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> Panzer Zulassung möglich?
Gast_Guest_*
Beitrag 05.12.2004, 00:14
Beitrag #1





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Hi leute

ich bin ab Januar bei der Bundeswehr im Heer. Was mich mal spaßeshalber interessiert: Kann man für einen Kettenpanzer eine Straßenzulassung bekommen?

Ich habe vor mehreren Jahren mal eine Reportage gesehen, wo in Deutschland ein Lokalbesitzer einen Panzer gekauft hat und damit auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren ist. Er muss dadurch seine Hofeinfahrt regelmäßig erneuern. Sie haben selbst kopfschüttelnde Polizeibeamten gefilmt.
Klar, macht sicherlich auch Eindruck, wenn man mit so einem 30t Stahlkoloss vorgefahren kommt.

Ich habe aber seit Anbeginn meiner Zeit noch niemals einen Panzer im öffentlichen Straßenverkehr herumfahren sehen..

Wie der Tüv Prüfer wohl reagiert, wenn man mit so einem Teil vorgefahren kommt und ihm sagt, ich will eine Zulassung dafür whistling.gif
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Gast_PS__*
Beitrag 05.12.2004, 00:22
Beitrag #2





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Hättest mal vor 15-30 Jahren hier in Berlin leben sollen, da sind die alliierten Streitkräfte regelmäßig in Panzerkonvois von den Kasernen zu den Truppenübungsplätzen und zurück gefahren.

Lärm, Abgase, tierische Straßenschäden, die Häuser haben gewackelt.

Das war kein Spaß. Schön, daß es das nicht mehr gibt.
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RA XDiver
Beitrag 05.12.2004, 00:48
Beitrag #3


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Zitat
Wie der Tüv Prüfer wohl reagiert, wenn man mit so einem Teil vorgefahren kommt und ihm sagt, ich will eine Zulassung dafür


Er würde müde lächeln und Dich unter Hinweis auf § 19 Abs. 2a StVZO wieder nach Hause schicken.... laugh2.gif

Oder aber, er fragt Dich nach Deiner Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Diese als Privatmann zu bekommen, nur weil man seinen Nachbarn mal sein "großes Rohr" whistling.gif zeigen will, ist allerdings wohl ausgeschlossen....


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Andreas
Beitrag 05.12.2004, 10:42
Beitrag #4


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Zitat (Guest @ 05.12.2004, 00:14)
Ich habe vor mehreren Jahren mal eine Reportage gesehen, wo in Deutschland ein Lokalbesitzer einen Panzer gekauft hat und damit auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren ist.

Genau aus diesem Grund wurde § 19 Abs. 2 a StVZO eingeführt. Der Gastwirt hatte damals noch die Zulassung des Panzers mittels Gericht durchsetzen können. Dies ist nun vorbei.


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