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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 22.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6841 ![]() |
Nun hat mir aber der Zoll jüngst erklärt, das sei es eben nicht: Ich könne kein Salatöl oder Frittenfett vertanken. Nun sind die Zöllner auch nicht immer bestens informiert. Ob ich in den Tank pinkele oder Aldiöl einleite, scheint ja egal zu sein. Wie aber steht es mit aus dem Ausland - etwa Polen oder Spanien - mitgebrachtem Heizöl? Das wird ja nun als Ware dort gekauft und nicht dort in den Tank gefüllt, sondern bei uns. Da es aber nicht in der BRD gekauft ist, dürfte das doch eigentlich die hiesige Steuer nichts angehen, sondern analog wie Aldi- oder Frittenöl zu behandeln sein. (Außer Frage steht, dass h i e r gekauftes Heizöl zu verfahren einen Tatbestand darstellt.) Für polnische Behörden wiederum dürfte es unerheblich sein, was mit polnischem Heizöl im Ausland geschieht. Und: Kann die deutsche Steuer greifen, wenn man im Ausland ausländisches Heizöl in den Tank kippt und sich Reste davon bei der Einreise noch im Tank befinden? Inwieweit können deutsche Staatsbürger von deutschen Behörden verfolgt werden, wenn sie in Ausland mit Heizöl fahren? Etwa weil (angeblich) deutsche Staatsbürger im Inland für im Ausland verübte Straftaten verfolgt werden können? Oder gibt es hier tatsächlich eine Gesetzteslücke? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 ![]() |
Es ist nicht verboten das Heizöl zu kaufen oder einzufüllen, sondern das Heizöl als Kraftstoff zu benutzen. Daher ist es egal ob im Ausland gekauft und wo es in den Tank gefüllt wurde, sobald man mit Heizöl im Tank im Inland fährt, ist das die Steuerhinterziehung.
Wenn man Pöl tankt, fällt keine Mineralölsteuer an (von der das Heizöl ja zum Heizen befreit ist), weil es eben kein Mineralölprodukt ist. Wie das dann mit der Mischung mit Diesel im Tank ist, da bin ich mir aber auch nicht so sicher ob das wirklich rechtens ist. -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 18.09.2003 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 103 ![]() |
Relevant könnten u.a. sein:
Mineralölsteuergesetz § 2a Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe § 20 Verbringen zu privaten Zwecken § 26 Verkehrs- und Verwendungsbeschränkung, Steueraufsicht § 29 Ordnungswidrigkeiten Eine etwas komplizierte Materie! |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 18.09.2003 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 103 ![]() |
@DaRealAd
Vorsicht bei deinen Aussagen! Dass Pöl niemals Mineröl ist, stimmt nicht. Sobald Pöl als Kraftstoff bestimmt ist, fällt es unter die Begriffsbestimmung Mineralöl mit all seinen Konsequenzen! Zitat MinöStG § 1 Begriffsbestimmungen
(2) Mineralöl im Sinne des Gesetzes sind: ... 13. andere als die in den Nummern 1 bis 12a genannten Waren, die zur Verwendung als Kraftstoff ... bestimmt sind. |
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Gast_Aron Sc hatten_* |
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Beitrag
#5
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Danke für die Hinweise. Heißt das: wenn ich (theoretisch) in den Tank pinkele, müsste ich darauf MinÖSt zahlen?
Wie kommt AutoBild dann dazu, in der Nr. 41 S. 44f. Blaube schreiben zu lassen, wie er sich seine private Frittentanke aufgebaut hat? Und schon 18500 Km mit Pommesöl gefahren ist? Muss jetzt der Zoll tätig werden, wenn Blaube da so rausposaunt? Irgendwas stimmt doch da nicht - der Justitiar von AutoBild lässt doch seine Zeitung nicht in so eine Blamage reinPÖLen... Aron |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 18.09.2003 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 103 ![]() |
Ich bin doch nicht der Steuerexperte, um die Taten eines Herrn Blaube(l)
abschließend beurteilen zu können. Für solche Diskussion gibt's sogar ein extra Forum unter www.fmpo.de. Dort sitzen die "Experten" der Pölerfraktion. |
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Gast_AutobahnDriver_* |
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#7
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Und angenommen man kauft Heizöl im Ausland, füllt ihn bereits dort in den Tank ein und fährt dann nach Deutschland rein?
Muss man dann an der Grenze den Tank leeren? |
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Gast_Gast_Aaron Schatten_* |
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#8
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Gute Frage.
Also anscheinend sieht der Zoll das so: 1) ist das Fahren mit Heizöl auch in den anderen EU-Staaten strafbar. Wird man bei de Einreise vom Zoll 'erwischt', kann eine deutsche Dienststelle (hier: Zollamt, FiAmt, ggf. Schlimmeres) die im Ausland begangene Tat eines deutschen Staatsbürgers verfolgen. Unklar ist, ob es dazu einer Aufforderung zur Amtshilfe des betreffenden anderen Staates bedarf. Deswegen ja auch meine Frage nach dem Territorialprinzip - das eben doch nicht zu greifen scheint. 2) ist das Fahren mit H-Öl in der BRD untersagt - anscheinend spielt dabei keine Rolle, wessen Fiskus da betrogen wird. Mich persönlich wundert das sehr, ich hätte erwartet, das H-Öl (polnisch) eben nicht gleich H-Öl (deutsch) ist, weil beim Kauf (u. ggf. der Einleitung) der Ort nicht der BRD-Steuerhoheit unterliegt. Aber der Zoll sieht das wie gesagt anders, was aber nicht heißen muss, dass er auch recht haben muss. Ad Blaube: Blaubes Erwähnung dient natürlich der Argumentationshilfe. Auch ein mir bekannter RA geht davon aus, dass ABs Justitiar schon wusste, was er tat (nämlich grünes Licht zum Druck des Artikels zu geben). Ad Pinkel u. PÖLer. Natürlich kenne ich besagte Foren. Aber könnte es sein, dass 2004 eine Gesetzesänderung im Sinne des o.a. Paragraphen eingeführt worden ist, derzufolge wer in seinen Tank pinkelt, eigentlich zum FiAmt eine Kontrollmitteilung folgenden Inhalts schicken müsste: "Gemäß § Tralala zeige ich an, dass ich in meien Tank 3 Deziliter Pinkel eingeleitet habe. Bitte schicken Sie mir einen Steuer- / Abgabenbescheid, damit ich die entsprechende Überweisung vornehmen kann." Natürlich klingt das idiotisch (vom Wasserschlag im Motor ganz zu schweigen), soll aber als Argumentationshilfe dazu dienen, wie ein Lackmus-Tet diesen § ad absurdum zu führen. Wurde besagter § eingeführt, um das PÖLsche Steuerloch zu stopfen und den öffentlichen, von Panik ergriffenen Kassen weitere Teuronen zuzuführen? |
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Gast_Gast_Aaron Schatten_* |
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#9
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Aus der Praxis für die Praxis:
Den Zoll interessiert nur die Rotfärbung. So die Nachkontrolle am Fahrzeug: drei cm3 gezogen, einen Blick geworfen ("alles klar, im wahrsten Sinne des Wortes") und wieder reinlaufen lassen. Also keine Probe zur Analyse aufgehoben. auf dem entsprechenden Formular ist auch nur Rotfärbung festgestellt ja/nein markiert. Der 2. Markierungsstoff wurde nicht überprüft. Es ist davon u.U. auszugehen, dass die fliegenden Kontrollettis vor Ort auch nichts anderes machen werden., auch wenn sie Reagenzgläschen und Kontrollstreifen für den 2. Markierungsstoff dabeihaben. Den setzen sie wohl nur ein, wenn sich der Anfangsverdacht auf HÖL durch Augschein (eben "rot") bestätigt. Bemerkenswert: grün eingefärbtes HÖL aus Portugal (oder Spanien?) interessiert die - ich habe explicite nachgefragt - ebensowenig. Ob wir im Aausland HÖL fahren, genausowenig, da dies nicht der deutschen Steuerterritorialhoheit unterliegt. Hauptsache, der Tank ist bei Wiedereinreise sauber. Zur Diskussion über SÖL/PÖL: interessiert die null. Auskunft Zollamtsleiter: Können Sie fahren, uns interessiert nur "rot". Ansonsten können Sie soviel Salatöl reinkippen, wie Sie wollen. Gesetzlich spricht nichts dagegen. auch wenn - wie im Forum dargelegt - die tatsächliche Rechtslage anders sein sollte, so ist dies die Denke bei den Zollverantwortlichen (oder zumindest dem, mit dem ich gesprochen habe. Möglicherweise sind unsere Forumsspezialisten ja besser informiert, als die Zöllner selber... |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Dass Pöl niemals Mineröl ist, stimmt nicht. Sobald Pöl als Kraftstoff bestimmt ist, fällt es unter die Begriffsbestimmung Mineralöl mit all seinen Konsequenzen! Setzen, sechs. PÖle sind niemals Mineraloele. Niemals ! Sie koennen wie solche verwendet werden und werden dann im Anwendungsbereich des betreffenden Gesetzes vielleicht als solche bezeichnet, um ihre Zugehoerigkeit zu katalogisieren. Aber sie sind keine Mineraloele. Weshalb sie auch steuerlich anders gehandhabt werden. Zudem sind Pöle nicht als Kraftstoff bestimmt. Sie koennen in engen Grenzen wie solche verwendet werden (bei entsprechender Umruestung). -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 123 Beigetreten: 18.09.2003 Wohnort: Thüringen Mitglieds-Nr.: 103 ![]() |
Jawollll Herr Lehrer,
ich bekenne sitzenderweise, dass meine Ausführungen nicht 100% exakt sind. Aber mit etwas Nachsicht könnte man doch auf eine Note "Vier" kommen, oder? Ein klitzekleines Bisschen hab' ich doch auch Recht: Pöl als Kraftstoff genutzt ist per Gesetz-Definition Mineralöl; Jawolllllll!!!!! Und dabei bleibe ich! |
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Gast_luggada_* |
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#12
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Bei mir steht im Fahrzeugbrief als auch im Zulassungsschein: Zum Betrieb von Dieselkraftstoff. Da aber Pflanzenöl kein Dieselkraftstoff ist, müsste bei dessen Verwendung die Betriebserlaubis erlöschen?!
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat müsste bei dessen Verwendung die Betriebserlaubis erlöschen Nein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 18 Beigetreten: 29.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6997 ![]() |
Was ist, wenn man Heizöl oder sonst was Illegales im Tank hat und bei einer evtl. Überprüfung sagt, man hätte es in Polen, der Slowakei oder sonstwo an einer regulären Tankstelle getankt, und man könne ja nichts dafür, wenn deren Sprit eine andere Farbe hat?
Vater Staat würde sich damit ja nicht zufriedengeben. Bei wem ist dann die Beweislast? Muss die Behörde nachweisen, dass auch der Sprit im angegebenen Ausland immer die gleiche Farbe wie in D'land hat? Oder müsste der Deliquent eine passende ausländische Quittung vorlegen? Was, wenn er tatsächlich eine zur km-Leistung, Datum und Tankstand passende ausländische Quittung im Handschuhfach bereithält (z.B. von Bekannten, die sie ihm geben)? |
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Gast_luggada_* |
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Beitrag
#15
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Was bringt dem deutschen Staate mehr:
1. Ich kaufe und tanke Heizöl in Deutschland. 2. Ich kaufe und tanke Diesel in Polen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.09.2025 - 01:36 |