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| Gast_Gast_Kathrin_* |
20.11.2003, 09:09
Beitrag
#1
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Ich stand mit weiteren Betroffenen im "Auge" auf einer Sandfläche, die schon immer zum Parken genommen wird. In der STVO gibt es keine Aussagen zu Wendeschleifen. Aber den Hinweis: Wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist es erlaubt, und einen vergleichbaren Passus: Halten/Parken auf dem Seitenstreifen meint auch auf dem Seitenstreifen. Polizei meint, wenn auf der Wendeschleife steht, dann gehört in der Wendeschleife dazu. Die Breite der Fahrbahn der Wendeschleife wurde übrigens um das Doppelte verbreitert - es sind deutlich beide Spuren durch unterschiedliches Verbundpflaster abgetrennt. Der Zusatz "auf der gesamtenWendeschleife" bezieht sich meines Erachtens auf die alte und erweiterte Fahrbahn. Wenn das Auge auch gemeint wäre, hätte mit dem Zeichen Zone eine eindeutige Regelung vorgenommen werden können. Wie ist der Fall rechtlich zu beurteilen? |
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20.11.2003, 09:18
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Trotz intensivem und mehrmaligem durchlesen kann ich mir die Situation leider nicht vorstellen. Ein Bild wäre hier sehr hilfreich.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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20.11.2003, 10:33
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
So etwa?
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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20.11.2003, 10:43
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Zitat (Gast_Kathrin @ 20.11.2003, 09:09) Aber den Hinweis: Wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist es erlaubt, Leider falsch, ausserhalb der Fahrbahn gilt: Wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist parken verboten. -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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20.11.2003, 10:45
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Steveluke unser Forumskünstler...
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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20.11.2003, 14:40
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Grundsätzlich gilt, dass Verkehrszeichen 283/286 (Haltverbote) nur auf der Fahrbahn gelten. Mit zugelassenen Zusatzzeichen können auch andere Geltungsbereiche festgelegt werden. Das Zusatzzeichen "In der Wendeschleife" gibt es nicht, daher ist eine Verwendung nicht möglich und rechtlich unzulässig (außer in Bayern :-)). Daher kann mit der Kombination kein Haltverbot für einen Wendehammer/Wendeschleife/Wendeplatte beschildert werden. Soll hier Haltverbot gelten, bleibt nur Zeichen 290 übrig.
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20.11.2003, 18:48
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2901 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 9 |
Ich weiß jetzt zwar nich, wie genau es in den Zusammenhang gehört, aber ich hab von Kathrin heute drei Antworten über den Melden-Button bekommen:
14:52 Uhr Zitat Ja, in etwa so wie auf der Zeichnung. Beschilderung steht am Beginn der Wendeschleife rechts. 15:04 Uhr Zitat Hallo Achim, bin sehr erfreut über diese Info. Kann ich sie in dieser Form für meinen Widerspruch/Einspruch nutzen und habe ich damit gute Chancen auch im Falle einer Gerichtsverhandlung, die ich allerdings nur ungern anstreben würde? (Ich weiß gar nicht, ob ich soetwas hier fragen darf.) Gruß von Kathrin 15:06 Uhr Zitat Hallo,
Situation etwa so wie bei der Zeichnung von LUKE (nachfolgende Meldung). Die Beschilderung steht vor der Schleife auf der rechten Seite. -------------------- Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter) Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht. |
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21.11.2003, 15:55
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3792 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main) Mitglieds-Nr.: 40 |
Wahrscheinlich hat sie die Funktion des Melde-Buttons nicht verstanden.
-------------------- Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker) |
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21.11.2003, 17:16
Beitrag
#9
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Zitat (Franticek @ 21.11.2003, 15:55) Wahrscheinlich hat sie die Funktion des Melde-Buttons nicht verstanden. Gemeldet hat sie sich ja... -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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| Gast_Kathrin_* |
21.11.2003, 18:31
Beitrag
#10
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Habe bei der Behörde Einspruch eingelegt mit wohl recht guten Argumenten und HEUTE Antwort erhalten. Das Verfahren ruht und soll vom Leiter meiner zuständigen Polizeiwache entschieden werden - bei dem ich übrigens schon vorstellig war, aber an die Bußgeldstelle verwiesen wurde. Bin nun gespannt, wie es in meinem Fall weiter geht. Soll ich hier im Portal schildern, wie alles ausgegangen ist? Wäre schön, wenn ich auf meine Frage zu Achims Beitrag noch eine Antwort bekäme. |
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21.11.2003, 18:47
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat ich hier im Portal schildern, wie alles ausgegangen ist Ja, an solchen Schilderungen sind wir immer interessiert. Zitat Wäre schön, wenn ich auf meine Frage zu Achims Beitrag noch eine Antwort bekäme Wenn du jetzt von Achim eine Antwort willst kann es sein das dies noch etwas dauert, da er z. Zt. irgendwo am A**** der Welt mit 100 Personen um einen Internetanschluß kämpfen muß. Ansonsten stimmt die Aussage von Achim, er ist schließlich ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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21.11.2003, 21:30
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hallo Kathrin,
natürlich kannst Du diese Info sinngemäß verwenden. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, ist diese Aussage weder verbindlich noch mit Garantie zu verstehen. Im Übrigen kann ich mir die Situation in etwa vorstellen, ohne eine genaue Kenntnis der Örtlichkeit ist aber kaum eine genaue Aussage möglich. Vielen Dank an Andreas, er hat mein derzeitiges Problem erkannt -------------------- |
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| Gast_Kathrin_* |
22.11.2003, 11:00
Beitrag
#13
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Dank an all die hilfreiche Unterstützung.
Durch die Behörden fühlt man sich ja eher allein gelassen, unverstanden und als Störenfied(in) abgestempelt. Habe jetzt aber wieder mehr Glauben an das Recht. Im Übrigen mag es sich ja lächerlich anmuten, dass ich wegen 15 EURO Verwarngeld so einen Aufstand mache, aber wegen dieses "Vergehens" haben ich und viele andere Betroffene schon mehrmals gelöhnt - nur um Ruhe zu haben und weil ja für behördliche Kämpfe häufig Kraft und Zeit fehlen. Die Aussagen der Behörden (Polizei/Ordnungsamt) zum Fall sind auch total unterschiedlich und -ob Stafzettel oder nicht- angeblich Ermessenssache. Kann das aber sein? Ich hab mir vorgenommen, nun nicht mehr still zu halten und ein für alle Mal Klarheit über das recht- oder unrechtmäßige Handeln der einen und anderen Seite zu bekommen. Man muss ja mal wissen woran man ist. Ich informiere Euch also liebend gern über den Ausgang des Falls und finde Euer Forum super interessant. Allen eine schöne Zeit! |
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| Gast_Uwe K._* |
22.11.2003, 11:02
Beitrag
#14
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Zitat (Matte @ 21.11.2003, 17:16) Gemeldet hat sie sich ja... Melden beruhigt das Gewissen...... |
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| Gast_Kathrin_* |
14.01.2004, 12:46
Beitrag
#15
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Falls das hier noch mal gelesen wird:
Ich habe nun von der Bußgeldstelle ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde - ohne Begründung. Es lohnt sich also doch, sich zu wehren, wenn man sich im Recht fühlt und es offensichtlich auch ist. Gruß von Kathrin |
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| Gast_Uwe K._* |
14.01.2004, 12:51
Beitrag
#16
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Na prima! Glückwunsch!
Zitat Falls das hier noch mal gelesen wird: Natürlich lesen wir das.... |
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14.01.2004, 12:55
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Herzlichen Glückwunsch. Kämpfen kann auch hilfreich sein.
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14.01.2004, 13:21
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
In Bayern sind die Leute doch nicht ganz so blöde, wie man sie gerne hinstellt.
Lieber Peter Lustig, nie war es meine Absicht, irgendjemanden und irgendwie als blöd hinzustellen oder gar zu beleidigen. Wenn meine Spitzen dahingehend von Euch so aufgefasst wurden, dann bitte ich hiermit laut und deutlich um Entschuldigung Ich komme eben nur nicht darüber hinweg, dass Bayern einen eigenen (zusätzlichen) Verkehrszeichenkatalog hat. Genau das ist mein Problem und deshalb bin ich manchmal etwas falsch drauf. Ich meine es aber nicht so, denn gerade von den Bayern hier im Forum habe auch ich viel gelernt. Deshalb nochmals Habe ich Blödmann doch tatsächlich den Beitrag von Peter Lustig editiert, statt zu zitieren. Ich kanns aber jetzt nicht mehr rückgängig machen. War wohl zu aufgeregt. Achim Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 14.01.2004, 15:24 |
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14.01.2004, 13:43
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1377 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 5 |
Auch ich gratuliere zum erfolgreichen Kampf um Rechtssicherheit.
Du bist doch jetzt bestimmt die Heldin Eurer Nachbarschaft, oder? :) |
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14.01.2004, 19:44
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat Entschuldigung @Achim! Akzeptiert |
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14.01.2004, 20:17
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Ich komme eben nur nicht darüber hinweg, dass Bayern einen eigenen (zusätzlichen) Verkehrszeichenkatalog hat Tja, damit mußt du leben. Aber tröste dich, es sind doch nur ein "paar" Zusatzzeichen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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| Gast_Uwe K._* |
14.01.2004, 21:03
Beitrag
#22
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Das ist vielleicht nur so, weil man dort ohne weitere Zusatzzeichen die StVO nicht versteht.....!!??
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15.01.2004, 07:48
Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (Uwe Kusnezow @ 14.01.2004, 21:03) Das ist vielleicht nur so, weil man dort ohne weitere Zusatzzeichen die StVO nicht versteht.....!!?? Fang Du nicht auch noch an, bin froh, dass ich wieder Freunde in Bayern habe. -------------------- |
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| Gast_Kathrin_* |
19.02.2004, 18:17
Beitrag
#24
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Zitat (Hans Wurst @ 14.01.2004, 13:43) Du bist doch jetzt bestimmt die Heldin Eurer Nachbarschaft, oder? So ein Quatsch, Hans Wurst - deshalb der Name (?) - , es geht hier wohl nicht um Heldentum. Bin auch ohne diesen Status gerne mit meinen Nachbarn zusammen. Danke aber für die Glückwünsche. Für mich ist die Sache nun durch - für meinen Mann mit gleichem Problem aber nicht. ---> Neues Thema. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.12.2025 - 23:48 |