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> Haltverbot auf der Wendeschleife
Gast_Gast_Kathrin_*
Beitrag 20.11.2003, 09:09
Beitrag #1





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Habe wegen "Parken im eingeschränkten Haltverbot" ein Verwarngeld zahlen sollen. -Beschilderung: Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen) -mit Zeitangabe- auf der gesamten Wendeschleife-
Ich stand mit weiteren Betroffenen im "Auge" auf einer Sandfläche, die schon immer zum Parken genommen wird. In der STVO gibt es keine Aussagen zu Wendeschleifen. Aber den Hinweis: Wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist es erlaubt, und einen vergleichbaren Passus: Halten/Parken auf dem Seitenstreifen meint auch auf dem Seitenstreifen. Polizei meint, wenn auf der Wendeschleife steht, dann gehört in der Wendeschleife dazu.
Die Breite der Fahrbahn der Wendeschleife wurde übrigens um das Doppelte verbreitert - es sind deutlich beide Spuren durch unterschiedliches Verbundpflaster abgetrennt. Der Zusatz "auf der gesamtenWendeschleife" bezieht sich meines Erachtens auf die alte und erweiterte Fahrbahn. Wenn das Auge auch gemeint wäre, hätte mit dem Zeichen Zone eine eindeutige Regelung vorgenommen werden können.
Wie ist der Fall rechtlich zu beurteilen?
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Andreas
Beitrag 20.11.2003, 09:18
Beitrag #2


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Trotz intensivem und mehrmaligem durchlesen kann ich mir die Situation leider nicht vorstellen. Ein Bild wäre hier sehr hilfreich. dry.gif


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steveluke
Beitrag 20.11.2003, 10:33
Beitrag #3


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So etwa?


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Tortenjan
Beitrag 20.11.2003, 10:43
Beitrag #4


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Zitat (Gast_Kathrin @ 20.11.2003, 09:09)
Aber den Hinweis: Wo Parken nicht ausdrücklich verboten ist es erlaubt,

Leider falsch, ausserhalb der Fahrbahn gilt: Wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist parken verboten.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Andreas
Beitrag 20.11.2003, 10:45
Beitrag #5


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Steveluke unser Forumskünstler... biggrin.gif


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Achim
Beitrag 20.11.2003, 14:40
Beitrag #6


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Grundsätzlich gilt, dass Verkehrszeichen 283/286 (Haltverbote) nur auf der Fahrbahn gelten. Mit zugelassenen Zusatzzeichen können auch andere Geltungsbereiche festgelegt werden. Das Zusatzzeichen "In der Wendeschleife" gibt es nicht, daher ist eine Verwendung nicht möglich und rechtlich unzulässig (außer in Bayern :-)). Daher kann mit der Kombination kein Haltverbot für einen Wendehammer/Wendeschleife/Wendeplatte beschildert werden. Soll hier Haltverbot gelten, bleibt nur Zeichen 290 übrig.


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Chris
Beitrag 20.11.2003, 18:48
Beitrag #7


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Ich weiß jetzt zwar nich, wie genau es in den Zusammenhang gehört, aber ich hab von Kathrin heute drei Antworten über den Melden-Button bekommen:

14:52 Uhr
Zitat
Ja, in etwa so wie auf der Zeichnung. Beschilderung steht am Beginn der Wendeschleife rechts.


15:04 Uhr
Zitat
Hallo Achim,
bin sehr erfreut über diese Info. Kann ich sie in dieser Form für meinen Widerspruch/Einspruch nutzen und habe ich damit gute
Chancen auch im Falle einer Gerichtsverhandlung, die ich allerdings nur ungern anstreben würde?
(Ich weiß gar nicht, ob ich soetwas hier fragen darf.)
Gruß von Kathrin


15:06 Uhr
Zitat
Hallo,
Situation etwa so wie bei der Zeichnung von LUKE (nachfolgende Meldung). Die Beschilderung steht vor der Schleife auf der rechten
Seite.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Franticek
Beitrag 21.11.2003, 15:55
Beitrag #8


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Wahrscheinlich hat sie die Funktion des Melde-Buttons nicht verstanden.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Matte
Beitrag 21.11.2003, 17:16
Beitrag #9


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Zitat (Franticek @ 21.11.2003, 15:55)
Wahrscheinlich hat sie die Funktion des Melde-Buttons nicht verstanden.

Gemeldet hat sie sich ja... laugh.gif


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Kathrin_*
Beitrag 21.11.2003, 18:31
Beitrag #10





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tongue.gif Ha, Ha ... bin übrigens nicht blond, aber lernfähig !
Habe bei der Behörde Einspruch eingelegt mit wohl recht guten Argumenten und HEUTE Antwort erhalten. Das Verfahren ruht und soll vom Leiter meiner zuständigen Polizeiwache entschieden werden - bei dem ich übrigens schon vorstellig war, aber an die Bußgeldstelle verwiesen wurde. Bin nun gespannt, wie es in meinem Fall weiter geht. Soll ich hier im Portal schildern, wie alles ausgegangen ist?
Wäre schön, wenn ich auf meine Frage zu Achims Beitrag noch eine Antwort bekäme.
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Andreas
Beitrag 21.11.2003, 18:47
Beitrag #11


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Zitat
ich hier im Portal schildern, wie alles ausgegangen ist


Ja, an solchen Schilderungen sind wir immer interessiert.


Zitat
Wäre schön, wenn ich auf meine Frage zu Achims Beitrag noch eine Antwort bekäme


Wenn du jetzt von Achim eine Antwort willst kann es sein das dies noch etwas dauert, da er z. Zt. irgendwo am A**** der Welt mit 100 Personen um einen Internetanschluß kämpfen muß. biggrin.gif

Ansonsten stimmt die Aussage von Achim, er ist schließlich ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. dry.gif


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Achim
Beitrag 21.11.2003, 21:30
Beitrag #12


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Hallo Kathrin,
natürlich kannst Du diese Info sinngemäß verwenden. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, ist diese Aussage weder verbindlich noch mit Garantie zu verstehen. Im Übrigen kann ich mir die Situation in etwa vorstellen, ohne eine genaue Kenntnis der Örtlichkeit ist aber kaum eine genaue Aussage möglich.
Vielen Dank an Andreas, er hat mein derzeitiges Problem erkannt cool.gif


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Gast_Kathrin_*
Beitrag 22.11.2003, 11:00
Beitrag #13





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Dank an all die hilfreiche Unterstützung. smile.gif
Durch die Behörden fühlt man sich ja eher allein gelassen, unverstanden und als Störenfied(in) abgestempelt. Habe jetzt aber wieder mehr Glauben an das Recht. Im Übrigen mag es sich ja lächerlich anmuten, dass ich wegen 15 EURO Verwarngeld so einen Aufstand mache, aber wegen dieses "Vergehens" haben ich und viele andere Betroffene schon mehrmals gelöhnt - nur um Ruhe zu haben und weil ja für behördliche Kämpfe häufig Kraft und Zeit fehlen.
Die Aussagen der Behörden (Polizei/Ordnungsamt) zum Fall sind auch total unterschiedlich und -ob Stafzettel oder nicht- angeblich Ermessenssache. Kann das aber sein?
Ich hab mir vorgenommen, nun nicht mehr still zu halten und ein für alle Mal Klarheit über das recht- oder unrechtmäßige Handeln der einen und anderen Seite zu bekommen. Man muss ja mal wissen woran man ist.
Ich informiere Euch also liebend gern über den Ausgang des Falls und finde Euer Forum super interessant.
Allen eine schöne Zeit!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.11.2003, 11:02
Beitrag #14





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Zitat (Matte @ 21.11.2003, 17:16)
Gemeldet hat sie sich ja... laugh.gif

Melden beruhigt das Gewissen...... tongue.gif biggrin.gif laugh.gif
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Gast_Kathrin_*
Beitrag 14.01.2004, 12:46
Beitrag #15





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Falls das hier noch mal gelesen wird:
Ich habe nun von der Bußgeldstelle ein Schreiben erhalten, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde - ohne Begründung.
Es lohnt sich also doch, sich zu wehren, wenn man sich im Recht fühlt und es offensichtlich auch ist.
Gruß von Kathrin
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.01.2004, 12:51
Beitrag #16





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Na prima! Glückwunsch! laugh.gif

Zitat
Falls das hier noch mal gelesen wird:


Natürlich lesen wir das.... wavey.gif
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Achim
Beitrag 14.01.2004, 12:55
Beitrag #17


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Herzlichen Glückwunsch. Kämpfen kann auch hilfreich sein.


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Peter Lustig
Beitrag 14.01.2004, 13:21
Beitrag #18


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In Bayern sind die Leute doch nicht ganz so blöde, wie man sie gerne hinstellt. dry.gif


Lieber Peter Lustig,
nie war es meine Absicht, irgendjemanden und irgendwie als blöd hinzustellen oder gar zu beleidigen. Wenn meine Spitzen dahingehend von Euch so aufgefasst wurden, dann bitte ich hiermit laut und deutlich um
Entschuldigung

Ich komme eben nur nicht darüber hinweg, dass Bayern einen eigenen (zusätzlichen) Verkehrszeichenkatalog hat. Genau das ist mein Problem und deshalb bin ich manchmal etwas falsch drauf. Ich meine es aber nicht so, denn gerade von den Bayern hier im Forum habe auch ich viel gelernt. Deshalb nochmals hug.gif


Habe ich Blödmann doch tatsächlich den Beitrag von Peter Lustig editiert, statt zu zitieren. Ich kanns aber jetzt nicht mehr rückgängig machen. War wohl zu aufgeregt.

Achim


Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 14.01.2004, 15:24
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Hans Wurst
Beitrag 14.01.2004, 13:43
Beitrag #19


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Auch ich gratuliere zum erfolgreichen Kampf um Rechtssicherheit.

Du bist doch jetzt bestimmt die Heldin Eurer Nachbarschaft, oder? :)
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Peter Lustig
Beitrag 14.01.2004, 19:44
Beitrag #20


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Zitat
Entschuldigung

@Achim! Akzeptiert biggrin.gif War sowieso nicht so ernst gemeint. wink.gif
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Andreas
Beitrag 14.01.2004, 20:17
Beitrag #21


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Zitat
Ich komme eben nur nicht darüber hinweg, dass Bayern einen eigenen (zusätzlichen) Verkehrszeichenkatalog hat


Tja, damit mußt du leben. Aber tröste dich, es sind doch nur ein "paar" Zusatzzeichen. biggrin.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.01.2004, 21:03
Beitrag #22





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Das ist vielleicht nur so, weil man dort ohne weitere Zusatzzeichen die StVO nicht versteht.....!!?? whistling.gif wallbash.gif argue.gif
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Achim
Beitrag 15.01.2004, 07:48
Beitrag #23


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 14.01.2004, 21:03)
Das ist vielleicht nur so, weil man dort ohne weitere Zusatzzeichen die StVO nicht versteht.....!!?? whistling.gif wallbash.gif argue.gif

Fang Du nicht auch noch an, bin froh, dass ich wieder Freunde in Bayern habe.


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Gast_Kathrin_*
Beitrag 19.02.2004, 18:17
Beitrag #24





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Zitat (Hans Wurst @ 14.01.2004, 13:43)
Du bist doch jetzt bestimmt die Heldin Eurer Nachbarschaft, oder? smile.gif

So ein Quatsch, Hans Wurst - deshalb der Name (?) - , es geht hier wohl nicht um Heldentum. Bin auch ohne diesen Status gerne mit meinen Nachbarn zusammen.

Danke aber für die Glückwünsche.

Für mich ist die Sache nun durch - für meinen Mann mit gleichem Problem aber nicht. ---> Neues Thema.
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