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> EU-Fahrerbescheinigung, Verordnung EG Nr. 484/2002
Andreas
Beitrag 13.01.2005, 11:49
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QUELLTEXT
[URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17899]FAQ: EU-Fahrerbescheinigung[/URL], Verordnung EG Nr. 484/2002


P.S. "FAQ-Verlinkung": V.g. Code einfach markieren, kopieren und in jeweiliges Posting einfügen - fertig ist der Link :-)

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Mit der Verordnung EG Nr. 484/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 01. März 2002 hat die EU-Kommission die Notwendigkeit einer Fahrerbescheinigung im Güterkraftverkehr mit einer Gemeinschaftslizenz eingeführt, soweit der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittstaates ist.

Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die ein in der EU zugelassenen LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Die EU-Verordnung gilt ab dem 19.03.2003 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die wesentlichen Bestimmungen:
  • Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, erteilt, den der Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt.

  • Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmers. Er muss sie dem Fahrer im Original zur Verfügung stellen, wenn dieser Transporte mit einer dem Unternehmen erteilten Gemeinschaftslizenz durchgeführt.

  • Der Transportunternehmer muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in seinen Geschäftsräumen aufbewahren.

  • Die Fahrerbescheinigung wird für längstens fünf Jahre erteilt.
Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der illegalen Beschäftigung vor allem osteuropäischer Fahrer. Die erforderliche EU-Fahrerbescheinigung wird, je nach Bundesland, entweder von den Landratsämtern/Kreisfreien Städten oder von den Regierungspräsidien erteilt.

Zu diesem Thema bietet das Bundesamt für Güterverkehr auch ein entsprechendes Merkblatt an.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.12.2010, 23:17
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert


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