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> Verschiedene Höchstgeschwindigkeiten pro Fahrspur
godicsguru
Beitrag 03.02.2005, 19:41
Beitrag #1


Neuling


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Weiss zufällig jemand, wie man sich in folgender Situation richtig verhält?

3-spurige Autobahn. Für die rechte Spur gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, für die mittlere und linke jeweils 100 km/h (Wer häufiger von Köln nach Frankfurt fährt, dürfte das gut kennen).

Wie muss ich mich verhalten, wenn ausnahmsweise mal so wenig Verkehr herrscht, daß ich keinen Grund habe nicht auf der rechten Spur zu fahren. Muss ich solange 80 fahren, bis endlich wieder jemand vor mir auftaucht den ich überholen kann?
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Grüner Feger
Beitrag 03.02.2005, 19:43
Beitrag #2


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Das sind doch meines Wissens solche Wechselschilder, oder???

Die wechseln doch je nach Verkehrslage ihre Geschwindigkeitsanzeigen.

Wenn wenig los ist, wird auch keine 80 anzeigen.
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Christl
Beitrag 03.02.2005, 19:57
Beitrag #3


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Denkt mal an die Burg Elz, dort isses genauso!


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Hubraum lässt sich durch nichts ersetzen -- außer durch noch mehr Hubraum
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godicsguru
Beitrag 03.02.2005, 19:59
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (Grüner Feger @ 03.02.2005, 19:43)
Das sind doch meines Wissens solche Wechselschilder, oder???

Die wechseln doch je nach Verkehrslage ihre Geschwindigkeitsanzeigen.

Wenn wenig los ist, wird auch keine 80 anzeigen.

Auf der A3 gilt das immer (zwischen Montabaur und Limburg z.B.)
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Gast_durban_*
Beitrag 03.02.2005, 20:02
Beitrag #5





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Bis vor etwa einem Jahr waren an der A 1 Hamburg Richtung Lübeck auch solche Regelungen ausgeschildert, aber fest:

Auf Zeichen 521-30 (mit drei Fahrspuren) waren jeweils die Zeichen 274 aufgedruckt, rechte Spur 60, die anderen 80.

Es handelte sich also um kein Matrixzeichen und daher auch um keine Temporäre Beschilderung. Die Rechtslage würde mich hierbei auch interessieren, vorallem, da es dieses Verkehrszeichen ja eigentlich gar nicht gibt. Für Ortskundige: Die Sache war in Höhe des Autobahnkreuzes HH- Ost, zw. HH- Öjendorf und Stapelfeld. Eine zweite Stelle war im weiteren Verlauf in Höhe des Autobahnkreuzes Bargteheide. Jeweils nur in Fahrtrichtung Norden.
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Gast_PS__*
Beitrag 03.02.2005, 20:04
Beitrag #6





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Zu der Problematik Elzer Berg gab es schon Threads, auch zum Problem Geschwindigkeit und Rechtsfahrgebot. Wenn ich mich recht entsinne, darf man die mittlere Spur mit 100km/h dauerhaft befahren. Fährt man rechts und wird geblitzt, darf man auf Kulanz der Ordnungsbehörden hoffen, die sortieren die PKWs da aus.
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Enrico
Beitrag 03.02.2005, 22:51
Beitrag #7


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Weiteres Beispiel für "feste Beschilderung" (ebenfalls 100,100,80) ist dei A60 Bingen Richtung Mainz in einer Kurve kurz vor Heidesheim. Da fahre ich dann auch immer in der mittleren Spur.


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Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Norbert
Beitrag 04.02.2005, 09:05
Beitrag #8


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Es soll ja Leute geben, die allen Ernstes glauben, bei 3-spurigen Autobahnen sei die rechte Spur nur für LKWs.

Solche Beschilderungen bestärken diese Pfeifen natürlich nur in ihrem Irrglauben. ranting.gif


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Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer!

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Peter Lustig
Beitrag 04.02.2005, 10:03
Beitrag #9


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Sofern die niedrigere Geschwindigkeit auf einem Fahrstreifen nicht durch ein weiteres Zeichen auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt ist, gilt die dort angeordnete Beschränkung grundsätzlich für alle Fahrzeugarten, also auch für Pkw.

Am angesprochenen Elzer Berg auf der A 3 hat man die Regelung in der Vergangenheit primär wegen schwerster Lkw-Unfälle getroffen, so dass es durchaus möglich ist, dass dort Pkw, die zu schnell fahren, nicht beanstandet werden. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob man sich darauf verlassen kann. Eine Nachfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder örtlichen Autobahnpolizei könnte Aufklärung bringen.
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Gast_durban_*
Beitrag 04.02.2005, 10:40
Beitrag #10





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Die Frage ist nur, wie es dann mit dem Rechtsfahrgebot aussieht, denn das wird ja nicht außer Krfat gesetzt.

Was ich mich frage: Wo ist denn bitte die rechtliche Grundlage für diese Verkehrszeichen? Die gibt es ja offiziell nicht...
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Peter Lustig
Beitrag 04.02.2005, 10:45
Beitrag #11


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Die Rechtsgrundlage ist wie bei allen anderen Verkehrszeichen und -anordnungen auch § 45 Abs. 1 StVO. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Verkehrsbeeinflussungsanlagen werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde geschaltet. Wo siehst Du da das Problem?

Zu Matrixzeichen siehe § 39 Abs. 2 Satz 6 StVO.
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.02.2005, 10:53
Beitrag #12





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mein Problem ist, dass es kein Zeichen 521-30 mit aufgedruckten Geschwindigkeiten im Verkehrszeichenkatalog gibt. Zeichen 521-30 kann kein Geschwindigkeitslimit vorschreiben.

Bei Matrixzeichen und dergleichen hab ich da kein Problem, nur mit dieser Beschilderung...
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Gast_durban_*
Beitrag 04.02.2005, 10:55
Beitrag #13





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ich war's...


durban
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Gast_Ford Prefect_*
Beitrag 04.02.2005, 13:09
Beitrag #14





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Zum Elzer Berg auf der A3 zwischen Köln und Ffm: Dort ist nicht 100/100/80 sondern 100/100/40.
Ich fahre mit dem PKW nicht auf die ganz rechte Spur, selbst wenn diese frei ist. Ich habe keine Lust mich auf die Kulanz der Polizei zu verlassen. Die Chance dabei geblitzt zu werden liegt bei 100% und das tu ich nir nicht 2 -3 Mal im Monat an.
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Gast_Ford Prefect_*
Beitrag 04.02.2005, 13:12
Beitrag #15





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das sind an der Stelle übrigens keine temporär geschalteten sondern feste Beschränkungen rund um die Uhr. Also nicht abhängig von der Verkehrssituation
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Enrico
Beitrag 05.02.2005, 00:39
Beitrag #16


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Zitat (Norbert @ 04.02.2005, 09:05)
Es soll ja Leute geben, die allen Ernstes glauben, bei 3-spurigen Autobahnen sei die rechte Spur nur für LKWs.

Solche Beschilderungen bestärken diese Pfeifen natürlich nur in ihrem Irrglauben. ranting.gif

Es heißt, dass möglichst weit rechts gefahren werden soll.
Für mich als PKW-Fahrer schließe ich daraus, dass ich auf der rechtesten Spur fahre, für die die höchste zHg gilt.


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.02.2005, 08:33
Beitrag #17


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Eben!

Wenn da 100/100/80 steht, fahre ich mit meinem Pkw (mindestens thread.gif) 100.
Das ist ja schließlich erlaubt.

Und da die 100 auf dem rechten Fahrstreifen verboten sind, darf ich den rechten Fahrstreifen
bei 100 km/h nicht benutzen.

Wo ist das Problem?

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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woschbs
Beitrag 22.07.2013, 14:58
Beitrag #18


Neuling


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Ja Hallo erstmal, ich bin der Neue hier! :-)

Sorry, das ich diesen alten Thread wieder erwärme. Aber genau das ist mein Problem. Auf der A7 auf der Strecke zw. HH und H ungefähr bei Bispingen ist auch die Situation:
Links 100
Mitte 100
Rechts 80

Ich fahre mit ca. 105 km/h auf dem mittleren Streifen und werde
a.) rechts überholt und bekomme Kopfschütteln und ungläubige Blicke zugeworfen
b.) werden von hinten mittels dichtem Auffahren und Lichthupe bedrängt ("genötigt"??)
c.) links mit ca. 120 überholt, geschnitten und der Überholer zieht dann demonstrativ nach rechts.

Und das passiert immer wieder.
Ich fühle mich im Recht, aber irgendwie sehen das sehr viele anders.

Was soll man tun?

Gruß
Woschbs
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PikesPeak
Beitrag 22.07.2013, 16:28
Beitrag #19


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Ignorieren und einfach so weiterfahren. Geht mir an der selben Stelle immer wieder genauso, bin da aber recht selten unterwegs. wavey.gif


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mfg, PikesPeak
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Nereid
Beitrag 23.07.2013, 23:36
Beitrag #20


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Zitat (woschbs @ 22.07.2013, 15:58) *
Links 100
Mitte 100
Rechts 80


Ich erweitere aus Neugier mal die Fragestellung: Was ist bei


Links 120
Mitte 100
Rechts 80

oder noch schöner

Links 120
Mitte 80
Rechts 80


?

Dauerlinks auf der Autobahn mit 120?

Und ja, sowas habe ich tatsächlich bereits gesehen (Fahrbahnschäden). Und natürlich fuhr fast jeder so mit Pi mal Daumen 140 auf der mittleren Spur...
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ukr
Beitrag 24.07.2013, 09:54
Beitrag #21


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Zitat (Nereid @ 24.07.2013, 00:36) *
Dauerlinks auf der Autobahn mit 120?

Das hat das BMVBS wohl tatsächlich mal so gesehen - zumindest gab es dazu mal eine entsprechende Auskunft.
Leider kann man sich darauf nicht berufen.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Achim
Beitrag 24.07.2013, 10:02
Beitrag #22


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Bei meiner Anfrage im BMV zum Elzer Berg war man sich dort überhaupt nicht sicher und verweigerte die Aussage. Auf Nachfrage an einen Referatsleiter gab es dann die Auskunft: Man sieht doch, was gemeint ist. Wenn Sie 120 km/h fahren wollen, dann tun Sie dies doch auf der linken Spur blink.gif


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ukr
Beitrag 24.07.2013, 10:36
Beitrag #23


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Eine verbindliche Auskunft (die ohnehin keine Relevanz hat) wird man aus dem Hause Ramsauer auch nicht erhalten. Ich sag nur "Die Umsetzung der StVO obliegt den Ländern". whistling.gif


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