... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Führerschein, Umschreibung der Klasse 3
Melanie Fricke
Beitrag 08.02.2005, 23:53
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 08.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8271



    
 
Nach der Umschreibung meines Führerschein der Klasse 3 habe ich zusätzlich die Klasse CE79 mit Beschränkung eintragen lassen. Darf mit diesem Zusatz auch ein Sattelfahrzeug bis 7,49 Tonnen + Auflieger gefahren werden, wenn die zGM 18,5 Tonnen nicht überschreitet?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 08.02.2005, 23:55
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Wenn das Gespann nicht mehr als 3 Achsen hat, ja. wavey.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.02.2005, 18:03
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (Melanie Fricke @ 08.02.2005, 23:53)
Nach der Umschreibung meines Führerschein der Klasse 3 habe ich zusätzlich die Klasse CE79 mit Beschränkung eintragen lassen. Darf mit diesem Zusatz auch ein Sattelfahrzeug bis 7,49 Tonnen + Auflieger gefahren werden, wenn die zGM 18,5 Tonnen nicht überschreitet?

Nein, darfst du nicht! >>klick<<


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Lenker_*
Beitrag 09.02.2005, 18:52
Beitrag #4





Guests






Darf sie doch !

Weil man bei durchgehender Bremsanlage das 1,5fache der Gesamtmasse der Zugmaschine anhängen darf, wobei der gesamte Zug nicht mehr als drei Achsen haben darf ! eine Tandemachse mit einem abstand von weniger als einen Meter von achse zu achse, wird als eine achse gezählt !!!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.02.2005, 19:00
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Wir reden von einem Sattelfahrzeug mit Auflieger, nicht von Zügen mit drei Achsen. Sattelzug 18,5t darf sie nicht!!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Christl
Beitrag 09.02.2005, 19:06
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1840
Beigetreten: 07.01.2005
Wohnort: Im sonnigsten Süden
Mitglieds-Nr.: 7625



Also da gab es doch mal ein LKW, der zugelassen war nach Art eines Sattelzuges oder so. Davon wurde in dem alten Thread überhaupt nicht geredet. Ich such nochmal fleissig. wink.gif


--------------------
Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.02.2005, 19:22
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Das war per Ausnahmeverordnung zur StVO bis Ende der 80er Jahre möglich. Fahrer solcher Fahrzeuge erhielten nach Auslauf der Ausnahmegenehmigung die Klasse 2 beschränkt auf das Führen von Fahrzeugen nach Art eines Sattelzuges (weiß das auch nicht mehr so ganz genau). Diese Führerscheine werden umgeschrieben mit CE 79(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
P.S.: Diese Fahrzeuge hatten die "Sattelkupplung" m. w. auf dem Dach und fielen somit nicht unter die Klasse 2.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Lenker_*
Beitrag 09.02.2005, 19:39
Beitrag #8





Guests






Doch sie darf ! ergibt sich aus dem zusatz 79(L<=3)

Hier nochmal der Gestezestext:

Quelle FeV Anlage 9


Zitat:

(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
(S1 <= 25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.02.2005, 19:46
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



@Lenker:
Da sind insgesamt 3 verschiedene Schlüsselzahlen:
1.
Zitat
(C1E > 12000 kg, L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

2.
Zitat
S1 <= 25/7.500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

3.
Zitat
(L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


Anhand der Frage von @Melanie Fricke:
Zitat
Nach der Umschreibung meines Führerschein der Klasse 3 habe ich zusätzlich die Klasse CE79 mit Beschränkung eintragen lassen. Darf mit diesem Zusatz auch ein Sattelfahrzeug bis 7,49 Tonnen + Auflieger gefahren werden, wenn die zGM 18,5 Tonnen nicht überschreitet?

gehe ich davon aus, dass es sich um Schlüsselzahl Nr. 1 handelt.

Deshalb darf sie nicht!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Lenker_*
Beitrag 09.02.2005, 19:51
Beitrag #10





Guests






Das bezieht sich auf einen auflaufgebremsten Hänger !

Bei einem Druckluft gebremsten Hänger wobei es keine Rolle spielt ob sich um ne Auflieger oder nen Anhänger handelt !
Entscheident ist die durchgehende Bremsanlage !!!!!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Lenker 1_*
Beitrag 09.02.2005, 20:00
Beitrag #11





Guests






Sie darf laut C1E fahrzeuge bis 7,5 t fahren ! fakt !

CE mit schlüsselnr 79 ! da wird die gesamtmasse auf 7,5t zugmaschine + 12t anhänger heruntergelastet, aber nur bei durchgehender Bremsanlage !

Der Gesamte Zug darf aber die 18t nicht überschreiten und die Anzahl der achsen nicht mehr als 3 !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 09.02.2005, 20:20
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



@Lenker:
Welche Schlüsselnummer CE79 meinst du denn, Nr. 1 oder Nr. 3?


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Christl
Beitrag 09.02.2005, 20:21
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1840
Beigetreten: 07.01.2005
Wohnort: Im sonnigsten Süden
Mitglieds-Nr.: 7625



Welche ungereimtheiten hier!! Ein Anhänger ist doch kein Auflieger. Außerdem, wo kommen denn nun plötzlich die 18 Tonnen her. Aßerdem Zugmaschine ist nicht gleich Zugfahrzeug!!!!

@ Mr. T die Fz nach Art eines Sattelzuges waren untrennbar mit dem Zugfahrzeug verbunden, hatten aber tatsächlich eine Fangmaulkupplung, liessen sich aber fahren wie ein Sattelzug. Bin immer noch am suchen wos steht.

Der Beitrag wurde von Christl bearbeitet: 09.02.2005, 20:22


--------------------
Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.05.2024 - 21:46