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> Vorfahrt genommen an Kreisverkehr, wann "Gefährdung"?
moik
Beitrag 13.12.2004, 22:12
Beitrag #1


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unsure.gif
Naja, ich hab mir heute einen Bock geleistet und wohl jemandem in nem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen. War sehr viel los, ein kleiner, und bei viel verkehr etwas unübersichtlicher Kreisel mit 4 Einfahrten. Ich bin reingefahren als bei meiner Einmündung 2 Fahrzeuge rausfuhren und ich hatte den Eindruck das da nach denen eine große Lücke wäre...links von mir aus der anderen Einfahrt kam aber jemand, da hab ich mich ziemlich verschätzt. Derjenige ist hat stark beschleunigt sodass wir uns ziemlich nahe kamen...ne Vollbremsung musste er nicht machen, aber allein schon dass ich den anderen Wagen beim einfahren noch in meinen Augenwinkeln erkennen konnte zeigt, dass ich ihn wohl doch ziemlich ausgebremst habe.
Meine Frage in diesem Fall ist eine wohl schon oft gestellte: Kann man genau sagen, ab wann eine Gefährdung vorliegt?
Außerdem wüsste ich gerne ob man immer damit rechnen muss, dass jemand der vorfahrtberechtig ist so schnell anfährt. Klar, die Schuld liegt bei mir..aber wenn derjenige sich dem allgemeinen Getümmel angepasst hätte und vorsichtig bzw. langsamer eingefahren wäre hätte es auch nicht so eng werden können. Klar, wer über ne grüne Ampel fährt, rechnet auch nicht damit, dass ihm jemand von der Seite in die Quere kommt. Aber an nem Kreisverkehr kommen solche Situationen leider öfters vor, sollte man da nicht auch wenn man Vorfahrt hat etwas vorsichtiger sein? (jaja, wenn man Vorfahrt gewähren muss erst Recht..)

Zu der üblichen Frage "Kann da noch was kommen?" Hätte ich natürlich auch gerne eine Antwort. Ihr wisst schon, wegen Probezeit und so. crybaby.gif
Derjenige war nach meiner Aktion ziemlich wütend, hat mehrfach die Lichthupe betätigt und mir auch noch mehr als deutlich nen Vogel gezeigt..dann ist er mit Vollgas auf die Linksabbiegerspur an mir vorbei. Ob er dann auch wirklich links abgebogen ist (nicht unwahrscheinlich; er kam von der Hauptstraße und hier gehts zum Parkhaus eines EKZs) oder am Ende der Spur hielt um sich mein Gesicht einzuprägen hab ich nicht mitbekommen. Naja, hätte eine Anzeige in der Situation eine Chance und ist es wahrscheinlich dass da was kommt? Standardfrage, ich weiß, aber für mich im Moment ziemlich wichtig. unsure.gif


p.s. Thema auch im Bereich Bußgeld gut aufgehoben.
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HeLi
Beitrag 13.12.2004, 23:11
Beitrag #2


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Es ist zunächst einmal zu begrüßen, dass jemand die Schuld zuerst bei sich selber sucht und Konsequenzen für sich selber bedenkt.

Andererseits entnehme ich Deiner Schilderung aber auch, dass sich Dein Beteiligter etwas rüpelhaft benommen hat (Vogel zeigen). Selbst wenn Du einen Fehler gemacht hast, hat ER denn noch nie einen gemacht?

Und einen Vorwurf wird sich Dein Beteiligter auf jeden Fall gefallen lassen müssen: Er muss auf Sichtweite anhalten können.
Er darf sich nämlich seine Vorfahrt auch nicht erzwingen.

Also: Wenn Du hier in einer gefährlichen Situation noch gut davon gekommen bist, sei künftig an solchen Stellen besonders aufmerksam.
Wegen des konkreten Falles würde ich mir an Deiner Stelle nicht viel Sorgen machen. Wenn nichts "passiert" ist, wird wohl auch nichts nach kommen.


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 13.12.2004, 23:14
Beitrag #3





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Zitat (HeLi @ 13.12.2004, 23:11)
Wenn nichts "passiert" ist, wird wohl auch nichts nach kommen.

Dem schliesse ich mich an. Bleib locker und hake es ab. wavey.gif
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Gast_Gast_ich mal wieder_*
Beitrag 14.12.2004, 07:45
Beitrag #4





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Dass Du einen Fehler gemacht hast ist natürlich klar. Dass Du diesen Fehler einsiehst ist sehr lobenswert. Aber auch der Andere wäre im Schadensfall nicht ganz unschuldig:
Zitat (OLG Hamm DAR 00 @ 163)
Fahren zwei Fahrzeuge von unterschiedlichen Zufahrten gleichzeitig in einen kleinen Kreisverkehr ein gilt besondere Vorsicht. Der Einfahrende muss damit rechnen, dass ein Fahrzeug in der nächsten Zufahrt in den (noch freien Kreisverkehr) einfährt und darf nicht durch Beschleunigen auf sein Vorfahrtsrecht pochen. Sonst haftet er allein für den Unfall .
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.12.2004, 07:54
Beitrag #5





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..und auch das ist relevant:
Zitat
StVO § 11 (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
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aaaaallex
Beitrag 14.12.2004, 08:10
Beitrag #6


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Zitat (moik @ 13.12.2004, 22:12)
Meine Frage in diesem Fall ist eine wohl schon oft gestellte: Kann man genau sagen, ab wann eine Gefährdung vorliegt?

Eine (konkrete) Gefährdung, die im Regelfall bei den Ordnungswidrigkeiten durch Hinzutreten des § 1 Abs. 2 StVO gefordert ist, beinhaltet, dass ein schädigendes Ereignis (sprich Unfall) nur durch glückliche Umstände oder den Zufall verhindert wurde.

In der Praxis bedeutet dies, dass eine Gefährdungslage nicht schon dann bejaht werden kann, wenn jemand etwas stärker bremsen muss (das wäre lediglich eine Behinderung). Sollte es aber eine Vollbremsung sein, ein riskantes Ausweichmanöver oder nur Zufall, dass es zu keinem Zusammenstoß kam, liegt eine Gefährdung vor. Der andere muss sich dabei auch subjektiv gefährdet gefühlt haben.

Die Gefährdung wird im OWi-Recht nur leicht unterhalb der Schädigung, also des Unfalls gewertet. Oft gibt es dieselben Punkte im VZR u nur einen geringfügig niedrigeren Geldbetrag als Buße, was dafür spricht, dass man hier schon sehr nahe an einem Unfall vorbeigeschrammt sein muss.

Solche Situationen passieren (leider) jedoch im Verkehrsalltag ziemlich häufig. Aufgrund des ebenso unrühmlichen Verhaltens deines Gegenparts würde ich auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass er eine Anzeige macht. Lern daraus u sei beim nächsten Mal vorausschauender. wavey.gif


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Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Grüner Feger
Beitrag 14.12.2004, 10:19
Beitrag #7


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Zitat (moik @ 13.12.2004, 22:12)
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Naja, ich hab mir heute einen Bock geleistet und wohl jemandem in nem Kreisverkehr die Vorfahrt genommen. War sehr viel los, ein kleiner, und bei viel verkehr etwas unübersichtlicher Kreisel mit 4 Einfahrten. Ich bin reingefahren als bei meiner Einmündung 2 Fahrzeuge rausfuhren und ich hatte den Eindruck das da nach denen eine große Lücke wäre...links von mir aus der anderen Einfahrt kam aber jemand, da hab ich mich ziemlich verschätzt. Derjenige ist hat stark beschleunigt sodass wir uns ziemlich nahe kamen...ne Vollbremsung musste er nicht machen, aber allein schon dass ich den anderen Wagen beim einfahren noch in meinen Augenwinkeln erkennen konnte zeigt, dass ich ihn wohl doch ziemlich ausgebremst habe.
Meine Frage in diesem Fall ist eine wohl schon oft gestellte: Kann man genau sagen, ab wann eine Gefährdung vorliegt?
Außerdem wüsste ich gerne ob man immer damit rechnen muss, dass jemand der vorfahrtberechtig ist so schnell anfährt. Klar, die Schuld liegt bei mir..aber wenn derjenige sich dem allgemeinen Getümmel angepasst hätte und vorsichtig bzw. langsamer eingefahren wäre hätte es auch nicht so eng werden können. Klar, wer über ne grüne Ampel fährt, rechnet auch nicht damit, dass ihm jemand von der Seite in die Quere kommt. Aber an nem Kreisverkehr kommen solche Situationen leider öfters vor, sollte man da nicht auch wenn man Vorfahrt hat etwas vorsichtiger sein? (jaja, wenn man Vorfahrt gewähren muss erst Recht..)

Zu der üblichen Frage "Kann da noch was kommen?" Hätte ich natürlich auch gerne eine Antwort. Ihr wisst schon, wegen Probezeit und so. crybaby.gif
Derjenige war nach meiner Aktion ziemlich wütend, hat mehrfach die Lichthupe betätigt und mir auch noch mehr als deutlich nen Vogel gezeigt..dann ist er mit Vollgas auf die Linksabbiegerspur an mir vorbei. Ob er dann auch wirklich links abgebogen ist (nicht unwahrscheinlich; er kam von der Hauptstraße und hier gehts zum Parkhaus eines EKZs) oder am Ende der Spur hielt um sich mein Gesicht einzuprägen hab ich nicht mitbekommen. Naja, hätte eine Anzeige in der Situation eine Chance und ist es wahrscheinlich dass da was kommt? Standardfrage, ich weiß, aber für mich im Moment ziemlich wichtig. unsure.gif


p.s. Thema auch im Bereich Bußgeld gut aufgehoben.

Hi Moik,

ein einfaches Heben der Hand, zum Zeichen der Entschuldigung wirkt in solchen Fällen manchmal Wunder.

Der andere erkennt dadurch, dass dir bewusst ist in dieser Situätion falsch gehandelt zu haben. Sein Gemüt wird dadurch wieder abgekühlt und er wird dir "verzeihen". wink.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.12.2004, 10:36
Beitrag #8





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So sehe ich das auch. Er wird sich erst mal aufregen, dich anhupen oder so, aber wenn er sieht das du ne Geste der Endschuldigung machst sollte das ganze gegessen sein. Sowas kann wirklich mal passieren.

Ne Anzeige gegen dich? Lohnt meiner Meinung nach nicht, denn es kommt ja nur darauf an das du den Fehler einsiehst udn nächstes mal anders Reagierst.

Gruß Lutschi
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moik
Beitrag 14.12.2004, 15:31
Beitrag #9


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Danke, ihr beruhigt mich etwas...gehe dann man davon aus dass es zumindest keine Gefährdung war..wobei die Definition doch etwas schwammig ist.

Allerdings hatte der sich wirklich ziemlich aufgeregt..die Hand gehoben hab ich als Geste der Entschuldigung sogar zweimal und das hat ihn nicht so richtig "abgekühlt"..

Ihr seid euch relativ sicher dass da nichts mehr kommt? Wenn man nicht für seine Fehler haften muss könnten wir uns doch hier die ganzen Diskussionen über Verhalten im Straßenverkehr und Bußgeld sparen? tongue.gif
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