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#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
![]() wie sieht es eigentlich aus, wenn auf einer Bundesstraße kein Gegenverkehr kommt, ich überhole. Da fährt plötzlich ein Einbieger aus einer Seitenstraße als Gegenverkehr auf meine vorher freie Überhol-Bahn. Muß der eigentlich warten, weil ich als Überholer auch auf der Gegenspur vorfahrtsberechtigt bin ? Oder darf er fahren ? ![]() Danke im Vorraus ! COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
§ 8 StVO. Nein, er darf nicht fahren. Laut obergerichtlicher Rechtssprechung gilt dies selbst dann, wenn der sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nähernde Fahrzeugführer verbotswidrig verhält. Z. B. Rückwärtsfahren, falsches Überholen oder zu hohe Geschwindigkeit. Wenn du hierzu mehr brauchst, kann ich dir auch mit den einschlägigen Urteilen weiterhelfen.
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Zitat (Expert @ 11.02.2005, 09:53) § 8 StVO. Nein, er darf nicht fahren. Laut obergerichtlicher Rechtssprechung gilt dies selbst dann, wenn der sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nähernde Fahrzeugführer verbotswidrig verhält. Z. B. Rückwärtsfahren, falsches Überholen oder zu hohe Geschwindigkeit. Wenn du hierzu mehr brauchst, kann ich dir auch mit den einschlägigen Urteilen weiterhelfen. ![]() Hi Expert, danke für die megaschnelle Antwort ! Nein, Urteile oder so brauche ich nicht -danke-, ich wollte das nur prinzipiell mal wissen, weil mir letzthin einer in die Spur gefahren ist und ich deshalb den Überholvorgang abbrechen musste. War ein älterer Herr am Steuer, ich denke, der hat mich nicht gesehen... Danke COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2194 Beigetreten: 10.10.2004 Wohnort: Wo rauschend stolze Barken elbwärts ziehn zum Holstengau Mitglieds-Nr.: 6023 ![]() |
Hallo,
Der gesamte Verkehr, auch der Überholende, auf der Bundesstraße hat Vorfahrt gegenüber dem einbiegenden Verkehr, sofern, und das dürfte außerorts überall der Fall sein, diese durch entsprechende Verkehrszeichen gegeben ist. In diesem Fall dürfte dies durch Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" geschehen sein. Das ergibt sich aus §8 StVO: Zitat §8 Vorfahrt (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder ... Andererseits muss natürlich auch der Überholende aufpassen, denn es gilt auch § 5 StVO: Zitat §5 Überholen ... (3) Das Überholen ist unzulässig: bei unklarer Verkehrslage ... Ob eine unklare Verkehrslage gegeben war, kann ich von hier aus natürlich nicht beurteilen. gez. Lempel |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
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Gast_Schorsch_* |
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Beitrag
#6
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Und wie ist folgender Fall:
A will von der Vorfahrtstraße nach links in eine Einfahrt einbiegen. Einige Meter weiter mündet rechts eine Straße in die Vorfahrtstraße. Von dort will gleichzeitig B nach links in die Vorfahrtstraße abbiegen. Beide nutzen gleichzeitig eine Lücke im fließenden Verkehr - schon krachts. Wer hat hier den Schwarzen Peter? A als Linksabbieger oder B, weil er aus der Nebenstraße kam? |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Zitat (Schorsch @ 11.02.2005, 15:16) Wer hat hier den Schwarzen Peter? A als Linksabbieger oder B, weil er aus der Nebenstraße kam? Wie weit sind die Einmündungen exakt voneinander entfernt? -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Schorsch_* |
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Beitrag
#8
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Zitat (steveluke @ 11.02.2005, 15:21) Wie weit sind die Einmündungen exakt voneinander entfernt? Die von rechts einmündende Straße liegt ca 10 m hinter der Einfahrt, in die A nach links einbiegen will. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 05:02 |