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> E-Prüfzeichen, Rückleuchten bei Golf 2
Gast_Stefan_*
Beitrag 16.11.2003, 17:01
Beitrag #1





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Hallo,
habe mir gerade einen Satz Rückleuchten im Lexus Stil bei Ebay ersteigert, diese werden als eintrageungsfrei angeboten da sie ein "E-Prüfzeichen" haben.

Wo finde ich dies E-Prüfzeichen, auf den Rücklichtern selber oder muß es dazu eine ABE geben?
Wenn auf den Rücklichtern reicht es aus das E-Prüfzeichen auf diesen zu zeigen wenn man kontrolliert wird?

Gruß
Stefan
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Matte
Beitrag 16.11.2003, 20:36
Beitrag #2


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Ja, es reicht das "E" Zeichen auf dem Glas/Plastik. Eine ABE wird nicht benötigt.


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Dirk Plettner
Beitrag 17.11.2003, 10:02
Beitrag #3


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Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Polizisten oder TÜVis gerne mal was schriftliches haben, da sie dem e-Prüfzeichen selber nicht vertrauen.

Eine kurze Info an den Hersteller der Leuchten mit der Info, dass der Ing. des TÜV gerne etwas schriftliches sehen möchte reicht normalerweise aus, um einen Brief mit einer Übereinstimmungebescheinigung zu bekommen.

Dazu bitte direkt alle auf der Lampe befindlichen Prüfzeichen notieren.


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Gruss, Dirk
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Matte
Beitrag 17.11.2003, 14:11
Beitrag #4


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Zitat (Dirk Plettner @ 17.11.2003, 10:02)
Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Polizisten oder TÜVis gerne mal was schriftliches haben, da sie dem e-Prüfzeichen selber nicht vertrauen.

Wäre mir ehrlich gesagt sch*** egal. Sie verlangen von mir, dass ich mir nichts Verbotenes anbaue, also kann ich wohl verlangen, das sie sich mit den Gesetzen auskennen. laugh.gif wink.gif

Zur Not hat man ja eine StVO/StVZO im Auto.


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Gast_Guest_*
Beitrag 17.11.2003, 18:04
Beitrag #5





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Seh ich genau so, sonst kommt der nächste Schritt und ich lass mir alles eintragen, wofür ich eine ABG hab, da das ja keiner richtig durchlesen kann....
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Gast_Stefan_*
Beitrag 25.11.2003, 17:51
Beitrag #6





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Hallo,

nocheimol eine Frage dazu habe die Rückleuten heute geliefert bekommen...sehen recht schick aus ;-)
Da wo der Blinker sitzt ist es Klarglas also denke ich das ich eine gelbe Birne brauch (richtig?) , was muß ich beim Rückfahrscheinwerfer beachten der auch Klarglas ist...kann ich hier die normale weiße Birne verwenden oder kann das blenden ?

Danke und Gruß
Stefan
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Dirk Plettner
Beitrag 25.11.2003, 18:08
Beitrag #7


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Welches Fahrzeug? Klingt verdächtig nach VW wink.gif


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Gruss, Dirk
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Gast_Stefan_*
Beitrag 25.11.2003, 18:40
Beitrag #8





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Der gute Golf 2 ist es ....
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Gast_Stefan_*
Beitrag 26.11.2003, 10:12
Beitrag #9





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Weiß zufällig jemand wie so ein E Prüfzeichen aussehen muß ?
Auf den Rückleuchten sind mehrere Zahlen drauf.

Gruß
Stefan
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Dirk Plettner
Beitrag 26.11.2003, 11:54
Beitrag #10


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siehe hier


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Gruss, Dirk
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Gast_Stefan_*
Beitrag 26.11.2003, 12:00
Beitrag #11





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Danke Dir Dirk,
bei meinen steht E11 drauf sind also bei den Britten zugelassen worden aber demnach ist es ja egal wo zugelassen.

Danke und Gruß
Stefan
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Gast_YoStro_*
Beitrag 03.05.2005, 19:21
Beitrag #12





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Hallo
Habe das selbe Problem nur das ich meine Rückleuchten schon vor 3 Jahren gebaucht gekauft habe. Und Jetzt eine Anzeige von den police.gif police.gif bekommen habe.

Wie komme ich an eine ABE oder besser wie komme ich an den Hersteller? Auf dem Rücklicht steht

(E11)
2a
01 00
R S1
02 02
KS-VW022
0412
Kann mir da jemand helfen??

Vielen Dank
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Gast_el-evasioner_*
Beitrag 18.05.2005, 15:40
Beitrag #13





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Scheint mir, dass da kein Rückstrahler verbaut ist...
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Matte
Beitrag 18.05.2005, 15:59
Beitrag #14


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Zitat (el-evasioner @ 18.05.2005, 16:40)
Scheint mir, dass da kein Rückstrahler verbaut ist...

Sehe ich auch so. Da fehlt die Kennzeichnung IA oder ein gesonderter Rückstrahler.


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Dirk Plettner
Beitrag 18.05.2005, 16:08
Beitrag #15


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Das ist bei "Nachrüstleuchten" fast immer normal, da muss fast immer ein sparater, zugelassener Rückstrahler am Fahrzeug angebracht werden.


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Gruss, Dirk
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hansehans
Beitrag 19.05.2005, 12:17
Beitrag #16


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Moin,
zu diesem Thema habe ich in diversen Foren viele verschiedene Meinungen gelesen.
Bis jetzt habe ich aber keine zuverlässige und verbindliche Antwort gefunden.
Ich habe aber folgendes für mich herausgefiltert:
Vom Gesetz her ist die E-Nummer alleine ausreichend und es bedarf keiner Eintragung.
Schon das sehen aber einige police.gif und Prüfer anders bzw. wissen es einfach nicht besser.
Ein weiteres Problem ist, dass die E-Nr. bzw. der Scheinwerfer gefälscht sein kann.
Wie soll man nun beweisen, dass es nicht so ist?
Dafür sind dann wohl doch wieder ABE oder Gutachten vom Hersteller nötig.
Sehr viele Billiganbieter geben aber solche Papiere mit dem Hinweis auf die E-Nr. nicht heraus.
Ich denke mit gutem Grund, denn eine genaueren Kontrolle würden viele Leuchten nicht standhalten.
Ohne vernünftige Papiere wird man früher oder später bei Nachrüstleuchten Ärger bekommen. Auch wenn man genaugenommen im Recht ist.
Bei seriösen Anbietern sollten also immer oder, zumindest auf Nachfrage, entsprechende Papiere dabei sein.
Solche kosten dann natürlich etwas mehr.
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Gast_Gast_Sandy_*
Beitrag 27.05.2005, 13:34
Beitrag #17





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Hallo ich hab ähnliches Problem mit der police.gif

Das ist meine Kennzeichnung auf den Rückleuchten:

E 11
2a AR (Das AR ist so komisch aneinander gesetzt)
Q1 00
R S1
02 02
0412 KS-VW 022

Könnt Ihr mir sagen ob die in Ordnung sind oder was ich zu beachten habe???
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Gast_interssierter forumsleser_*
Beitrag 08.06.2005, 20:46
Beitrag #18





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Zitat (Matte @ 18.05.2005, 16:59)
Zitat (el-evasioner @ 18.05.2005, 16:40)
Scheint mir, dass da kein Rückstrahler verbaut ist...

Sehe ich auch so. Da fehlt die Kennzeichnung IA oder ein gesonderter Rückstrahler.

gibts da für "normal sterbliche" eine liste mit erklärungen aller abkürzungen? smile.gif
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Matte
Beitrag 09.06.2005, 09:02
Beitrag #19


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Die DEKRA hat hier ein schönes PDF-Dokument bereitgestellt.


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Eydti
Beitrag 10.06.2005, 09:18
Beitrag #20


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Zitat (hansehans @ 19.05.2005, 13:17)
Bei seriösen Anbietern sollten also immer oder, zumindest auf Nachfrage, entsprechende Papiere dabei sein.
Solche kosten dann natürlich etwas mehr.

Sorry , aber ich muss dir wiedersprechen, selbst HELLA (gilt wohl als Seriös oder???) gibt zu ihren leuchten keine ABE dazu nur eine "Einbauanleitung" sonst nix. Zumindest bei Seitenmarkierungsleuchten, Tagfahrleuchten, Nebelscheinwerver und Rückleuchten. Bei deren anderen Produkten kann ich nichts zu sagen, die habe ich bis jetzt noch nicht gekauft oder verbaut


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zpeedy
Beitrag 10.06.2005, 12:00
Beitrag #21


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Zitat (Eydti @ 10.06.2005, 10:18)
Zitat (hansehans @ 19.05.2005, 13:17)
Bei seriösen Anbietern sollten also immer oder, zumindest auf Nachfrage, entsprechende Papiere dabei sein.
Solche kosten dann natürlich etwas mehr.

Sorry , aber ich muss dir wiedersprechen, selbst HELLA (gilt wohl als Seriös oder???) gibt zu ihren leuchten keine ABE dazu nur eine "Einbauanleitung" sonst nix. Zumindest bei Seitenmarkierungsleuchten, Tagfahrleuchten, Nebelscheinwerver und Rückleuchten. Bei deren anderen Produkten kann ich nichts zu sagen, die habe ich bis jetzt noch nicht gekauft oder verbaut

die geben aber alles weitere raus wenn man nachfrägt.

hella selber hat besonders auf die fälschungen hingewiesen.
bzw. es sind geprüfte teile die nachträglich anderst gebaut wurden oder garnie den bestimmungen entsprachen.


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BMW_Driver
Beitrag 10.07.2005, 03:42
Beitrag #22


Neuling


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Hy Leutz,
fahre einen BMW e36 und habe mir vor zwei Monaten

"Angel Eyes mit Xenon Optik und -> BLAUEN STANDLICHTRINGEN<-"

bei eBay bestellt... und der Verkäufer hatte mir auch versichert, dass Sie ein E-Prüfzeichen haben (also in Dtl zugelassen sind, ohne irgendwelche Papiere)!

So alles gut und schön, habe Sie dann bekommen und eingebaut

Dann kam die erste Kontrolle (bei Nacht) von den Bullen.
Alles wie immer, ich musste das E-Prüfzeichen zeigen und das Standlicht anmachen (hatte schon Bangel) aber er sagte nur: "ja is OK, sind die NEUEN Stanlichtringe für BMW" (aber Blau??? ->Grübel<-) und durfte weiterfahren.
Naja nicht`s bei gedacht und fuhr weiter.

Dauerte garnicht lange (wer kennt das nicht) musste ich wieder meine Zeit mit den Bullen verplämpern. Wieder das gleiche, doch das Standlicht hat dem Bullen nich gefallen. Er sagte (jetzt kommt das schärfste cool.gif ) "Das E-Zeichen is doch für die GLÜHBIRNEN und nicht für die gesammten Scheinwerfer!" ...??? blink.gif rofl1.gif . Naja, kein Kommentar! Nach 10min jedenfalls hab ich ihm das dann verklikkert das det nich so is und durfte wieder weiterfahren.

Grad Heute wurde ich schon wieder angehalten. Es war der selbe Bulle der mich letztmal angehalten hatte NUR MIT EINEM ANDEREN BEGLEITER! Der ANDERE sah sich (auf aufforderung des anderen) auch mein Standlicht an und sagte "ja... wo sind die her...aus Polen oder Tschechen???" Ich fragte was denn los sei und ER sagte das da ein E11 Prüfzeichen draufsteht (in Dtl. is ja normalerweise das E1) und ich eine ABE oder weis ich was dabeihaben sollte und wenn ich das nächstemal keine aussagekräftigen Beweise hätte, die die Zulassung beglaubigen, dann müsste ich 50€ zahlen, 3 Punkte in Flensburg bekommen und zu guter letzt würde mein Auto einkassiert werden! ranting.gif .

So hab dann heut im Internet n`bisschen Nachgeforscht und hab einiges gefunden.

Geht mal auf die Seite
http://www.lti.uni-karlsruhe.de/seite_499.php
und druckt euch das aus und packt`s ins Auto.
Beachtet die ECE-Regelungen!!!

Wenn nu noch nen Bulle fragen sollte zeigt Ihr Ihm das!
Hab`s selbst noch nich ausprobiert aber es gibt da wohl kein "Wenn und Aber" oder?
Lest euch das aber genau durch und unterstreicht das wichtigste womit Ihr den Bullen überzeugen könnt... (damit`s nich so lange dauert cool.gif )

Hoffe es hat n`bisschen geholfen????
MFG BMW_Driver
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Crispy
Beitrag 10.07.2005, 07:55
Beitrag #23


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Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Begrenzungsleuchten sprich Standlicht weiß zu sein hat.


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Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen.
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Rover400
Beitrag 10.07.2005, 08:53
Beitrag #24


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Das ist wohl war , da gabs doch schonmal so einen Beitrag mit Neblern und blauen Ringen . Dort bezog sich das E Zeichen aber nur auf den Nebler , die Ringe waren nicht zugelassen. Der Schuss kann böse nach hinten losgehen.
Übrigens wegen Hella und TFL , auf Anfrage bekommt man von Hella ein Gutachten zugeschickt


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Gruß
Thorsten

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Eydti
Beitrag 10.07.2005, 09:02
Beitrag #25


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Hi, es gibt von Philips blaue Standlichtbirnen mit E - Prüfzeichen, also ich könnte wetten das die erlaubt sind wink.gif

Nun aber zu den "blauen" Stanlichtringen in diesem Fall. Wenn diese Ringe durch eine LED angestrahlt werden, die vom Hersteller montiert und bei der Prüfung inbegriffen waren, sind diese aucherlaubt, zudem muss es ja nicht zwingent blau sein. Weiß leuchtende LED emitieren ein enorm kaltes licht, was leicht bläulich schimmert. Quasi wie xcenon, ist ja auch nicht blau sonder weißes licht (meines wissens). Und damit wäre die diskusion um blaue beleuchtung gegessen, wenn es denn so ist. Weil weißes Standlicht ist erlaubt. Und niergentwo steht welche Wellenlängen das Standlicht in weiß aussenden darf. Und das eine Glühbirne anderes "Mischlicht" Produziert im gegensatz zur LED, die reines Weißes Licht emitiert ist wohl auch klar.


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Rover400
Beitrag 10.07.2005, 12:13
Beitrag #26


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Die blauen Phillips Birnen leuchten aber denoch weiss . BMWDriver schreibt aber ganz klar zu lesen Blau . Er spricht nicht von weissen LED's die einen bläulichen Schimmer haben sondern von Blauen Standlicht und das kann nie ein E Zeichen bekommen haben . Die Scheinwerfer selbst ja aber nicht das Standlicht mit blauer Lichtquelle


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Eydti
Beitrag 10.07.2005, 12:31
Beitrag #27


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Ich glaube uns kann nur ein Foto helfen sonst diskutieren wir uns hier nen heißen


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BMW_Driver
Beitrag 10.07.2005, 15:20
Beitrag #28


Neuling


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Ja mache heut abend nen Foto!
Es sind devinitiv keine Weißen LED`s sondern Blaue!
Aber wenn ich (oder jemand vor mir) die LED`s ausstauschen würde, würde mir die ganze Leuchtflüssigkeit auslaufen! wink.gif

Wenn Ihr auf meinen Link geht dann kommt doch unten die Tabelle.
Auf meinen Scheinwerfern steht drauf:

HC
HR
PL
A 1a
E11

Nu vergleicht mal und Ihr werdet sehen das alles geprüft wurde!

Bis heut abend
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Crispy
Beitrag 10.07.2005, 15:30
Beitrag #29


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Dann schaust du bei Punkt: "Begrenzungsleuchten, vordere Umrißleuchten", fährst mit dem Finger bis zur Spalte Farbe und wirst feststellen, daß sie weiß zu sein haben.
Entweder hat da jemand geschlampt (was ich nicht glaube) oder es ist schlicht und ergreifend eine Fälschung.
Jeder Polizist sollte wissen, daß an deutschen Autos nur rote, gelbe/orange und weiße Lampen vorkommen dürfen.


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Eydti
Beitrag 10.07.2005, 22:54
Beitrag #30


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mhhhh noch nix foto. nagut


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Crispy
Beitrag 18.07.2005, 06:19
Beitrag #31


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...Und so zog eine Woche ins Land und sie warteten vergeblich auf Nachricht...


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zpeedy
Beitrag 25.11.2005, 17:43
Beitrag #32


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Zitat (Matte @ 18.05.2005, 15:59)
Zitat (el-evasioner @ 18.05.2005, 16:40)
Scheint mir, dass da kein Rückstrahler verbaut ist...

Sehe ich auch so. Da fehlt die Kennzeichnung IA oder ein gesonderter Rückstrahler.

kann mir bitte einer sagen ab wann man rückstrahler verbauen muss?

seit wann gibts die regelung? auch schon vor 1984?


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Stefan Süßmann
Beitrag 26.11.2005, 09:09
Beitrag #33


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Zitat
kann mir bitte einer sagen ab wann man rückstrahler verbauen muss?

seit wann gibts die regelung? auch schon vor 1984?


Das Jahr kann ich auch nicht sagen...... mit Sicherheit aber vor dem 2. Weltkrieg....


mfg


Stefan
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zpeedy
Beitrag 26.11.2005, 11:12
Beitrag #34


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hmmm... dann muss ich mir wohl welchebesorgen, nur die optik leidet halt...

was hat das eigentlich für konsequenzen ohne?

wäre trotzdem nett wenn ich mal das datum wüsste.


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Wilfried Böhmann
Beitrag 26.11.2005, 13:03
Beitrag #35


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Zitat (zpeedy @ 26.11.2005, 11:12)
was hat das eigentlich für konsequenzen ohne?

....dass Dir vlelleicht jemand ins Heck rauscht ???
Dann leidet Deine Optik um so mehr !

Gruß
W. Böhmann


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Heinrich von Kleist (1777 - 1811)
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hansehans
Beitrag 26.11.2005, 13:24
Beitrag #36


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Zitat (zpeedy @ 25.11.2005, 17:43)
kann mir bitte einer sagen ab wann man rückstrahler verbauen muss?

Was hast Du denn für einen Wagen?
Hast du noch die Serienrückleuchten?

I.d.R. sind die Rückstrahler bei den Standardleuchten integriert.
Bei den neuen Klarglasleuchten ist dies aber aus optischen Gründen oft nicht mehr der Fall.
Hier müssen die Rückstrahler dann seperat montiert werden.
Bei Leuchten vor 1984 ist der Rückstrahler aber bestimmt mit drin/dran.

Gruß hh
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zpeedy
Beitrag 27.11.2005, 11:42
Beitrag #37


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golf 2 und es sind rückstrahler in den original lampen drinnen.

dann werd ich mal nette kleine rückstrahler suchen.


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zpeedy
Beitrag 29.11.2005, 11:10
Beitrag #38


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darf ich die reflektoren eigentlich auch mit nem magnetstreifen anbringen? also so, wie ein "D" aufkleber oder teilweise rote kennzeichen...

weil auf den lack kleben möchte ich die teile nicht wirklich


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Stromdriver
Beitrag 29.11.2005, 17:05
Beitrag #39


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Nein, die müssen fest angebracht sein.
Und unbedingt darauf achten, dass die Rückstrahler ein E-Prüfzeichen und die Kennung I oder IA haben, sonst bringen Dir die Rückstrahler nichts wavey.gif

Gruß,
Chris
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zpeedy
Beitrag 30.11.2005, 10:34
Beitrag #40


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Zitat (Stromdriver @ 29.11.2005, 17:05)
Nein, die müssen fest angebracht sein.
Und unbedingt darauf achten, dass die Rückstrahler ein E-Prüfzeichen und die Kennung I oder IA haben, sonst bringen Dir die Rückstrahler nichts

zufällig gerade nen onlineshop zur hand oder sowas?

übrigens vorgeschrieben durch:
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 ; StVZO § 53)

minimal 350mm vom boden weg, maximal 900mm und nicht weiter wie 400mm von der außenkannte weg. mindestens zwei unter umständen auch 4.


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