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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:13
Beitrag #901


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Hm, also gut....nehmen wir mal an, das tritt tatsächlich alles so ein und die RiLi wird dementsprechend umgesetzt. Dann wäre beispielsweise Tschechien verpflichtet, die Daten aller FS, die jemals an Ausländer(oder sogar an alle, eingenommen tschechischer Statsbürger??Könnte ja sein, dass einer davon früher in D gewohnt hat und hier eine MPU hätte machen müssen.. think.gif ) erteilt wurden, wieder herauszukramen und zu überprüfen, ob in irgendeinem anderen EU-Land eine Einschränkung bezüglich der Wiedererteilung besteht. Dies müsste dann nicht nur Tschechien, sondern JEDES EU-Mitgliedsland machen..der Aufwand, der dabei entstehen würde, wäre doch schier unglaublich...und meines Erachtens kaum in der Praxis durchführbar, oder?


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:15
Beitrag #902


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Zitat
Die können ja nicht die eine sache so handhaben, und die andere so


Doch können Sie, da es meines derzeitigen Wissens nach im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob eine MPU gefordert wird oder nicht....


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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 11:16
Beitrag #903


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Zitat (Levent @ 07.02.2005, 11:10)
Könnte es den nicht passieren das die MPU ganz abgeschafft wird !

Nein! tongue.gif


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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 11:18
Beitrag #904


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Zitat (monerle @ 07.02.2005, 11:15)
Zitat
Die können ja nicht die eine sache so handhaben, und die andere so


Doch können Sie, da es meines derzeitigen Wissens nach im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob eine MPU gefordert wird oder nicht....

fordern und rechtens durchsetzen sind 2paar schuhe tongue.gif
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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:19
Beitrag #905


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Aber das ist , oder ich finde es auch nicht richtig das es nur anhand des Sachbearbeiters liegt, der brauch ja nur mal was gegen den jenigen haben , schon hat man schlechte karten , und bekommt seinen FS nicht mehr wieder .
Mein Anwalt heckt im mom was aus, ich weiß nicht was, aber ich werde es sehen, kann auch sein das er das Stfa verkalgt, einspruch einlegen kann man ja nicht gegen diese entscheidung , wegen der MPU .


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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:20
Beitrag #906


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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 11:18)
Zitat (monerle @ 07.02.2005, 11:15)
Zitat
Die können ja nicht die eine sache so handhaben, und die andere so


Doch können Sie, da es meines derzeitigen Wissens nach im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, ob eine MPU gefordert wird oder nicht....

fordern und rechtens durchsetzen sind 2paar schuhe tongue.gif

Ja da gebe ich dir recht, aber wenn schon einma so endschieden wurde , dann denke ich mal das es beim zweiten mal keine all zu schwere sache werden wird


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 07.02.2005, 11:20
Beitrag #907





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Ihr redet alle immer nur von den MPU-lern. Was ist eigentlich mit der 185 T. regeln ?
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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:21
Beitrag #908


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Zitat
einspruch einlegen kann man ja nicht gegen diese entscheidung , wegen der MPU .


Korrekt erfasst.

Zitat
kann auch sein das er das Stfa verkalgt


Da würde mich interessieren, auf welcher (Rechts)Grundlage. Mir fällt da so spontan keine Möglichkeit ein. wavey.gif


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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:24
Beitrag #909


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@michael_mk

habe dir gerade eine private Nachricht gesendet


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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 11:24
Beitrag #910


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aber gegen die Nutzungsuntersagung,wenn sie denn kommen sollte,was ich stark bezweifel,kann man sich wehren tongue.gif
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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:26
Beitrag #911


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 11:21)
Zitat
einspruch einlegen kann man ja nicht gegen diese entscheidung , wegen der MPU .


Korrekt erfasst.

Zitat
kann auch sein das er das Stfa verkalgt


Da würde mich interessieren, auf welcher (Rechts)Grundlage. Mir fällt da so spontan keine Möglichkeit ein. wavey.gif

Ich denke mal das meinem Anwalt 100% was einfallen wird, er wird auch sehr gut für seine arbeit die er macht bezahlt, und ein Bonus gibt es bei erfolg oben drein für ihn.


Ich Glaube an ihn;)


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:26
Beitrag #912


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Zitat
Ihr redet alle immer nur von den MPU-lern. Was ist eigentlich mit der 185 T. regeln ?


Dies hat nichts mit der 3.FS-RiLi zu tun, das wurde ja schon in der vorhergehenden festgesetzt. Was die Umsetzung dieser Regelung in der Praxis betrifft, dazu habe ich ja schon einige Seiten vorher etwas geschrieben, was ich dazu auf meiner zuständigen FS-Stelle erfahren habe (laut dieser bekommen diejenigen, die ihren FS vor dem 17.Januar in Tschechien gemacht haben, keine Schwierigkeiten - ob andere FS-Stellen dies genauso sehen weiß ich natürlich nicht..)


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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:28
Beitrag #913


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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 11:24)
aber gegen die Nutzungsuntersagung,wenn sie denn kommen sollte,was ich stark bezweifel,kann man sich wehren tongue.gif

Da hast du recht, und über kurz oder lang wird alles besser, dieser auffassung bin ich . könnte mich täuschen , aber ich halte mich immer an meinem gefühl der von innen kommt whistling.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:28
Beitrag #914


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Zitat
aber gegen die Nutzungsuntersagung,wenn sie denn kommen sollte,was ich stark bezweifel,kann man sich wehren


Selbstverständlich. Dagegen steht Dir natürlich der Rechtsweg offen. Wer allderings weiss, wie lange deutsche VerwG idR brauchen bis sie verhandeln kann sich ausrechnen, dass seine FE längere Zeit verstauben wird. Und was mit den berühmten Anträgen nach § 80 V VwGO passiert, hat u.a. das VG München ja eindrucksvoll gezeigt.


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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:31
Beitrag #915


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 11:28)
Zitat
aber gegen die Nutzungsuntersagung,wenn sie denn kommen sollte,was ich stark bezweifel,kann man sich wehren


Selbstverständlich. Dagegen steht Dir natürlich der Rechtsweg offen. Wer allderings weiss, wie lange deutsche VerwG idR brauchen bis sie verhandeln kann sich ausrechnen, dass seine FE längere Zeit verstauben wird. Und was mit den berühmten Anträgen nach § 80 V VwGO passiert, hat u.a. das VG München ja eindrucksvoll gezeigt.

Sicherlich wird es ganz bestimmt nicht jahre dauern. Mein Fs war einmal weg für 8 jahre und einmal für 9 jahre, man gewöhnt sich an alles, was mich stört ist nur das mit der Arbeitsstelle, sonst wäre es mir ehrlich gesagt egal


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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 11:33
Beitrag #916


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Zitat (Levent @ 07.02.2005, 11:31)
Sicherlich wird es ganz bestimmt nicht jahre dauern.

Das nicht, aber bis dahin ist die 3. FS-Richtlinie in Kraft und alles war für die Katz. tongue.gif


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Levent
Beitrag 07.02.2005, 11:34
Beitrag #917


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Die zeit wird zeigen was auf uns zu kommt mit der 3. FS-Richtlinie


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:35
Beitrag #918


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Zitat
Sicherlich wird es ganz bestimmt nicht jahre dauern.


Jahre dauert sowas in der Tat nur in seltenen Fällen. Aber das in meiner Region zuständige VG hat momentan eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 9 Monaten bis zum Abschluss eines Verfahrens (1. Instanz).


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Bayer
Beitrag 07.02.2005, 11:36
Beitrag #919


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 11:28)
Und was mit den berühmten Anträgen nach § 80 V VwGO passiert, hat u.a. das VG München ja eindrucksvoll gezeigt.

Was haben die gezeigt ?
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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:38
Beitrag #920


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Wenn ich mich recht entsinne (habe jetzt keine Lust zu suchen), wurde der Antrag sang- und klanglos abgewiesen.


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:39
Beitrag #921


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Zitat
Zitat
(Levent @ 07.02.2005, 11:10)
Könnte es den nicht passieren das die MPU ganz abgeschafft wird ! 



Nein!


Warum eigentlich nicht? Könnte es nicht im Zuge der Harmonisierung auch als sinnvoll erachtet werden, einheitliche Regelungen bezüglich der Wiedererteilungsvoraussetzungen einzuführen? Und da D und AUT die einzigen sind, die den Sonderweg MPU gehen.... think.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:44
Beitrag #922


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Zitat
Und da D und AUT die einzigen sind, die den Sonderweg MPU gehen....


Du vergisst, dass auch Spanien dabei ist, ein solches Instrument einzuführen.

Eine, wie von Dir angesprochene, Harmonisierung wäre zwar grundsätzlich möglich. Ist jedoch m.E. in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die EU will nunmal nicht alle Verfahrensweisen von oben regeln. Dies würde, da nicht nur das FE-Recht betroffen wäre, zu einer Flut von zu erlassenden Regelungen führen, die in manchen Mitgliedsstaaten einfach nicht umzusetzen wären.

Nicht vergessen: Die Souveränität der einzelnen Mitgliedsstaaten soll trotz EU erhalten bleiben, so dass es immer Unterschiede in bestimmten Bereichen geben wird.


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 07.02.2005, 11:49
Beitrag #923





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Zitat (monerle @ 07.02.2005, 11:26)
Dies hat nichts mit der 3.FS-RiLi zu tun, das wurde ja schon in der vorhergehenden festgesetzt. (laut dieser bekommen diejenigen, die ihren FS vor dem 17.Januar in Tschechien gemacht haben, keine Schwierigkeiten

verstehe ich dich richtig, die 3-FS Richtl. soll lediglich den MPU lern zur lasst fallen?
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Bayer
Beitrag 07.02.2005, 11:51
Beitrag #924


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 11:38)
Wenn ich mich recht entsinne (habe jetzt keine Lust zu suchen), wurde der Antrag sang- und klanglos abgewiesen.

Wenn du mein Posting meinst vom 27.1. (Süddeutsche Zeitung).
Da stand nur:
"Er verlangte jedoch. dass der österreichische Führerschein seines Mandanten bis dahin "geduldet" werde. Denn bis der EuGH enscheide, würden Jahre vergehen. Dieses Ansinnen lehnte die Vertreterin des Landratsamts jedoch kategorisch ab."

Ob es zu diesem Punkt zu einer Entscheidung gekommen ist, steht dort nicht oder hast du andere Quellen ?
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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:52
Beitrag #925


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Grundsätzlich ja. Wenn Du, unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen, eine FE in einem anderen Mitgliedsstaat erworben hast, gegen Dich hier jedoch keine Maßnahme des Entzuges o.ä. angestanden hat, wird Dich die Änderung durch die neue RiLi nicht betreffen.

Dies hängt nicht zuletzt auch mit der, so oft angesprochenen, Freizügigkeit innerhalb der EU zusammen.


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:52
Beitrag #926


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@Sven

Zitat
verstehe ich dich richtig, die 3-FS Richtl. soll lediglich den MPU lern zur lasst fallen?


Irgendwo ein paar Seiten vorher ist doch ein Link zu dem Entwurf...lies sie Dir doch mal durch, geht auch um ein Haufen anderer Sachen, die noch genauer geregelt und vereinheitlicht werden müssen, u.a. die Sache mit den innerstaatlichen Maßnahmen(MPU). Die Sache mit dem Wohnsitz ist ja schon in einer anderen RiLi geregelt, deshalb musste Tschechien dies ja auch so schnell umsetzen.


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Bayer
Beitrag 07.02.2005, 11:54
Beitrag #927


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zur 3.Führerscheinrichtlinie und wann sie vermutlich umgesetzt wird:Klick
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monerle
Beitrag 07.02.2005, 11:55
Beitrag #928


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2016??? rofl1.gif rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 11:58
Beitrag #929


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Wobei zu beachten ist, dass die Jahreszahl 2016 sich auf die Ausgabe der, neu einzuführenden neuen Führerscheinmodelle bezieht.

Sonstige Regelungen, wie bspw. die hier diskutierten, können durch innerstaatliche Gesetze deutlich schneller umgesetzt werden.

Dies gilt um so mehr, als dass, zumindest in D, bereits entsprechende Gesetze existieren.


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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 11:58
Beitrag #930


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Mit 2016 meint der Verfasser des Artikels die Ausstellung der neuen Führerscheine.


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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 12:03
Beitrag #931


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 11:52)
Grundsätzlich ja. Wenn Du, unter Einhaltung der sonstigen Bestimmungen, eine FE in einem anderen Mitgliedsstaat erworben hast, gegen Dich hier jedoch keine Maßnahme des Entzuges o.ä. angestanden hat, wird Dich die Änderung durch die neue RiLi nicht betreffen.

Dies hängt nicht zuletzt auch mit der, so oft angesprochenen, Freizügigkeit innerhalb der EU zusammen.

sonst wäre sie ja unnütz!das zeigt mir nur das es zum heutigen zeitpunkt keine möglichkeit gibt rechtens einen eu-führerschein anzufechten.mir ist auch noch keine nutzungsuntersagung bekannt. think.gif
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monerle
Beitrag 07.02.2005, 12:05
Beitrag #932


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Interessant finde ich folgenden Satz in dem verlinkten Artikel:

Zitat
Diese Gestaltungsfreiheit bei der Harmonisierung wird Deutschland ausnützen. Die mit der Führerscheinprüfung erworbenen Rechte sollen unbefristet gültig bleiben.


(Er bezieht sich darauf, dass D es allen FS-Inhabern über 65 ersparen will, alle 5 Jahre einen Sehtest und eine Zwangsprüfung ablegen zu müssen)

Schon komisch, was die im Ausland erworbenen EU-FS betrifft ist die Tendenz der Deutschen doch genau gegenteilig zu diesem Wortlaut, oder sehe ich das falsch?
Da sollen doch dem EU-FS-Inhaber mittels MPU-Aufforderungen und Nutzungsuntersagungen genau diese, bei der FS-Prüfung z.B. in Tschechien erworbenen Rechte wieder aberkant werden....! think.gif


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 12:06
Beitrag #933


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Zitat
mir ist auch noch keine nutzungsuntersagung bekannt.


Die gibt es aber definitiv. Frag mal Andreas.


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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 12:08
Beitrag #934


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soweit ich den artikel richtig verstanden habe dann wird es trotzdem noch eine ganze weile dauern bis diese richtlinie umgesetzt wird,oder habe ich da was falsch verstanden? whistling.gif
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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 12:09
Beitrag #935


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:06)
Zitat
mir ist auch noch keine nutzungsuntersagung bekannt.


Die gibt es aber definitiv. Frag mal Andreas.

sicher?
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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 12:10
Beitrag #936


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Zitat
soweit ich den artikel richtig verstanden habe dann wird es trotzdem noch eine ganze weile dauern bis diese richtlinie umgesetzt wird,oder habe ich da was falsch verstanden?


Wie bei allen Richtlinien wird es natürlich eine gewisse Zeit dauern, bis sie vollständig umgesetzt ist. Das Werk besteht immerhin aus jeder Menge einzelnen Regelungen, die typischerweise unterschiedlich lang für ihre Umsetzung benötigen.

Wenn natürlich bereits entsprechende nationale Gesetze existieren (Bsp. § 28 FeV), dann kann die Umsetzung solcher Passi natürlich durchaus sehr schnell vonstatten gehen.


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michael_mk
Beitrag 07.02.2005, 12:12
Beitrag #937


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:10)
Zitat
soweit ich den artikel richtig verstanden habe dann wird es trotzdem noch eine ganze weile dauern bis diese richtlinie umgesetzt wird,oder habe ich da was falsch verstanden?


Wie bei allen Richtlinien wird es natürlich eine gewisse Zeit dauern, bis sie vollständig umgesetzt ist. Das Werk besteht immerhin aus jeder Menge einzelnen Regelungen, die typischerweise unterschiedlich lang für ihre Umsetzung benötigen.

Wenn natürlich bereits entsprechende nationale Gesetze existieren (Bsp. § 28 FeV), dann kann die Umsetzung solcher Passi natürlich durchaus sehr schnell vonstatten gehen.

kann mir aber nicht vorstellen das es dieses jahr noch von statten geht,2-3 jahre klingen für mich realistischer!
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monerle
Beitrag 07.02.2005, 12:14
Beitrag #938


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Zitat
Wenn natürlich bereits entsprechende nationale Gesetze existieren (Bsp. § 28 FeV), dann kann die Umsetzung solcher Passi natürlich durchaus sehr schnell vonstatten gehen.


Aber dies spielt doch für diejenigen, die ihren EU-Schein im Ausland erworben haben, eigentlich keine Rolle, dass in D ein entsprechendes Gesetz existiert. Denn es wäre ja wieder Sache der ausstellenden Behörde (also z.B. CZ oder PL...), die RiLi umzusetzen und den FS ggf. wieder einzuziehen. Oder?


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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 12:15
Beitrag #939


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Zitat
kann mir aber nicht vorstellen das es dieses jahr noch von statten geht,2-3 jahre klingen für mich realistischer!


Gehen wir davon aus, dass die RiLi noch in 2005 verabschiedet wird, dann dürfte aus meiner Sicht § 28 FeV wieder Anwendung finden (den gibt´s nunmal immer noch) und schon ist der Drops gelutscht.


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 12:35
Beitrag #940


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Hab mir eben nochmal meine Gedanken gemacht, ob ich da nicht grundsätzlich etwas falsch verstanden habe. Es handelt sich doch um Änderungsantrag 47 Artikel 8 Absatz 5 in dem Entwurf...wer ist nun damit gemeint, dass die einzelstaatlichen vorschriften für Aufhebung oder Entzug angewendet werden sollen, wenn feststeht, dass der FE erteilt worden ist, ohne dass die Anforderungen erfüllt waren? Die Behörde, die den FS ausgestellt hat, oder die Behörde des Landes, in dem Einschränkungen für die Wiedererteilung der FE vorliegen??


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strichachtdoktor
Beitrag 07.02.2005, 12:35
Beitrag #941


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Das unten stehende kann man sich beim ADAC ausdrucken lassen.

Zitat
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen:
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 1
gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.

2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.


Vielleicht sollten das deutsche Verkehrsteilnehmer (bevor sie damit ins Ausland fahren und den dortigen Polizisten unter die Nase halten - wofuer es gedacht ist) in Zukunft erstmal den deutschen Strassenverkehrsbehoerden vorlegen - damit sie ueberhaupt bis zur Grenze kommen.


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mirko1
Beitrag 07.02.2005, 12:49
Beitrag #942


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:15)
Zitat
kann mir aber nicht vorstellen das es dieses jahr noch von statten geht,2-3 jahre klingen für mich realistischer!


Gehen wir davon aus, dass die RiLi noch in 2005 verabschiedet wird, dann dürfte aus meiner Sicht § 28 FeV wieder Anwendung finden (den gibt´s nunmal immer noch) und schon ist der Drops gelutscht.

Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten.

Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde.

Ein Beispiel:
Alle die vor dem Jahr 1966 geboren sind benötigen keinen Mofa Führerschein oder Mofa Prüfbescheinigung obwohl das Gesetz 1966 eingeführt wurde. Weil ein Gesetz nicht rückwirkend gelten kann.

Genauso verhält es sich mit den Führerscheinen die 7,5 Tonnen fahren dürfen, kommt ein neues Gesetz wo nur noch 3,5 Tonnen erlaubt sind werden alle die vor diesem Gesetz einen FS mit 7,5 Tonnen Erlaubnis hatten auch nicht auf die 3,5 Tonnen beschränkt.

Nochmals ein Gesetz ist niemals rückwirkend gültig.

Bitte beachtet ich meinte Gesetze nicht Verordnungen
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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 12:52
Beitrag #943


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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:10)
Wie bei allen Richtlinien wird es natürlich eine gewisse Zeit dauern, bis sie vollständig umgesetzt ist. Das Werk besteht immerhin aus jeder Menge einzelnen Regelungen, die typischerweise unterschiedlich lang für ihre Umsetzung benötigen.

So ist es, auch die bisherigen FS-Richtlinien hatten in Teilbereichen Übergangsfristen (z. B. zur Einführung des neuen FS-Musters), andere Teilbereiche traten sofort nach Veröffentlichung in Kraft. Der Bereich mit der Nichtanerkennung von anderen EU-Fs tritt sicher sofort nach Veröffentlichung in Kraft, da hierzu keine nationalen Gesetze geändert oder neu erlassen werden müssen.


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monerle
Beitrag 07.02.2005, 12:53
Beitrag #944


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Kannst Du mir als juristischen Laien bitte mal den genauen Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung erklären?


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mirko1
Beitrag 07.02.2005, 12:57
Beitrag #945


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Zitat (monerle @ 07.02.2005, 12:53)
Kannst Du mir als juristischen Laien bitte mal den genauen Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung erklären?

@monerle
Nicht das mir das um die Ohren gehauen wird, das sollen mal lieber unsere Fachleute tun smile.gif .
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RA XDiver
Beitrag 07.02.2005, 13:03
Beitrag #946


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(Förmliche) Gesetze werden durch die Legislative erlassen. Sie stehen in der Rangfolge über den Rechtsverordnungen, die aufgrund der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen durch die Exekutive von Bund und Land erlassen werden können.

Dies ist zugegeben die verkürzte Erklärung, aber vom Grundsatz her ausreichend.

Ein schönes Beispiel für die Entstehung einer Verornung ist die Präambel der BKatV:

Zitat
Auf Grund des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:


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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 13:03
Beitrag #947


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Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 12:49)
Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten.

Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde.

Falsch, es gibt genügend Gesetze die erst rückwirkend in Kraft getreten sind. Du meinst vermutlich Besitzstandschutz, aber den gibt es nicht uneingeschränkt.

Im übrigen besteht die entsprechende deutsche Vorschrift in Form des § 28 FeV doch bereits die ganze Zeit und wurde auch durch den EuGH nicht aufgehoben. Durch die FS-Richtlinie wird lediglich wieder die Anwendbarkeit dieser Vorschrift ermöglicht. Alles kein großes Problem..... whistling.gif


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mirko1
Beitrag 07.02.2005, 13:16
Beitrag #948


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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 13:03)
Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 12:49)
Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten.

Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde.

Falsch, es gibt genügend Gesetze die erst rückwirkend in Kraft getreten sind. Du meinst vermutlich Besitzstandschutz, aber den gibt es nicht uneingeschränkt.


Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt.
Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum.

Mir ist schon klar wenn diese 3.FS-Richtline so kommt das wir wie schon oft gesagt auf Deutsch am A*sch sind.

Doch Paradox ist doch,
29.04.04 - 3.FS-Richtline §28 ausgesetzt
3.FS-Richtline - §28 findet wieder Anwendung
4.FS-Richtline - §28 wird evtl. wieder gekippt

u.s.w.

kanns ja auch nicht sein oder? wann ist schluss damit?
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Andreas
Beitrag 07.02.2005, 13:48
Beitrag #949


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Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 13:16)
Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt.
Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum.

Sorry Mirko, aber das ist nicht richtig.

Es gibt genügend Gesetze (vor allem im Steuerrecht, aber auch im Sozialrecht) da wurden und werden Gesetze rückwirkend erlassen, d. h. die Gesetze gelten dann auf einmal auch vor dem Datum des in Kraft tretens.


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 07.02.2005, 13:56
Beitrag #950





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Ich bin auch der Meinung das Gesetzte nicht zwingend rückwirkend erlassen werde können.

Gehen wir mal davon aus das alle FS die mit einer MPU nachgewiesen werden müssten nun doch entfällt, und die dann erneut mit Alk. am Steuer erwischt werden. Ich denke das dann denen einiges an ärger ins Haus steht. Ich denke das wäre die richtige Lösung, Zum einen hätten die betroffenen eine zweit Chance, die sie dann erneut verspielen können, dann wäre ich auch dafür das man denen keinen FS mehr erteilen sollte. think.gif
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