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Beitrag
#51
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
@steveluke
Ich sehe das Fahren mit Standlicht (außerhalb der Beleuchtungspflicht) auch nicht undbedingt als verboten an. Hentschel schreibt dazu noch: Zitat Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig, nicht auch z.B. beim Warten vor Rot, denn §17 Abs. 2 untersagt nur das Fahren mit Standlicht, nicht das Warten. (Booß VM 75 86) Das lässt doch den Umkehrschluss zu, außerhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Standlicht fahren zu dürfen. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Zitat (Matte @ 12.02.2005, 23:10) Das lässt doch den Umkehrschluss zu, außerhalb der Beleuchtungspflicht nur mit Standlicht fahren zu dürfen. Das ist ja meine Rede. ![]() Ist es ja auch nicht!!! Zumindest ist es nicht Bußgeldbewehrt!!! Fakt ist, dass es immer noch ![]() Sehr bedenklich. ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21991 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich hab da mal 'n Frage
![]() Hat von Euch schon mal jemand ein Bußgeld kassiert, weil er am Tage ohne Standlicht geparkt hat? Ich glaube nicht. Dabei steht doch in der StVO (ein Stückchen tiefer als m bisher zitierten Absatz 2): Zitat (StVO § 7) (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht... Die Straßenbeleuchtung ist tagsüber nicht eingeschaltet, also kann sie auch nichts "sichtbar machen". Was sagt uns das ganze? Der gesamte §17 gilt - sofern nicht ausdrücklich "gilt auch am Tage" dabeisteht, offenbar nur unter den Bedingungen, die in Abs. (1) genannt werden. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 373 Beigetreten: 20.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6820 ![]() |
@expert
Steht in der Anbauanleitung meine TFL , da ist genau festgelegt an welcher Stelle die sich befinden müssen . Also Höhe , seitlicher Abstand , Abstand zueinander usw. Die Dinger kannst halt nicht überall hinbauen -------------------- Gruß
Thorsten Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann. Motor mittig , Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden ______________________ Stammtisch |
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 ![]() |
Hallo,
zum Tagfahrlicht: Hab an meinem A4 sowas in Verbindung mit den Xenons von Werk aus dran (in den Hauptscheinwerfern eingebaut). Ist wesentlich heller als Standlicht, außerdem brennt dann nur das Tagfahrlicht vorne. Kein Standlicht dabei, keine Rücklichter usw. Damit also auch wesentlich stromsparender als Standlicht. Wenn ich richtig liege, hat das TFL so ca. 15W pro Seite. Wenn man beim Standlicht die Instrumentenbeleuchtung sowie die Rückleuchten dazurechnet, liegt man deutlich höher. Die Rücklicher bringen tagsüber gleich mal gar nix, das Standlicht sieht man auch kaum. Gruß, Michael |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 373 Beigetreten: 20.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6820 ![]() |
vorallem kann man das Rücklicht sehr schnell mit dem Bremslicht verwechseln wenn es am Tag brennt . Nicht alle haben 3 Bremsleuchten , von daher find ich es immer etwas irretierend . TFL ist schon ne recht gute Erfindung und stimmt die Leuchten sind heller als Standlicht
-------------------- Gruß
Thorsten Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann. Motor mittig , Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden ______________________ Stammtisch |
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Beitrag
#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 701 Beigetreten: 16.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6148 ![]() |
Tagfahrlicht schön und gut, bin auch ich dafür.
Aber bitte nicht zum Zwang machen. MfG mhz |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Wird Zeit das wir eine generelle "immer und überall" Lichtpflicht bekommen
![]() Praktiziere ich schon seit der Fahrschule, da musste ich auch IMMER mit Abblendlicht fahren. Hab mir das so angewöhnt und denke schaden kann es auf jedenfall nicht. ![]() Und die paar Euro für nen Satz Lampen hab ich auch noch, wenn sie von mir aus auch nur 1 Jahr halten sollten. MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 ![]() |
Zitat (MHZ) Einig sind sich allerdings fast alle, daß bei eingeschaltetem Standlicht keine erhöhte Gefährung besteht. Da frage ich mich doch, warum der Staat das reguliert. @FaSt Es scheint geizig rüberzukommen. Aber es geht mir hier nicht um den Verschleiß... Och - eigentlich weniger geizig, als irgendwie ![]() Ich meine: Es ist doch paradox - einerseits beklagst du, das "mit Verkehrskontrollen am meisten Geld zu scheffeln ist", und andererseits tust du dein Möglichstes, dies verpöhnte Staatssäckel zu füllen. Deshalb meine Anmerkung, das ich lieber mein Geld für etwas Nützliches ausgebe! ![]() Zitat Der wahre Grund, warum ich kein Abblendlicht anschalte, sondern Standlicht, ist das Design.... Das Auto sieht von vorne sagen wir "edler" aus und auch ein wenig "grimmig". Mir gefällt dieses Design, manchem nicht; manchem gefallen Nebelscheinwerfer besser, warum denn nicht? Wenn ich Abblendlicht anschalte, sieht das Auto von vorne herkömmlich und nicht mehr so, sagen wir "schick", aus, wie mit Begrenzungsbeleuchtung. Ach - eitel sind wir auch noch!? Die Straße ist aber kein Catwalk!! ![]() Ich muß allerdings zugestehen, das die Nebellicht-bei-klarer-Sicht-fahrer imho die noch größeren Spinner sind! ![]() Zitat (Hornblower) Wer meint, Emhazett sei ein Anarchist... Zitat (MHZ) Im übrigen stimme ich @hornblowers Beitrag lückenlos zu. Durch die Diskussion im angesprochenen Thread, denke ich, konnte ich ihm meinen, durchaus nicht anarchistischen, Standpunkt verdeutlichen. Huiuiui - da hab ich wohl was losgetreten!? Nun - gewissermaßen habe ich diese Bezeichnung ja bereits revidiert. Aber ich will's mal so sagen: MHZ hat ja nun mal eine ziemlich eigensinnige Vorstellung über Sinn und Unsinn der bestehenden "Gesetze"; und diese werden je nach selbstdefinierter "Qualität" von MHZ befolgt oder mißachtet... Zitat Die staatliche Regel, daß mit Standlicht nicht gefahren werden darf, ist Schwachsinn. Und so behandle ich sie auch. ... Es mag zwar ein bißchen übertrieben sein, MHZ anarchistisches Gedankengut nachzusagen; aber imho ist doch mindestens eine gewisse Tendenz dazu recht offensichtlich... ...wenn er sich immer seine "Gesetze" selbst macht. ![]() @MHZ - Btw.: Du ziehst immer so nette Vergleiche zu den kanadischen Regelungen... Warum wanderst du eigentlich nicht aus?? Zu guter Letzt nochmal das besprochene Bild... Zitat Insbesondere das Foto, auf dem ein Standlichtfahrer von den umliegenden Lichtquellen vollends verschluckt wurde, werde ich noch mal posten... ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#60
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Auf dem Bild erkenn ich nen LKW, der nen defektes Abblendlicht hat. Wobei auf dem Foto es höchste Zeit ist, Licht einzuschalten. Aber auf Bildern erkennt man es immer so schlecht...
Zum Thema Standlicht am Tage. Ich hab die Erfahrung gemacht, das die Lichthupe Tagsüber bei Standlicht kaum erkannt wird. In der Kombination mit Standlicht schon eher. Macht also gerade an Ampeln oder in engen Straßen Sinn, wenn man vorhat dem Gegenverkehr ein Zeihen zu geben, kein Abblendlicht eingeschaltet zu haben. Warum ich manchmal Standlicht Tagsüber einschalte? Wenn ich zum Beispiel mit nem Anhänger unterwegs bin, sehe ich die Begrenzungsleuchten besser im Außenspiegel. Gerade beim zurücksetzen greife ich gerne auf´s Standlicht zurück. Und hinterher das ausschalten, kann man ja mal vergessen, oder? Gegen das Abblendlicht bin ich Tagsüber auch, da es in keinster Weise notwendig ist, den Gegenverkehr einer Blendung auszusetzen. Und gerade Bodenwellen lassen schon mal gerne den lichtkegel in Augenhöhe des Gegenverkehrs hüpfen, oder lieg ich da falsch? Und wer das Bremslicht nicht von Rücklicht unterscheiden kann, der... ach, lassen wir das mal besser, es würde ja zu nix führen. Gruß |
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#61
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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:38) Gegen das Abblendlicht bin ich Tagsüber auch, da es in keinster Weise notwendig ist, den Gegenverkehr einer Blendung auszusetzen. Und gerade Bodenwellen lassen schon mal gerne den lichtkegel in Augenhöhe des Gegenverkehrs hüpfen, oder lieg ich da falsch? Wer sich am Tag von Abblendlicht geblendet fühlt, der sollte meiner Meinung nach mal dringend seinen Augenarzt aufsuchen bzw. gleich seinen Führerschein abgeben. MfG |
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#62
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hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt...
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#63
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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43) hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt... ![]() Weil es 1. Sprit kostet 2. Den Motorrädern ihren Auffälligkeitsbonus nimmt 3. Manche Standlichter (BMW) einfach cool aussehen |
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:50) Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43) hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt... ![]() Weil es 1. Sprit kostet 2. Den Motorrädern ihren Auffälligkeitsbonus nimmt 3. Manche Standlichter (BMW) einfach cool aussehen 1. Spritkosten: Wenn man schon so geizig ist, dann sollte man sich Tagfahrleuchten kaufen. Das Standlicht schaltet ja gleichzeitig die gesamte Heckbeleuchtung + Innenbeleuchtung mit ein, da macht das Abblendlicht auch nicht mehr viel aus. Außerdem denke ich mal dass der zusätzliche Verbrauch durchs Abblendlicht wohl zu vernachlässigen ist. 2. Mir persönlich völlig egal, wenn dadurch meine Sicherheit erhöht wird. Wenn alle mit Abblendlicht fahren würden kämen im Schnitt wahrscheinlich noch weniger Tote bei raus. Außerdem, dadurch dass alle besser sichtbar sind werden die Motorradfahrer nicht unbedingt schlechter sichtbar. 3. Jaja, ich sitze während der Fahrt immer vor meinem Auto und guck mir meine Standlichter an, weil die ja so geil aussehen.... |
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#65
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Warum ist immer so ne Sache. Dann wäre aber dieses Portal wohl überflüssig, oder? Aber als ein Beispiel hatte ich aufgeführt, das zB die Lichthupe schlechter gesehn wird.
Mit dem Abblendlicht bei Tag blenden ist so ne Sache. Bei einigen Fahrzeugen ist es sehr schlecht eingestellt, also bitte nicht auch noch Tagsüber einschalten, Nachts reicht die Blendung schon. Nein, mein Licht ist ordentlich eingestellt, aber ich seh mein Licht ja nur indirekt... Desweiteren fällt es Tagsüber nicht so auf, wenn man mit Fernlicht fähr (auf jeden Fall kommt es mir bei manchen Autofahrern so vor), das Problem umgeht man auch durchs fahren mit Standlicht. So long |
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#66
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Guest hat schon Recht.
Es gibt auch durchaus Vorteile, Standlicht zu benutzen. Nicht nur die optischen. Nebukad kann hier erzählen, was er will. Mein Automechaniker meint, daß die Scheinwerfer mehr Energie benötigen als die gesamte restliche Beleuchtung am Fahrzeug (incl. Innenbeleuchtung). Wenn das jemand ernsthaft anzweifelt, kann ich gerne mit einem Rechenbeispiel dienen! Was das Bild von FaSt angeht, so stimme ich nicht überein. Es ist auf diesem Bild nicht höchste Zeit, Abblendlicht einzuschalten, sondern es war schon längst höchste Zeit. Im übrigen verachte ich Anarchie noch immer zutiefst! MfG mhz |
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#67
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Zitat Auf dem Bild erkenn ich nen LKW, der nen defektes Abblendlicht hat. Wobei auf dem Foto es höchste Zeit ist, Licht einzuschalten. Aber auf Bildern erkennt man es immer so schlecht... Letzteres stimmt - das Bild hat auch nicht gerade die beste Qualität (leicht verwackelt)... Trotzdem gibt es die seinerzeitigen Sichtverhältnisse ganz gut wieder. Es "freut" mich ungemein, das du was falsches erkannt hast... ![]() Weil somit eben deutlich wird, wie schlecht zuweilen Autos mit Standlicht erkannt werden! Zu deiner Meinung, es sei höchste Zeit das Licht einzuschalten: Das ist ja genau das, was ich mit diesem (und ähnlichen Fotos) demonstrieren will!! Das Bild ist morgens entstanden, und es versprach, ein (winter-)sonniger Tag zu werden. Die dunklen Stellen am Himmel sind mitnichten die Abenddämmerung, sondern vielmehr restliche Wolken einer verregneten Nacht. Ich hatte bereits 5KM zurückgelegt, auf denen eigentlich kein Licht erforderlich gewesen wäre!! Da man sich aber nun mal bewegt, und die Sichtverhältnisse sich innerhalb weniger Meter kolossal verändern können, plädiere ich so vehement für Licht"pflicht" - mindestens in der MEWZ! Und weil das Standlicht (abgesehen von dem Verbot, damit zu fahren) oft genauso wenig bringt wie Keinlicht, habe ich dieses Bild erneut gepostet. ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#68
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Zitat (MHZ) Was das Bild von FaSt angeht, so stimme ich nicht überein. Es ist auf diesem Bild nicht höchste Zeit, Abblendlicht einzuschalten, sondern es war schon längst höchste Zeit. Vergleich bitte dazu nochmal meinen letzten Beitrag!! Wie gesagt entstand das Bild nicht bei Abenddämmerung, sondern morgens; und der größte Teil des Himmels war so hell, wie hier auf dem Bild zwischen den dunklen Wolken!! Und das eigentliche Problem ist eben, das die Auffassungen darüber, wann man noch auf Licht verzichten kann, oder schon Licht einschalten "muß" individuell sehr verschieden sind! Im Übrigen geht es bei diesem Foto um einen Standlichtfahrer! ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#69
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@ Fast: Klar, nur ist nen Auto im realen leben ca 1,5m breit und nicht nen halben ca wie auf meinem Bildschirm
![]() Aber auf dem Bild (wenn es ja deiner Meinung na die Situation real wiedergibt) wirklich zu dunkel für´s Standlicht. Ich schalte auch schon recht früh das Abblendlicht ein, davor bleibt aber das Standlicht an. Auch im Interesse der Moppetfahrer, so erkennt man sie besser. Gut, jetzt kam hier das Argument das Licht nicht dafür gedacht ist Moppetfahrer zu erkennen. Es erleichtert es aber trotzdem. So long |
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#70
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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 16:43) hm... wieso können die, die Standlicht anmachen, nicht den Knopf noch eine Stufe auf "Abblendlicht" drehen? Dann wäre die ganze Diskussion erledigt... Das wäre doch schade um die Diskussion. ![]() Es ging mir beim Lostreten dieser Diskussion im Übrigen nicht darum, was nun besser ist: Abblendlicht oder Standlicht am Tage. Es ging mir einfach mal darum klarzustellen, dass es laut § 17 StVO nicht verboten ist, am Tage die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einzuschalten. Und, dass es noch immer ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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#71
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Aus dem Thread: Ab wann muß man Licht anhaben (da funzt das Bild nicht mehr) hier nochmal die Erläuterung zu dem Bild oben:
Also - das, was hier aussieht wie ein "einäugiges KFZ", ist tatsächlich ein Kleinlaster (mit korrekter Beleuchtung!) --- der allerdings erst an zweiter Stelle vor der roten Ampel wartet. Da er ein wenig rechtslastig steht, sieht man hier nur sein rechtes Auge, das Fahrerlicht ist von dem KFZ vor ihm verdeckt. Das Bild "zeigt" also ein KFZ mit Standlicht, welches aber von den umliegenden helleren Lichtquellen vollends verschluckt wird... -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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Beitrag
#72
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Nicht vollends verschluckt. Das KFZ kann ich allerdings nicht erkennen. Ob es daran liegt, das meine Augen im Realen Leben ne höhere Auflösung haben als deine Bilder, oder ob ne Kamera nicht so gut nen dunkelnes Licht neben den hellen dastellen kann.
Auf jeden Fall hab ich erkannt das es nen LKW ist, zu erkennen an den begrenzungsleuchten ober am Aufbau, welche so hell sind wie Standlicht. Aber die ganze Situartion ist sowieso über, da wäre ich noch mit Abblendlicht gefahren. |
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#73
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Zitat (Guest @ 13.02.2005, 20:57) Nicht vollends verschluckt. Das KFZ kann ich allerdings nicht erkennen. Ob es daran liegt, das meine Augen im Realen Leben ne höhere Auflösung haben als deine Bilder, oder ob ne Kamera nicht so gut nen dunkelnes Licht neben den hellen dastellen kann. Die Auflösung ist zugegebenermaßen nicht so toll - aber das Auto war auch mit der Auflösung meiner Augen nicht zu erkennen... auch später nicht, als ich bis zu meinem Vordermann aufgeschlossen habe. Ich erinnere mich noch zu gut daran, das ich äußerst gespannt auf war auf das, was die Kamera wohl "sehen" würde. Zitat Auf jeden Fall hab ich erkannt das es nen LKW ist, zu erkennen an den begrenzungsleuchten ober am Aufbau, welche so hell sind wie Standlicht. Nachdem ich es erklärt habe!?! ![]() Zitat Aber die ganze Situartion ist sowieso über, da wäre ich noch mit Abblendlicht gefahren. Nichts anderes will ich hören! ![]() Dummerweise gehen eben oft die Meinungen darüber auseinander... Der Eine meint: Ich seh genug, ich brauch kein Licht. Der Zweite sagt: Standlicht sieht geil aus, und reicht, damit ich gesehen werde. Der Dritte macht sich zur Pflicht: Abblendlicht, sonst fahr ich nicht. -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#74
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Den zusätzlichen Strom- und damit Spritverbrauch kann man relativ leicht überschlagen:
2 x Abblendlicht a 55 W + 2 x Rückleuchten a 5 W + 1 x Armaturenbeleuchtung ca. 5 W = 125 W = 1/8 kW So, nun noch der Sprit: ("worst case") Motor: 50 PS ~ 40 kW Verbrauch: 8 l/100 km Lichtmaschine: 50 % Wirkungsgrad (125 W / 50 %) * (8 l/100 km /40 kW) = 0,05 l/100 km. Das wäre so ziemlich das Maximum an Spritkosten für das Abblendlicht. Standlicht (2 x 15 W = 30 W) käme auf ca. 1/4 der Kosten (~ 0,01 l/100 km). Bei einer Gesamtfahrleistung von 10 000 km / Jahr macht das bei einem Spritpreis von 1 €/l etwa 1-5 € im Jahr aus. PS: Ich selbst habe automatisches TFL (Motor an - Licht an), weil ich dann besser gesehen werde. Bei jedem Wetter - gerade auf der Landstraße mit der Sonne von hinten oder von der Seite. -------------------- Den Blick hielt er nach rechts gewandt,
der Bus kam leider linker Hand. (VOX Werbung Six Feet Under) |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#75
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Die Rechnung stimmt aber nicht so ganz.
Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: den Wirkungsgrad des Motors! Er liegt bei grottenschlechten 20%. Hier gehen also schon 80% des Benzins hauptsächlich in Wärme verloren ohne dass die Lichtmaschine überhaupt angetrieben wurde. Der Wirkungsgrad von Lichtmaschinen liegt bei ca 35% und wird von den übriggebliebenen 20% gespeist. Der Gesamt wirkungsgrad ist daher 0,2 x 0,35 = 0,07. Also nur 7%. Nur 7% der Energiemenge von Benzin werden bei stehendem Auto in elektrische Energie umgewandelt. Ein Liter Benzin besitzt eine Energie von 10kWh. Daraus kann ein Auto demzufolge 0,7kWh elektrische Energie erzeugen. Bleiben wir bei den 125W, die das Abblendlicht verbraucht. Mit 1l Benzin und den daraus erzeugten 0,7kWh kann das Abblendlicht 5h und 36min lang betrieben werden. Alle 5 ½ Stunden geht also ein Liter extra fürs Licht drauf. Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern in der Zeit. Wird aber umgerechnet bei 0,1-0,2l/100km liegen. Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt. ![]() |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 ![]() |
Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?!
![]() Also - bisher fahre ich im Sommer auch noch (meistens) ohne Licht; wohingegen ich ab etwa Oktober (bis März) bei jeder Fahrt das Abblendlicht einschalte... Merkwürdigerweise verbraucht mein Wagen nicht mal ein Schnapsgläschen mehr Benzin, als im Sommer! ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
Gruß... ![]() |
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#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10) Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt. ![]() Deutlich spürt man da nix, eher fast garnicht. Zitat (FaSt @ 14.02.2005, 14:50) Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?! ![]() Ich bin auch eins. ![]() |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4071 Beigetreten: 19.05.2004 Wohnort: Op d'r schääl Sick Mitglieds-Nr.: 3376 ![]() |
Zitat (willi @ 14.02.2005, 17:55) Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10) Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt. ![]() Deutlich spürt man da nix, eher fast garnicht. Zitat (FaSt @ 14.02.2005, 14:50) Aaah - hier sind wieder hochspezialisierte Mathematikgenies am Werk!?! ![]() Ich bin auch eins. ![]() Du vergisst dabei aber wenigstens nicht das Rechnen! ![]() ![]() -------------------- Gib jedem Tag die Chance, der Schönste deines Lebens zu sein!
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Beitrag
#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 486 Beigetreten: 13.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7730 ![]() |
Im Sommer säuft meine Klimaanlage mehr als die vielen Verbraucher im Winter.
(Heckscheiben- Spiegelheizung, öfters Licht, ...) |
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Beitrag
#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 26.03.2004 Wohnort: Halle (Saale) Mitglieds-Nr.: 2492 ![]() |
Zitat (Guest @ 14.02.2005, 14:10) Die Rechnung stimmt aber nicht so ganz. Du hast einen ganz wichtigen Punkt vergessen: den Wirkungsgrad des Motors! Er liegt bei grottenschlechten 20%. Hier gehen also schon 80% des Benzins hauptsächlich in Wärme verloren ohne dass die Lichtmaschine überhaupt angetrieben wurde. Der Wirkungsgrad von Lichtmaschinen liegt bei ca 35% und wird von den übriggebliebenen 20% gespeist. Der Gesamt wirkungsgrad ist daher 0,2 x 0,35 = 0,07. Also nur 7%. Nur 7% der Energiemenge von Benzin werden bei stehendem Auto in elektrische Energie umgewandelt. Ein Liter Benzin besitzt eine Energie von 10kWh. Daraus kann ein Auto demzufolge 0,7kWh elektrische Energie erzeugen. Bleiben wir bei den 125W, die das Abblendlicht verbraucht. Mit 1l Benzin und den daraus erzeugten 0,7kWh kann das Abblendlicht 5h und 36min lang betrieben werden. Alle 5 ½ Stunden geht also ein Liter extra fürs Licht drauf. Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern in der Zeit. Wird aber umgerechnet bei 0,1-0,2l/100km liegen. Was man schon deutlich im Geldbeutel spürt. ![]() Deine Wirkungsgrad-Angaben stimmen nicht. Schon der erste Dieselmotor hatte 26 %. Aktuell sollten 35-45 % drin sein. Somit haben wir 40 % x 35 % = 14 %, also das Doppelte. Macht 1,4 kWh / l und damit 11 Stunden Brenndauer. Rechnen wir mal aus: Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 60 km/h fährt man in 11 h 660 km weit. Nun haben wir also einen Mehrverbrauch von 1 l / 660 km, was 0,15 l / 100 km entspricht. (Bei 100 km/h sind es 0,09 l / 100 km, und eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit wird kaum jemand schaffen.) -------------------- Den Blick hielt er nach rechts gewandt,
der Bus kam leider linker Hand. (VOX Werbung Six Feet Under) |
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#81
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 688 Beigetreten: 27.02.2004 Wohnort: Horrweiler (Kreis Mainz-Bingen) Mitglieds-Nr.: 2024 ![]() |
bei 40 kw motorleistung etspechen 125 w ca 0,3%.
daraus folgt, bei einem verbrauch von 10l/100km, dass man ca 0,03l mehr braucht. Live long and prosper RedSonja -------------------- Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.
errare humanum est irren ist menschlich |
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Gast_Guest_* |
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#82
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Zitat (redsonja @ 18.02.2005, 17:38) bei 40 kw motorleistung etspechen 125 w ca 0,3%. daraus folgt, bei einem verbrauch von 10l/100km, dass man ca 0,03l mehr braucht. Die maximale Motorleistung von 40kW liegt doch nur bei 6000 U/min an. Wenn du so rechnest, dann musst du auch den Verbrauch bei 6000 U/min zu Grunde legen und nicht den Durchschnittsverbrauch. ![]() |
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#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Sorry, dass ich diesen Thread wieder hervor hole, aber das Bundesministerium für Verkehr arbeitet halt nicht so schnell
![]() Auf meine konkrete an das Ministerium gerichtete Frage teilte dieses schriftlich folgendes mit: Zitat Sehr geehrter Herr Steveluke, [...] Gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf allein mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden. Demnach ist Standlicht im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig. Ein ausdrückliches Verbot des Gebrauchs des Standlichtes im Fahrbetrieb außerhalb der Beleuchtungspflicht kann zwar aus § 17 StVO nicht abgeleitet werden. Es fragt sich aber, ob ein Fahrzeug mit Begrenzungsleuchten außerhalb der in § 17 Abs 1 StVO normierten Beleuchtungspflicht Sinn machen würde. Begrenzungsleuchten dienen dazu, die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen. Am Tage ist daher der Gebrauch von Begrenzungsleuchten zwecks Erkennbarkeit des Fahrzeuges entbehrlich. Erst wenn die Sichtverhältnisse eine Erkennbarkeit des Fahrzeuges erfordern, bedarf es der Beleuchtung. Da aber dann auch regelmäßig eine Beleuchtungsverpflichtung besteht, greift grundsätzlich die Benutzungspflicht des Abblendlichtes i.S.d. § 17 Abs. 1 StVO. Hinzuweisen ist schließlich auf § 17 Abs. 3 StVO, wonach vorgesehen ist, dass bei zwei Nebelscheinwerfern statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten genügt. § 17 Abs. 3 , Satz 2 StVO normiert die besonderen Witterungsbedingungen am Tage, bei denen mit Nebelscheinwerfern gefahren werden darf. Aus der Tatsache, dass hier ausdrücklich auch die Verwendung von Begrenzungsleuchten zugelassen wird, kann geschlossen werden, dass der Gesetzgeber dies ansonsten nicht ausdrücklich wollte. Die Fettmarkierungen stammen von mir. Wir halten also die Meinung des Ministeriums wie folgt fest: Den Betrieb von Standlicht außerhalb der Benutzungspflicht der Abblendscheinwerfer hat der Gesetzgeber zwar so nicht vorgesehen, aber andererseits auch nicht verboten. Somit sollte es erlaubt sein. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#84
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44394 ![]() |
Hallo steveluke,
leider "habe ich keine Berechtigung" Dir private Messages oder eMail zu senden, deswegen hier im Thread: Ich habe momentan selbst eine solche "Standlichtproblematik" mit unseren freundlichen Helfern und würde gern das Verwaltungsgericht bemühen wollen. In Vorbereitung der Argumentation würde ich Dich sehr gern um eine Kopie des Schreibens des Bundesverkehrsministeriums bitten. Kannst Du mir diese zukommen lassen? vielen Dank Dirk |
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#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Ich habe deine Nachricht an ihn weitergeleitet.
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#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
leider "habe ich keine Berechtigung" Dir private Messages oder eMail zu senden, Das ist erst ab einer bestimmten überschaubaren Anzahl von Diskussionsbeiträgen möglich ![]() Zitat [...]würde ich Dich sehr gern um eine Kopie des Schreibens des Bundesverkehrsministeriums bitten. Das Schreiben -so viel kann ich definitiv sagen- hat meinen Umzug anno 2007 nicht überlebt, ich habe es leider nicht mehr. Allerdings war es auch nicht ausführlicher als der o.a. Zitatauszug. Im Grunde liegt die Argumentation ja auch nachvollziehbar auf der Hand, sie ist auch dem Threadverlauf zu entnehmen. Bedenke aber trotzdem: Was ein Sachbearbeiter des Verkehrsministerium meint (und es ist eine Meinung), kann ein anderer Sachbearbeiter schon wieder anders deuten. Eben so wie hier und in der Rechtsprechung gibt es überall herrschende Meinungen und Mindermeinungen. Maßgeblich wird allein das sein, was ein Gericht zu dieser Frage befindet (je höherinstanzlich, desto besser). Im Grunde warten wir ja hier schon seit Jahren auf ein richtungsweisendes Urteil, magst du der Präzedenzkläger werden? ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#87
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7902 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Hab im gesamten Thread nicht einmal die Begründung gefunden, warum Standlicht am Tag verboten ist, dabei ist es in meinen Augen eigentlich klar:
Wer am Tage mit Standlicht losfährt und es zwischendurch Abend wird, merkt der Standlichtfahrer nicht, dass er auf Abblendlicht umstellen sollte, weil die Tachobeleuchtung usw bereits leuchtet. (Bei ganz neuen Autos ist die Tachobeleuchtung auch tagsüber ohne Licht an, geht dann aber in der Dämmerung aus, um den Fahrer zu erinnern, das Licht einzuschalten) |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#88
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Die bloße Möglichkeit, dass jemand das Einschalten des Abblendlichtes vergessen könnte, kann nicht darüber entscheiden, ob Standlicht am Tage nun zulässig ist oder nicht. Auch dein Beispiel mit der Instrumentenbeleuchtung greift nicht, weil es Fahrzeuge gibt, bei denen nach dem Einschalten der Zündung die Instrumentenbeleuchtung immer an ist.
Es ist eigentlich die einhellige Meinung der StVO-Kommentatoren, dass das Verbot der Standlichtbenutzung beim Fahren nur gilt, wenn überhaupt eine Beleuchtungspflicht besteht. Ähnlich sieht es ja auch das Verkehrsministerium. |
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#89
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.09.2008 Mitglieds-Nr.: 44394 ![]() |
Hallo allerseits!
Ich werde das BMfV dann eben sebst nochmal anschreiben, danach sehen wir weiter...... ![]() Grüße Dirk |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#90
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Die Mühe kannst du dir eigentlich sparen, zumal es auch sehr lange dauern kann bis eine Antwort kommt. Wenn du eine gebührenpflichtige Verwarnung bekommen haben solltest, weil du am Tage mit Standlicht gefahren bist, zahlst du das einfach nicht und legst gegen einen späteren Bußgeldbescheid Einspruch ein.
Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass das oben Gesagte nicht für die Kombination Standlicht + Nebelscheinwerfer gilt. Diese Kombination ist nur zulässig, wenn auch die Voraussetzungen für das Einschalten der NSW vorliegen, also eine erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen. |
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#91
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 887 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36029 ![]() |
entschuldigt wenn ich den thread ausgrabe, aber ich bin zufällig auf ein urteil eines amtsgerichts gestoßen als ich nach standlicht gegoogelt habe:
demnach ist es erlaubt, Standlicht am Tage eingeschaltet zu haben: http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html ![]() -------------------- To protect and to serve.
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#92
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24785 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Faszinierend - da wurde ja eine bereits bezahlte Verwarnung aufgehoben, und nicht ein Bußgeldbescheid. Ich wußte gar nicht, daß das überhaupt möglich ist.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#93
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Das ist auch die spannende Frage.
Ob eine höhere Instanz das Urteil nicht deshalb aufheben könnte, weil §62 OWiG eine gerichtliche Entscheidung nach einem Verwarngeld gar nicht zulässt. (was nix am Sachverhalt ändert, nur die 10€ + Auslagen müsste man dann trotzdem bezahlen) Zitat (1) Gegen Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren getroffen werden, können der Betroffene und andere Personen, gegen die sich die Maßnahme richtet, gerichtliche Entscheidung beantragen. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung, ob ein Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren eingestellt wird, getroffen werden und keine selbständige Bedeutung haben. Es gab ja gar kein Bußgeldverfahren. Ändert aber nix an der Sache an sich.. also im Zweifel nich die Verwarnung bezahlen und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen ![]() mfg amfa -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#94
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21991 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... also im Zweifel nich die Verwarnung bezahlen und gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen... Da würde mich doch mal interessieren, wie viele Leute genau DAS schon gemacht haben - und dabei auf die Schnauze gefallen sind, weil sie das Pech hatten, an einen anderen Richter zu geraten ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#95
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 887 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36029 ![]() |
Meinst du ein anderer Richter würde das anders sehen? Das würde ja bedeuten das man bis zur höchsten Instanz gehen muss, um eine eindeutige Aussage treffen zu können. Das kann doch nicht im Sinne unserer Rechtssprechung sein, das sich im Zweifel der Bundesgerichtshof damit beschäftigen muss.
Sollte ich davon betroffen sein, würde ich es jedenfalls tun, dank Verkehrsrechtsschutz. ![]() -------------------- To protect and to serve.
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#96
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Warum ist das Fahren mit einem mehrspurigen KFZ bei strahlendem Sonnenschein an dem nur das Standlicht eingeschaltet ist eigentlich so gefährlich das es sanktioniert werden muß
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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Beitrag
#97
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21991 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ist es ja gar nicht, wie wir gerade gelernt haben.
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#98
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24785 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das kann doch nicht im Sinne unserer Rechtssprechung sein, das sich im Zweifel der Bundesgerichtshof damit beschäftigen muss. Sollte ich davon betroffen sein, würde ich es jedenfalls tun, dank Verkehrsrechtsschutz. ![]() Das kannste knicken, bei Bußgeldern in der Höhe geht das nicht bis zum BGH, und daß sich dann keine einheitliche Rechtsprechung entwickelt, wird hingenommen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.07.2025 - 21:11 |