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> Winterreifen, Was sind Winterreifen?
zopiclon
Beitrag 18.01.2005, 07:44
Beitrag #41


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Zitat
Zitat:Definition von Winterreifen
Reifenexperten empfehlen eindeutige Kennzeichnung
Berlin, den 19.11.2004 Anlässlich der Schlussveranstaltung der diesjährigen Länder-Roadshow der Initiative Pro Winterreifen wurden erste Überlegungen für eine Definition von Winterreifen vorgestellt. Für den Autofahrer ist nicht immer klar zu erkennen, ob er einen Reifen erwirbt, der über wintertaugliche Eigenschaften verfügt. Daher gilt es die Frage zu beantworten: Was ist ein Winterreifen?

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Reifenindustrie entwickelten auf Bitte der Initiative Pro Winterreifen eine Empfehlung, nach der in Zukunft eine eindeutige Kennzeichnung von Pkw-Reifen mit Wintereigenschaften vorgenommen werden kann. Das Zeichen, eine Schneeflocke in stilisierter Form, soll auf die Reifenflanke geprägt werden.

Vorraussetzung für die Nutzung dieses Symbols ist ein weltweit anerkanntes Testverfahren (ASTM). Dieses Verfahren prüft, ob der Testreifen auf winterlichen Straßen bei ABS-Bremsungen bessere Werte erfüllt, als ein genau definierter Norm-Reifen. Wenn der Reifen eine um mindestens 7% höhere Verzögerung gegenüber dem Referenzreifen nachweisen kann, hat er das Kriterium erfüllt. Eine Vielzahl, der auf dem Markt angebotenen Winterreifen erfüllt dieses Kriterium, auch wenn noch nicht alle mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.

„Mit der Kennzeichnung“, so DVR-Präsident Prof. Manfred Bandmann in Berlin, „wollen wir einerseits die Sicherheit für den Verbraucher erhöhen und andererseits den Gesetzgeber, aber auch die Juristen unterstützen.“ Mit der Länder-Roadshow, die vom 15.10. bis 19.11. fast alle Bundesländer besuchte, hat die Initiative PRO Winterreifen die Autofahrer in der Umrüstzeit auf die Notwendigkeit von Winterreifen hingewiesen und dadurch erfolgreich für mehr Verkehrssicherheit auf winterlichen Straßen gesorgt.

Die Initiative Pro Winterreifen des Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), seiner Mitglieder und Partner setzt sich für mehr Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen im Winter ein.

Mehr Informationen zum Thema Winterreifen und ein Gewinnspiel gibt es unter: www.pro-winterreifen.de.


jetzt muss das ganze nur noch offiziellen charakter durch die politik bekommen 

man beachte aber auch folgendes:


Zitat:Winterreifen-Kennzeichnung: M+S-Symbol gesetzlich vorgeschrieben
Ein Umrüstung auf Winterreifen ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert. Dabei ist darauf zu achten, dass die verwendeten Reifen das M+S-Symbol tragen. Winterreifen für Personenkraftwagen, so hat es der deutsche Gesetzgeber in Paragraph 36 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) festgelegt, sind mit "M+S", "M&S" oder "M.S." zu kennzeichnen. Für Verwirrung sorgte in diesem Zusammenhang in letzter Zeit die Einführung und Verwendung des Schneeflockensymbols durch eine Reihe von Reifenherstellern.

In den USA wird die Schneeflocke von der Straßenbehörde NHTSA für Reifen vergeben, die im Vergleichstest mit einem Referenzreifen dessen Traktion bei Schnee und Eis um zehn Prozent übertroffen haben. Aufgrund zunehmender Internationalisierung der Märkte kennzeichnet die Reifenindustrie immer mehr Pneus mit diesem Symbol; also auch solche, die in Deutschland auf den Markt kommen. Hierzulande hat die Schneeflocke jedoch keine rechtlich verbindliche Aussagekraft. Laut Gesetz gilt in Deutschland (wie auch in Österreich und der Schweiz) nach wie vor, dass Winterreifen mit den Buchstaben M und S in einer der eingangs genannten Kombinationen gekennzeichnet werden müssen.

Übrigens gelten auch Ganzjahresreifen (All-Wetter-Reifen), die eine solche M+S-Kennzeichnung tragen, gesetzlich als Winterreifen; ohne diese Markierung werden sie als Sommerreifen klassifiziert. Im Zusammenhang mit diesem Reifentypus müssen Autofahrer bei der Umrüstung besonders aufpassen: Ist im Fahrzeugschein für Winterreifen eine gesonderte Dimension angegeben, dürfen Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichen nur in der angegebenen Winterreifendimension verwendet werden; eine Ausrüstung in der Sommerreifendimension ist dann nicht zulässig!



und auch folgendes von www.bundesverband-reifenhandel.de :


Zitat:Winterreifen-Kennzeichnung

M+S-Symbol gesetzlich vorgeschrieben, Schneeflocke dient nur der zusätzlichen Information

Winterreifen für Personenkraftwagen, so hat es der deutsche Gesetzgeber in Paragraph 36 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) festgelegt, sind mit „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ zu kennzeichnen. Für Verwirrung sorgte in diesem Zusammenhang in letzter Zeit die Einführung und Verwendung des Schneeflockensymbols durch eine Reihe von Reifenherstellern. In den USA wird die Schneeflocke von der Straßenbehörde NHTSA für Reifen vergeben, die im Vergleichstest mit einem Referenzreifen dessen Traktion bei Schnee und Eis um zehn Prozent übertroffen haben. Aufgrund zunehmender Internationalisierung der Märkte kennzeichnet die Reifenindustrie immer mehr Pneus mit diesem Symbol; also auch solche, die in Deutschland auf den Markt kommen. Deshalb häuften sich in letzter Zeit die Anfragen in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn), ob die Schneeflocke die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Winterreifen-Kennzeichen „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ abgelöst habe.

Die Antwort des BRV ist eindeutig: nein! Die Kennzeichnung von Reifen mit der Schneeflocke hat nur für den nordamerikanischen Markt gesetzliche Bedeutung, wenngleich sie auf dem europäischen Markt - und hier insbesondere in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz - eine begrüßenswerte zusätzliche, aber unverbindliche Information für den Endverbraucher ist. Laut Gesetz gilt hierzulande (wie in den beiden genannten Nachbarländern auch) nach wie vor, dass Winterreifen mit den Buchstaben M und S in einer der eingangs genannten Kombinationen gekennzeichnet werden müssen.

Übrigens gelten Ganzjahresreifen (All-Wetter-Reifen), die eine solche M+S-Kennzeichnung tragen, gesetzlich als Winterreifen; ohne diese Markierung werden sie als Sommerreifen klassifiziert. Im Zusammenhang mit diesem Reifentypus müssen Autofahrer bei der Umrüstung besonders aufpassen: Ist im Fahrzeugschein für Winterreifen eine gesonderte Dimension angegeben, dürfen Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichen nur in der angegebenen Winterreifendimension verwendet werden; eine Ausrüstung in der Sommerreifendimension ist dann nicht zulässig!

Was bedeutet die Frage der Kennzeichnung nun für den Autofahrer?

Für das Befahren von Straßenabschnitten, auf denen die Verwendung von Winterreifen (Winterausrüstung) ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz als zulässige Reifen nur die anerkannt, mit „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ gekennzeichnet sind.

In Österreich gilt darüber hinaus eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 4 mm für Winterreifen (in Deutschland und der Schweiz wird diese nur empfohlen; die gesetzliche Mindestgrenze liegt hier bei 1,6 mm). Diagonal-Winterreifen müssen in der Alpenrepublik sogar 5 mm Mindestprofil haben. Außerdem müssen bei Pkw alle Radpositionen mit Winterreifen ausgestattet sein, während auch dies in Deutschland und der Schweiz wiederum nur als Empfehlung anzusehen ist.

In Österreich und in der Schweiz sind darüber hinaus für Pkw und Kfz unter 3,5 t Gesamtgewicht unter folgenden Voraussetzungen Spikereifen zulässig:

 In Österreich vom 15. November bis einschließlich dem ersten Montag nach Ostern des Folgejahres, bei Tempolimit 50 km/h im Ortsverkehr, 80 km/h auf Bundesstraßen, 100 km/h auf Autobahnen und entsprechendem Aufkleber auf der Heckscheibe;
 In der Schweiz generell nur auf Bundesstraßen etc. (nicht auf Autobahnen) und bei maximaler Geschwindigkeit von 80 km/h.

In Deutschland sind Spikereifen hingegen nur auf Sonderfahrzeugen (z.B. für dringende medizinische Hilfe) mit entsprechender Sondergenehmigung statthaft.

Alternativ bleibt für das Befahren von Straßenabschnitten, für die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur der Einsatz von Schneeketten, zumindest an der Antriebsachse und bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Achtung: Anfahrhilfen gelten nicht als Winterausrüstung!

Autofahrer, die mit ihrem Kraftfahrzeug in den Wintermonaten nach Skandinavien reisen, sollten übrigens beachten, dass in Schweden, Norwegen und Finnland von Oktober bis März des Folgejahres eine generelle, gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht besteht!

Selbst wenn der Gesetzgeber hierzulande nicht so streng ist, legt der BRV auch für den Winter in Deutschland allen Autofahrern die regelmäßige Umrüstung ihrer Fahrzeuge auf Winterreifen dringend ans Herz. Denn schon bei Temperaturen von weniger als + 7 °C garantieren M+S-Pneus höhere Fahrsicherheit als Sommerreifen. Wer mehr dazu wissen möchte, wird auf den Websites des BRV und der Initiative PRO Winterreifen, www.bundesverband-reifenhandel.de bzw. www.pro-winterreifen.de, fündig.




http://mitglied.lycos.de/Martin_76/Test%20...odes%20Snow.pdf
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henry
Beitrag 18.01.2005, 12:16
Beitrag #42


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hallo uwe,

also ich selbst habe tatsächlich so gut wie keine, schon gar keine unlösbaren probleme, oder wo ich himmlischen beistand herbeiflehen müßte.

mein problem ist, daß viele anscheinend ihre winterprobleme mit mitteln lösen wollen, die nur sehr unzureichend nützen. besondere reifen, für gleich welchen zweck nützen doch nur, wenn ich sie richtig einsetze. und wenn ich dann höre, mir bliebe nur das beten, dann liegt offenbar ein problem vor und das sehe ich nicht nur bei vielen, wenn nicht den meisten fahrern sondern auch bei den fahrschulen, der polizei, den reifenherstellern, dem dvr usw usw. ... auch wenn sich das überschlau anhören mag.

gruß h.
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henry
Beitrag 19.01.2005, 10:12
Beitrag #43


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gestern bekam ich vom dvr eine schulungsunterlage für fahren bei nässe und glätte. leider genau was ich nicht nur befürchtet habe, sondern was ich eh schon wußte: was dort verbreitet wird zeigt, daß man halt auch beim dvr nicht zu wissen scheint, was bei glätte ansteht. nur an einer reichlich unklar gehaltenen stelle blitzt etwas auf, das in die richtige richtung geht. alles andere sind die üblichen und natürlich richtigen vorschläge des vor- usw -sichtigen fahrens, das ja ohnehin immer pflicht ist.

nur ein paar beispiele:

"Kommt der wagen ins schleudern, bremsen Sie auf keinen fall, sondern lenken Sie nur gegen!" (mann-o-mann, da brauche ich mich nicht zu wundern, wenn es bei glätte mehr kracht, als sonst.)

oder: "treten Sie die Kupplung, wenn es kritisch wird. beim fahren mit eingeschalteter startautomatik arbeitet man beim bremsen ohne auskuppeln gegen den motor" (das ist die von mir oben erwähnte stelle, die ich reichlich unklar finde, denn was soll es denn heißen "...kritisch wird". was soll ein unerfahrener, vielleicht fahranfänger mit so einer anweisung anstellen? wie, bitte stelle ich eine anscheinend gefährliche startautomatik ab?)

so viel zu den leistungen des dvr. natürlich schreibe ich das denen auch. auf die anwort bin ich gespannt, auch auf die reaktionen hier.
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