... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Sich ziehen lassen., mit Rad/Skateboard/Inline-Skates
diomega
Beitrag 03.12.2003, 11:24
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 2054
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 10



    
 
Nicht dass ich es ausprobieren wollte, trotzdem - einfach weil ich es gestern beobachtet habe - die Frage:

Mit welcher Strafe/welchem Bussgeld muss ein Radfahrer/Inline-Skater/Skateboarder rechnen, der sich von einem Kfz ziehen lässt (sich festhält, ohne dass es der Fahrer des Kfz bemerkt) ?

Gruß,
diomega

p.s: Der Bussgeldrechner konnte mir hier nicht weiterhelfen wink.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 03.12.2003, 11:37
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



TBNR 123000 Tatbestandskatalog:

Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug (§ 23 Abs. 3 StV0) = 5,00 €

§ 23 StVO spricht allerdings nur von Radfahrern und Krafträdern.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
diomega
Beitrag 03.12.2003, 11:50
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 2054
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 10



Danke Andreas.

Das ist ja ein richtiges "Schnäppchen" (allerdings vermutlich nur solange nichts passiert). Ich werde es trotzdem nicht ausprobieren: Denn abgesehen von den naheliegenden Gefahren (plötzliches Bremsen/Beschleunigen/Abbiegen): Die Folgen des Schrecks des Fahrers, wenn er einen doch plötzlich im Rückspiegel entdecken sollte sind unberechenbar...

Gruß,
diomega


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 11:52
Beitrag #4





Guests






Und Inlinescater/scateboarder sind doch für den Gesetzgeber "Fussgänger", welcher Fussgänger lässt sich von einem Auto mitschleifen....... naja..Gesetzgeber...

Im Zweifelsfalle einfach anzeigen, wenn es Geld bringt, wird hier schon ein Paragraph fassen.....hier ist den Verfolgungsbehörden oftmals jedes Mittel Recht um seine Zahlen zu erreichen.....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
diomega
Beitrag 03.12.2003, 11:57
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 2054
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 10



@guest:

Zitat
Und Inlinescater/scateboarder sind doch für den Gesetzgeber "Fussgänger", welcher Fussgänger lässt sich von einem Auto mitschleifen.......


Möglicherweise tatsächlich der Grund, dass es hierzu kein Gesetz gibt laugh.gif

Zitat
Inlinescater/scateboarder


Englischer als Englisch. Wirklich sehr kreativ wink.gif

Gruß,
diomega


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 15:42