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Gast_WiederOhneAussicht_* |
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Beitrag
#1
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ich bin seit Anfang Oktober mit einem tschechischen FS in D unterwegs (gewesen), für den deutschen hätte ich eine positive MPU gebraucht, und für diese wiederum ein Jahr Abstinznachweis im vorhinein (und so ein Jahr kann sicher ganz schön an einer Arbeitsstelle nagen) Gestern werd ich von ner Zivil-Autobahnstreife, oder wie sich die auch immer nennen, mit meinem Privatwagen angehalten. Das erste, was dem freundlichen Herrn nach einem Blick auf meinen Führerschein und einem beherzten unbewussten Griff an die Dienstwaffe pauschal aufgefallen ist, das ich ohne Fahrerlaubnis rumfahre. Obwohl er einen gültigen EU-FS mit meinem Namen und meinem Bild in seinen Händen hält! Na das fängt ja gut an. Ich bekomme erklärt, Führerscheine besitzen bestimmte Erkennungsmerkmale (ach was?). Und dieser/meiner würde ihm, auf Nachfrage meinerseits, "aus Gründen, die er nicht sagen darf", gefälscht vorkommen. Wo ich den denn >gekauft< hätte..! (Tatsache ist: vier Wochen nach legal bestandener Prüfung hab ich ihn persönlich im zuständigen Amt abgeholt, und in diesem Gebäude war gleichzeitig noch die Polizei untergebracht, also.. wenn das alles Fälschung war, war sie ihr Geld wenigstens wert)= ... sicher hab ich kein desinteressiertes Durchwinken bei meiner ersten Cz-FS-Verkehrskontrolle erwartet, bestimmt nicht; aber mit so einer fast schon aggressiven? direkt angreifenden Art hab ich auch nicht gerechnet. Bin perplex, bzw. nennt man das als Polizist anscheinend "einen verwirrten Eindruck machen" (total auf Droge sein). Ja, Nee, klar, ich versteh schon, schliesslich muss man sich als Polizist auch nen Grund malen, weswegen jemand mit ausländischem Führerschein rumfährt. Und so kommt ihm die Idee ... Ihm kommt also tatsächlich die Idee, ich habe doch bestimmt schon einmal den deutschen FS besessen, und dass ich doch bestimmt was mit Drogen zu tun hatte, ich soll es doch gleich zugeben (!) Sagt, er bekommt es ja so oder so raus.. Klatsch! Freut mich, wie schnell man in einer Schublade festklemmt.. aber ok, kann nicht wiedersprechen, hatte da ein Problem, ist ja kein Geheimnis. Also auf: Auto durchleuchten, Taschen ausleeren, Körperkontrolle, die persönlichen Sachen auseinandernehmen. Aber trotzdem bis auf einen vollen Kasten Cola immer noch nichts zu finden. Ja, wo hat ers denn versteckt der Gauner! Da muss wenigstens der Drogentest her, klar. Urintest verweiger ich nach wunderschön ausgeführten Lobpreisungen, ich könnte doch bei negativem Ausgang SOFORT anschliessend weiterfahrn (die Balken haben sich gebogen), aber ne, so gehts ja irgendwie auch nich. Dass dann automatisch die Fahrt ins KH folgt, war mir schon vorher sehr bewusst. Während dem Auf-Den-Arzt-Warten bekomm ich dann zuguterletzt eine Bescheinigung über eine Sicherstellung/Beschlagnahme meines FS in die Hand gedrückt, eingetragener Anlaß: "Kontrolle / FoFE / Urkundenfälschung". Anschliessend Blutentnahme & zweiDrei Fingerspitzen-Koordinationstests. Fertig. Das war alles gestern abend, da ist mir zum Abschied noch gesagt worden, ich solle heute anrufen und mich erkundigen, wie's aussieht: Da heisst es jetz, nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wird der FS vorläufig weiterhin einbehalten (auf meine Frage, mit welchem rechtlichen Hintergrund, bekam ich diese, meiner Meinung nach stark hautsache-ich-sag-überhaupt-irgendwas-artige Antwort vom Polizisten: das Fahren ohne FE stehe wohl "irgendwie immer noch im Raum") und es sei mir untersagt, ein Fahrzeug zu führen, denn dann wäre es wirklich, äääh dann wäre es wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und falls sich die nächsten paar Wochen daran was ändern sollte, würde ich von ihm hören. .... Sorry für meine.. bissl durch den dreck ziehende Schreibweise, aber wenn die Umgangsweise mit ausländischen FE's in Deutschland (Bayern) so die Praxis ist, wird Deutschland gegen den EuGH wohl in den Krieg ziehen müssen. Ich weiß ich bin selbst dran schuld, dass ich die dt. FE verloren hab, hab geflucht, aber habs kapiert, verstanden, und den Grund beseitigt, aber ich kann mich ändern was ich will, der MPuPsychologe kann mir eben auch nur nen Smillie auf die Stirn stempeln, wenn ich ihm nen ansehnlichen Stapel abgerissener Kalenderblätter auf den Tisch leg. Dauert zu lang. Auf keinen Fall wollte ich hier jemanden durch meine Schreibweise zu nahe treten oder beleidigen, falls das jemand so sehen sollte. Für mich ist das ganze einfach von vorne bis hinten sehr unverständlich, tut mir leid. Lass mich immer gerne des besseren belehren, solange ichs auch für nachvollziehbar halte, aber das.. Worst case! Kann man da was unternehmen, ist das rechtens, dass der FS beschlagnahmt wurde? Für alle anderen: Ausländischen Führerschein bitte immer schön daheim vergessen! Ne notariell beglaubigte Urkunde zählt ja auch nich viel. Sag schon mal Danke für Antworten. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 701 Beigetreten: 16.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6148 ![]() |
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt einschalten, der sich der Sache annimmt.
MfG emhazett |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Hallo,
genau diese Situation erwarte ich auch... Habe das mal mit meinem Anwalt besprochen, gegen diese Beschlagnahmung kann man nix machen aber der Cop muss die Echtheit deines FS in angemessener Zeit prüfen (unter 1 Woche). Ansonsten war es bei dir, ausser du hast noch Sperrfrist, sicher kein Fahren ohne FE. Mannomann eine Frechheit! Wenn du noch keinen Rechtsanwalt hast, dann wirds jetzt höchste Zeit! -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
wo liegt dein problem@wiederOhneAussicht?sollte der führerschein echt sein dann wäre ich schon längst beim anwalt gewesen,spätestens nach ein paar tagen hast du das dokument zurück,ohne wenn und aber!an deiner stelle hätte ich mir die namen der grünen und deren dienstnummern geben lassen,und dann dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht,wo kommen wir denn dahin?in diesem sinne.....,schöne weihnachtstage!
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 ![]() |
Hallo,
da sieht man mal wieder das in Bayern die Uhren anders gehen.Was nehmen die sich nur raus.Die trinken Bier aus Litergläsern und meinen einen auf extra hart machen zu müssen.Von mir aus sollen die einen eigenen Staat bilden.Volksrepublik Bayern oder so.Ich hoffe das nie die CSU in ganz DE jemals was zu sagen hat. Aber im Ernst:Wenn dein Führerschein echt ist,können die nicht so einfach sagen Fahren ohne Fahrerlaubnis.Im Nachhinein ev.(aber das ist strittig)eine MPU verlangen.Also jetzt wieder mit Hoffnung.Schreib mal wie das ausgegangen ist wenn es so weit ist. Gruß |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ist ja eine heftige Geschichte.
Vorausgesetzt, dass sie wirklich so passiert ist, Anwalt einschalten. Ist der FS echt, dann ist es kein Fahren ohne Fuehrerschein und muss nach Pruefung wieder ausgegeben werden. Alles weitere wuerde ich dem Anwalt ueberlassen - evtl. auch Schritte gegen die Polizisten, einleiten. Wer das war bekommt man auf jeden Fall raus, ausserdem stehen die Namen unter dem Bericht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Es handelt sich um gezielte Schikane. Die CZ oder PL -FS Besitzer sollen schikanirt und verunsichert werden, damit es eine abschreckende Wirkung hat.
Frohe Weihnachten im Polizeistaat |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Falls dem so wäre, sollte die Kommission benachrichtigt werden. Eine email an den Zuständigen Sachbearbeiter mit der Schilderung der Situation sollte genügen, wenn zumindest jeder 3.-4. seine Erfahrung meldet, sollte die Kommission Schritte einleiten... Es könnte natürlich auch ein unwissender und übereifriger Cop gewesen sein.
Die email Adresse des Sachbearbeiters gibts bei mir über PM! ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Meinst du die EU-Kommission kümmert sich um jede Polizeikontrolle in Deutschland? Ideen hast du.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Nein, gewiss nicht um Einzelfälle! Aber wenn solches Vorgehen zur Norm werden sollte, sollte sich die Kommission darum kümmern. Ich bin mir ziemlich sicher, das dies kein Einzelfall bleiben wird. Die Cops handeln doch nicht aus eigenem ermessen, sie haben Richtlinien von Ihren Vorgesetzten, denke ich. Und wenn solche Schikanen zur Regel werden sollten, sollte die Kommission das wissen.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen ist nicht Aufgabe der EU-Kommission, daher würde eine solche Mitteilung ins Leere laufen. Die EU ist zum Glück noch nicht für alles zuständig.
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Gast_Gast_Willy Bruns_* |
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#12
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Das Problem:
Ausländischer Führerschein mit Verdacht ( zutreffen oder nicht, egal ) auf Fälschung. Dazu Sperrfrist und/oder Auflage betreff MPU. Und wie es im Moment aussieht die MPU- und Abstinenznachweisauflage verlängert wohl bis zu ihrer Erfülung das formale Fahrverbot. Damit ist auch die Möglichkeit mit einem EU-Führerschein hier legal fahren nicht gegeben. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast_Willy Bruns @ 24.12.2004, 21:31) Dazu Sperrfrist und/oder Auflage betreff MPU. Und wie es im Moment aussieht die MPU- und Abstinenznachweisauflage verlängert wohl bis zu ihrer Erfülung das formale Fahrverbot. Damit ist auch die Möglichkeit mit einem EU-Führerschein hier legal fahren nicht gegeben. Zu diesem Thema wird seit Monaten in den inzwischen 3 EuGH-Threads heftig diskutiert. So einfach wie du es darstellst, ist es leider nicht. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_Willy Bruns_* |
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#14
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Mag sein das sich da einige Anwälte eine goldene Nase verdienen zur Zeit.
Möglich das irgendein EU-Kommisions- oder Ministratsbeschluß förmlich noch nötig ist. Aber ein Fahrverbot nach Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen wird auch das EU-Recht in einer noch zu definierenden Form festschreiben. Nebenwirkung der neunmalklugen Kläger wird ein volleinheitliches EU-Recht dort werden, Ergebnis? Ein Fahrverbot, ein Entzug EINES nationalen Gerichtes wird bindene Wirkung für die ganze EU bekommen. So wie bisher auch der Entzug in Bremen nicht die Möglichkeit bietet in Delmenhorst/Niedersachsen nach Umzug einen neuen Führerschein zu machen. Noch können Leute (Rechtslücke ) ins EU-Ausland umsiedeln und dort wieder fahren, z.B. als Monteuer im Kundendienst. Wollt ihr ein Europa-Flensburg? Je mehr Mißbrauch, umso eher! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Ein Fahrverbot, ein Entzug EINES nationalen Gerichtes wird bindene Wirkung für die ganze EU bekommen. Richtig, so war´s geplant, so soll es kommen. Und mir waere es schon recht, wenn jeder in der EU die Suppe aus der gleichen Schuessel kriegt. Was eine umfassende Aenderung aller moeglichen nationalen Gesetze und Durchfuehrungsverordnungen nach sich ziehen wuerde und wahrscheinlich sogar eine neue EU-Ri-Li. Auch wenn ich persönlich im Moment noch davon profitiere, so ist es doch ein unhaltbarer Zustand, dass man zwar ueberall in der EU gleiche Rechte und Pflichten haben soll, es aber nirgendwo verwirklicht ist. Wenn in Bezug auf den Strassenverkehr einheitliche Regeln fuer Erlaubnisse und Verbote, Wiedererteilungen und Entzuege etc. und vor allem ein Verkehrszentralregister eingefuehrt sind, dann ist Europa zwar ein bisschen langweiliger, aber zumindest gerechter. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_tomylee_* |
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#16
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Hallo zusammen
Also mir wurde der CZ-FS ebenfalls beschlagnahmt, nach 3 Monaten wurde meine Verfahren eingestellt. Habe meinen Schein wieder, laut meinen Anwalt werde ich den CZ-FS Kopieren lassen und ihn vom Anwalt beglaubigen lassen. Sollte ich dann in einer Fahrzeugkontrolle kommen, dann kann mir auch keiner den CZ-FS wegnehmen. das Mit den Bayern stimmt allerdings,die wollen ihre eigene Suppe kochen, mir nimmt keiner mehr meinen Schein weg das Garantiere ich. Habe in den Letzten 3 Monaten viel über CZ-FS in erfahrung bringen können. Schone Feiertage noch zusammen. ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat laut meinen Anwalt werde ich den CZ-FS Kopieren lassen und ihn vom Anwalt beglaubigen lassen Das kannst Du natürlich tun. Es wird Dir u.U. in einer Verkehrskontrolle allerdings ein Verwarngeld wegen Nicht-Mitführens des FS einbringen. Dazu könnten die Polizisten auch verlangen, dass Du später mitsamt Originalschein auf der Wache vorbeikommst, um ihn vorzuzeigen. Da hättest Du also nichts gewonnen. -------------------- |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
@tommylee: Du hattest doch angeblich einen gefälschten FS der dir abgenommen wurde... Hast du jetzt einen echten gemacht? Wurde der auch als Fälschung beschlagnahmt?
Mit der Kopie wirst du deinen Wagen wahrscheinlich stehen lassen müssen... -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das hat Tommylee doch geschrieben:
Zitat Also mir wurde der CZ-FS ebenfalls beschlagnahmt, nach 3 Monaten wurde meine Verfahren eingestellt. Habe meinen Schein wieder
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Also war er echt? Wieso hat das so lange gedauert??? Hast du eine MPU Auflage in BRD, tommylee? Kannst du bitte posten aus welchen Gründen dein Verfahren eingestellt wurde und was der Grund für das Verfahren gegen dich war ? (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung), falls du eine MPU Auflage hast, kam schon etwas von der Führerscheinstelle?
MFG, Frohes Fest ![]() -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Gast_tomylee_* |
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#21
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Zitat (caleb @ 25.12.2004, 11:42) @tommylee: Du hattest doch angeblich einen gefälschten FS der dir abgenommen wurde... Hast du jetzt einen echten gemacht? Wurde der auch als Fälschung beschlagnahmt? Mit der Kopie wirst du deinen Wagen wahrscheinlich stehen lassen müssen... bis zur einstellung des verfahrens dachte ich das der Schein eine Fählschung sei, aber die herren Der Gerichte mussten klein bei geben. Die bekommen keine Informationen der CZ behörden. Un somit hat sich alles zu guten gewand, für mich jedenfalls. Mit einer Kopie des Scheins der von einem Anwalt beglaubigt wurde müssen die Herren ![]() |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Mit einer Kopie des Scheins der von einem Anwalt beglaubigt wurde müssen die Herren dich weiterfahren lassen. So meine Anwalt. Dein Anwalt irrt. Die §§ 2 Abs. 1 Satz 3 StVG, 4 Abs. 2 FeV sprechen ausdrücklich davon, dass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch den Führerschein nachzuweisen ist, nicht durch eine Kopie. -------------------- |
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Gast_tomylee_* |
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#23
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Zitat (caleb @ 25.12.2004, 11:48) Also war er echt? Wieso hat das so lange gedauert??? Hast du eine MPU Auflage in BRD, tommylee? Kannst du bitte posten aus welchen Gründen dein Verfahren eingestellt wurde und was der Grund für das Verfahren gegen dich war ? (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung), falls du eine MPU Auflage hast, kam schon etwas von der Führerscheinstelle? MFG, Frohes Fest ![]() nein ich habe keine MPU auflage, warum es so lange gedauert hat .... : ich erwähnte doch schon das es in Bayern war, sollte info genug sein - oder! In Bayern tiken dir Uhren etwas anders, für die Behörden. |
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Hmm.... Etwas verwirrend das ganze. Also ist dein 1. FS (der als Fälschung beschlagnahmt wurde) echt. Das halten wir mal fest. Nun hast du aber wieder einen ganz neuen FS in CZ gemacht. Der sollte auch echt sein. Warum stellt die CZ ein und der selben Person 2 Führerscheine aus??? Irgendwas ist faul, oder einer von deinen 2 Scheinen ist definitiv eine Fälschung. Kannst du das aufklären, tomylee?
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Gast_tomylee_* |
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#25
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Zitat (XDiver @ 25.12.2004, 11:57) Zitat Mit einer Kopie des Scheins der von einem Anwalt beglaubigt wurde müssen die Herren dich weiterfahren lassen. So meine Anwalt. Dein Anwalt irrt. § 2 Abs. 1 Satz 3 StVG spricht ausdrücklich davon, dass die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch den Führerschein nachzuweisen ist, nicht durch eine Kopie. das ist korrekt, aber ich kann trozdem weiterfahren, ich habe das recht eine Kopie mitzufuhren, den wenn ich den Schein verliere müsste ich den Schein in der CZ neue erwerben. deswegen die Kopie. |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat das ist korrekt, aber ich kann trozdem weiterfahren, ich habe das recht eine Kopie mitzufuhren, den wenn ich den Schein verliere müsste ich den Schein in der CZ neue erwerben. deswegen die Kopie. Dann bist Du allerdings jedesmal um 10 EUR ärmer und darfst, wie schon ausgeführt, u.U. mit Deinem FS später auf der Wache zum Vorzeigen auftauchen. Dies gilt um so mehr, da Du nach den deutschen Unterlagen gar nicht im Besitz einer FE bist. -------------------- |
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Gast_tomylee_* |
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#27
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Zitat (caleb @ 25.12.2004, 11:59) Hmm.... Etwas verwirrend das ganze. Also ist dein 1. FS (der als Fälschung beschlagnahmt wurde) echt. Das halten wir mal fest. Nun hast du aber wieder einen ganz neuen FS in CZ gemacht. Der sollte auch echt sein. Warum stellt die CZ ein und der selben Person 2 Führerscheine aus??? Irgendwas ist faul, oder einer von deinen 2 Scheinen ist definitiv eine Fälschung. Kannst du das aufklären, tomylee? du hasst recht die sache ist wirklich verwirrend, habe schein Nr. 1 wieder erhalten. Schein Nr.2 habe ich zwischenzeitlich erworben und selbst abgehohlt, da mir vom Gericht versichert wurde das es sich um eine Fählschung handel wurde. Warum die CZ-Behörden merere schein ausstellen liegt vermutlich daran, das die keine rigisterliste genaz führen oder wie auch immer. So jedenfalls war es bei mir. |
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Gast_tomylee_* |
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#28
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Zitat (XDiver @ 25.12.2004, 12:03) Zitat das ist korrekt, aber ich kann trozdem weiterfahren, ich habe das recht eine Kopie mitzufuhren, den wenn ich den Schein verliere müsste ich den Schein in der CZ neue erwerben. deswegen die Kopie. Dann bist Du allerdings jedesmal um 10 EUR ärmer und darfst, wie schon ausgeführt, u.U. mit Deinem FS später auf der Wache zum Vorzeigen auftauchen. Dies gilt um so mehr, da Du nach den deutschen Unterlagen gar nicht im Besitz einer FE bist. da hasst du wieder recht, aber lieber 10 € los als das die ![]() ich hoffe ich konnte euch die richtigen Infomationen geben? |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Niemand darf sowohl nach deutschem als auch nach EU-Führerscheinrecht 2 Führerscheine in seinem Besitz haben. Also musst Du einen wieder abgeben. Deine Story ist so widersprüchlich und verworren. Ich glaube hier einfach einiges nicht.
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (tomylee @ 25.12.2004, 12:06) da hasst du wieder recht, aber lieber 10 € los als das die ![]() Wenn die ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... das Ganze liest sich nach mehrfachem Nachlesen wie "Tommylee´s Wunderlampe" - sorry, aber ich glaub´ das irgendwie alles nicht.
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 25.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7419 ![]() |
Hallo,
muß mich auch mal zu diesem Thema äußern. mir erging es nämlich genauso. Habe meinen Führerschein im August in Prag erworben (gemacht). Fahre seitdem mit dem Auto/Motorrad und bin in dieser Woche 22.12.04 in der Nacht in Garmisch von einer Polizeistreife aufgehalten worden. Hatte o,o% nur der Führerschein soll angeblich nicht in Ordnung sein. Nach zwei Stunden auf der Wache bekam ich ein Schriftstück - Sichergestellter Führerschein als Beweis beschlagnahmt. Durfte aber 50 km nach hause fahren und bekam 36 Stunden später telefonisch von dem Beamten mitgeteilt, daß der Führerschein wirklich gefälscht sein soll. Darf ab sofort nicht mehr fahren und soll am 30.12.04 auf die Wache zur Vernehmung. Wie bekommen die denn raus, daß der Schein gefälscht sein soll? So schnell sind doch die Tschechichen Behörden auch nicht. Wer kann mir denn da noch tipps geben (außer Anwalt da gehe ich gleich am Montag hin)?! ![]() |
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Beitrag
#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Jogi Pechvogel!
Du solltest ein bisschen genauer erzählen, wie Du den Schein in Prag gemacht hast. Meines Wissens, gab es die ersten übersetzten Bögen, und Prüfungen mit Dolmetscher erst ab Mitte August, und da nur in Pilsen und Prestice. OK, wenn ich mich irre, und nicht alles weiss, Hast Du den Schein Persönlich auf einem Amt abgeholt? Frohe Weihnachten |
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Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (JogiPechvogel @ 25.12.2004, 15:45) Wie bekommen die denn raus, daß der Schein gefälscht sein soll? So schnell sind doch die Tschechichen Behörden auch nicht. Um zu überprüfen ob ein FS gefälscht ist, muß man nicht Kontakt mit den Behörden in CZ aufnehmen. Die Polizei hat i. d. R. Vergleichsmaterial vorliegen, anhand dessen die Echtheit überprüft werden kann. Auf welchem Weg hast du deinen FS in CZ erworben (Vermittler, Versendung des FS mit Post)? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7374 ![]() |
@ jogipechvogel
Ich verstehe dein problem nicht? Ich würde einfach am Dienstag in die CZ reisen, und mir von dem Amt wo du den Führerschein erhalten und den Erhalt mit deiner Unterschrift bestätigt hast, eine Beglaubigung ausstellen lassen. Wenn der natürlich nur "erworben" worden ist, dann gute nacht..... Auch in CZ wird Bürokratie Gross geschrieben, und ohne deine eigenhändige Unterschrift durch Vorlage eines Personal-. oder Reisepasses bekommst du auch da den Führerschein nicht ausgehändigt. Wenn du den CZ-Führerschein "gemacht" hast, dazu gehört - ärtzliches Attest aus D - Attest aus CZ - Nachweis der theoretischen und Praktischen min. erforderlichen Stunden - amtliche Prüfung in Theorie und Praxis mit Prüfer (heist in CZ "Kommisar") - abgabe sämtlicher Unterlagen beim zuständigen Amt im beisein deiner Person wobei nochmal deine Identität anhand deines Personal-. oder Reisepass ermittelt wird - ca 2 bis 3 wochen warten und dann kannst du den Führerschein beim zuständigen Amt gegen deine Unterschrift eigenhänig abholen. Wenn das unter "gemacht" für dich nicht zutrifft, sondern du den Führerschein eher "erwordben" hast, dann brauchst du keinen Anwalt für den Erhalt deines Führerscheines, sondern für "Fahren ohne Führerschein" usw. Frohe Weihnachten |
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#36
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Nur mal so ein bisschen reingefragt: Hat schon irgendjemand was von gefaelschten Polen-Karten gehoert oder haben wirklich nur die Tschechen, bzw. die Deutschen mit den Tschechen, das Problem ? Finde es ziemlich ruhig aus der Ecke ...
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#37
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Offensichtlich sind die Fälscher nur mit CZ-FS unterwegs. Das mag auch daran liegen, dass in Polen schon vor dem EU-Beitritt die FS im Scheckkartenformat, vergleichbar mit den jetzigen EU-FS, ausgegeben wurden. In CZ wurden bis zum EU-Beitritt m. W. noch Papierführerscheine ausgestellt. Eine solche Fälschung ist natürlich einfacher herzustellen. Es gab doch vor einigen Monaten die Geschichte mit dem Hologram der CZ-Autobahnvignette auf einem angeblichen CZ-Führerschein.
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#38
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Zitat (tomylee @ 25.12.2004, 11:15) Hallo zusammen Also mir wurde der CZ-FS ebenfalls beschlagnahmt, nach 3 Monaten wurde meine Verfahren eingestellt. Habe meinen Schein wieder, laut meinen Anwalt werde ich den CZ-FS Kopieren lassen und ihn vom Anwalt beglaubigen lassen. Sollte ich dann in einer Fahrzeugkontrolle kommen, dann kann mir auch keiner den CZ-FS wegnehmen. das Mit den Bayern stimmt allerdings,die wollen ihre eigene Suppe kochen, mir nimmt keiner mehr meinen Schein weg das Garantiere ich. Habe in den Letzten 3 Monaten viel über CZ-FS in erfahrung bringen können. Schone Feiertage noch zusammen. ![]() Kein Anwalt kann einen Führerschein beglaubigen! -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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#39
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Zitat (baerfekt @ 25.12.2004, 21:51) Kein Anwalt kann einen Führerschein beglaubigen! Können schon, aber zu was soll das gut sein? -------------------- Gruß Mr.T
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#40
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Zitat (WiederOhneAussicht @ 23.12.2004, 15:43) Hallo leute ich bin seit Anfang Oktober mit einem tschechischen FS in D unterwegs (gewesen), für den deutschen hätte ich eine positive MPU gebraucht, und für diese wiederum ein Jahr Abstinznachweis im vorhinein (und so ein Jahr kann sicher ganz schön an einer Arbeitsstelle nagen) Gestern werd ich von ner Zivil-Autobahnstreife, oder wie sich die auch immer nennen, mit meinem Privatwagen angehalten. Das erste, was dem freundlichen Herrn nach einem Blick auf meinen Führerschein und einem beherzten unbewussten Griff an die Dienstwaffe pauschal aufgefallen ist, das ich ohne Fahrerlaubnis rumfahre. Obwohl er einen gültigen EU-FS mit meinem Namen und meinem Bild in seinen Händen hält! Na das fängt ja gut an. Ich bekomme erklärt, Führerscheine besitzen bestimmte Erkennungsmerkmale (ach was?). Und dieser/meiner würde ihm, auf Nachfrage meinerseits, "aus Gründen, die er nicht sagen darf", gefälscht vorkommen. Wo ich den denn >gekauft< hätte..! (Tatsache ist: vier Wochen nach legal bestandener Prüfung hab ich ihn persönlich im zuständigen Amt abgeholt, und in diesem Gebäude war gleichzeitig noch die Polizei untergebracht, also.. wenn das alles Fälschung war, war sie ihr Geld wenigstens wert)= Wenn ich Deine Geschichte lese, kommem mir evtl. Zweifel. Um einen ausländischen Führerschein zu machen, muß mann doch mindestens 6 Monate in diesem EU-Land mit Wohnsitz gemeldet sein! Die zweite Sache ist, wenn Du länger als ein Jahr in Deutschland gemeldest bist, was ja in Deinem Fall ist, weil Du keinen Nachweiß über den Wohnsitz im betreffenden Auslands besitzt, mußt Du den ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen. Ein letzter Fakt ist, dass wenn die Polizei Dich über ihr Computersystem abfragt, erscheint der Entzug Deiner Fahrerlaubnis. Mit diesen CZ-Lappen kannst Du dann nichts anfangen. Ansonsten nennt sich das ganze Fahren ohne Fahrerlaubnis! Ich habe dies mal gehört. Eine Belehrung, wenn ich falsch liegen sollte, nehme ich gerne an. Gruß baerfekt -------------------- Viele Grüße aus Thüringen
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#41
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Zitat Um einen ausländischen Führerschein zu machen, muß mann doch mindestens 6 Monate in diesem EU-Land mit Wohnsitz gemeldet sein! Das ist zwar grundsätzlich richtig, die Behörden in CZ und PL nehmen´s aber mit der Prüfung wohl nicht so genau. Zitat Die zweite Sache ist, wenn Du länger als ein Jahr in Deutschland gemeldest bist, was ja in Deinem Fall ist, weil Du keinen Nachweiß über den Wohnsitz im betreffenden Auslands besitzt, mußt Du den ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen. Das stimmt so nicht ganz. Eine EU-FE muss nicht mehr umgetauscht werden. Somit erledigt sich das: Zitat Ansonsten nennt sich das Fahren ohne Fahrerlaubnis!
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Gast_Uwe K._* |
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#42
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Zitat (baerfekt @ 25.12.2004, 22:05) Die zweite Sache ist, wenn Du länger als ein Jahr in Deutschland gemeldest bist, was ja in Deinem Fall ist, weil Du keinen Nachweiß über den Wohnsitz im betreffenden Auslands besitzt, mußt Du den ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen. Nicht bei einem EU - Führerschein ![]() |
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#43
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Zitat (baerfekt @ 25.12.2004, 22:05) Ich habe dies mal gehört. Eine Belehrung, wenn ich falsch liegen sollte, nehme ich gerne an. Gruß baerfekt Du liegst falsch, nachzulesen hier, hier und hier. FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- Gruß Mr.T
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#44
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Du bist Quereinsteiger, wie ?!
Wir diskutieren das schon seit Monaten und jetzt kommst Du daher ... ... was fuer Vorlagen ... Zitat Wenn ich Deine Geschichte lese, kommem mir evtl. Zweifel. Um einen ausländischen Führerschein zu machen, muß man doch mindestens 6 Monate in diesem EU-Land mit Wohnsitz gemeldet sein! Theoretisch ja, praktisch nein. In Deutschland wird das so gehandhabt. In Polen gelten noch 2 Monate - die Tschechen erteilen sofort. Und auch die Polen wollen nur eine zweimonatige Anmeldung sehen. Zitat Die zweite Sache ist, wenn Du länger als ein Jahr in Deutschland gemeldest bist, was ja in Deinem Fall ist, weil Du keinen Nachweiß über den Wohnsitz im betreffenden Auslands besitzt, mußt Du den ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen. Ab Februar nicht mehr. Also muessen Fuehrerscheine, die seit August erteilt wurden nicht mehr registriert werden, sofern es sich um EU-Fuehrerscheine handelt. Zitat Ein letzter Fakt ist, dass wenn die Polizei Dich über ihr Computersystem abfragt, erscheint der Entzug Deiner Fahrerlaubnis. Mit diesen CZ-Lappen kannst Du dann nichts anfangen. Das ist die Frage. Irgendwie. Theoretisch mag das so ein bisschen stimmen. Praktisch muessen EU-FS anerkannt werden, sofern sie echt sind. Und da laut Eu-GH-Urteil die Entscheidungen auslaendischer Behoerden anerkannt werden muessen, werden die echten Scheine wieder rausgegeben. Aber die FEB kann im Nachgang eventuell bei Bedarf eine MPU fordern. Wenn nicht gemacht oder negativ, kann die FEB eventuell entziehen - das diskutieren wir hier woanders, s. Eu-GH-Thread. Zitat Ansonsten nennt sich das ganze Fahren ohne Fahrerlaubnis! Nein, das ist tabu. Liegt ein EU-FS vor, hast Du einen FS. Sofern er nach der Sperre erteilt wurde und keine aktuelle Straftat vorliegt, bleibt das bis zur FEB-Entscheidung auch so. Zitat Ich habe dies mal gehört. Eine Belehrung, wenn ich falsch liegen sollte, nehme ich gerne an. Bitte, gerne geschehen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 25.12.2004, 23:50) Ab Februar nicht mehr. Also muessen Fuehrerscheine, die seit August erteilt wurden nicht mehr registriert werden, sofern es sich um EU-Fuehrerscheine handelt. Das ist so nicht ganz richtig. Wenn bei dem Führerscheinbewerber in der BRD die Probezeit noch nicht abgelaufen ist, muss dieser auch registriert werden. Oder entfältt ab dem 1.2.05 auch diese Regelung? -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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Erwischt ...
![]() Zitat Also muessen Fuehrerscheine, die seit August erteilt wurden nicht mehr registriert werden Stimmt. Gilt nur, wenn der Bewerber nicht die Probezeit in D erfuellen muss. Das wurde nicht geaendert. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 26.12.2004, 02:58) Stimmt. Gilt nur, wenn der Bewerber nicht die Probezeit in D erfuellen muss. Das wurde nicht geaendert. Auch diese Regelung entfällt ab 01.02.2005. Der § 29 FeV wird komplett aufgehoben! -------------------- Gruß Mr.T
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#48
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Hm - dann wird die Probezeit nur noch ueber das Ausstellungsdatum des Fuehrerscheines ermittelt, falls Bedarf besteht ? Nun gut. Man lernt taeglich dazu.
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Beitrag
#49
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Da für die Registrierung sechs Monate Zeit bleibt, ist die Bestimmung de fakto bereits jetzt außer Kraft für diejenigen mit ausländischen EU-FS in der Probezeit, die ihren Wohnsitz nach dem 1. August ins Inland verlegt haben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es für diese Klientel nicht nach wie vor auch eine Probezeit gäbe. Es wird nur aufwändiger, dies zu überprüfen. Edit: RS-Fehler korrigiert. Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 27.12.2004, 09:07 |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Paragraph 29 ist also komplett gestrichen... Sehr schön, fehlt noch der 46 FeV, meiner Meinung nach oder zumindest für mich
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:18 |