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Gast_ungläubiger_* |
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#641
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Unglaublich was hier abgeht, voll die verarsche.
keiner weiss mehr was er machen soll. wenn ihr schlauer seid dann sagt mir bitte bescheid. ich mach schon mal nen Fs. bye. |
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Gast_Roland_* |
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#642
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Nana jetzt halt mal den Ball flach.
Druck dir doch einfach das EU-GH Urteil aus und geh damit zu deinem Anwallt und lass dich dort beraten bevor du hier über Verarsche rummeckerst |
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#643
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Es gibt in der letzten Zeit viele Neuigkeiten, die einen unruhig werden lassen. Da fragt sich der kritische Zeitgenosse, ob das wirklich mit rechten Dingen zugeht oder ob es nur eine geschickte Manipulation der Medien ist. Die Rechtsgrundlage fuer Erteilungen/Ruecknahmen/MPUs/Widersprueche und alles Moegliche hat sich seit Monaten/Jahren usw. nicht wesentlich geaendert. Und trotzdem hat sich das Blatt anscheinend enorm gewendet ... Alles nur Theater ?
Es ist hoffentlich allen klar gewesen oder ist es jetzt, dass ein Fuehrerschein, der nur 2 Tage Aufwand erfordert, niemals ein rechtsgueltiges Dokument sein kann. Wie schonmal von mir festgestellt, handelt es sich bei der EU in erster Linie um eine Rechts-, Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft (weshalb z.B. der Beitritt eines islamischen Staates wie der Tuerkei mit unterschiedlichen Werten, unterschiedlichem Glauben und einem hoechst unterschiedlichen Recht ein enormes Problem darstellt!!!). Daher ist es nicht verwunderlich, dass es auch in anderen Laendern als Deutschland mehr oder weniger national-komplizierte Regeln gibt, so eine Fahrerlaubnis zu erwerben, die vielleicht anders aussehen, aber einen aehnlichen regelnden und sichernden Effekt haben, wie parallele bekannte deutsche Regeln. Da gibt es wie bei den Deutschen Mindestanforderungen, z.B. in PL mindestens 30 Fahrstunden muessen genommen werden, mindestens 10 Theoriestunden muessen wahrgenommen werden, mindestens 2 Monate muss man im Land sein (ab 1.1. 6 Monate+ Aufenthaltsgenehmigung) - so oder so aehnlich galt das in Tschechien auch. Wer also seinen Fuehrerschein in CZ nach dem Motto "heute Geld gebracht, morgen Schein gemacht" gekauft hat, moechte sich bitte kurz und schmerzlos von der Illusion verabschieden, er haette irgendetwas Sinnvolles in Haenden. Nur wer sich in Tschechien oder auch Polen an die nationalen Regeln fuer die Erteilung einer Fahrerlaubnis gehalten hat, kann ueberhaupt erstmal davon ausgehen, er habe "einen Fuehrerschein gemacht". Ich kann nur sagen: Mir hat man auch so einen Schein angeboten und ich habe mit einigen Tschechen-Vermittlern gesprochen. Inwieweit die nun mit den schon bekannten Betruegereien zu tun haben, kann ich nicht sagen, aber ich bin froh, den Braten fruehzeitig gerochen zu haben und mich fuer eine legale Polen-Version entschieden zu haben. Legal, weil mit allen offiziellen Fahrstunden und Theorieunterrichtungen sowie unter Erfuellung des Mindestaufenthaltes. Damit habe ich ein offizielles polnisches Dokument und geniesse auch den Schutz des polnischen Staates fuer den Gebrauch dieses Dokumentes im Ausland. Soll heissen: Wenn ich hier in Deutschland mit diesem rechtmaessig erteilten Dokument Schwierigkeiten haben sollte, werden die Polen auch mein Dokument vor dem EuGH oder sonstwo verteidigen - denn (gerade) die Polen legen sehr viel Wert darauf, dass ihre Dokumente auch international anerkannt werden und verwahren sich erheblich gegen die zur Zeit vorherrschende Politik Deutschlands im Zusammenhang mit dem Fuehrerscheinrecht. Selbstverstaendlich hat man in Polen - als die erste Welle der Entruestung Richtung Osten schwappte - alle Papiere erneut ueberprueft. Alle Ermittlungsverfahren, die bisher gegen Fahrschulen und Vermittler liefen oder laufen sind entweder eingestellt worden oder werden eingestellt werden, weil sich bisher - ganz entgegen deutscher Vermutungen - keine Unregelmaessigkeiten gefunden haben. Und auch in Tschechien richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Scheine, die offensichtlich unserioes und unrechtmaessig erworben wurde. Kein Wort zu den Scheinen, die waehrend eines Mindestaufenthaltes, mit Mindeststunden etc, offiziell erworben wurden. Selbst bei Schmid sind erstmal nur die Scheine vom Zorn betroffen, die unter dubiosen Bedingungen zustande gekommen sind. Also: "Keine Panik!" ist mein Tipp fuer alle, die sich nichts vorzuwerfen haben. fuer die anderen hatte ich nie Verstaendnis und werde auch keines mehr haben. Eine andere Geschichte ist die Anerkennung der legal erworbenen EU-FE auch fuer Deutschland. Wichtig ist, dass man sich an die EU-Vorschrift ueber die 185 Tage gehalten hat und keine Sperrfrist in Deutschland hatte. Ist das der Fall hat man 3 wichtige Voraussetzungen erfuellt: 1. Sperrzeit abgelaufen und lt. EuGH darf jede europaeische Behoerde einen FS erteilen, wenn sie zustaendig war - und zustaendig war sie, wenn die 2. EU-Richtlinie bezueglich der 185 Tage erfuellt ist und nur ein Wohnsitz im EU-Ausland und kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden war und auch sonst 3. alle nationalen Anforderungen erfuellt worden sind: Eignung, Aufenthalt, Stunden, Pruefungen etc. Nur dann kann man sich auch darauf verlassen, dass man die Rechte geniessen darf, die einem die Polen und Tschechen mit dem Dokument versprochen haben. Ich habe z.B. auch einen internationalen FS, der mir das Recht nochmal in alle wichtigen Sprachen uebersetzt, sollte mal jemand überraschenderweise Schwierigkeiten mit dem Polnischen haben ... Ich schreibe das so ausfuehrlich, weil ich verdeutlichen will, dass nur jemand vor dem EuGH auf einen Erfolg hoffen kann, der alles was er zu erfuellen hatte auch erfuellt hat. Mehr konnte er nicht tun. Er konnte den Polen oder den Tschechen z.B. keine uebersetzten KBA-Auszuege oder Fuehrungszeugnisse unter die Nase halten, weil diese sich dafuer nicht interessiert haben - wie sie das bei jedem nicht tun. Trotzdem sind erstmal alle polnischen EU-Scheine gueltig. Und was der EuGH zu den deutschen Sonder-Voraussetzungen fuer die Anerkennung einer Fahrerlaubnis zu sagen hatte, das hat er am 29.4. gesagt (setze ich jetzt mal als bekannt voraus!). Die einzige Frage, um die es letztendlich nur noch gehen kann (und m.E. geht), ist: Duerfen die Deutschen an die Anerkennung eines EU-Fuehrerscheines fuer die Dauer von 15 Jahre nach einem rechtskraeftigen Urteil/Entzug der FE die Bedingung einer nationalen Eignungspruefung knuepfen, bzw. duerfen die Deutschen unter Hinweis auf nicht vollstaendige Erfuellung nationaler Verordnungen die Anerkennung einer EU-FE fuer den Einflussbereich deutscher Gesetze und Verordnungen verweigern, auch wenn die Wirkungen der urspruenglichen Strafmassnahmen und "Massnahmen zur Sicherung und Besserung" laengst erloschen sind und diese nationalen Verornungen im Urteil weder erwaehnt, noch die Folgen ausgesprochen wurden ? Wenn es nach mir ginge, ist die Frage eher rhetorisch - denn auch, wenn man beruecksichtigt, dass der EuGH sich nur mit strafrechtlichen Aspekten befasst hat, so hat er diese Frage bereits am 29.04.04 dezidiert beantwortet. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Gast_hugo_* |
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#644
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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 02.02.2005, 20:01) jetzt werden anscheinend die wirklich abgeleisteten Fahrstunden in Tschechien überprüft! Gehe mal davon aus, das alle ihre Fahrstunden absolviert haben. Ausserdem gibts keine Möglichkeit dies zu prüfen, es sei denn eine Fahrschule hat sich bsonders dämlich angestellt. Nur komisch, das im CZ Web nichts davon steht. Naja, irgendwas muss man ja in Deutschland immer schreiben, um die Leute zu verunsichern. >>>Die gegenseitige Anerkennung einer von einem Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis innerhalb der EU/EWR geschieht „automatisch“ und darf nicht an weitere Bedingungen geknüpft werden.<<< Das ist doch viel entscheidender und besagt auch, dass keine MPU bei Neuerwerb. angeordnet werden darf. Eine offiz. Bestätigung der Verwaltungsgerichte wirds dazu bald geben. |
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#645
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Zitat Gehe mal davon aus, das alle ihre Fahrstunden absolviert haben Das glaunst du doch nicht wirklich?? ![]() Zitat Ausserdem gibts keine Möglichkeit dies zu prüfen Wenn ein Fahrlehrer in einem Monat auf dem Papier mehr Fahrstunden gegeben hat, als es in dem Monat theoretisch möglich war, ist die Überprüfung ein leichtes. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#646
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Zitat (Peter Lustig @ 02.02.2005, 20:48) Zitat (mirko1 @ 02.02.2005, 17:36) ...und der Eugh wird so hoffen wir alle, dieses vorgehen von Deutschland in der 3. FS-richtline die diese Jahr kommen soll ein für alle mal klären. Der EuGH ist ebensowenig Herausgeber der EU-Richtlinien wie der Bundesgerichtshof Gesetze erlässt. ![]() Du hast ja Recht, dann wird der Eugh eben für uns die Entscheidung bringen. Der AUT-FS Fall vor ein Paar Tagen wird dem Eugh vorgelegt und genau wie im Fall Kapper wird der Eugh dann entscheiden ob MPU zulässig oder nicht. @strich8doktor deiner ausführlichen Darstellung in Bezug auf Fahrstunden ec. kann ich mich nur anschließen, dem ist nichts hinzu zu fügen. Mich Interessiert wann kommt dieses Jahr die 3.FS-Richtlinie? fliest der AUT-FS Fall da noch mit hinein? oder wird die 3.FS-Richtline den AUT-FS Fall quasi mit entscheiden? denn bis dahin ist es fast unmöglich mit "FREIEM" gewissen zu fahren b.z.w. wirklich spaß am Auto fahren zu haben, so geht es jedenfalls mir. |
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#647
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Zitat Mich Interessiert wann kommt dieses Jahr die 3.FS-Richtlinie? Ein genaues Datum weiß noch niemand. Zitat oder wird die 3.FS-Richtline den AUT-FS Fall quasi mit entscheiden? Dies ist durchaus im Bereich des möglichen, spätestens dann dürften (fast) alle Besitzer von EU-Führerscheinen mächtig zittern. Dann würde auch eine erneute Klage beim EuGH nichts nutzen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#648
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Dies ist durchaus im Bereich des möglichen, spätestens dann dürften (fast) alle Besitzer von EU-Führerscheinen mächtig zittern. Dann würde auch eine erneute Klage beim EuGH nichts nutzen. Da hast du recht Andreas und das ist auch gut so, hauptsache die zitterei hat ein Ende. ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#649
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Zitat (strichachtdoktor @ 03.02.2005, 02:18) Die einzige Frage, um die es letztendlich nur noch gehen kann (und m.E. geht), ist: Duerfen die Deutschen an die Anerkennung eines EU-Fuehrerscheines fuer die Dauer von 15 Jahre nach einem rechtskraeftigen Urteil/Entzug der FE die Bedingung einer nationalen Eignungspruefung knuepfen, bzw. duerfen die Deutschen unter Hinweis auf nicht vollstaendige Erfuellung nationaler Verordnungen die Anerkennung einer EU-FE fuer den Einflussbereich deutscher Gesetze und Verordnungen verweigern, auch wenn die Wirkungen der urspruenglichen Strafmassnahmen und "Massnahmen zur Sicherung und Besserung" laengst erloschen sind und diese nationalen Verornungen im Urteil weder erwaehnt, noch die Folgen ausgesprochen wurden ? Wenn es nach mir ginge, ist die Frage eher rhetorisch - denn auch, wenn man beruecksichtigt, dass der EuGH sich nur mit strafrechtlichen Aspekten befasst hat, so hat er diese Frage bereits am 29.04.04 dezidiert beantwortet. @ strichachtdoktor Deine Frage hat der Generalwanwalt Philippe Léger am 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-476/01 "Strafverfahren gegen Felix Kapper" hinlänglich beantwortet. Ich denke, dem nachstehenden Auszug aus seinen Schlußanträgen mit den Randnummern 67 bis 77 ist nichts mehr hinzuzufügen: 67. Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie sieht, wie bereits ausgeführt, für den Fall, dass der Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet hat, vor, dass der Aufnahmemitgliedstaat vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips auf den Inhaber dieses Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen kann. 68. Meines Erachtens schließen diese Bestimmungen der Richtlinie, die nicht nur im Fall des Führerscheinumtauschs gelten(41), den Fall ein, dass einem Führerscheininhaber ein Verkehrsverstoß im Aufnahmemitgliedstaat vorgeworfen wird und die zuständigen Stellen dieses Mitgliedstaats gegen ihn als Sanktion eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis anordnen wollen, deren Wirkungen auf das Inland beschränkt wären(42). 69. Herr Kapper befindet sich aber im Rahmen des Ausgangsverfahrens nicht in einer solchen Situation. 70. Denn ihm wurde zwar in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, was einer Aufhebung gleichzustellen ist, doch betraf diese Sanktion ausschließlich seine deutsche Fahrerlaubnis, die er besaß, bevor er den fraglichen niederländischen Führerschein erworben hat. Im Ausgangsverfahren stellt sich nicht die Frage, ob die deutschen Stellen nach Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie berechtigt wären, gegen Herrn Kapper erneut eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anzuordnen, diesmal jedoch in Bezug auf seinen niederländischen Führerschein. Es geht allein darum, ob die deutschen Stellen berechtigt sind, die Anerkennung der Gültigkeit des niederländischen Führerscheins abzulehnen. Wie wir jedoch in Bezug auf die Wohnsitzvoraussetzung gesehen haben, ist dies zu verneinen. Folglich ist der niederländische Führerschein von Herrn Kapper als gültig anzusehen, so dass der gegen ihn erhobene Vorwurf eines Verkehrsverstoßes (Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis) nicht zutrifft. Ist der Tatbestand eines solchen Verstoßes nicht erfüllt, so ist es ausgeschlossen, dass sich der Betroffene in der durch Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie geregelten Situation befindet. 71. Ich meine entgegen der Auffassung der deutschen Regierung, dass Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie nicht dahin auszulegen ist, dass ein Aufnahmemitgliedstaat berechtigt ist, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, wenn nach seinen innerstaatlichen Vorschriften (also des Aufnahmemitgliedstaats) über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis der Inhaber dieses Führerscheins das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer früheren Verurteilung (durch die Stellen dieses Mitgliedstaats) zu einer Maßnahme, durch die ihm die Fahrerlaubnis aberkannt wurde, verloren hat, und zwar auch dann, wenn diese Maßnahme in vollem Umfang vollzogen ist und damit wirkungslos geworden ist. Wie wir sehen werden, würde nämlich durch eine weite Auslegung dieser Richtlinienbestimmung Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie seine praktische Wirksamkeit verlieren. 72. Diese letztgenannte Richtlinienbestimmung ist meines Erachtens in dem Sinne eng auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins für den Fall, dass die Stellen des erstgenannten Mitgliedstaats gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, nur dann ablehnen kann, wenn eine solche Maßnahme nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Für eine solche Auslegung sprechen mehrere Gründe. 73. Zunächst ergibt sich, wie die italienische Regierung ausgeführt hat, aus dem Wortlaut dieser Bestimmung(43), dass die einem Mitgliedstaat eingeräumte Befugnis (die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen) nur den Fall einer Person betrifft, die in seinem Hoheitsgebiet (noch) einer der genannten Maßnahmen unterliegt (faisant [toujours] l'objet), was vom Fall einer Person zu unterscheiden ist, die bereits einer solchen Maßnahme unterlag (ayant [déjà] fait l'objet). In der Verwendung der Gegenwarts- anstatt der Vergangenheitsform kommt klar der Wille des Gemeinschaftsgesetzgebers zum Ausdruck, die Ausübung einer solchen Befugnis auf Maßnahmen zu beschränken, durch die das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aktuell aberkannt oder beschränkt wird, die sich also noch in der Durchführung befinden. 74. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die den Mitgliedstaaten nach Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie eingeräumte Befugnis eine Ausnahme vom Grundsatz der Anerkennung der Führerscheine bildet, der in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie aufgestellt ist. Folglich ist nach ständiger Rechtsprechung Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie eng auszulegen. 75. Schließlich ist daran zu erinnern, dass mit der Richtlinie das Ziel verfolgt wird, ein EG-Führerscheinmuster und ein System der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ohne Umtauschverpflichtung einzuführen, insbesondere um den Personen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben, die Teilnahme am Verkehr zu erleichtern(44). Der in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie vorgesehene Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine stellt also den Schlussstein des durch die Richtlinie eingeführten Systems dar. Es wäre die Negation dieses Grundsatzes selbst, wenn man annähme, dass ein Mitgliedstaat berechtigt wäre, unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unbegrenzt oder immerwährend zu verweigern(45). 76. Im Übrigen erinnere ich daran, dass, wie sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie ergibt, ein Mitgliedstaat die vorherige Zustimmung der Kommission einholen muss, wenn er zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie nationale Vorschriften erlassen will. Durch dieses Erfordernis wird sichergestellt, dass die geplanten nationalen Vorschriften in den durch Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie vorgegebenen Rahmen passen. Hierzu ist es notwendig, dass eine solche Zustimmung in rechtsverbindlicher Form ergeht, d. h., dass sie sich nicht auf eine stillschweigende oder informelle Stellungnahme beschränkt, wie dies in Bezug auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende deutsche Regelung der Fall war(46). 77. Daher bin ich der Auffassung, dass die Artikel 1 Absatz 2 und 8 der Richtlinie dahin auszulegen sind, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins für den Fall, dass die zuständigen Stellen des erstgenannten Mitgliedstaats gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, nur dann ablehnen kann, wenn eine solche Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Glückauf Johnnie |
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Gast_Gast_guest_* |
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#650
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@strichachtdoktor
Du hast Recht mit allen Dingen. Aber die Fuehrerscheine, die noch vor 17 Jan in CZ ausgestellt worden sind bzw die noch gemacht werden, weil man noch vor 17Jan sich angemeldet hat, muss doch auch als legal erworben gelten. |
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#651
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Zitat (Gast_guest @ 03.02.2005, 09:58) Aber die Fuehrerscheine, die noch vor 17 Jan in CZ ausgestellt worden sind bzw die noch gemacht werden, weil man noch vor 17Jan sich angemeldet hat, muss doch auch als legal erworben gelten. Nicht wenn die CZ-FS innerhalb von z. B. 2 Tagen erworben wurden, da dann die erforderliche Ausbildung offensichtlich nicht absolviert wurde und die Behörden in CZ nach den letzten Berichten diese FS für ungültig erklären. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_guest_* |
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#652
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@Andreas
Danke fuer den prompten Antwort! ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#653
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Habe Fuehrerschein aus cz vor 17 Jan gemacht.
1Woche aufenthalt in CZ. Fahrstunden....ungefaehr 30Std Fahrt. Nun ich kann zwar nicht die 185Tage Aufenthalt nachweisen, da aber es noch vor 17 Jan und ich die Fahrstunden nachweisen kann duerfte es ziemlich legal sein. Der Hammer ist ich komme nicht aus Eu-Mitgliedsland, habe in D unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Gilt dann in meinem Fall anderes Gesetz und man kann mir den Fuehrerschein bzw FE entziehen (ausser wegen MPU)?? |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#654
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Hi @all, ihr macht hier ein Fass auf, das einem die Tränen kommen. Ihr Diskutiert und Diskutiert schon seit ca. 2-Wochen ums selbe Thema. Und was hat sich den bisher geändert ? NICHTS. Wurde in den letzten Monaten oder Wochen einem der CZ, PO, NL FS entzogen oder untersagt, würde eine Person verurteilt? Die am interessantesten und vernünftigsten aussagen kommen meiner Meinung nach von @strich8Doc. (Realist). Wie jeder selbst lesen konnte, hat die CZ Behörde allen Ausländern die Möglichkeit gewehrt den bereits vor dem 17.01.05 begonnen FS noch Fertigstellen zu dürfen. Die geben doch keinem Ausländer einen FS wenn sie ihn wieder einziehen müssten. Ich selbst hab am 02.02 im Tschechischen Bekanntenkreis erfahren, das bis her keine Fahrschule untersucht oder angeklagt wurde, auch den Medien ist nichts zu entnehmen. Es scheint in D zu viele Menschen zu geben, die sich immer nur als Wichtigtuer u. Verkünder preisgeben.
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Gast_Gast_Sven_* |
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#655
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möchte nochwas hinzufügen, diesen quaksalber auf dem link http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/43.php scheint nicht sonderlich realist zu sein.
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#656
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Also, ich war gestern auf der Führerscheinstelle und habe dort aus freien Stücken (Vorgeschichte 1 Seite vorher) meinen CZ-FS vorgelegt und meine Unterlagen mit der Korrespondenz, die ich seit ca. 1 Jahr mit einem MPI in Deutschland führe, mitgebracht inkl. meiner lückenlosen Abstinenznachweise.
Das Gespräch verlief überraschend positiv! Ich habe meine Situation dargelegt und betont, dass ich den Führerschein aus Kosten- und Zeitgründen im Ausland gemacht habe, und nicht, um die MPU zu umgehen. Die Delikte, die zu meinem FE-Entzug geführt haben liegen mittlerweile 5 Jahre zurück. Desweiteren habe ich dem Herrn von der FS-Stelle gesagt, ich wäre grundsätzlich natürlich bereit, mich einer MPU zu unterziehen, falls es jedoch in meinem Fall eine Alternative geben sollte würde dies sehr in meinem Interesse liegen, da die MPU schließlich einen Haufen Geld kostet. Der Mann sagte, grundsätzlich bestünde in solchen Fällen von Seite der FS-Stelle aus die Tendenz, eine MPU anzuordnen, aber er werde sich meine Unterlagen kopieren und sich die Sache DURCH DEN KOPF GEHEN LASSEN! Aus dem Stegreif könne er es nicht entscheiden, ich würde in Kürze Post bekommen.Daraus schließe ich, dass es tatsächlich im Ermessen der Mitarbeiter der FS-Stelle liegt, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Außerdem sagte er, ich hätte Glück gehabt, dass ich den FS vor dem 17.Januar gemacht hätte, denn nun sei dies ja nicht mehr möglich! Daraus wiederum schließe ich, dass tschechische FS , DIE OHNE FESTEN WOHNSITZ (natürlich nur bis 17.Januar) ERWORBEN WORDEN SIND OHNE WEITERES ANERKANNT WERDEN (abgesehehn von der MPU-Problematik natürlich). ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#657
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast_Sven @ 03.02.2005, 10:39) möchte nochwas hinzufügen, diesen quaksalber auf dem link http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/43.php scheint nicht sonderlich realist zu sein. Im Gegenteil, du scheinst kein Realist zu sein. Die Angaben in der Pressemitteilung stimmen. 1. Den Fälscherring gab es wirklich und wurde vor kurzem von der Polizei ausgehoben. 2. MPU-Anordnungen sind in Bayern schon getroffen worden und werden sicher auch weiter getroffen werden. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#658
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Richtig, das mit dem Fälscherring kann ich bestätigen. Muss sich um ca. 1000 Fälle handeln, die in D (oder sogar nur in Bayern?!) mit einem gefälschten EU-FS unterwegs sind/waren.
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Gast_Sven_* |
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#659
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Zitat (Andreas @ 03.02.2005, 10:46) Zitat (Gast_Sven @ 03.02.2005, 10:39) möchte nochwas hinzufügen, diesen quaksalber auf dem link http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/43.php scheint nicht sonderlich realist zu sein. Im Gegenteil, du scheinst kein Realist zu sein. Die Angaben in der Pressemitteilung stimmen. 1. Den Fälscherring gab es wirklich und wurde vor kurzem von der Polizei ausgehoben. 2. MPU-Anordnungen sind in Bayern schon getroffen worden und werden sicher auch weiter getroffen werden. ![]() Hi Andreas, woher hasst du diese Infos ? würde mich Interessiern .... bin immer offen für beweise ........ |
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#660
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Wenn du diesen Thread aufmerksam liest, dann findest du auch die Beweise. Ich habe keine Lust für dich jetzt auf die Suche zu gehen.
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#661
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Zitat woher hasst du diese Infos ? würde mich Interessiern .... bin immer offen für beweise ........ Dazu hat Andreas bereits öfter was geschrieben. Leider sind seine beruflichen Erfahrungen nicht des Beweises fähig (u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen). -------------------- |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#662
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Zitat (monerle @ 03.02.2005, 10:54) Richtig, das mit dem Fälscherring kann ich bestätigen. Muss sich um ca. 1000 Fälle handeln, die in D (oder sogar nur in Bayern?!) mit einem gefälschten EU-FS unterwegs sind/waren. ich vermute mal das sich das auf FS bezieht die nicht in dem Scheckkartenformat sind ........ !!den die sind ja auf anhieb für als Fälschungen zu erkennen. |
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Gast_Gast_hugo_* |
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#663
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Was hier manche von sich geben sollte man sowieso nicht für bare Münze nehmen. Führerschein in 2 Tagen hat garantiert niemand in CZ gemacht. Somit ist der Artikel Blödsinn. Entweder ist das eine Erfindung der Presse oder der Vermittler.
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Gast_Guest_* |
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#664
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Zitat (Andreas @ 03.02.2005, 07:15) Wenn ein Fahrlehrer in einem Monat auf dem Papier mehr Fahrstunden gegeben hat, als es in dem Monat theoretisch möglich war, ist die Überprüfung ein leichtes. Das muss dann schon ein echter Schizo sein, sonst funktioniert sowas nie. ![]() ![]() |
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#665
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Hallo leute
Also die , di emit einem gefälschtem FS unterwegs sind für di ehabe ich in keinsterweise verständniss. Jeder , aber auch jeder wird wissen müssen das wenn er in 2 tagen einen FS erwirbt , das der nicht richtig sein kann. Ich werde nun versuchen mich in der CZ anzumelden, die 185 tage regelung einhalten , und dann dort meinen FS machen. Nun sind es 16 monate her das mein FS weg ist , und auf die 185 Tage kommt es auch nicht mehr drauf an. Aber ich weiß das ich dann einen legalen FS habe , und kann dann mit ruhigem gewissen Auto fahren. Muss nur noch mal sehen wie das ist mit der Anmeldung , da ist Türkischer Staatsbürger bin. Falls einer schon erfahrung damit hat kann sich gerne melden. Gruss Levent -------------------- |
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#666
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Guest @ 03.02.2005, 11:45) Das muss dann schon ein echter Schizo sein, sonst funktioniert sowas nie. ![]() ![]() Dann hast du offensichtlich diesen Thread nicht genau gelesen. Hier ist irgendwo ein Zeitungsartikel zu diesem Thema verlinkt. Nach Aussagen eines Sprechers des zuständigen Ministeriums in CZ ist genau dies passiert und wurde auch aufgedeckt. Wenn der Euro rollt, setzt der Verstand meist aus. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#667
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@Levent
Es sollen noch Anbieter geben, die wohl noch vor 17 Jan kontigent haben. Das heisst, du brauchst keinen 185Tage zu bringen, dafuer musst du aber eine Woche nach CZ und nach 3Wochen selbst die Fuehrerschein abholen. Dies gilt auch fuer nicht EU-Buerger. |
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Gast_Gast_hugo_* |
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#668
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Kannste mal sehen, was dort so alles möglich ist.
![]() @Andreas Ich habe das schon überflogen, aber es ist eben Blödsinn, weil die grossen Fahrschulen auf sowas penibel achten und schon zig Mal geprüft wurden. Ohne Beanstandungen übrigens. Aberkennen würde selbst in diesem einen Fall nicht gehen - im Artikel stand nur 1 Fall - , weil die da drüben so ganz verworrene Gesetze haben, die es fast unmöglich machen, einen FS wieder einzuziehen. Da fahren sogar noch Leute rum, die ein paar andere im Suff überfahren haben. Echt krass. Sollte wieder Erwarten der FS zu Unrecht ausgestellt worden sein, kann der Fahrschüler binnen 12 Monaten die Prüfungen wiederholen und auch seine restlichen Fahrstunden ableisten. Das ist geltende Realität in CZ. Der Rest ist Wunschdenken dt. Politiker u.a. EU FS Gegner. |
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#669
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (Guest @ 03.02.2005, 12:14) @Levent Es sollen noch Anbieter geben, die wohl noch vor 17 Jan kontigent haben. Das heisst, du brauchst keinen 185Tage zu bringen, dafuer musst du aber eine Woche nach CZ und nach 3Wochen selbst die Fuehrerschein abholen. Dies gilt auch fuer nicht EU-Buerger. @guest Weilßt du wo ? Hast du INFO`S darüber MfG Levent -------------------- |
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Gast_Gast_guest_* |
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#670
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@Levent
Ich kann nichts garantieren ob es Hand und Fuss hat Aber du kannst mal ja in google eu fuehrerschein eingeben und suchen... ich kenn da zwei Anbieter, die serioes wirken, aber die seite kann ich hier nicht publizieren. |
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#671
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Die erste nicht werbefinanzierte Seite nach dem BMVBW ist:
VERKEHRSPORTAL.DE Die ist wirklich sehr seriös ![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#672
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo JW,
ich sagte ja, dass diese einzige noch zu klaerende Frage imho eine rhetorische sei. Trotzdem danke fuer Deine detaillierten Ausfuehrungen. Sehe ich so aehnlich. Warum bist Du eigentlich nicht angemeldet, sondern nur "Gast" ? Eigentlich schade; anderernfalls koennte man sich per PM noch ein bisschen weiterunterhalten ... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#673
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
@ Gast_Sven
Zitat QUOTE (monerle @ 03.02.2005, 10:54) Richtig, das mit dem Fälscherring kann ich bestätigen. Muss sich um ca. 1000 Fälle handeln, die in D (oder sogar nur in Bayern?!) mit einem gefälschten EU-FS unterwegs sind/waren. ich vermute mal das sich das auf FS bezieht die nicht in dem Scheckkartenformat sind ........ !!den die sind ja auf anhieb für als Fälschungen zu erkennen. Nein, es soll sich um nahezu perfekte Fälschungen handeln, die im Umlauf sind. Ich weiß das u.a. von den beiden Polizisten, die vorgestern bei mir waren, und der Herr von der FS-Stelle hat auch erwähnt, dass viele Fälschungen im Umlauf sind. Desweiteren weiß ich von jemandem, der leider auf die dumme Idee gekommen ist, sich einen FS zu kaufen. Dessen Kontaktperson ist vor wenigen Tagen verhaftet worden mit ca. 40 gefälschten FS in der Tasche.... -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Gast_Sven_* |
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#674
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Zitat (monerle @ 03.02.2005, 13:31) @ Gast_Sven Zitat QUOTE (monerle @ 03.02.2005, 10:54) Richtig, das mit dem Fälscherring kann ich bestätigen. Muss sich um ca. 1000 Fälle handeln, die in D (oder sogar nur in Bayern?!) mit einem gefälschten EU-FS unterwegs sind/waren. ich vermute mal das sich das auf FS bezieht die nicht in dem Scheckkartenformat sind ........ !!den die sind ja auf anhieb für als Fälschungen zu erkennen. Nein, es soll sich um nahezu perfekte Fälschungen handeln, die im Umlauf sind. Ich weiß das u.a. von den beiden Polizisten, die vorgestern bei mir waren, und der Herr von der FS-Stelle hat auch erwähnt, dass viele Fälschungen im Umlauf sind. Desweiteren weiß ich von jemandem, der leider auf die dumme Idee gekommen ist, sich einen FS zu kaufen. Dessen Kontaktperson ist vor wenigen Tagen verhaftet worden mit ca. 40 gefälschten FS in der Tasche.... Hi @monorle, ein Polizeibeamter so wie ein FSST Beamter, wird dir mit sicherheit auch nicht anders sagen, ich selbst wurde ja von dem Polizeibeamten auf die Dienststelle beförtert, wo dann mein FS auf der echtheit überpfrüft wurde. Die herren meinten das er echt aussehe und ich weiterfahren könnte, wenn es sich herausstellen sollte das es eine fählschung sei werden wir ihn abhohlen kommen - so der Polizist. Finde ich schon ein wenig Käse oder ... |
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#675
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Guest:
Zitat Es sollen noch Anbieter geben, die wohl noch vor 17 Jan kontigent haben. Das heisst, du brauchst keinen 185Tage zu bringen, dafuer musst du aber eine Woche nach CZ und nach 3Wochen selbst die Fuehrerschein abholen. Dies gilt auch fuer nicht EU-Buerger. Wer so leichtsinnig ist, sich auf sowas einzulassen,ist selbst schuld!! Ich frage mich, wo da der logische Menschenverstand bleibt, wenn man hierbei nicht skeptisch wird. Meiner Meinung nach kann es sich dabei nur darum handeln, dass ein tschechischer Beamte von den Vermittlern "geschmiert" wird, damit er das Anmeldedatum zurückdatiert! Und schon begibt man sich wieder in den illegalen Bereich! Denn um diese Übergangsfrist zu nutzen, muss die Anmeldung für den FS eigenhändig vor dem 17.Januar unterschrieben worden sein, wie will dann ein FS-Vermittler noch "Kontingente" ohne festen Wohnsitz haben? ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#676
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@ Gast Sven
Zitat ein Polizeibeamter so wie ein FSST Beamter, wird dir mit sicherheit auch nicht anders sagen, ich selbst wurde ja von dem Polizeibeamten auf die Dienststelle beförtert, wo dann mein FS auf der echtheit überpfrüft wurde. Die herren meinten das er echt aussehe und ich weiterfahren könnte, wenn es sich herausstellen sollte das es eine fählschung sei werden wir ihn abhohlen kommen - so der Polizist. Finde ich schon ein wenig Käse oder ... Nein warum? Find ich eigentlich nicht, dass das Käse ist. Bei mir wurde die Echtheit meines FS eigentlich gar nicht großartig angezweifelt, ich habe ja auch gleich gesagt, dass ich das Ganze nicht über irgendeinen dubiosen Vermittler gemacht habe, sondern einfach selber zu einer FS gegangen bin und meinen Schein auch persönlich am Gemeindeamt abgeholt habe. Auf das Thema kamen wir eher allgemein und die Sache mit den 1000 Fälschungen kam eher als ganz normale Info im Gespräch rüber. Klar werden die ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#677
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Hi monorle,
als nicht das du mich falsch verstehst, ich habe meinen schein auf der selben art und weise wie du auch gemacht. Eine MPU steht bei mir auch nicht zur diskusion. Es Und unsere Polizeistation gibt es den einen oder anderen Beamten der auf solche sachen nicht gut zu sprechen ist. Übrigens meine CZ-FS habe ich den örtlichen FSST selbst gemeldet, bis heute keine info erfolgt ........ |
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#678
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übrigens @monerle, was hintert dich eigentlich daran den CZ-FS in einen D umschreiben zu lassen wenn du sowiso eine MPU nachreichen musst?
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#679
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@ Gast-Sven
Ja ich hab Dich schon richtig verstanden, ich hatte nur den Eindruck, als ob Du die Sache mit den Fälschungen anzweifelst, das ist nämlich leider wirklich Fakt. Ich kenne wie gesagt selbst jemanden, der an solche Betrüger geraten ist. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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@Gast Sven
Ich denke da wird auch keine Antwort kommen, die deutschen Beamten könnten sich übergeben das nun auch ausländische Behörden deutschen Bürgern einen Führerschein ausstellen dürfen. Natürlich noch blöder ist es, das die deutschen Verwaltungsbeamten den Führerschein auch nicht einkassieren dürfen bei einem schweren Vorfall, das finde ich ist ein Reisenpluspunkt an so einem EU FS, zumindest darf man dann im Ausland noch fahren. Von daher sehen das die Beamten überhaupt nicht gerne. ![]() |
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#681
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@ Gast-Sven
Zitat übrigens @monerle, was hintert dich eigentlich daran den CZ-FS in einen D umschreiben zu lassen wenn du sowiso eine MPU nachreichen musst? Wie gesagt, momentan warte ich auf Nachricht von der FS-Stelle in der Hoffnung, dass ich möglicherweise keine MPU machen muss. Wenn ich diese Nachricht habe, oder aber wenn ich ggf. meine MPU nachgereicht habe(sollte ich sie doch machen müssen), werde ich ihn vielleicht umschreiben. Mal schauen, einerseits bestünde ja keine Notwendigkeit dazu, da der tschechische ja genauso gültig ist. Andererseits würde ich mir in zukünftigen Polizeikontrollen natürlich viel unnötiges Hin- und Her und unnötige Fragereien ersparen, wenn ich den FS umschreiben lassen würde. Also hindern tut mich daran eigentlich gar nichts, nur ich war ja erst gestern dort und habe meinen CZ-Schein vorgelegt, und da stand für mich natürlich erstmal im Vordergrund, wie die FS-Stelle überhaupt darauf reagiert. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#682
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Zitat (monerle @ 03.02.2005, 15:26) Also hindern tut mich daran eigentlich gar nichts, nur ich war ja erst gestern dort und habe meinen CZ-Schein vorgelegt, und da stand für mich natürlich erstmal im Vordergrund, wie die FS-Stelle überhaupt darauf reagiert. dann gehts mir so wie dir, ich will auch nur eine gewisse Zeit abwarten, ob nicht doch der Beamte von der FSST was von mir will. Denn der FS erst mal in einem D umgeschrieben ist, haben die D Behörden alle macht über den Schein.. Denke ich ! |
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@Monerle: Du bist dir aber schon im klaren, dass die D Behörde der CZ Behörde melden wird dass du keine 185 Tage in CZ gewohnt hast --> Folge: D wird die CZ Behörde auffordern deinen FS wieder einzuziehen, so sieht es auch der EUGH. Die FS welche ohne 185 Tage Regelung ausgestellt wurden (egal ob nach nationalem CZRecht ohne ginge) sind VORERST gültig, das wars aber dann auch mit der Gültigkeit. Der EUGH sieht ganz klar vor, das bei Zweifeln die Ausstellerbehörde zu informieren ist und diese dann Maßnahmen einleiten muss.
MFG war wohl doch keine besonders Kluge Idee... -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Zitat Natürlich noch blöder ist es, das die deutschen Verwaltungsbeamten den Führerschein auch nicht einkassieren dürfen bei einem schweren Vorfall, das finde ich ist ein Reisenpluspunkt an so einem EU FS, zumindest darf man dann im Ausland noch fahren. Das ist falsch. Bei Straftaten wird die Karte kassiert und nach der GV an die ausl. Behoerde zum Entzug verbracht. Wenn Dich die Deutschen mit EU-Karte sperren (also Entzug der FE), darfst Du nirgendwo in Europa mehr fahren. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Hi,
habe mich lange nicht sehen lassen, obgleich ich doch etwas entäuscht bin das es nicht viel neues gibt. Hat jemand inzwischen eine Nutzungsuntersagung erhalten? |
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#686
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Zitat obgleich ich doch etwas entäuscht bin das es nicht viel neues gibt. Dann hast du diesen Thread offensichtlich nicht genau gelesen. Zitat Hat jemand inzwischen eine Nutzungsuntersagung erhalten? Es soll inzwischen sogar schon ein Verfahren vor dem VG München anhängig sein. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#688
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Guest @ 03.02.2005, 17:00) neuer Artikel zum ThemaKlick ist von mir - sorry vergessen einzuloggen |
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#689
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 24.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7979 ![]() |
Zitat (caleb @ 03.02.2005, 16:01) @Monerle: Du bist dir aber schon im klaren, dass die D Behörde der CZ Behörde melden wird dass du keine 185 Tage in CZ gewohnt hast --> Folge: D wird die CZ Behörde auffordern deinen FS wieder einzuziehen, so sieht es auch der EUGH. Die FS welche ohne 185 Tage Regelung ausgestellt wurden (egal ob nach nationalem CZRecht ohne ginge) sind VORERST gültig, das wars aber dann auch mit der Gültigkeit. Der EUGH sieht ganz klar vor, das bei Zweifeln die Ausstellerbehörde zu informieren ist und diese dann Maßnahmen einleiten muss. MFG war wohl doch keine besonders Kluge Idee... wo steht den das geschrieben, .................. ich habe da etwas anderes gelesen!! |
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#690
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat wo steht den das geschrieben, .................. In der II. EU-FS-Richtlinie. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.05.2025 - 07:55 |