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#291
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Ist richtig untypisch für D, da wo man sogar mit nem Plan aufs Klo geht. Für jeden Schei** gibt ne Vorschrift und ein Gesetz, aber in diesem Fall denken die wohl garnicht dran. Wieso? Die Gesetze und Vorschriften gibt´s dazu. Nur rennen die FEB nicht reihenweise zur Presse, um ihre "Erfolgsmeldungen" zu verbreiten. -------------------- |
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#292
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Ja nee is klar ne.
Selten so gelacht. ![]() ![]() ![]() |
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#293
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Freut mich ja, dass ich Dir eine Freude machen kann. Wenn Du mir eine machen willst, dann fülle Deine Postings mal mit ein wenig Informationsgehalt.
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#294
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Nun gut, will dir mal die Freude machen.
Erste Nutzungsuntersagungen sind also schon verschickt. MPU- Anordnungen sind auch schon raus. Das muß doch aber nun schon alles ein wenig her sein, oder? Was ist bei denjenigen raus gekommen? OK, woher sollen wir das wissen, wenn es die Betroffenen nicht selber sagen. Aber ungewöhnlich ist das schon das sich von denen niemand mehr meldet. Kann ja sein das ich ausgerechnet das überlesen habe. Obwohl, mich beschleicht gerade so ein Gefühl das alle die die o.g. Maßnahmen erfahren haben, auch gleich Ihren Onlinezugang stilllegen mußten. ![]() Oder warum meldet sich keiner mehr. |
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#295
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wenn Du Dich hier mal ein wenig einliest, wirst Du das ein oder andere Posting diesbzgl. finden.
Übrigens: Warum hast Du ein Problem damit zuzugeben, dass Du noch in einem anderen (hier mit Badwordfilter belegten) Forum postest? Solange Du sachlich bleibst, reisst Dir hier dafür keiner den Kopf ab.... ![]() -------------------- |
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#296
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
OK, ich werde mich mal in aller Ruhe durchwurschteln.
![]() Wenn ich der andere wäre dann hätte ich kein Problem das auch zu zugeben. Aber ich bin es nicht. Sorry |
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#297
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat OK, ich werde mich mal in aller Ruhe durchwurschteln. Mach das. Die Suchmaschine hilft. Zitat Aber ich bin es nicht. Sorry Na gut, Zufälle gibt´s..... ![]() -------------------- |
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#298
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 22.01.2005, 19:53) Auszug aus den Schlußanträgen des Generalanwalts vom 16.10.2003 in der REchtssache C-476/01 (Kapper) 78. Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Frage des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) wie folgt zu beantworten: 1. Die Artikel 1 Absatz 2, 7 Absatz 1 Buchstabe b und 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins deshalb zu versagen, weil nach seiner Auffassung der Führerscheininhaber im ausstellenden Mitgliedstaat bei der Ausstellung des Führerschein keinen ordentlichen Wohnsitz begründet hatte. 2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Ende des Auszugs Das bedeutet, die Maßnahme der FE - Entziehung und der vom Gericht ausgesprochenen Sperrfrist vor deren Ende keine FE erteilt werden darf, ist mit Ende der Sperrfrist erschöpft Den Rest lesen Sie bitte in RN 77 des Kapper Urteils nach. Ein deutscher Verwaltungsrichter beugt Recht oder hat sein Fach nicht gelernt, der hieraus entnimmt, daß die FE-Behörde das Recht hätte für eine EU-Fahrlerlaubnis, ausgestellt nach Ende der Sperrfrist, eine Untersagungsverfügung für Deutschland aufgrund fehlender MPU auszusprechen. Glückauf Johnnie Jaja ... Johnny, bitte geh´dem Generalstaatsanwalt nicht allzusehr auf den Leim. Das ist solange eine Privatmeinung, wie es vom EuGH im Urteil nicht uebernommen wurde. Sicher, Du hast natuerlich Recht ! Das ist sehr interessant. Diese ganzen Schlussantraege sind hochinteressant. Denn sie sagen eine Menge ueber die Meinung des Generalanwaltes zu der deutschen Praxis aus, so in etwa "Delirant isti teutoni" - aber es ist eben nicht alles im Urteil umgesetzt. So kann man leider davon ausgehen, dass das Gericht dem GA nicht in allen Punkten gefolgt ist. Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ... Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_johnnie Walker_* |
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#299
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Zitat (XDiver @ 22.01.2005, 19:58) Zitat Ein deutscher Verwaltungsrichter beugt Recht oder hat sein Fach nicht gelernt, der hieraus entnimmt, daß die FE-Behörde das Recht hätte für eine EU-Fahrlerlaubnis, ausgestellt nach Ende der Sperrfrist, eine Untersagungsverfügung für Deutschland aufgrund fehlender MPU auszusprechen. Ich denke nicht, dass Dir als (vermutlich) juristischem Laien das Recht zusteht, die Befähigung eines Richters oder gar eine Straftat desselben zu unterstellen. Dies gilt um so mehr, als die Rechtsfrage noch nicht abschließend klar ist. Ich bitte doch um eine gemäßigtere Wahl des Ausdrucks. 1) Meinungsäußerungen sind durch das Grundsgesetz garantiert 2) Die Rechtsfrage ist abschließend, höchstrichterlich, durch den EuGH entschieden 3) Ein Richter hat nach Recht und Gesetz zu entscheiden (Grundgesetz Art. 20) Glückauf Johnnie |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#300
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Zitat (strichachtdoktor @ 23.01.2005, 02:08) Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ... Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein. Tenor beider, Schlußanträge und Urteil, ist in seiner Aussage identisch. Der EuGH hat RN 77 der Anträge doch sinngleich in RN 76 des Urteils ausgedrückt und in RN 77 "....und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der FE vorzubehalten" verstärkend wiederholt. Schlußanträge und Urteil sind in klaren für jeden Laien verständlichen Sätzen ausgedrückt und bedürfen, da höchstrichterliche Entscheidungen, keiner nachgeordneten deutschen Verwaltungsgericht-Auslegung. Für EU-FE-Inhaber ist nach Ablauf der Sperrfrist, mit welcher die Wirkung der nationalen Maßnahme erschöpft ist, das Führen eines KFZ in D. ohne MPU Anordnungs-Szenarium, rechtlich einwandfrei möglich und kann nicht bestraft werden. Die MPU bleibt wohl langfristig nur für alle die erhalten, welche in Deutschland "eingesperrt" (DDR light halt) sind und nicht die Möglichkeit eines 6 monatigen Stundien-Aufenthalts oder eines ab/an gemeldeten Wohnortwechsels haben. Glück auf Johnnie |
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#301
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 21:18) achso,es gibt auch rechtschutzversicherungen die zahlen auch bei straftaten,natürlich ist der monatliche beitrag wesentlich höher.falls du mir nicht glauben möchtest@andreas dann poste ich gerne den link dieser versicherung ![]() @michael_mk Hallo ich sehe das genau so wie du das geschrieben hast, wenn es nicht so wäre dann hätte der Kapper auch vor gericht kein recht bekommen. Und was mich intressieren würde ist , die Rechtschutz Versicherung . Ich bräuchte eine gute ![]() Und lass dich nicht verunsichern von anderen , so wie deine meinung ist so sehe ich das ganz genau so . FALL KAPPER IST DER LEBENDIGE BEWEIß DAFÜR ![]() ![]() ![]() -------------------- |
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Gast_Gast T_* |
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#302
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also,,ich habe auch den cz lappen und traue mich nun garnicht mehr damit zu fahren
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Gast_Sven_* |
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#303
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Hi all,
lasst euch nicht verrückt machen, wenn ihr den CZ-FS auf legaler art und weise erworben habt, dann könnt ihr auch damit fahren. Ich selbst hab den FS am 22.12.04 auf den CZ Behörden abgehohlt. Am 14.01.05 bin ich von der Polizei (Bayern) kontroliert worden, wurde zwar mit auf der Wache geschleift, konnte aber anschliesend wieder weiterfahren mit der Aussage das der CZ-FS echt aussehe. Also Kopf hoch zusammen. ![]() |
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Gast_Gast T_* |
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#304
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und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht???
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#305
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51) und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht??? Da der Vorfall in Bayern war, wird diese Auflage sicher kommen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#306
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Andreas @ 23.01.2005, 20:05) Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51) und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht??? Da der Vorfall in Bayern war, wird diese Auflage sicher kommen. ![]() wie?ich dachte es hätten sich alle bundesländer darauf geeinigt das alle bundesländer gleich reagieren ![]() |
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Gast_luky_luke_* |
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#307
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@ michael_mk
Bayern reagiert schon immer "gleicher" als die anderen... ![]() ![]() |
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Gast_Sven_* |
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#308
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Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51) und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht??? ich habe keine MPU auflage bekommen, mein vorfall liegt schon 17 J. zurück. |
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Gast_Sven_* |
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#309
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übrigens, hab ich meinen FS nicht wegen Alk. abgeben müssen. bevor ich den CZ-FS erworben hatte, habe ich in der zuständigen FS-Stelle nach einträgen gefragt. da wurde mir mitgeteilt das keine einträge vorhanden sind, und ich bedenkenlos den schein neu erwerben könne.
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#310
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Gute Nachrichten:
Habe mich heute mit einem befreundeten Polizisten unterhalten: Die Polizei aus der Nachbarstadt, welche direkt an der Grenze liegt, hat sich erkundigt, wie das ist mit den EU-FS und wie sie sich in so einer Angelegenheit verhalten soll. Ergebnis: Bei allen Führerscheinen, die vor dem 17. Januar in der CZ erworben sind, ist nichts zu machen!! D.h. sie sind gültig und legal. Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten. Wie gesagt, ich zitiere hier lediglich - aber dies ist der aktuelle Stand von zumindest 2 Polizeidienststellen in Bayern. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Sven_* |
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#311
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Zitat (monerle @ 23.01.2005, 21:14) Gute Nachrichten: Habe mich heute mit einem befreundeten Polizisten unterhalten: Die Polizei aus der Nachbarstadt, welche direkt an der Grenze liegt, hat sich erkundigt, wie das ist mit den EU-FS und wie sie sich in so einer Angelegenheit verhalten soll. Ergebnis: Bei allen Führerscheinen, die vor dem 17. Januar in der CZ erworben sind, ist nichts zu machen!! D.h. sie sind gültig und legal. Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten. Wie gesagt, ich zitiere hier lediglich - aber dies ist der aktuelle Stand von zumindest 2 Polizeidienststellen in Bayern. na wenn das mal keine gute nachricht ist, ich hoffe die Beamten hatten eine gut Info Quelle. Ich hätte mich schon schwer gewundert wenn zukünftige beschlossene gesetzte rückwirkend rechtskräftig wären. ![]() ![]() |
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Gast_Sven_* |
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#312
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Hi monerle,
waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt. ![]() |
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#313
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten. Hätte nichts dagegen wenn Du Recht hättest und sich die dt. Behörden nach dem EuGH Urteil richten würden. Die MPU Aufforderung, die ich gesehen habe, erging Monate nach einer Zugkontrolle. "Originell" an der Sache war eine beiliegende Verzichtserklärung, Tenor: ".. Ich verzichte auf das Recht von meiner ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland gebrauch zu machen .." So sicher sind sich die Behörden wohl doch nicht ![]() |
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#314
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Ich hätte nichts dagegen wenn es endlich mal dazu kommt. Damit meine ich das die
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Btw. Nachdem sich die CZ jetzt EU Konform verhält: 185 Tage Regel, 10 Jahre Gültigkeit der EU-FE, frage ich mich, wieso die dt. Behörden noch EU-FE mit unbegrenzter Gültigkeit ausstellen.
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#316
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Zitat waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt. @ Sven Warum möchtest Du das wissen? Ja, ist Franken. Aber welche Stadt muss ich jetzt nicht unbedingt schreiben, will mich ja nicht gleich ganz outen ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Sven_* |
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#317
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Zitat (monerle @ 23.01.2005, 22:17) Zitat waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt. @ Sven Warum möchtest Du das wissen? Ja, ist Franken. Aber welche Stadt muss ich jetzt nicht unbedingt schreiben, will mich ja nicht gleich ganz outen ![]() da ich einigen Ärger mit den ![]() ![]() |
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Gast_matev_* |
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#318
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neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt
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#319
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Zitat (matev @ 23.01.2005, 22:29) neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt Wie jetzt keinen EU-FS mehr? Was will man denn dann mit so einen Schein anfangen? Woher hast du denn das? |
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#320
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@ matev
Zitat neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt Bitte um Quelle!! ![]() Ich fürchte, Du hast da die Sache mit dem Wohnsitz falsch aufgefasst. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_matev_* |
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#321
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diese aussage läuft in der tschechischen presse rauf und runter, mit der begründung dass die deutschen und österreichischen mitbürger diese eufs aufgrund von mpu auflagen in der cz machen! um ärger mit dem eugh zu vermeiden werden in zukunft nur noch nationale fs ausgestellt
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#322
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@ Sven
Würdest Du Dich registrieren könnte ich Dir eine private Nachricht zukommen lassen.... ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_matev_* |
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#323
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leider habe ich keine quelle zur hand! bin mit einer tschechin verheiratet habe es selbst im radio gehört werde mich aber um eine quelle bemühen gruss
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#324
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Da die Tschechen schon seit einiger Zeit nur noch EU-Fuehrerscheine ausstellen, bezweifle ich jetzt mal ganz pauschal diese Aussage von "matev".
Es koennte natuerlich sein, dass die Tschechen das so machen wollen - da empfehle ich aber einen weiteren Blick in einschlaegige EU-Literatur. Denn das duerfte schlicht nicht gehen. Man muss nicht jeden Baeren tragen, der einem hingehalten wird ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#325
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Zitat (Johnnie Walker @ 23.01.2005, 14:24) Zitat (strichachtdoktor @ 23.01.2005, 02:08) Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ... Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein. Tenor beider, Schlußanträge und Urteil, ist in seiner Aussage identisch. Der EuGH hat RN 77 der Anträge doch sinngleich in RN 76 des Urteils ausgedrückt und in RN 77 "....und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der FE vorzubehalten" verstärkend wiederholt. Schlußanträge und Urteil sind in klaren für jeden Laien verständlichen Sätzen ausgedrückt und bedürfen, da höchstrichterliche Entscheidungen, keiner nachgeordneten deutschen Verwaltungsgericht-Auslegung. Für EU-FE-Inhaber ist nach Ablauf der Sperrfrist, mit welcher die Wirkung der nationalen Maßnahme erschöpft ist, das Führen eines KFZ in D. ohne MPU Anordnungs-Szenarium, rechtlich einwandfrei möglich und kann nicht bestraft werden. Die MPU bleibt wohl langfristig nur für alle die erhalten, welche in Deutschland "eingesperrt" (DDR light halt) sind und nicht die Möglichkeit eines 6 monatigen Stundien-Aufenthalts oder eines ab/an gemeldeten Wohnortwechsels haben. Glück auf Johnnie @johnny walker: Ich habe in frueheren Beitraegen schon detailliert zu den RN 75-78 im EuGH-Urteil Stellung bezogen. Die Aussagen in den RN und den Schlussantraegen, wie sie in der Quelle verfuegbar waren, sind in kleinen aber wesentlichen Punkten unterschiedlich und keinesfalls identisch, obwohl ein gewisser Grundtenor vorhanden ist und bleibt. (Nur so als Hinweis - kannste ja mal nachlesen ...) Insgesamt scheint ein wesentlicher Unterschied n.m.E. zu sein, dass es sich bei der Forderung nach einer MPU um eine eigenstaendige, verwaltungsrechtliche und neue Massnahme handelt, die nicht mit einer Sperre gleichgesetzt werden kann. So ist die Sperrfrist zwar abgelaufen, auf die Art.8 Abs.4 der Rili 91/439 anzuwenden ist, die deutsche Sondermassnahme "MPU" faellt jedoch erst gar nicht darunter, da es sich nicht um eine Massnahme handelt, die angewendet wurde, sondern noch angewendet wird. Die Frage ist nun, wie eine solche Sondermassnahme ueberhaupt in den von der EU vorgegebenen Rahmen passt. Aber diese Frage wurde erst gar nicht vom EuGH eroertert. Daran ergoetzen sich ja die "Hardliner" hier in der Liste. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so gibt es wohl ueberhaupt keinen Zweifel, ist der Fisch gegessen, wenn die Sperrfrist vorueber ist. Und das - zumindest voruebergehend - auch dann, wenn die 185-Tage-Frist nicht eingehalten wurde. Folgerichtig sind solche EU-Scheine zunaechst gueltig, der Fahrer kann nicht wegen Fuehrerscheinlosigkeit bestraft werden und bewegt sich auch legal im Strassenverkehr. Aber eben nur solange, bis eine zustaendige Verkehrsbehoerde (also nach erneuter Wohnsitznahme!!!), davon Wind bekommt. Denn da (und zwar genau da!!! Und nirgendwo anders!) beginnt dann die rechtliche Grauzone, die bislang nicht vom EuGH grundsaetzlich betrachtet wurde. Dementsprechend kann sich jeder EU-Fuehrerscheininhaber zu Recht auf den EuGH berufen und jede Fuehrerscheinbehoerde beruft sich, meines Erachtens - nach langem Zaudern - auch zu Recht, darauf, dass eine grundsaetzliche Klaerung zur MPU-Massnahme(etc.) EU-richterlicherseits bisher nicht stattgefunden hat. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#326
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Danke für diese großartige Ausführung, Joe.
![]() Vielleicht glauben sie Dir ja. ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_nokin_* |
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#327
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wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ?
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Beitrag
#328
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Zitat (Gast_nokin @ 24.01.2005, 01:16) wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ? Nein, die werden dann alle umgetauscht in einen Waffenschein. (Als Bonus bekommen die dann noch eine Großkalibrige Waffe) Damit kann dann auf den Führerscheinstellen Probeschießen gemacht werden. ![]() -------------------- *** Anmerkung Admin: Halt mal den Ball flach. Vor dem Probeschuss kommt das forale Probeschreiben ... und hier stelle ich zunächst einmal zwanglos fest, dass die Ausführungen des Kandidaten bislang äußerst kleinkalibrig ausfallen. Ich schlage Dir nun vor, den eigenen rauchenden Zeh zu verbinden und eine Teilnahme an der weiteren Diskussion erst dann anzustreben, wenn die selbstzugefügten Schmerzen vorbei sind. Eine schöne Woche noch. Rolf (Admin). ![]() Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 24.01.2005, 06:15 |
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#329
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Rolrick @ 24.01.2005, 02:04) Zitat (Gast_nokin @ 24.01.2005, 01:16) wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ? Nein, die werden dann alle umgetauscht in einen Waffenschein. (Als Bonus bekommen die dann noch eine Großkalibrige Waffe) Damit kann dann auf den Führerscheinstellen Probeschießen gemacht werden. ![]() Danke - sehr hilfreich ... ![]() Oh Herr, schick Hirn vom Himmel ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Wennste dann 7 EU-FS bestellst, bekommste ein U-Boot gratis dazu.
Blubber Blubber |
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#331
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Der Punkt ist doch der:
Ich lese immer nur....... Die ersten Nutzungsuntersagungen von EU-Führerscheinen sind schon rechtskräftig. Bisher sind nur MPU Anordnungen bewiesen. Habe leider noch nichts davon gesehen. |
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#332
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 26 Beigetreten: 24.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7979 ![]() |
Zitat (monerle @ 23.01.2005, 22:38) @ Sven Würdest Du Dich registrieren könnte ich Dir eine private Nachricht zukommen lassen.... ![]() Hi; bin jetzt registriert ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#333
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Zitat (strichachtdoktor @ 24.01.2005, 00:44) Zitat (Johnnie Walker @ 23.01.2005, 14:24) Zitat (strichachtdoktor @ 23.01.2005, 02:08) Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ... Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein. Tenor beider, Schlußanträge und Urteil, ist in seiner Aussage identisch. Der EuGH hat RN 77 der Anträge doch sinngleich in RN 76 des Urteils ausgedrückt und in RN 77 "....und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der FE vorzubehalten" verstärkend wiederholt. Schlußanträge und Urteil sind in klaren für jeden Laien verständlichen Sätzen ausgedrückt und bedürfen, da höchstrichterliche Entscheidungen, keiner nachgeordneten deutschen Verwaltungsgericht-Auslegung. Für EU-FE-Inhaber ist nach Ablauf der Sperrfrist, mit welcher die Wirkung der nationalen Maßnahme erschöpft ist, das Führen eines KFZ in D. ohne MPU Anordnungs-Szenarium, rechtlich einwandfrei möglich und kann nicht bestraft werden. Die MPU bleibt wohl langfristig nur für alle die erhalten, welche in Deutschland "eingesperrt" (DDR light halt) sind und nicht die Möglichkeit eines 6 monatigen Stundien-Aufenthalts oder eines ab/an gemeldeten Wohnortwechsels haben. Glück auf Johnnie @johnny walker: Ich habe in frueheren Beitraegen schon detailliert zu den RN 75-78 im EuGH-Urteil Stellung bezogen. Die Aussagen in den RN und den Schlussantraegen, wie sie in der Quelle verfuegbar waren, sind in kleinen aber wesentlichen Punkten unterschiedlich und keinesfalls identisch, obwohl ein gewisser Grundtenor vorhanden ist und bleibt. (Nur so als Hinweis - kannste ja mal nachlesen ...) Insgesamt scheint ein wesentlicher Unterschied n.m.E. zu sein, dass es sich bei der Forderung nach einer MPU um eine eigenstaendige, verwaltungsrechtliche und neue Massnahme handelt, die nicht mit einer Sperre gleichgesetzt werden kann. So ist die Sperrfrist zwar abgelaufen, auf die Art.8 Abs.4 der Rili 91/439 anzuwenden ist, die deutsche Sondermassnahme "MPU" faellt jedoch erst gar nicht darunter, da es sich nicht um eine Massnahme handelt, die angewendet wurde, sondern noch angewendet wird. Die Frage ist nun, wie eine solche Sondermassnahme ueberhaupt in den von der EU vorgegebenen Rahmen passt. Aber diese Frage wurde erst gar nicht vom EuGH eroertert. Daran ergoetzen sich ja die "Hardliner" hier in der Liste. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so gibt es wohl ueberhaupt keinen Zweifel, ist der Fisch gegessen, wenn die Sperrfrist vorueber ist. Und das - zumindest voruebergehend - auch dann, wenn die 185-Tage-Frist nicht eingehalten wurde. Folgerichtig sind solche EU-Scheine zunaechst gueltig, der Fahrer kann nicht wegen Fuehrerscheinlosigkeit bestraft werden und bewegt sich auch legal im Strassenverkehr. Aber eben nur solange, bis eine zustaendige Verkehrsbehoerde (also nach erneuter Wohnsitznahme!!!), davon Wind bekommt. Denn da (und zwar genau da!!! Und nirgendwo anders!) beginnt dann die rechtliche Grauzone, die bislang nicht vom EuGH grundsaetzlich betrachtet wurde. Dementsprechend kann sich jeder EU-Fuehrerscheininhaber zu Recht auf den EuGH berufen und jede Fuehrerscheinbehoerde beruft sich, meines Erachtens - nach langem Zaudern - auch zu Recht, darauf, dass eine grundsaetzliche Klaerung zur MPU-Massnahme(etc.) EU-richterlicherseits bisher nicht stattgefunden hat. @strichachtdoktor Danke, aber einen Dissens, der auch im entferntesten ein MPU-Fenster öffnet, erkenne ich zwischen Anträgen und Urteil nicht. Die Kernaussage, daß mit Ablauf der Sperrfrist die Wirkung der verhängten nationalen Maßnahme erschöpft ist, findet sich sinngemäß in RN 76 des Urteils und RN 77 der Anträge; sowie in dem nachstehenden Auszug des Kalus-Komentars RN 77 des Urteils verneint ausdrücklich die Anwendbarkeit nationaler Vorschriften auf die Anerkennung einer EU-FE und die (alleinige) Zuständigkeit für die Neuerteilung einer FE (nach vorhergegangenem Entzug) Gleichzeitig nimmt der EuGH ausdrücklich und in fast wörtlicher Übereinstimmung Bezug auf die RN 75 der Anträge:...wenn man ein Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzet zu verweigern. Die Anordnung einer MPU mit der möglichen nachfolgenden Entziehung der FE für Deutschland unter Berufung auf § 46 der nationalen Verordnung FeV würde bedeuten, daß sich deutsche Behörden, RN 77 des Urteils negierend, auch weiterhin (wie vor dem Urteil) die Zuständigkeit einer Neuerteilung (Anerkennung der EU-FE) vorzubehalten, anmaßen. Das hat der EuGH gerade ausgeschlossen! q.e.d. Nachstehend Kalus in "Interpretationder Rechtsache C-476/01 - Ausblick" (Auszug) [QUOTE]In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden. Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung (Auszugende) Glückauf Johnnie PS. Der Beifal der Verwaltung sollte Anlaß sein, Deine Ausführungen nochmals zu überdenken. |
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#334
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
nochmals eine Frage zum EU FS. Wäre es trotz einer wahrscheinlichen MPU Aufforderung seitens der Behörden nicht doch insoweit sinnvoll einen zu haben, da a.) nach zweijähriger Führerscheinlosigkeit die Prüfung neu abgelegt werden müsste und da man ja einen ausländischen FS nach der Sperrfrist gemacht hat entfällt dies somit und man b.) solange ja im Ausland weiterfahren dürfte mit dem ausländischen EU-FS, z.B im Urlaub in Spanien. Ich sehe zumindest insofern schon Vorteile durch den EU-FS wenn man ihn im Ausland z.b Polen macht. Oder was meint ihr dazu?? Gruss Natrix |
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#335
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Die Frage stellt sich eher bei bekanntwerden des EU-FS ob die 185 Tage Regelung eingehalten wurde... In diesem Falle wäre die Austellende Behörde verpflichtet deinen FS wieder einzuziehen. Die Betonung liegt auf wäre! Somit hättest du auch keinen EU-FS mehr. Wie die Austellende Behörde das handhaben wird (z.b. CZ hat nach nationalem gültigen Recht ausgestellt) wenn D Einzug fordert steht in den Sternen.
Wenn die CZ trotz nicht Einhaltung der 185 Tage Regel deinen FS nicht einzieht müsste in D kein FS gemacht werden. SO sehe ich das. mfg -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#336
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Die Anordnung einer MPU mit der möglichen nachfolgenden Entziehung der FE für Deutschland unter Berufung auf § 46 der nationalen Verordnung FeV würde bedeuten, daß sich deutsche Behörden, RN 77 des Urteils negierend, auch weiterhin (wie vor dem Urteil) die Zuständigkeit einer Neuerteilung (Anerkennung der EU-FE) vorzubehalten, anmaßen.
Ergänzung: Die Anerkennung einer EU-FE war bisher in § 28.5. FEV geregelt (auf Antrag erteilt, wenn Gründe nicht mehr bestehen; mußte fast immer durch MPU nachgewiesen werden). Auch § 28.5 ist ist unter ausdrücklicher Erwähnung in RN 77 des EuGH-Urteils gekippt worden und damit ist die auf § 28.5 basierende MPU-Anordnungs-Grundlage entfallen. Der EuGH schließt das § 46 MPU-Schlupfloch der Verwaltung mit dem explizieten Hinweis auf "anwendbaren nationalen Vorschriften... auf unbestimmte Zeit zu verlängern"! Interpretieren Sie "...anwendbare nationale Vorschriften" wie "Allerheiligen" für die nicht gesondert erwähnten Paragraphen, also auch § 46. Glückauf Johnnie |
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#337
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Habe ich so mal gefunden, bevor noch intresenten irgend welchen Fahrschulen zum opfer fallen.
Aktuelles 19. Januar 2005: Mit Erlaß 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03.01.2005 hat das Tschechische Verkehrsministerium, Referat Fahrzeugführer-Meldewesen sinngemäß folgendes verfügt: Der Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie EU-Richtlinie 91/439 ist mit Wirkung vom 17. Januar 2005 auch in Tschechien Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheines. Antragsteller, die den entsprechenden Nachweis nicht führen können, werden an die zuständige Behörde Ihres Heimatlandes verwiesen, die dann entsprechend der nationalen Vorschriften über die Ausstellung eines Führerscheines entscheidet. Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kenntnis davon, w i e dieser Erlass von den tschechischen Verwaltungsbehörden in der Praxis umgesetzt wird. Das heißt, es kann dazu kommen, dass der Erwerb des Führerscheines erst nach 90 oder 185 Tagen Aufenthalt möglich wird. Das EU-Recht enthält diesbezüglich keine Forderung, lässt den einzelnen Staaten in dieser Hinsicht also freie Hand. Konkrete Aussagen der zuständigen Stellen in Tschechien sind gegenwärtig nicht zu erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer Sicherheit den Erwerb von Führerscheinen erst wieder nach Vorliegen eindeutiger Auskünfte seitens der tschechischen Behörden realisieren. Gern nehmen wir Ihre Reservierung bereits jetzt entgegen und werden Sie umgehend informieren, sobald wir die Gewähr für einen reibungslosen und bestandskräftigen Erwerb unter Berücksichtigung der tschechischen Vorschriften übernehmen können. Wir empfehlen Ihnen zu warten, bis Klarheit herrscht. Betrüger machen sich die Situation zu nutze und bieten die abenteuerlichsten Leistungen an. Zaubern kann jedoch niemand - schauen Sie deshalb zweimal hin, wem Sie Ihr Geld anvertrauen. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Levent @ 24.01.2005, 14:08) Das heißt, es kann dazu kommen, dass der Erwerb des Führerscheines erst nach 90 oder 185 Tagen Aufenthalt möglich wird. Das kann ich nicht nachvollziehen, die Regelungen des Erlasses des Tscheschichen Verkehrsministeriums ist doch eindeutig (Text liegt vor). Es wird nun zwingend ein Aufenthalt von mind. 185 Tagen in CZ vorausgesetzt, erst dann kann überhaupt ein Antrag gestellt werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 20.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7898 ![]() |
hallo
hab viel gelesen , aber bin immer noch nicht ganz im klarem. meine situation ist wie folgt: ################### wohne in D seit ca: 14jahren, und habe 2-mal versucht den D-Führerschein zumachen, leider 2-mal durchgefallen, die schriftliche prüffung. jetzt müsste ich wieder alles neu beantragen usw. da ich aber aus PL komme, und demnächst nach PL fahre, wollte ich da einen Führerschein machen. Die frage an dieser stelle ist, was für Unterlagen muss ich haben um da den FS zu machen? reicht nur mein D-Ausweiss? Und ist dann dieser EU-FS auch hier in D-Gültig, nach der heutigen gesetzeslage? und was ist mit dem 185-Tagen? oder ist es nicht mehr nötig? Danke, schon im voraus für eure Antworten ![]() -------------------- MFG
markuswalk@gmx.de |
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#340
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 133 Beigetreten: 15.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7791 ![]() |
Es dreht sich um die MPU, immer und in verschiedenen Varianten der Fragestellungen!
Gibt es im Prinzip ähnliche Regeln oder Verwaltungsvorschriften nicht auch in anderen Staaten der EU, oder gar noch härtere? Z.B. unwiderufliches oder unbefristetes Fahrverbot, Führerscheinsperre die auch nur nach bestimmten Verwaltungshürdenläufen aufhebbar sind? Was gibt es denn in Frankreich oder Österreich um amtsbekannte "Kampftrinker" vor einem Unfall aus dem Auto zu holen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 21:49 |