterliche Eignung erneut zu bezweifeln. Das wird dann für die Führerscheinbehörde so bewertet wie eine neue Straftat & das wird dann als Grund dafür genommen nationales Recht vor EU-Recht zu stellen. Es wird also festgestellt, dass das europäische Recht, nach dem Urteil vom 29.04.2004, für mich keine Anwendung findet.

Inzwischen wurde ich gestern wieder von der Pozilei routinemäßig kontrolliert. Dabei kam über Funk heraus mich bei einer Straftat erkennungsdienstlich behandeln zu müssen (Klavier spielen). Sie luden mich mit Nachdruck zu einer Spazierfahrt ein. Unterwegs wurde ihnen dann klar, dass ich ja gar keine Straftat begangen hatte. Von dem EU-Urteil hatten die auch schon mal was gehört. Sie gaben mir alle meine Papiere zurück, nachdem sie alles fotografiert hatten.

Was soll ich bloß machen wenn ich Jetzt die NUTZUNGSUNTERSAGUNG in Verbindung mit einem SOFORTVOLLZUG bekomme?
Dann bin ich wirklich in den Arsch gekniffen. Ich brauche meine Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen. Aber soziale Gründe dürfen ja laut deutscher Rechtssprechung nicht berücksichtigt werden.

Ich habe allerdings Angst mich in Deutschland wieder abzumelden, weil wenn wegen eines Haftbefehls z.B. einer verpassten Verhandlung oder „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, ich grundsätzlich in Haft bleiben würde.

Könnte ich mich doch bloß beim Europäischen Gerichtshof über diese Ungerechtigkeit beschweren. Das würde aber leider keine aufschiebende Wirkung haben & sehr lange dauern. Statt dessen würde ich, wenn ich europäisches Recht beachte & weiter fahre, irgendwann eingesperrt werden & die Haftentschädigungen in Deutschland sind einfach lächerlich.

Eine MPU traue ich mich jetzt auch nicht zu machen. Der Hauptgrund für meine Entziehung in Deutschland war „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ nach einer nicht angetretenen Führerscheinsperre. Zugegeben, das war selten DÄMLICH von mir, aber ich kann das leider nicht mehr ändern.

Ich bin fest davon überzeugt, dass ich bei einem erneutem Anlauf bei der MPU-Behörde, wegen meiner Forderung EU-Recht zu beachten, unter Garantie durchfallen würde. Jeder Euro währe zum Fenster rausgeworfen.

Viele Grüße Thommy Bumm unsure.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 20.02.2005, 17:25
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Nun hoer´mal auf zu jammern, Thommy, denn das hilft erstens nicht weiter und zweitens habe ich in Deinem Beitrag mindestens drei Stellen vernehmen duerfen, wo ich der Meinung bin, dass Du fuer diese vertrackte Situation zu einem guten Teil selbst verantwortlich bist.

Der duemmste Fehler war, sich nach dem Wegzug nach Tschechien nicht um den laufenden Antrag zu kuemmern. Das die Ablehnung nach der Erteilung des CZ-Fuehrerscheins passierte, verschlimmert die Lage noch. Nach gegenwaertiger Rechtslage duerftest Du - so sehe ich das - ueberhaupt nicht mehr in Deutschland fahren.

Eine Loesung habe ich allerdings auch nicht parat. Einfach Weiterfahren und weiter kontrolliert werden verschlimmert nach meinem Dafuerhalten Deine Situation nur. Was sagt denn Dein Anwalt dazu ? Mahnt er zur Vorsicht oder sagt er: "Mach´weiter wie bisher!" ?


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