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> Gehweg im Sinne der StVO - Mindestbreite ?
Gast_Uller_*
Beitrag 29.11.2003, 20:07
Beitrag #1





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Gehweg im Sinne der StVO - Mindestbreite ???
Hallo,
mir wird vorgeworfen auf einem Gehweg geparkt zu haben.
In unserer Dorfstraße gibt einseitig eine gepflasterten Gehweg ca. 1m breit. Auf der anderen Straßenseite gibt nur sehr schmale (ca. 50 cm) geteerte Streifen vor einigen Häusern bzw. Grundstücken, die durch einen flachen Bordstein von der Fahrbahn abgegrenzt sind. Diese Streifen sind teilweise auch unbefestigt.
Kann mir jemand sagen, was genau ein Gehweg im Sinne der StVO § 12 ist und ob irgendwo Mindeststandards bezüglich der Breite definiert worden sind ???
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Andreas
Beitrag 29.11.2003, 20:14
Beitrag #2


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...ich auch tongue.gif

Aber jetzt im Ernst, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbreiten für bestehende Gehwege. Wenn aber sogar ein Bordstein vorhanden ist dürfte die Gehwegeigenschaft doch eindeutig sein.


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Andreas
Beitrag 29.11.2003, 20:17
Beitrag #3


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Hier noch etwas aus dem Foren-Archiv


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Achim
Beitrag 30.11.2003, 10:18
Beitrag #4


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Gehbahn ist der für den Fußgänger bestimmte Teil der Straße (vergl. § 25 StVO). Eine bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn ist nicht zwingend vorgeschrieben, der optische Eindruck ist entscheidend (z. B. durch Markierung, Pflasterschnur, Leitpfosten u.ä.).


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