... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Überholvorgang -Einbieger aus Seitenstraße, darf der Reinfahren ?
Coyota
Beitrag 11.02.2005, 09:45
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



    
 
Hallo Forum wavey.gif ,

wie sieht es eigentlich aus, wenn auf einer Bundesstraße kein Gegenverkehr kommt, ich überhole. Da fährt plötzlich ein Einbieger aus einer Seitenstraße als Gegenverkehr auf meine vorher freie Überhol-Bahn.

Muß der eigentlich warten, weil ich als Überholer auch auf der Gegenspur vorfahrtsberechtigt bin ? Oder darf er fahren ? police.gif

Danke im Vorraus ! COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 11.02.2005, 09:53
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



§ 8 StVO. Nein, er darf nicht fahren. Laut obergerichtlicher Rechtssprechung gilt dies selbst dann, wenn der sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nähernde Fahrzeugführer verbotswidrig verhält. Z. B. Rückwärtsfahren, falsches Überholen oder zu hohe Geschwindigkeit. Wenn du hierzu mehr brauchst, kann ich dir auch mit den einschlägigen Urteilen weiterhelfen. wink.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 11.02.2005, 09:56
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Zitat (Expert @ 11.02.2005, 09:53)
§ 8 StVO. Nein, er darf nicht fahren. Laut obergerichtlicher Rechtssprechung gilt dies selbst dann, wenn der sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nähernde Fahrzeugführer verbotswidrig verhält. Z. B. Rückwärtsfahren, falsches Überholen oder zu hohe Geschwindigkeit. Wenn du hierzu mehr brauchst, kann ich dir auch mit den einschlägigen Urteilen weiterhelfen. wink.gif

Hi Expert,

danke für die megaschnelle Antwort ! Nein, Urteile oder so brauche ich nicht -danke-, ich wollte das nur prinzipiell mal wissen, weil mir letzthin einer in die Spur gefahren ist und ich deshalb den Überholvorgang abbrechen musste. War ein älterer Herr am Steuer, ich denke, der hat mich nicht gesehen...

Danke COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Oberlehrer Lempel
Beitrag 11.02.2005, 10:09
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2194
Beigetreten: 10.10.2004
Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau
Mitglieds-Nr.: 6023



Hallo,
Der gesamte Verkehr, auch der Überholende, auf der Bundesstraße hat Vorfahrt gegenüber dem einbiegenden Verkehr, sofern, und das dürfte außerorts überall der Fall sein, diese durch entsprechende Verkehrszeichen gegeben ist. In diesem Fall dürfte dies durch Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" geschehen sein.

Das ergibt sich aus §8 StVO:

Zitat
§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder ...


Andererseits muss natürlich auch der Überholende aufpassen, denn es gilt auch § 5 StVO:

Zitat
§5 Überholen
...
(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage
...


Ob eine unklare Verkehrslage gegeben war, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen.

gez. Lempel
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 11.02.2005, 11:54
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Klick.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Schorsch_*
Beitrag 11.02.2005, 15:16
Beitrag #6





Guests






Und wie ist folgender Fall:
A will von der Vorfahrtstraße nach links in eine Einfahrt einbiegen. Einige Meter weiter mündet rechts eine Straße in die Vorfahrtstraße. Von dort will gleichzeitig B nach links in die Vorfahrtstraße abbiegen. Beide nutzen gleichzeitig eine Lücke im fließenden Verkehr - schon krachts.
Wer hat hier den Schwarzen Peter? A als Linksabbieger oder B, weil er aus der Nebenstraße kam?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 11.02.2005, 15:21
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (Schorsch @ 11.02.2005, 15:16)
Wer hat hier den Schwarzen Peter? A als Linksabbieger oder B, weil er aus der Nebenstraße kam?

Wie weit sind die Einmündungen exakt voneinander entfernt?


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Schorsch_*
Beitrag 11.02.2005, 15:46
Beitrag #8





Guests






Zitat (steveluke @ 11.02.2005, 15:21)
Wie weit sind die Einmündungen exakt voneinander entfernt?

Die von rechts einmündende Straße liegt ca 10 m hinter der Einfahrt, in die A nach links einbiegen will.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 05:02