![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
Gast_Gast_Andi_* |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
||||
Guests ![]() |
![]() Letzten Samstag wurde mein Auto das erste mal seit 3 Jahren beschädigt. ![]() Und zwar hatte ich mein Auto vor einer Videothek geparkt, und wollte ein film ausleihen. Zum Glück habe ich nichts gutes mehr gefunden, und bin wieder raus. Als die Schiebetür aufgeht, sehe ich, wie sich 2 Typen schlagen. Da sah ich es schon kommen, dass mein Auto gleich schaden nehmen wird, und ehe ich los brüllen konnte klebte das Gesicht des Opfers hinten an meinem Auto! Sofort ging ich dazwischen ![]() ![]() Da sah ich es erst, meine re. hintere rückleuchte war Schrott, und ne kleine Beule oben war das resultat der Schlägerei! Na, toll! Das Opfer wollte keine Anzeige erstatten und so "laut Polizei" gilt der Schaden nur als Zivilrechtlich und wäre dann nur die Aufgabe der Privathaftpflicht des Täter! Nun ja, ich habe keine Erfahrung, was ich machen soll! Ob ich es einfach jetzt reparieren lassen soll, und den Verursacher die Rechnung schicken soll! Ich will den Typen auch nicht abzocken, weil ich doch verständniss für sein verhalten habe, und daher habe ich überlegt, ob ich das Rücklicht über´s Internet bestelle und selbst einbaue, wodurch er alleine für´s Ersatzteil 20 Euro sparen würde. Was muss ich tun, und was ist der richtige Weg? ![]() Die Beule ist klein und mir egal, nur das Rücklicht muss neu! Wäre schön, wenn ich Tips bekommen könnte. Gruß, Andi! |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 289 Beigetreten: 08.10.2004 Wohnort: Schafflund Mitglieds-Nr.: 5982 ![]() |
Ich verstehe Deinen Beitrag so, daß Du die Daten des Schadenverursachers hast und bereits die Übereinkunft zur Übernahme der Kosten durch diesen getroffen hast.
In diesem Fall würde ich sagen, Schaden reparieren lassen und Rechnung an Schadensverursacher schicken bzw. die Werkstatt soll direkt mit dem Verursacher oder -sofern möglich- seiner Versicherung (wenn er denn eine Privathaftpflicht hat) abrechnen. -------------------- Man muss, damit man kann. Aber man kann nicht, weil man nicht darf.
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 ![]() |
Zunächst mal muss klar sein, WER überhaupt die Beschädigung schuldhaft verursacht hat. Wenn es keine Schlägerei "in gegenseitigem Einvernehmen" (beide wollen sich schlagen) war, sondern wie Du sagst eine mit Täter und Opfer, dann kann man kaum dem Opfer die Beschädigung anlasten.
Der Täter widerum hat bei der Schlägerei vorsätzlich gehandelt und eine strafbare Handlung begangen (auch wenn die nicht verfolgt wurde), was evtl. einen Leistungsausschluss seiner evtl. vorhandenen Haftpflichtversicherung nach sich zieht. Der Anspruch gegen den Schädiger bleibt gleichwohl bestehen. Die Forderung gegen den Schädiger an die Werkstatt abzutreten hat zwei Seiten: einerseits praktisch, weil man nicht in Vorlage treten muss, andererseits kann es Schwierigkeiten mit Wandlung etc. geben, wenn die Werkstatt pfuscht und auch die Nachbesserungen mangelhaft sind. P.S.: wenn Rücklicht und Blech nach einer Kollision mit dem Gesicht des Opfers beschädigt sind, dann will ich lieber nicht wissen, wie das Gesicht jetzt aussieht. ![]() -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:54 |