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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 12:31
Beitrag #591


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Zitat
also ist das hundertprozentig sicher das ich post bekommen werde.


Ich sitze nicht in Deiner FEB, aber die rechtlich zwingende Folge wäre es.

Zitat
in dem brief wird dann stehen das ich absofort kein auto mehr in deutschland fahren darf,richtig???


Sinngemäß ja.


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gerri
Beitrag 01.02.2005, 12:36
Beitrag #592


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ja sorry habe doppelt gepostet.also war dann der ganze zirkus mit dem eu-führerschein im grunde genommen umsonst.das hat uns allen einfach nur viel geld gekostet und wir dürfen immer noch nicht in deutschland fahren.wie stehen denn die chancen wie das gricht in brüssel entscheidet.gegen diesen brief sind dann keine rechtsmittel mehr einzulegen,oder wie verstehe ich das jetzt.?

Kann im Eifer des Gefechtes schon mal passieren, wozu ist der Mod den da wink.gif

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 01.02.2005, 12:57


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Bayer
Beitrag 01.02.2005, 12:42
Beitrag #593


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Jetzt wirds eng für alle die Ihren Schein über die sogenannten vermittler gemacht haben und bei den Pflichtstunden geschummelt haben.Klick
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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 12:43
Beitrag #594


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Zitat
also war dann der ganze zirkus mit dem eu-führerschein im grunde genommen umsonst.das hat uns allen einfach nur viel geld gekostet und wir dürfen immer noch nicht in deutschland fahren


Ich drück mich mal vorsichtig aus: Die Möglichkeit besteht (und davor wurde diesseits eigentlich seid April letzten Jahres gewarnt).

Zitat
wie stehen denn die chancen wie das gricht in brüssel entscheidet


Dazu maße ich mir nicht an, eine sichere Prognose agzugeben. Wer ehrlich ist, kann Dir nichts definitives sagen.

Zitat
gegen diesen brief sind dann keine rechtsmittel mehr einzulegen,oder wie verstehe ich das jetzt.?


Doch, gegen die Nutzungsuntersagung (=Verwaltungsakt) ist der normale Rechtsweg eröffnet (=Widerspruch und Anfechtungsklage).


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gerri
Beitrag 01.02.2005, 12:48
Beitrag #595


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tja ich bin junior chef in einer baufirma und bin leider gottes auf den fs angewiesen.also es wird sehr wahrscheinlich ein brief kommen.ok..darin wird drin stehen das ich in d. kein auto mehr fahren darf. ok.. mein anwalt kann aber gegen den brief vorgehen.ok.. darf ich denn so lange kein auto mehr fahren,oder wie sieht das aus..also war der erfolg im april letzten jahres doch eigentlich kein erfolg..sehe ich das falsch?


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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 12:52
Beitrag #596


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Zitat
darf ich denn so lange kein auto mehr fahren,oder wie sieht das aus..also war der erfolg im april letzten jahres doch eigentlich kein erfolg..sehe ich das falsch?


Da solche Bescheide idR für sofort vollstreckbar erklärt werden, haben Widerspruch und AK keine sog. aufschiebende Wirkung. D.h., Du dürftest tatsächlich sofort ab Zugang des Schreibens nicht mehr fahren.

Das EuGH-Urteil von April war schon ein gewisser Erfolg bzgl. der grundsätzlichen Anerkennung von EU-FE. Allerdings, aus Sicht der MPU-Gegner. ist es wohl nur als Teilerfolg zu bezeichnen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 01.02.2005, 12:57
Beitrag #597





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Sieht es dann, fuer MPU-fahrer mit cz Fuehrerschein, schlecht aus bei kuenftigen EUgh urteil.

Oder kann man noch Hoffnungen schoepfen...
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gerri
Beitrag 01.02.2005, 13:00
Beitrag #598


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also das wars dann also mit auto fahren.fürs erste.?oder könnte mein anwalt mir wieder zum fahren verhelfen.oder muss ich jetzt solange aufs urteil aus brüssel warten bis ich wieder auto fahren darf oder auch nicht..aber wenn wir jetzt mal logisch denken,ich habe in holland den fs gemacht und in holland gibt es keine mpu... also,ich habe nichts mehr mit d-fs- stelle zu tun..was wäre wenn ich nach holland ziehe,ich wohne in der grenzregion zu holland..würde sich dann was ändern,weil dann ist doch die holländische fs stelle für mich zuständig..oder ist das im grunde egal?


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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 13:09
Beitrag #599


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Zitat
oder könnte mein anwalt mir wieder zum fahren verhelfen.


Habe ich doch geschrieben. Widerspruch und Anf.klage stehen Dir dann offen. Entscheiden muss dan das VG.

Zitat
was wäre wenn ich nach holland ziehe,ich wohne in der grenzregion zu holland..würde sich dann was ändern,weil dann ist doch die holländische fs stelle für mich zuständig..oder ist das im grunde egal?


Das ist im Grunde egal, da auch "Ausländer", die in D mit entsprechenden BAK auffallen hier zu einer MPU aufgefordert werden können und ggf. die Nutzung ihrer FE in D untersagt werden kann.


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gerri
Beitrag 01.02.2005, 13:13
Beitrag #600


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ja danke für die informationen.. dann wollen wir doch alle mal beten das es gut für uns aus geht....


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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 13:14
Beitrag #601


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Zitat
ja danke für die informationen.. dann wollen wir doch alle mal beten das es gut für uns aus geht....


Ich hoffe, Du hast Verständnis, dass ich nicht mitbete.... wink.gif

Man verstehe mich nicht falsch. Wennder EuGH die Sache in "Eurer" Sichtweise entscheidet, kann ich damit gut leben. Allerdings verwehre ich mich gegen zu großen Optimismus, da nach meiner Ansicht die Rechtslage etwas anders ist.


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mirko1
Beitrag 01.02.2005, 13:21
Beitrag #602


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@gerri
D darfst mit deinem Nl-FS in Holland und allen anderen EU-Staaten ohne Einschrämkungen fahren, die Untersagung bezieht sich nur auf Deutschland.

@Bayer
in der Tat Vermittler und 2 Tages CZ-FS führerscheine sind ein problem, ich habe meinen ganz normal in CZ gemacht d.h. dauerte 4 Wochen bis zur FS Prüfung 2 Wochen später persönlich beim AMT in CZ unter Vorlage des Personlausweises abgeholt.

@gerri
die Dritte EU-FÜhrerscheinrichtline kommt noch dieses Jahr, also sollte Deutschland und Ihr vorgehen gegen EU-Führerscheine und alte MPU auflagen verlieren ist Dein NL-FS auch in Deutschland wieder gültig.

Ein Umzug nach NL bringt dir nun nichts mehr weil deine evtl. Untersagung in Deutschland schon läuft.
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Gast_Guest_*
Beitrag 01.02.2005, 13:29
Beitrag #603





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mirko1 und was denkst du darüber.mein anwalt dr. säftel ist sehr optimistisch. ja ich weiss das ich dann überall fahren kann ausser in deutschland.. nur das bringt mir nichts.. und was ist wenn deutschland gewinnt,was ist dann.?? dann können wir zur mpu,und ihr wisst alle was das bedeutet..
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Gast_Gast_Siggi_*
Beitrag 01.02.2005, 15:21
Beitrag #604





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Hallo alle miteinander,

hab da mal ne frage: ich hab am 02.11.04 den FS in Tschechien begonnen und am 01.12.04 die Prüfung erfolgreich abgelegt und 2- Wochen später den FS im Amt selbst Abgeholt. Ich habe mich für den CZ-FS entschieden weil der Preis um einiges niedriger war als wie hier. Vor ca.4 Wochen hatte ich den FS der Örtlichen FSST vorgelegt (gemeldet) um später keinen Ärger zu bekommen, dies hatte schon zu folge das ich von dem Sachbearbeiter nicht gerade freundlich behandelt wurde. Auflagen oder Einträge im VZR nach Eigenauskunft alles Ok. D-Führerscheinentzug liegt 18J. zurück. Da ich mittlerweile einiges in diesem Forum erlesen habe, weiß ich nicht mehr was ich denken soll, ist für mich alles sehr unsicher. Kann ich meine CZ-FS einfach so umschreiben lassen, oder erwartet mich da einiges an Ärger? blushing.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.02.2005, 16:01
Beitrag #605





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Zitat (gerri @ 01.02.2005, 13:13)
ja danke für die informationen.. dann wollen wir doch alle mal beten das es gut für uns aus geht....

Hallo Gerri,


Wie ich vor einiger Zeit mitteilte lief in einem mir bekannten Fall einer MPU - Anordnung die Frist, diese der Behörde vorzulegen, Ende der ersten Dezember Woche 04 ab.

Die MPU wurde nicht absolviert; also auch kein Ergebnis vorgelegt. Bis 20.1.05 gab es keine Reaktion der Behörde.

Andreas informierte uns hier über eine durchschnitliche Zeitspanne von normalerweise 2 Wochen zwichen Fristablauf und Fahererlaubnis-Entzug-Mitteilung.

Warte ab, wahrscheinlich passiert nichts.

Bitte halte uns hier auf dem neuesten Stand in Deiner Angelegenheit.

Danke und Gruß
Johnnie
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gerri
Beitrag 01.02.2005, 16:17
Beitrag #606


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hallo johnnie.ich hoffe du bist dir deiner sache sicher.falls demnächst ein brief ins haus flattert,bin ich wohl wieder fußgänger.dieser beschluss der bundesländer kann aber doch nicht über eu-recht gestellt werden.somit macht deutschland sich doch strafbar.


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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 16:34
Beitrag #607


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Zitat
dieser beschluss der bundesländer kann aber doch nicht über eu-recht gestellt werden.somit macht deutschland sich doch strafbar.


In wie weit die Sache EU-Recht tangiert ist noch nicht geklärt. Eignungsvoraussetzungen sind bislang noch nationale Regelungen. Evtl. ändert sich das mit der nächsten FS-Richtlinie.

Wie bereits ausgeführt. Bzgl. der Eignungsuntersuchung hat der EuGH noch nichts entschieden.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.02.2005, 17:18
Beitrag #608





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Zitat (gerri @ 01.02.2005, 16:17)
hallo johnnie.ich hoffe du bist dir deiner sache sicher.falls demnächst ein brief ins haus flattert,bin ich wohl wieder fußgänger.dieser beschluss der bundesländer kann aber doch nicht über eu-recht gestellt werden.somit macht deutschland sich doch strafbar.

Hi Gerri,

im Verständnis der FE-Behörde hat Xdiver (16:34) recht. Abwarten ist das einzige! Wird Dir die Nutzung für Deutschland untersagt kann Dein Anwalt hiergegen vorgehen; aber erst dann.
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monerle
Beitrag 01.02.2005, 17:24
Beitrag #609


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vor 20min hat es bei mir daheim an der türe geklingelt - die kripo!! sie wollten meinen fs sehen, es ginge möglicherweise um fahren ohne fe. hintergrund: einer beiden beamten kennt mich persönlich von früheren zeiten, er hat mich neulich auto fahren sehen. daraufhin hat er bei der fs-stelle nachgefragt und erfahren, dass ich in d keinen führerschein habe.

der herr hat sich zwar sehr nett mit mir unterhalten (man kennt sich ja rolleyes.gif ) aber er hat gemeint, er sei verpflichtet, die daten der fs-stelle zu melden. er werde den herrn von der fs-stelle nochmals anrufen und sich für mich erkundigen, was nun weiter passieren wird.

ich werde morgen oder spätestens übermorgen aber persönlich hingehen und nachfragen. ich werde euch auf dem laufenden halten.


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monerle
Beitrag 01.02.2005, 17:28
Beitrag #610


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ach ja, er hat auch noch gemeint von der polizei her sei es kein problem mit dem tschechischen fs (sofern er echt ist natürlich - aber daran gibt es in meinem fall keinen grund zu zweifeln, dass haben auch die beiden police.gif eingesehen). was die verwaltungsbehörde mit der sache anfangen wird steht natürlich auf einem anderen blatt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.02.2005, 17:31
Beitrag #611





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Zitat (monerle @ 01.02.2005, 17:28)
ach ja, er hat auch noch gemeint von der polizei her sei es kein problem mit dem tschechischen fs (sofern er echt ist natürlich - aber daran gibt es in meinem fall keinen grund zu zweifeln, dass haben auch die beiden  police.gif  eingesehen). was die verwaltungsbehörde mit der sache anfangen wird steht natürlich auf einem anderen blatt.

Ruhe bewahren und im Zweifel: http://www.kanzlei-ft.de/Rechtsanwaelte/Saeftel.html

Danke das Du uns über die weitere Entwiccklung informieren willst!

Gruß
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 17:38
Beitrag #612


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Ohne Dir in Deiner Liebe zu Dr. Säftel zu nahe treten zu wollen. Glaubst Du nicht, es gibt auch noch andere gute Anwälte, die u.U. sogar preiswerter sind? Selbst eine RSV zahlt bspw. nicht die Anreisekosten des Dr. aus dem Südwesten irgendwo in den Norden....

Und noch was: Schau Dir mal seine Tätigkeitsschwerpunkte an..... whistling.gif


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monerle
Beitrag 01.02.2005, 17:47
Beitrag #613


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ja ich hab ja extra wegen der angelegenheit eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen, leider tritt der rechtsschutz erst am 15.03. in kraft, da man bei rechtsschutzversicherungen immer 3 monate wartezeit hat, damit kein missbrauch damit getreiebn wird. und herr dr.säftel, den ich ja sowieso gerne als meinen rechtsbeistand hätte, wird wohl kaum ein wort von sich geben geschweige denn eine rechtsberatung leisten ohne eine in seinem ermessen adäquate vergütung.... think.gif

......

hab soeben in der kanzlei angerufen, aufgrund der zahlreichen anrufe diesbezüglich kann telefonisch keine auskunft gegeben werden. ich soll meine anfrage in schriftform an ihn wenden, dann wird er auch antworten hat man mir gesagt.

also, wie ich bereits erwähnt habe tendiere ich dazu, einfach meine mpu zu machen, habe (bzw. hatte bis jetzt) sehr gute chancen, diese auch zu bestehen. ich mache mir etwas sorgen, dass die herren von dem mpi sich aber durch meine vorgehensweise (fs-erwerb im ausland) auf den schlips getreten fühlen, und mich deshalb soz. "durchrasseln" lassen....es sind halt auch nur menschen die nicht gegen emotionen wie persönlichen groll gefeit sind, und schließlich gefährdet ja das ganze ihren arbeitsplatz.

was meint ihr dazu? erfahren die überhaupt von meinem tschechischen fs? ich schätze mal, das wird, sobald der polizist die daten meines führerscheins an die fs-stelle weiterleitet, mit in meine fs-akte eingetragen, welche das mpi dann erhält.

ich hoffe ich kann trotzdem glaubhaft machen, dass ich die mpu nicht umgehen wollte, sonder dass ich den cz-fs aus kosten- und zeitgründen gemacht habe.


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monerle
Beitrag 01.02.2005, 17:49
Beitrag #614


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@ xdiver

Zitat
Und noch was: Schau Dir mal seine Tätigkeitsschwerpunkte an..... whistling.gif


meines wissens nach gehört zu seinen tätigkeitsschwerpunkten inzwischen auch übergeordnetes europarecht

Ouote zur besseren Lesbarkeit berichtigt

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 01.02.2005, 20:12


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RA XDiver
Beitrag 01.02.2005, 17:51
Beitrag #615


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Zitat
und herr dr.säftel, den ich ja sowieso gerne als meinen rechtsbeistand hätte, wird wohl kaum ein wort von sich geben geschweige denn eine rechtsberatung leisten ohne eine in seinem ermessen adäquate vergütung....


Sicher nicht (darf er übrigens auch nicht). Wenn weiteres Pech dazu kommt (und das macht er, wenn er schlau ist), dann arbeitet er sowieso nur noch mit Honorarvereinbarungen. Das zahlt eine RSV dann auch nicht (bzw. nicht die Differenz zwischen Regelgebühren und Vereinbarung).


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.02.2005, 17:55
Beitrag #616





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Zitat (XDiver @ 01.02.2005, 17:38)
Ohne Dir in Deiner Liebe zu Dr. Säftel zu nahe treten zu wollen. Glaubst Du nicht, es gibt auch noch andere gute Anwälte, die u.U. sogar preiswerter sind? Selbst eine RSV zahlt bspw. nicht die Anreisekosten des Dr. aus dem Südwesten irgendwo in den Norden....

Und noch was: Schau Dir mal seine Tätigkeitsschwerpunkte an..... whistling.gif

Es gibt tausende gute Anwälte, viele sind Fachanwälte für.....


Herr Dr. Säftel war:
Von 1998 bis 2002 Lehrbeauftragter für Internationales Privatrecht und Europarecht an der Fachhochschule Ludwigshafen[/B]

Dieser Teil seiner Vita und seine erfolgreiche Vertretung von Herrn Felix Kapper, in einem Verfahren ohne Vorbild, läßt ihn als den Anwalt der 1. Wahl erscheinen wenn es sich um eine Rechtssache handelt; in der wieder EU-Recht (Stichwort Niederlassungsfreiheit) zu berücksichtigen ist.

Glückauf
Johnnie
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monerle
Beitrag 01.02.2005, 17:56
Beitrag #617


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naja ich verlass mich nicht auf den herrn dr., sondern in erster linie auf mich selbst. ich habe mich, wie ich meine, inzwischen sehr gut über die aktuelle rechtslage und mögliche daraus resultierende folgen informiert (konnte sogar vorhin den beiden police.gif noch was lernen laugh.gif ), und das was mir nun geschehen ist war schließlich nur eine frage der zeit.

ich bin wirklich heilfroh, dass ich nun schon so lange mit der begutachtungsstelle in kontakt bin und meinen abstinenznachweis lückenlos habe.

aber im falle, ich würde die mpu wider erwartens nicht bestehen (was dann mit sicherheit auf die missgunst der begutachter zurückzuführen wäre) wäre ich froh, den herrn dr. s an meiner seite zu wissen, denn mit dieser speziellen - in der dt. rechtsgeschichte einzigartigen- angelegenheit ist er ohne zweifel am besten mit der materie vertraut, da er nunmal an alen musterprozessen, die es bisher gab, beteiligt war.
in diesem falle würde ich gegen das ergebnis des test widerspruch einlegen und ggf. rechtsmittel einlegen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 01.02.2005, 18:29
Beitrag #618





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Zitat (XDiver @ 01.02.2005, 17:38)
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Briefchen von seiner Sekretärin schreiben lassen? whistling.gif rofl1.gif
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Rolrick
Beitrag 02.02.2005, 02:06
Beitrag #619


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§ 28 Fahrerlaubnisverordnung

Stand 01.02.2005

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum



(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne von § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Umfang der Berechtigung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Entscheidung vom 21. März 2000 der Kommission über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (ABI. EG Nr. L 91 S. 1) in der jeweiligen Fassung 1). Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Fahrerlaubnisklassen, für die die Entscheidung der Kommission keine entsprechenden Klassen ausweist. Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S, L und T gilt § 6 Abs. 3 entsprechend. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h führen.

(3) Die Vorschriften über die Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E in § 24 Abs. 1 gelten auch für die entsprechenden EU- und EWR-Fahrerlaubnisse. Grundlage für die Berechnung der Geltungsdauer ist das Datum der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis. Wäre danach eine solche Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gültig, weil seit der Erteilung mehr als fünf Jahre verstrichen sind oder - bei den Klassen C1 und C1E - der Inhaber das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, besteht die Berechtigung nach Absatz 1 Satz 1 noch sechs Monate, gerechnet von der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland an. Für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist § 30 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,

2. die zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie als Student oder Schüler im Sinne von §7Abs.2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder

4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder

5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

(5) Das Recht, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer in Absatz 4 Nr.3 und 4 genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen. § 20 Abs.1 und 3 gilt entsprechend..

1) Zurzeit gilt die Entscheidung der Kommission vom 21.03.2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (Abl. EG Nr. L 91 S.1)




Und was ist nun wenn ich hier in D schlichtweg keinen FS mehr hatte, weil er länger als 2 Jahr weg ist?
Dann ist er doch nicht beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wie es in Ziffer 5 lautet.
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gerri
Beitrag 02.02.2005, 09:17
Beitrag #620


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und was darin steht,soweit ich es richtig deute,heist für alle eu-führerscheinbesitzer,das wars fürs erste.. dann können wir ja mal gespannt sein wann der brief zu uns kommt....


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.02.2005, 09:47
Beitrag #621





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Langsam nimmt die Strategie wie die Bund/Länder-Verkehrsministerien dem "Führerscheinrtourismus mit/ohne Scheinwohnsitz" begegnen wollen, Konturen an.

Es wird mit Zustimmung der Autofahrer-Organisationen (ADAC u.a.) und bekannter Anwälte, die gleichzeitig Informationsdienst-Betreiber sind, durch Presse-Verlautbarungen über die Medien eine Kulisse der Einschüchterung und Drohungen aufgebaut (strafbar, MPU-Androhung; anschließende FE-Entziehung), die deutsche EU-Bürger hindern sollen, Gemeinschaftsrechte wahr zu nehmen.

Die am 1.2.05 in Kraft getretene 3. Änderung der FEV mit unveränderten § 28 bestätigt das nur. Des weiteren versuchen die Behörden durch MPU-Anordnungen dieser Strategie Glaubwürdigkeit zu verschaffen.

Kurz und bündig: Wir werden im Interesse einer "bedrohten" Verkehrssicherheit belogen, um Zeit für nachstehende Maßnahmen zu gewinnen.

Es wird versucht auf die EU-Mitgliedsländer einzuwirken, die Artikel der EU-Führerschein-Richtlinie (Nachweis der Wohnsitzanforderung) einzuhalten.

Die "3. EU-FS-Richtlinie" soll es ermöglichen, daß ein EU-Bürger nur noch eine, unter wiederholtem Nachweis der körperlich/geistigen Nutzungsfähigkeit, lebenslänglich gültige Fahrerlaubnis erwerben kann.

In Folge einer Straftat soll das Gericht diese FE. nicht mehr entziehen, sondern nur noch deren Nutzung mit zeitlicher Begrenzung (Sperrfrist) untersagen, mit der Maßgabe, dass eine erneute Nutzung nach einer obligatorischen Überprüfung durch eine MPU wieder möglich ist. Damit wäre eine deutsche MPU für deutsche FE-Inhaber zementiert.

Gleichzeitig wird versucht, die deutschen MPU-Standards zu exportieren mit dem Ziel der EU weiten Anwendung auf den jeweils nationalen Ebenen.

Unsere Bürokratie würde diesen Weg nicht gehen, wenn ihr doch mit § 46 eine leicht zu handhabende Möglichkeit, den Führerscheintourismus zu eleminieren, zur Verfügung stände



Einen schönen Tag noch!
Johnnie

PS.
Mit Sturm ist da nichts einzunehmen,
Wir müssen uns zur List bequemen.

Goethe, FaUST; 1. 7 (Mephisto)
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2005, 10:28
Beitrag #622





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Bedeutet dies jetzt offiziel "Fahrverbot fuer alle CZ Fuehrerschein Inhaber?" auch die vor 17 Jan gemacht haben, bzw legal erworben(MPU in D offen) haben?
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gerri
Beitrag 02.02.2005, 10:40
Beitrag #623


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das ist jetzt die frage..bedeutet das jetzt das alle eu-führerscheine die von mpu-umgängern jetzt in deutschland keine gültigkeit mehr haben..oder wollen uns jetzt wieder die leute angst machen.solangsam muss es doch mal reichen...dann war es also doch umsonst mit dem ganzen eu-führerschein erfolg von april letzten jahres...


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mirko1
Beitrag 02.02.2005, 10:49
Beitrag #624


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Hier ein Aktuelles Polizei-Posting unter NEWS-Archiv:
http://www.vdpolizei.de/shared/content.cfm?modus=f_2_0_s_80
Artikel von Bernd Huppertz ( www. bernd-huppertz.de )

Sachgebietsleiter im Verkehrsdezernat (GS3) beim Polizeipräsidium Köln und Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Köln

Lehrfächer: Verkehrslehre, Verkehrsrecht.

Die gegenseitige Anerkennung einer von einem Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis innerhalb der EU/EWR geschieht „automatisch“ und darf nicht an weitere Bedingungen geknüpft werden. Die Anerkennung eines im europäischen Ausland gemachten Führerscheins hat auch dann zu erfolgen, wenn der Aufnahmestaat feststellt, dass zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung der ausstellende Mitgliedstaat deshalb nicht berechtigt war die Fahrerlaubnis zu erteilen, weil der Inhaber gar keinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte. Daraus folgt, dass eine solche im Wege des Führerscheintourismus erlangte Fahrerlaubnis ( zunächst ) anzuerkennen ist. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis, ist der Ausstellerstaat zu informieren. Der Ausstellerstaat selbst hat dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, will heißen: er hat den Führerschein wieder zurückzunehmen.

Das stellt allerdings ein logistisches Problem, insbesondere ein zeitliches Problem dar. Es kann nicht im Sinne der zitierten Gerichtsentscheidung sein, dass im Zutreffensfalle jede Fahrerlaubnisbehörde die entsprechenden Informationen direkt an die ausstellende Behörde schickt. Vielmehr wird derzeit überlegt, dass die erforderlichen Anfragen an die Ausstellungsbehörden über das KBA abgewickelt werden. Der Fahrerlaubnisinhaber indes fährt bis zur Entscheidung mit diesem Führerschein weiter.

Für die Polizei bedeutet das: wenn Zweifel darüber bestehen, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen Führerscheins kein ordentlicher Wohnsitz im EU-/EWR – Ausstellerstaat bestanden hat und damit also die ausstellende Behörde überhaupt nicht zuständig war und keine Fahrerlaubnis hätten erteilen dürfen, ist dennoch zunächst von einem anzuerkennenden Führerschein auszugehen. Es bleibt dann nur die Möglichkeit über eine Meldung i.S.d. § 2 XII StVG die zuständige ( deutsche ) Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten. Diese hat dann die wie vor beschriebenen Maßnahmen einzuleiten. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen zielführend sein werden; nach derzeitigem Stand der Dinge sind Zweifel allemal angebracht.


Also alles wie gehabt momentan nur sehr viel Panik mache in der Presse.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.02.2005, 10:50
Beitrag #625





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Zitat (gerri @ 02.02.2005, 10:40)
das ist jetzt die frage..bedeutet das jetzt das alle eu-führerscheine die von mpu-umgängern jetzt in deutschland keine gültigkeit mehr haben..oder wollen uns jetzt wieder die leute angst machen.solangsam muss es doch mal reichen...dann war es also doch umsonst mit dem ganzen eu-führerschein erfolg von april letzten jahres...

@ Guest @ Gerri

Mein Rat: Startet euer Grundstudium der EU-FS Problematik mit Seite 1 des III Thread an, besser des II Thread und bemüht Euch um Erkenntnis.

Glückauf
Johnnie
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Peter Lustig
Beitrag 02.02.2005, 11:07
Beitrag #626


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Zum Thema Gefälschte Führerscheine aus CZ hier klicken.
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Gast_Lachmalwieder_*
Beitrag 02.02.2005, 11:19
Beitrag #627





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Zitat (Peter Lustig @ 02.02.2005, 11:07)
Zum Thema Gefälschte Führerscheine aus CZ hier klicken.

Da ist er ja wieder, der Bayerische "Innen" Schmid, pünktlich wie eine Sonntagspredigt!

"Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April 2004, die leider häufig falsch interpretiert wird, versuchen Fahrer mit Alkohol- oder Drogenproblemen vermehrt im benachbarten EU-Ausland rechtswidrig eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Gegen diese Praxis gehen wir in Bayern schon seit Monaten konsequent vor",

Gut gebrüllt Löwe!
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Andreas
Beitrag 02.02.2005, 11:22
Beitrag #628


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@Johnnie Walker bzw. Lachmalwieder

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mirko1
Beitrag 02.02.2005, 11:35
Beitrag #629


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Zitat (Lachmalwieder @ 02.02.2005, 11:19)
Zitat (Peter Lustig @ 02.02.2005, 11:07)
Zum Thema Gefälschte Führerscheine aus CZ hier klicken.

Da ist er ja wieder, der Bayerische "Innen" Schmid, pünktlich wie eine Sonntagspredigt!

"Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April 2004, die leider häufig falsch interpretiert wird, versuchen Fahrer mit Alkohol- oder Drogenproblemen vermehrt im benachbarten EU-Ausland rechtswidrig eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Gegen diese Praxis gehen wir in Bayern schon seit Monaten konsequent vor",

Gut gebrüllt Löwe!

oder man könnte es auch so auslegen, kommt der Wahrheit näher:

Für die Polizei bedeutet das: wenn Zweifel darüber bestehen, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen Führerscheins kein ordentlicher Wohnsitz im EU-/EWR – Ausstellerstaat bestanden hat und damit also die ausstellende Behörde überhaupt nicht zuständig war und keine Fahrerlaubnis hätten erteilen dürfen, ist dennoch zunächst von einem anzuerkennenden Führerschein auszugehen. Es bleibt dann nur die Möglichkeit über eine Meldung i.S.d. § 2 XII StVG die zuständige ( deutsche ) Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten. Diese hat dann die wie vor beschriebenen Maßnahmen einzuleiten. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen zielführend sein werden; nach derzeitigem Stand der Dinge sind Zweifel allemal angebracht.


Jeder der seinen CZ-FS persönlich unter vorlage seines Personalausweises beim CZ-AMT(Landratsamt) abgeholt hat, muss keine Angst haben einen Falschen in Händen zu halten, allerdings alle diejenigen die den CZ-FS von irgendwelchen Personen oder auch wenn es der Fahrlehrer(Fahrschule) selbst war bekommen haben, sollten diesen als Falsch ansehen, den in CZ bekommt NUR der FS Inhaber diesen ausgehändigt, da hilft nicht einmal eine Vollmacht oder ähnliches.
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mirko1
Beitrag 02.02.2005, 15:40
Beitrag #630


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Habe heute Email vom Europäschien Bürger beauftragten bekommen:
hier die Mail könnte ja jemand anrufen:

-------------------------------------------------------------------------------

ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 2. Februar 2005, in der Sie anfragen, wann in diesem Jahr mit der 3. Führerscheinrichtlinie zu rechnen sei. Der Europäische Bürgerbeauftragte, Prof. Dr. Diamandouros, hat mich mit der Beantwortung Ihrer E-Mail beauftragt.

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften zu untersuchen. Er bearbeitet Beschwerden über diese Organe und Einrichtungen. Er ist daher keine allgemeine Auskunftsstelle. Wir bemühen uns jedoch auch, im Rahmen unserer Möglichkeiten Auskunft zu geben, wenn uns Bürger um Informationen bitten.

Eventuell könnten Sie EUROPE DIRECT kontaktieren. EUROPE DIRECT hilft Ihnen, Antworten auf Fragen über die Europäische Union zu finden. Sie können EUROPE DIRECT unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 67 89 10 11 aus den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreichen.

Das EUROPE DIRECT Call Center ist dabei Montags bis Freitags von 09h00 bis 18h30 MEZ besetzt. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Sie eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.


Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten
-----------------------------------------------------------------------------


von anderen Stellen erwarte ich noch Antworten zur FS-richtline III

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 02.02.2005, 18:04
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2005, 17:04
Beitrag #631





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Also darf ich solange fahren bis mich ein polizist kontrolliert und MPU verlangt.
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mirko1
Beitrag 02.02.2005, 17:12
Beitrag #632


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@Guest
Also wirkilch niemand kann dir mehr helfen.

Lese Bitte aufmerksam was wir hier posten du scheinst es wirklich nicht zu kapieren um was es hier eigentlich geht.

Es sprengt schlicht den Rahmen dir alles zu erklären.
Fang am besten von vorne an alles auf zu arbeiten.

KEIN POLIZIST kann von dir eine MPU verlangen das ist ein AKT der Verwaltungs-Rige und kein Polizist solltest du einen legalen EU-FS besitzen wird in Dir weg nehmen können oder tun.

Warum das so ist? wie schon erwähnt lese dich durchs forum in Bezug auf dieses Thema Ausländischer FS.
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2005, 17:28
Beitrag #633





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@mirko1

sorry

undeutlich ausgedrueckt...

ich meinte natuerlich nach der Kontrolle, wenn Poliozei es weiterleitet und die Verwaltung mich auffordert MPU nach zu machen.
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mirko1
Beitrag 02.02.2005, 17:36
Beitrag #634


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@guest

mit einfachen Worten
Polizei-Kontrolle > Polizist Notiert Deinen EU-FS Du kannst vorerst weiter fahren > Gibt diese Daten an FS-Stelle weiter > wenn MPU in Deutschland gefordert wird - veranlast die FS-Stelle eine neue MPU > kommst Du dieser MPU Aufforderung nicht nach > Deinem EU-FS wird der gebrauch in Deutschland untersagt > Wenn Du weiter fährst ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat.

Genau um diese Thema gehts hier und der Eugh wird so hoffen wir alle, dieses vorgehen von Deutschland in der 3. FS-richtline die diese Jahr kommen soll ein für alle mal klären.
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Uwe
Beitrag 02.02.2005, 17:57
Beitrag #635


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@Guest

Lies Dir einfach den ersten Beitrag dieses Thread durch. Da steht im Grunde schon alles drin, was für Dich relevant ist.

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.02.2005, 18:14
Beitrag #636





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@mirko1

genau das meinte ich...

dass heisst aber auch, solange die Verwaltung nichts von mir weiss, darf ich ja fahren...
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Mr.T
Beitrag 02.02.2005, 19:19
Beitrag #637


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Wenn das stimmt, ist eine weitere Tür zugeschlagen (aus einem Post eines Mitarbeiters einer FSST):

Zitat
Neues von unseren tschechischen Nachbarn!

Bei uns haben bereits zwei Leute vorgesprochen, die erzählt haben, dass die tschechischen Behörden, sofern die Betroffenen keinen Wohnsitz von 185 Tagen nachweisen können, keinen Führerschein mehr ausgehändigt bekommen, sondern nur noch eine Prüfbescheinigung. Jetzt wollten Sie wissen, ob wir aufgrund der tschechischen Prüfbescheinigung eine deutsche Fahrerlaubnis erteilen.


P.S.: Eine deutsche FE gibt es natürlich nicht aufgrund einer tschechischen Prüfbescheinigung.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.02.2005, 20:01
Beitrag #638


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jetzt werden anscheinend die wirklich abgeleisteten Fahrstunden in Tschechien überprüft! News
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Peter Lustig
Beitrag 02.02.2005, 20:48
Beitrag #639


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Zitat (mirko1 @ 02.02.2005, 17:36)
...und der Eugh wird so hoffen wir alle, dieses vorgehen von Deutschland in der 3. FS-richtline die diese Jahr kommen soll ein für alle mal klären.

Der EuGH ist ebensowenig Herausgeber der EU-Richtlinien wie der Bundesgerichtshof Gesetze erlässt. wink.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 02.02.2005, 22:42
Beitrag #640





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Ich verfolge diese Diskussion und auch andere jetzt bereits seit Monaten.

Alle die sich hier mit dem Thema befassen, möchte ich einfach mal meinen Standpunkt mit verständlichen Worten (ohne §-Dchungel) verständlich machen.

Das geSÄFTLE(soll keine Beleidigung sein) geht mir extrem auf den Wecker. Der hochgelobte RA war zur richtigen Zeit am richtigen Ort, aber m.E. geht das Urteil vom 29.04 nicht auf sein Konto, sondern auf das Konto des Generalanwaltes des EU-GH und des EU-GH. Wenn mann sich die Ausführungen des Generalanwaltes mal zu Gemüte führt, dann sollte eigentlich auch jeder jurischtische Laie (wie ich z.B.) verstehen das er es war, der das Urteil "erstritten" hat. Dank unserem Mitposter "Levent" (der mir manchmal extrem auf den Sa.k geht...ich hab Ihn trotzdem lieb) hab ich erst von den Ausführungen des Generalanwaltes Kenntniss bekommen. Vorher wahr es ja wirklich nur ein "gesäftle".

Die Ausführungen des Generalanwaltes sind m.E. von sehr großer Bedeutung, da man hier schon erkennen kann wohin der Hase läuft. (Zum besseren Verständniss, der Generalanwalt ist nicht "Ankläger" sonder "Berater des EU-GH.

Aber das hilft zur Zeit keinem. Ich bin eher der Meinung das wir zur Zeit eher sehr gute und viele Anwälte in Verwaltungsrecht brauchen. Was will ich zur Zeit mit einem "spezialisiertem Anwalt" für EU-Recht wenn ich mit dem zur Zeit überhaupt nichts anfangen kann. Das Urteil vom 29.04 kann ich selber auswendig aufsagen, deshalb brauche ich mit Sicherheit keinen Anwalt.

Mich interresiert der besagte Anwalt kaum. Für mich war er ein Mitläufer in dieser Sache. Jeder der betroffen ist sollte sich einen guten RA in Verwaltungsrecht suchen, da die Masse erst die Kraft bekommt etwas zu bewegen.

Fortsetzung folgt..

Bitte an die Poster "Ist mein CZ, PL, NL -Führerschein legal" geht den Tread mal von vorne an, dann braucht Ihr zwar 2- 3 Tage und seid irre ím Kopf, aber vieleicht bleibt was hängen, dann können wir uns nur nähmlich mit Fakten ausseinandersetzen......es ist einfach mühsam, für jeden den das Thema interrresiert, sich täglich mit den Fragen...." Soll ich jetzt einen Führerschein in CZ oder PL oder NL machen....
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