Sich ziehen lassen., mit Rad/Skateboard/Inline-Skates |
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Sich ziehen lassen., mit Rad/Skateboard/Inline-Skates |
03.12.2003, 11:24
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 |
Mit welcher Strafe/welchem Bussgeld muss ein Radfahrer/Inline-Skater/Skateboarder rechnen, der sich von einem Kfz ziehen lässt (sich festhält, ohne dass es der Fahrer des Kfz bemerkt) ? Gruß, diomega p.s: Der Bussgeldrechner konnte mir hier nicht weiterhelfen -------------------- |
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03.12.2003, 11:37
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
TBNR 123000 Tatbestandskatalog:
Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug (§ 23 Abs. 3 StV0) = 5,00 € § 23 StVO spricht allerdings nur von Radfahrern und Krafträdern. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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03.12.2003, 11:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 |
Danke Andreas.
Das ist ja ein richtiges "Schnäppchen" (allerdings vermutlich nur solange nichts passiert). Ich werde es trotzdem nicht ausprobieren: Denn abgesehen von den naheliegenden Gefahren (plötzliches Bremsen/Beschleunigen/Abbiegen): Die Folgen des Schrecks des Fahrers, wenn er einen doch plötzlich im Rückspiegel entdecken sollte sind unberechenbar... Gruß, diomega -------------------- |
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Gast_Guest_* |
03.12.2003, 11:52
Beitrag
#4
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Guests |
Und Inlinescater/scateboarder sind doch für den Gesetzgeber "Fussgänger", welcher Fussgänger lässt sich von einem Auto mitschleifen....... naja..Gesetzgeber...
Im Zweifelsfalle einfach anzeigen, wenn es Geld bringt, wird hier schon ein Paragraph fassen.....hier ist den Verfolgungsbehörden oftmals jedes Mittel Recht um seine Zahlen zu erreichen..... |
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03.12.2003, 11:57
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 |
@guest:
Zitat Und Inlinescater/scateboarder sind doch für den Gesetzgeber "Fussgänger", welcher Fussgänger lässt sich von einem Auto mitschleifen....... Möglicherweise tatsächlich der Grund, dass es hierzu kein Gesetz gibt Zitat Inlinescater/scateboarder Englischer als Englisch. Wirklich sehr kreativ Gruß, diomega -------------------- |
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