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#951
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 13:48) Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 13:16) Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt. Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum. Sorry Mirko, aber das ist nicht richtig. Es gibt genügend Gesetze (vor allem im Steuerrecht, aber auch im Sozialrecht) da wurden und werden Gesetze rückwirkend erlassen, d. h. die Gesetze gelten dann auf einmal auch vor dem Datum des in Kraft tretens. das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? |
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#952
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 13:58) das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? Sollte die 3. Führerscheinrichtlinie in der geplanten Form kommen, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#953
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 14:01) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 13:58) das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? Sollte die 3. Führerscheinrichtlinie in der geplanten Form kommen, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen. na super,dann war`s das wohl,gebe mich geschlagen ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Auch die Planungen zur neuen FS-Rili der EU beruecksichtigen einen Bestandschutz fuer alle alten Fuehrerscheinformate. Warum soll das fuer "alte" Fahrerlaubnisse nicht auch so aehnlich gelten? Und ob der §28 FeV tatsaechlich nach der neuen Rili wieder anwendbar werden wird, das sollte man einfach mal abwarten. Sicher ist das Behoerdenwunsch. Aber auch zu der geplanten Aenderung werden sich noch ein paar Leute Gedanken machen, vielleicht auch der EuGH.
So wie es jetzt aussieht, verletzt der Aenderungsvorschlag fundamentale Grundsaetze der bisherigen Rechtsprechung - sicher koennte man das legalisieren. Aber Voraussetzung dafuer waere, dass dieser Richtungswechsel in Kommission und Parlament mitgetragen wird. Alles ungelegte Eier. Interessant ist doch, was JETZT los ist. Und da sieht es eher nicht so aus, als wenn die bisherigen Gesetze (oder Verordnungen)ausreichen wuerden, die Nutzniesser einer EU-FE postwendend zur MPU zu schicken oder die Karten zu kassieren. Wenn dem so ist, dann koennte man doch auch - nach Gruendung eines erneuten Wohnsitzs in Deutschland - erstmal seine Karte in eine deutsche umschreiben lassen, die aktuellen Anerkennungsgrundsaetze muessen ja dann auch da gelten. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.02.2005, 14:09) Aber auch zu der geplanten Aenderung werden sich noch ein paar Leute Gedanken machen, vielleicht auch der EuGH. Der EuGH wird sich ganz sicher nicht dazu äußern oder sich in irgendeiner Art in das EU-Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dies würde nämlich dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen. Der EuGH ist kein Allheilmittel und kein Retter vor allen Unbillen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#956
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Änderungsanträge 47 und 49 der III Führerschein-Richtlinen (Entwurf)
Hierzu würde ich gerne die Stellungnahme, des Interessenverbands deutscher Fahrlehrer lesen? Jetzt wird doch der Führerschein-Tourismus der Führerschein-Erstbewerber erst richtig in Schwung kommen. Warum soll ein jugendlicher Erstbewerber eine deutsche Führerscheinstelle "heiraten" (bis das der Tod euch scheidet), wenn ihm doch andere Länder in Fällen "nicht vorhersehbarer Entwicklungen" moderate und menschlichere Beziehungen anbieten. Mit entsprechendem Werbeeinsatz, 2/3 Wochen Ferien an Mittelmeer-Küsten, Sonne, Führerschein und vieleicht mehr im Kreis Gleichaltriger und Gleichgesinnter; und das Gesamtpaket billiger als der deutsche Führerschein pur. Nachdem die Flugpreise im Keller sind, wird die deutsche Touristik-Branche hier Ihre Chance erkennen. Unterdem Strich bleibt dann nur wieder die deutsche Erkenntnis: "gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht" |
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#957
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Das wird sich noch zweigen mein lieber andreas,
![]() Hey Leute hab heut auch kurz mir meinem Anwalt, in franken telefoniert. Diesen kenn ich schon seit zirca 10 Jahren, und hab ihm meine bzw. unsere Sorgen erzählt. Ich sagte: seit dem 29.04.2005 besteht meiner Meinung nach eine Gezetseslücke in der BRD und ob er mir bei einem Gespräch weiter helfen bzw. mich Informieren könnte.Weil ich beabsichtige diese für mich zu nutzen. Er hat dann gemeint: sicher wir können uns am Freitag in meiner Kanzlei zu einem Gespräch treffen. Desweiteren meinte er es ist keine Gesetzeslücke, sondern nach wir vor geltendes EU-Recht ist. Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() ![]() Kurz zu meinem Anwalt: Er vertritt mich und meine Famielie bereits zeit über 10 Jahren denn als ich zirca 16 war hab ich "grosse Scheiße" gebaut und fand mich in der U-haft wieder. Dieser Anwalt hat für einen Spottpreiss ( 1994 ) innerhalb von 10 Tagen bewirkt das ich wieder entlassen werde. Andere verlangten damals Ungelogen das bis zu zehnfache. Seit damals hab ich nur noch die Trunkenheitsfahrt im Verkehr gehabt. Alles nach dem Jugendstrafgesetz und mittlerweile schon gelöscht aus dem BZ- Register. Er ist wirklich sehr, sehr kommpetent kein Abzocker, und super engasiert. ( wenn jemand im Raum Mittelfranken Anwaltliche Unterstüzung braucht kann ihn nur Weiterempfehlen. P.S ist keine Werbung nur ein Rat. ( Stvo, Verwaltungsrechtler, uns Strafrechtler ). Warum ich das erzähle ist nur das unsere mpu fanatiker hier im Board nicht wieder an der Kommpetenz meines Anwaltes zweifeln, vorhergenende Poosts zeigen dies ja Unwiederruflich. ![]() -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Berichtigung
![]() ![]() ![]() Danke @ all. Bye ![]() -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:35) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() also es ist noch lange nicht soweit,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage.ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren ist auch noch nicht klar! |
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#961
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 15:55) ,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage. Wetten das sie in dieser Form kommt?? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#962
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Was meint Ihr denn dazu:
Auszug aus der aktuellen Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen: 3. Ordentlicher Wohnsitz Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig. Wer sich nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland eine Fahrerlaubnis "besorgt", darf damit nicht in Deutschland fahren und macht sich andernfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:57) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 15:55) ,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage. Wetten das sie in dieser Form kommt?? ![]() okay,wenn sie denn so kommt bleibt immer noch die frage ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren werden!und ich denke auch das diese richtlinie dieses jahr nicht mehr kommen wird! |
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@ Rolkand
dann schau doch bitte mal auf diese seite. http://www.polizei-bayern.de/ppmuc/verkehr/text622.htm Und sag mir was du davon hällst???? ok!!!! Danke. Und zu dir Andreas. ich wette gegen dich. Was Wetten wir. Auch wenn du recht hast verlierst du die wette bezüglich der rückwirkung. Und du willst mir doch nicht ernsthaft erklären das die anderen 24 EU- Staaten alle nach Deutschland Tanzen werden. Und ich bin sicher das ein rechtsanwalt sich besser auskennt wie du, denn du bist sicher kein Volljurist, Oder??? -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Jetzt stell dir mal vor einer mir so nem lappen baut einen Unfall ( Lappen=zur zeit Gültig). Personen und sachschaden zirca 250.000euro ein schwerverlezter. Es muss erst mal davon ausgegangen werden das die erlaubniss gültig ist.
Später nach der neuen Verordnung kommt Plözlich Rückwirkend ein Urteil zu stande das der LAppen damals ( also praktisch Heute ) nicht gültig gewesen ist. Mann Stelle sich nur mal die Strafrechtlichen Folgen für die Betroffenen vor. Das kann einem keine Regierung der Welt verordnen, auch nicht deine 3. "alles Klärende Richtlinie". Das wäre Untragbar für manchen Bürger, und so was müssen sich die Richter sehr sehr genau überlegen. Und Glaub mir das machen die auch, das sind Profis, und keine Leihen wie hier oft anzutreffen ist. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Sam @ 07.02.2005, 16:33) Jetzt stell dir mal vor einer mir so nem lappen baut einen Unfall ( Lappen=zur zeit Gültig). Personen und sachschaden zirca 250.000euro ein schwerverlezter. Es muss erst mal davon ausgegangen werden das die erlaubniss gültig ist. Später nach der neuen Verordnung kommt Plözlich Rückwirkend ein Urteil zu stande das der LAppen damals ( also praktisch Heute ) nicht gültig gewesen ist. Mann Stelle sich nur mal die Strafrechtlichen Folgen für die Betroffenen vor. Das kann einem keine Regierung der Welt verordnen, auch nicht deine 3. "alles Klärende Richtlinie". Das wäre Untragbar für manchen Bürger, und so was müssen sich die Richter sehr sehr genau überlegen. Und Glaub mir das machen die auch, das sind Profis, und keine Leihen wie hier oft anzutreffen ist. einen sachschaden von 250.000euro?willst du ein mehrfamilienhaus in trümmern setzen oder wie? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Achtung! Mal aufpassen!
War die Diskussion der letzten Tage ein Sturm im Wasserglas? Ich hab mir den Unterschied zwischen der (jetzt gültigen) zweiten und der geplanten dritten Führerscheinrichtlinie bezüglich der Anerkennungsproblematik mal angeschaut. Zitat (gültige 2. FS-Richtlinie) Artikel 8 ... (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. ... (4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. ... Quelle: Link zur 2. FS-Richtlinie So wie ich den Entwurf der 3. Richtlinie verstehe, war ursprünglich geplant, den Artikel 8(4) als neuen Artikel 12 (4) wortwörtlich zu übernehmen (linke Seite im Berichtsentwurf zur 3. Richtlinie im Verkehrsausschuss) Die in der rechten Spalte vorgesehenen Änderungen beziehen sich aber nur darauf, dass aus der "kann" Bestimmung eine verbindliche Regelung gemacht wird. D.h. wenn ein Mitgliedsland eine Maßnahme nach Absatz 2 getroffen hat, dann darf es während dieser Maßnahme keine Führerscheine aus anderen EU-Ländern anerkennen. Ebenso darf das andere Mitgliedsland nach dieser Maßnahme keinen Führerschein ausstellen. Einen Ermessenspielraum soll das andere Mitgliedsland nur noch haben, wenn die Maßnahme im Ursprungsland eine "Aufhebung" war. Der zweite Leitsatz im EUGH-Urteil, dass der Absatz 4 sich im Falle einer in einem deutschen Strafverfahren verhängten Sperrfrist nur auf die Dauer der Sperrfrist bezieht, wird durch diese Änderung des Absatz 4 meiner Meinung nach überhaupt nicht berührt. Insofern dürfte der neue Absatz 4 doch keine Nachteile gegenüber dem alten Absatz 4 haben, da Deutschland ja den gesetzgeberischen Ermessensspielraum aufgrund der "kann" Vorschrift durch den §28 FeV schon ausgenutzt hat. ??? Da ich mich im EU-Recht leider nicht auskenne, frage ich mich, was mit Aussetzung, Entzug oder Aufhebung im deutschen Recht eigentlich gemeint ist? Aussetzung=Fahrverbot??? Entzug = Entzug??? Aufhebung = ??? (vielleicht Entzug durch die Verwaltungsbehörde?) -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#969
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:35) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Andreas, ich koennte mir vorstellen, dass Du privat und weit abseits des Fuehrerscheinrechts vielleicht ein netter Kerl bist. Aber hier finde ich manche Postings von Dir doch ein klein wenig ueberheblich. Bist nicht Du einer der gluehensten Verfechter der alten §28FeV-Loesung gewesen fuer den alles was der EuGH dazu sagte "Quatsch und an den Haaren herbeigezogen" war ? Jetzt scheint es wohl doch nicht so zu funktionieren, wie Du Dir das damals vorgestellt hast - denn die Angelegenheit mit der definitiven Gebrauchsuntersagung scheint ja wohl nicht ueberall zu klappen(abgesehen von dem von Dir immer wieder aus dem Hut gezauberten Einzelfall...) und man ist sich in Anwaltskreisen einigermassen einig, dass das auch nicht klappen wird (mal abgesehen von Hettenbach und Konsorten) - und schon, zack, peng, knall, kommst Du mit neuen felsenfesten Ueberzeugungen daher, dass jetzt die Fuehrerscheinrichtlinie Nr.III der maximale Wurf sei und selbstverstaendlich niemand ausser Dir da Durchblick hat. Ja, die meisten wuerden dieses Meisterwerk der Beamtenkreativitaet nichtmal kennen, geschweige denn verstehen. Dabei kann Lesen eigentlich helfen ... Gegen alle(s) zu sein ist immer einfach. Viel Konstruktives hab´ ich von Dir noch nicht gehoert, wie auch bei den ueblichen dunklen Vorahnungen in unbelegten Ein-Satz-Beitraegen ... Ich glaube jedenfalls nicht, dass sich so viele Juristen in ihrer Einschaetzung, dass sich Deutschland in Sachen Fuehrerscheinrecht ganz ordentlich vergaloppiert hat - siehe EuGH-urteil - falsch liegen. Und ich glaube auch nicht, dass die neue RiLi der grosse Wurf sein wird, vor allem nicht gegen diejenigen, die schon jetzt eine gueltige Fahrerlaubnis in der Tasche haben. Denn es macht doch wenig Sinn, einerseits am gemeinsamen Fuehrerschein festhalten zu wollen und andererseits jeden - fast bis an sein Lebensende - mit MPUs zu verfolgen, wenn er mal nicht so verantwortungsvoll mit dem Papier umgegangen ist. Über alle Urteile, Gesetze und bald vielleicht auch Grenzen hinweg. Wie laesst sich das mit der Freizuegigkeit fuer EU-Buerger vereinbaren, wenn der zwar im Ausland leben, arbeiten und autofahren darf, er aber dieses international gueltige Papier nie mehr (bzw.15J., wenn er durch Verwaltungs-Verjaehrungs-Wirrwarr durchblickt) ohne vorherige MPU in Deutschland wird nutzen duerfen? Wie laesst sich das mit der Gleichbehandlung aller EU-Buerger vereinbaren, denn fuer fast alle anderen gilt das nicht ? Bei den meisten ist mit der Strafe und der Sperrfrist alles erledigt. Was ist denn das fuer eine Logik, ein einheitliches System zu wollen und gleich als erster aus der Reihe zu ticken ? Mal davon abgesehen, dass noch nichts spruchreif oder gar verabschiedet ist. Man redet drueber. Und viele denken, dass man damit noch lange nicht fertig ist. Die meisten anderen Laender haben naemlich auf die deutschen Extrawuerste auch keinen Bock mehr ... Bis es jedenfalls soweit ist, ist auch der §28FeV weitestgehend obsolet und Fuehrerscheine, die unter Beachtung des Wohnsitzprinzips gemacht wurden, erstmal ziemlich gueltig in Deutschland: Kein Fahren ohne Fuehrerschein mehr und der groesste deutsche Beamtenwunsch auch noch lange nicht Realitaet ("Stempel drauf und/oder vernichten"). Da darfst Du ruhig zeitweise mal andere Meinungen und Sichtweisen zulassen ... ![]() Vielleicht nutzt es ja doch was. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#970
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@ michael_mk
Nein ich meine natürlich wenn zumbeispiel ein Laser mit einer wertvollen Ladung z.b. Benzin auf der Autobahn wegen mir (Übermüdung am Steuer) umkippt. Dann kommen solche summen sehr sehr schnell zusammen ( 250.000 euro ). -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Zitat (Levent @ 07.02.2005, 08:43) Mein Anwalt hat mir gesagt , ich solle in die CZ und dort den FS zu machen oder gegebenfalss nach Holland. 1 Falls es so kommen sollte das man mir diesen als ungültig erklärt , will er mir das geld zurück erstatten 2 Falls es zur anklage kommt, will er mich ganz auf seine kosten vertreten. Wenn sie deine Tschechenkarte eingezogen haben kannst du deinen Kompetenten Anwalt ja wegen falscher Beratung verklagen ![]() Und solange du das was du da schreibst nicht schriftlich von deinem Wunderknaben hast wars nicht mal die Luft zum Aussprechen wert. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@all
Wisst ihr was ziehmlich eigenartig ist, fast immer wen jemand hier einen anderen Forum User angreift tut er dies ohne Nick also Praktisch als gast. Ist schon Komisch oder??? Wieso outet ihr euch nicht einfach??? Warum die Geheimnisskrämerei??? Peace @all -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: cologne Mitglieds-Nr.: 7896 ![]() |
Hi,
lohnt sich der Fs in PL. noch. .die fahrschule meldet mich dort an, ich melde mich hier aber nicht ab, ist der Fs trotzdem gültig??? laut fahrschule bekomme ich einen Eu FS! gruß |
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#974
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Mal noch eine Frage von mir.... Die 185 Tagesregelung wird ja von der BRD verlangt - und das schon seit längerem!
Wenn sich die CZ aber erst seit 17.01.2005 daran hält und ich mich am 14.01.2005 in der tschechischen FS angemeldet habe, dann verstoße ich ja eigentlich nicht gegen diese 185 Tagesregelung oder??? Denn was kann ich dafür daß die CZ diese Regelung erst 3 Tage nach meiner FS Anmeldung durchsetzt. -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@xxxSCHLUMPFxxx
Richtig mein Freund. Das heisst dann im Tenor nicht du sondern CZ ist daran Schuld und muss eventuell Konventionalstrafen an die EU Zahlen. Dir dürfte nicht mehr Passieren. Denn du hast zum akktuell gültigen Zeitpunkt nach CZ Nationalrecht alles richtig gemacht. Bye. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (gunja-man @ 07.02.2005, 18:17) Hi, lohnt sich der Fs in PL. noch. .die fahrschule meldet mich dort an, ich melde mich hier aber nicht ab, ist der Fs trotzdem gültig??? laut fahrschule bekomme ich einen Eu FS! gruß ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Beitrag
#978
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Zitat (Sam @ 07.02.2005, 18:43) Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. also wenn du zuviel geld hast dann kannste ja gleich zum lottospiel-MPU gehen,oder würdest du um die 1250euro für einen eu-führerschein ausgeben der "eventuell"nurnoch ein jahr die gültigkeit hat?wer weiss das schon.also abwarten und tee trinken ![]() |
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#979
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 18:47) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 18:43) Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. also wenn du zuviel geld hast dann kannste ja gleich zum lottospiel-MPU gehen,oder würdest du um die 1250euro für einen eu-führerschein ausgeben der "eventuell"nurnoch ein jahr die gültigkeit hat?wer weiss das schon.also abwarten und tee trinken ![]() Sicher kann ich lesen, nur hast du sicher auch die möglichkeit in der zwischenzeit eine Mpu nachzuholen. So hättest du zumindest Zeit und Mobilität gewonnen, was manchen schon allein aus Beruflicher sicht überzeugt. Denn es soll ja Leute geben die sehr gut Verdienen und auf einen FS angewiesen sind. Diesen Leuten machen sicher 1 bis 2 Tausend Euro nicht so viel aus wir dir. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 10:24) moin,habe am freitag den 11.02.05 einen termin bekommen.aber wie andreas schon sagte,zu der 3.führerscheinrichtlinie kann er mir"noch"nichts genaues sagen,da es seiner meinung noch mindestens 1-2jahre dauern wird bis sie greift.dann werde ich mich mit dem herrn mal über die MPU-Problematik derEU-führerscheinbesitzer unterhalten und ihm postings von andreas und x-driver vorlegen,und ihn beten dazu stellung zu nehmen.bei interesse berichte ich weiter.schönen tag noch allen ![]() Hallo Michael, könntest Du den Dr.Säftel mal fragen ob er mit diesemKlick Fall zu tun hat ? Interessant wäre vor allem, ob der Münchner bis zum EuGH-Urteil noch weiter mit seinem österreichischen Schein fahren darf oder nicht. Das geht nämlich aus dem Artikel leider nicht hervor. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Bayer @ 07.02.2005, 19:19) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 10:24) moin,habe am freitag den 11.02.05 einen termin bekommen.aber wie andreas schon sagte,zu der 3.führerscheinrichtlinie kann er mir"noch"nichts genaues sagen,da es seiner meinung noch mindestens 1-2jahre dauern wird bis sie greift.dann werde ich mich mit dem herrn mal über die MPU-Problematik derEU-führerscheinbesitzer unterhalten und ihm postings von andreas und x-driver vorlegen,und ihn beten dazu stellung zu nehmen.bei interesse berichte ich weiter.schönen tag noch allen ![]() Hallo Michael, könntest Du den Dr.Säftel mal fragen ob er mit diesemKlick Fall zu tun hat ? Interessant wäre vor allem, ob der Münchner bis zum EuGH-Urteil noch weiter mit seinem österreichischen Schein fahren darf oder nicht. Das geht nämlich aus dem Artikel leider nicht hervor. hallo Bayer,diese frage wollte ich RA Säftel auch stellen,glaube aber nicht das er an diesem fall beteiligt ist,werde ihn aber fragen.Johnny walker sagte die tage das er sich sicher ist das er weiter fahren darf bis zum EUGH-Bescheid.Werde freitag posten was bei RA Säftel rausgekommen ist ![]() |
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#982
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@Sam,woher willst du wissen ob mir 1-2000euro was ausmachen?bist du Hellseher?aber diese diskussion gehört hier nicht hin,schönen abend noch
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#983
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er der Anwalt in besagtem Fall ist. Irgendwo hier im Forum wurde mal etwas gepostet, wo es darum ging, dass Dr.Säftel derzeit 2 Musterprozesse führe wo es um Rechtmäßigkeit von MPU-Anordnungen geht, der eine Prozess soll in Hof stattfinden, der andere in München....ich denke, dass es sich hierbei um besagten Prozess handelt. Irgendwo anders habe ich auch etwas gelesen, dass Säftel damit zu tun hat, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr wo....
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (monerle @ 07.02.2005, 20:00) Ich bin mir ziemlich sicher, dass er der Anwalt in besagtem Fall ist. Irgendwo hier im Forum wurde mal etwas gepostet, wo es darum ging, dass Dr.Säftel derzeit 2 Musterprozesse führe wo es um Rechtmäßigkeit von MPU-Anordnungen geht, der eine Prozess soll in Hof stattfinden, der andere in München....ich denke, dass es sich hierbei um besagten Prozess handelt. Irgendwo anders habe ich auch etwas gelesen, dass Säftel damit zu tun hat, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr wo.... am freitag werde ich es wissen und hier bei interesse bekannt geben. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
ja mk du hast recht gehört wirklich nicht hier her. Wünsch dir auch noch nen schönen Abend.
Peace. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Gast_Waldhoernchen_* |
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@/8doktor 07.02.2005, 16:43 und @Andreas Allgemein
Danke /8doktor, daß Du nun endlich etwas zu dem Verhalten von Andreas gepostet hast. Ich verfolge das Thread nun schon seit Wochen; in der letzten Zeit empfinde ich Andreas als überheblich und provokativ. Mit einem Satz wird alles abgewiegelt, was nicht seinem Weltbild entspricht. Deshalb an Dich die Bitte Andreas: Bitte erkläre Deine Auffassung etwas ausführlicher. Ich denke, das wird der Sache dienlicher sein, als Deine 1-Satz-Statements. Wir alle versammeln uns in diesem Thread von Zeit zu Zeit, um Erkenntnisse zu gewinnen oder unsere auf andere Art erworbenen Kenntnisse weiterzugeben oder unsere Überlegungen zur Diskussion zu stellen. Ich natürlich erst als Newcomer. Du hast mich auf die Frage nach dem Bestandsschutz mit einem Satz, der leider so für mich nicht nachvollziehbar war, abgewiegelt. Auf die Frage, was Du mit einem 50jährigen Kraftfahrer meinst, hast Du mir bis jetzt nicht geantwortet. Vielleicht war das unter Deiner Würde? Danke /8doktor, daß Du die Frage des Bestandsschutzes aufgenommen hast. So blöd war die Frage ja vielleicht doch nicht. Kurz noch etwas zu mir: Bin seit geraumer Zeit CZ-EU-FS-Besitzer (oder Eigentümer? Vielleicht bleiben wir dann besser bei Inhaber). Ich habe vor Jahren zugegebenermaßen absolut mich daneben benommen (gelinde ausgedrückt). Tilgungs- und Verwertungszeitraum noch nicht ganz vorbei. Fühle mich nach wie vor kriminalisiert und weiß nicht, wie ich glaubhaft versichern kann. Ich würde jederzeit mich einer MPU unterziehen, wenn diese Prozedur fair von statten ginge. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Was habt Ihr denn jetzt für Probleme mit der dritten Führerscheinrichtlinie?
So wie sie jetzt formuliert ist, ist sie bezüglich der Anerkennung von EU-Führerscheinen nach Entzug in Deutschland nicht restriktiver formuliert als die jetzt gültige zweite. Das hab ich doch oben schon mal gepostet. Gewissermaßen wird jetzt nicht nur die Anerkennung von Führerscheinen vorgeschrieben, sondern auch die Anerkennung von Führerschein entziehenden Maßnahmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#988
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Gewissermaßen wird jetzt nicht nur die Anerkennung von Führerscheinen vorgeschrieben, sondern auch die Anerkennung von Führerschein entziehenden Maßnahmen. Und das ist für Dich nicht restriktiver? ![]() -------------------- |
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#989
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 01.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8148 ![]() |
Schaut Euch mal genau diesen Vorschlag zur EU FS-Richtlinie vom 9.März 2004 an. Bitte nicht mit der anderen FS-Richtlinie verwechseln, genau lesen!!
Liebe Grüsse Lino http://www.europarl.eu.int/meetdocs/commit...06/527835de.pdf. |
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#990
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@Lino: welche Passage in der Stellungnahme meinst Du denn jetzt?
Kannst Du das etwas genauer eingrenzen? Die Stellungnahme stammt übrigens noch aus der Zeit des alten Parlaments (Neuwahl war ja im Juni 2004). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#991
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Danke für den Link. Aber außer dem Vorschlag, die 185 Tage um die Hälfte zu kürzen kann ich keine Punkte entdecken, die für die hiesige Debatte relevant sind.
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#992
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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 23:01) Zitat Gewissermaßen wird jetzt nicht nur die Anerkennung von Führerscheinen vorgeschrieben, sondern auch die Anerkennung von Führerschein entziehenden Maßnahmen. Und das ist für Dich nicht restriktiver? ![]() Vorher war diese Restriktion nur erlaubt (eine "kann"-Bestimmung, die Deutschland ausgenutzt hat). Jetzt ist es so vorgeschrieben. Dadurch ergibt sich in Deutschland meiner Meinung nach keine Verschlechterung der Lage für Inhaber von EU-Führerscheinen. Insofern fällt die 3. Richtlinie nicht restriktiver aus. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 12:49) Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde. In den letzten Jahre wurden einige Gesetze beschlossen die auch rückwirkend galten,meistens im Steuerrecht. Ein Beispiel: Alle die vor dem Jahr 1966 geboren sind benötigen keinen Mofa Führerschein oder Mofa Prüfbescheinigung obwohl das Gesetz 1966 eingeführt wurde. Weil ein Gesetz nicht rückwirkend gelten kann. Bin vor 66 geboren und durfte trotzdem kein Mofa ohne Prüfbescheinigung fahren Genauso verhält es sich mit den Führerscheinen die 7,5 Tonnen fahren dürfen, kommt ein neues Gesetz wo nur noch 3,5 Tonnen erlaubt sind werden alle die vor diesem Gesetz einen FS mit 7,5 Tonnen Erlaubnis hatten auch nicht auf die 3,5 Tonnen beschränkt. Das die alten Rechte nicht beschnitten werden wurde extra ins Gesetz mit aufgenommen.Der Bestandsschutz war bei jeder Neuordnung der Führerscheine mit im Gesetz.Sonst dürfte man mit dem ältesten Lappen auch nur das fahren was aktuell gültig ist. Nochmals ein Gesetz ist niemals rückwirkend gültig. Träum weiter Bitte beachtet ich meinte Gesetze nicht Verordnungen ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@Jack Daniels
Danke Jack Daniels, daß meine ich nämlich auch. Ich kenne fast auch nur änderungen wo nur ab Änderungsdatum Rechstkräftig geworden sind. Und die allten gesetze der vergangenheit angewendet geblieben sind. Kann Natürlich sein das es im Steuerrecht auch mal anders geht, aber wie in meinem Unfall Beispiel weiter oben beschrieben kann es ja wohl auch nicht sein. Das ist doch Kriminaliesierung der EU - Bürger. Ich glaube das einigen hier im Forum ( Und der Bundesregierung ) so langsam die Argumente ausgehen. Und das man mittleiweile bewusst falsche Behauptungen von sich gibt um den ja immenoch Fortlaufenden FS- Tourismus zumindest im Zaun zu halten. Denn wäre die Bundesregierung Schlauer als wir dann hätten wir schon längst die ersten FS Entzüge und Verhandlungen von der Presse gehört. Denn die sind in der Regel sehr sehr Hellhörig und ziehmlich schnell wenn es um Irgendwelche Verstösse gegen geltendes Recht gibt. Bis morgen Leute, Bye und gute Nacht. Mfg. Sam ![]() -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Hallo ich möchte auch mal meine Meinung kundtun:
Ich denke in der Bnbvm Homepage ist bewusst nicht die Tatsache implentiert, dass EU-FS anerkannt werden müssen, wieso sollten sie auch Gesetzeslücken offen kundtun? Gesetzeslücken wurden immer schon "ausgenutzt" deshalb will man diese Lücke nicht noch offiziell beglaubigen... Natürlich muss ein EU-FS auch bei Nichteinhaltung der 185 Tage Regel anerkannt werden. Dieses wissen soll aber bewusst den "Insidern" vorbehalten bleiben, nicht das jeder von dieser Möglichkeit erfährt und auch ausnutzt. Natürlich sind Beamte wie unser Andreas gegen diese Gesetzelücke, das sollte jedem klar sein, der sich damit beschäftigt. Tatsache ist doch das ein EU-FS mit MPU Forderung in D vorerst akzeptiert werden muss. So wie es scheint ist auch die MPU Anordnung nach EU-FS Erwerb durch "alte" Tatsachen unrechtmäßig. Es ist einfach logisch das diese Tatsache nicht offiziell (wenn es denn so wäre) veröffentlicht wird, wir leben in einem Bürokratiestaat und der will nunmal Alkohol und Drogensünder von der Strasse, diese Tatsache ist nunmal in den Köpfen der "Entscheidenden" immernoch fest verankert. Ein Urteil des EUGH scheint nicht auszureichen, obwohl es, das ist nunmal Tatsache, die höchste Instanz ist. Punkt. Nun wird an der neuen Richtlinie, die immernoch ein Entwurf ist, festgehalten. Dieser Vorschlag einer Richtlinie ist mir persönlich nicht mehr wert wie eine Schlagzeile in der Bild Zeitung. Jährlich werden ca. 100.000 Menschen in D zur MPU geschickt, davon haben 2000 in CZ ihren FS neu erworben, evtl auch ca. 2000 in PL und evtl. 2000 in NL, das macht 6000 von 50 000 (Wenn man davon ausgeht das 50 000 eine MPU machen). Die Zahl wird umso größer da nicht jeder eine MPU macht und lieber auf seinen FS (durch MPU verweigerung / kein Gleld / andere Gründe) verzichtet. Also hat nur ein geringer Teil seine aktuellen Rechte erkannt. Das ist / war das Ziel von D. Ich bin der Meinung solange es rechtmäßig ist, handelt D richtig. Aber das scheint mir nicht der Fall zu sein. Wir leben nunmal in einer Welt die durch Geld und Macht regiert wird. Es gibt Prominente bei denen gewisse Substanzen nachgewiesen wurden, die zwangsläufig zu einer MPU bei "Normalbürgern" geführt hätten aber bei diesen Personen dies nicht der Fall war. Ausgenommen wird nur der hart arbeitende Bürger, der hat nicht viel und wehrt sich in den seltensten Fällen. Ich könnte noch weiter ausschweifen, das Rechtssystem in D ist zwar eines der gerechtesten der Welt aber wenn ich gewisse Sachen hier lese, wird mir nur noch übel. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Gast_Guest_* |
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Guests ![]() |
Na na warum den Übel werden. Das mit den Promis ist schon eine Frechheit, aber das war schon immer so und wird auch so bleiben. Einer weiss was vom anderen, der andere wieder was von ihm, und dann die guten Beziehungen. Sieht man doch schon in der untersten Ebene. Also erstmal nicht verzweifeln, es gibt überall Oberschlaue die meinen was zu wissen, und doch nur kleine Handlanger sind. Und die sind ja so treue Gesetzesbürger, wollte sagen bin mir sehr sicher dass die auch schon Gesetze übertreten haben. Und müssten die zur MPU und würden nicht bestehen, dann aber ab unter Mamas Rock, ach war ich aber böse. Es kann jeden passieren auch den MPU-Liebhabern, hat man ja beim obersten Verkehrsrechtler Dr. Danner gesehen, und ich bin auch nicht böse wenn es die Moralapostel auch erwischt, im Gegenteil. Nur haben die die besseren Karten, Leider. Gruss
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 18:37) Zitat (gunja-man @ 07.02.2005, 18:17) Hi, lohnt sich der Fs in PL. noch. .die fahrschule meldet mich dort an, ich melde mich hier aber nicht ab, ist der Fs trotzdem gültig??? laut fahrschule bekomme ich einen Eu FS! gruß ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst ![]() Hallo , es kann normaler weiße nicht aberkannt werden , da es sich hier um ein Dokumend eines anderen mittglied staates handeld. Du kannst auch Insolvens in einem anderen EU STAAT melden, das müssen sie auch anerkennen . Auch wenn es mi einem FS nichts zu tun hat , es ist ein Dokumend und bleibt auch eins. Kein Richter darf dir dieses abnehmen. So denke ich drüber, und so ist auch meine meinug darüber. Wenn sie dieses Dokimend nicht anerkennen dann erkennen sie das Land auch nicht an. Das was die vorhaben ist nur , das wir ins grübeln kommen, und erst garnicht auf die Idee kommen dort hin zu fahren, und noch einen FS machen. Das wolen die schlauen leute damit verhindern, machen können sie dann nähmlich nichts mehr. Und wenn wir bis dato keinen gemacht haben , und dann keinen mehr machen können , dann schauen wir dumm aus der Wäsche ![]() @Andreas Ich weiß das du wieder mal schreiben wirst ,, damit wäre ich aber vorsichtig,, Dieses RISIKO nehme ich in kauf. Und ich denke jeder der nach CZ fahren will um dort einen FS zu machen soll sich melden, wir werden dann vor ort hin fahren und dort einen machen, eventuell gibt es mengen rabatt ![]() Dann haben wir die kosten für die Vermittler auch gespart -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Hey Leute ich hab noch eine "gute" Idee, und zwar könnten wir das meine ich ernst eine Sammel Klage gegen die Bundesregierung bei nicht einhaltung der akktuellen Gesetze erreichen. Somit könnte man zumindest die kosten für so ein verfahren teilen. Und vielleicht hätte man so mehr chancen auf Erfolg.
Sollten sich Leute melden die Interesse dran haben, würde ich eine meil addresse, ins leben rufen. Und mich der Sache annehmen das der Stein ins Rollen kommt. Na was meint ihr??? -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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#999
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Hey Leute ich hab noch eine "gute" Idee, und zwar könnten wir das meine ich ernst eine Sammel Klage gegen die Bundesregierung bei nicht einhaltung der akktuellen Gesetze erreichen. Bevor Ihr darüber heiss diskutiert: Es gibt in D keine Sammelklagen. Die ist weder in der ZPO noch in der VwGO vorgesehen. Ganz abgesehen davon, wäre die Bundesregierung der falsche Klagegegner. ![]() -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zum Sachverhalt:
Ausgangspunkt war ein 47-Jähriger. der im Jahr 2001 wegen Alkohol seinen Führerschein abgeben musste und zum Neuerwerb eine MPU hätte machen müssen. Stattdessen hat er es vorgezogen, Ende 2002 in den NL eine neue FE zu erwerben. Daraufhin leitete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ein Untersagungsverfahren ein, das nun vor dem Verwaltungsgericht München zu entscheiden war. Aus der Süddeutschen Zeitung vom 05.02.2005: Zitat "Die Richter der 6. Kammer gaben dem Amt Recht. Trotz des grundsätzlichen Anerkennungsgebots der einschlägigen EU-Richtlinien habe jedes Mitgliedsland die Möglichkeit, in seinem Hoheitsgebiet die nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis anzuwenden. Anders als bei der Feststellung des Wohnsitzes und der Aufenthaltsdauer bestehe hier keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellungsstaates. In den nicht harmonisierten Bereichen erhielten die Mitgliedsstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den nationalen Regeln und Kriterien nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei (Az. M 6b S 04.5543)." Konsequenz: Der Betroffene ist zwar nach wie vor im Besitz seines NL-Führerscheins. Ihm wurde jedoch das Recht aberkannt, damit in D zu fahren. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 07:55 |