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Gast_Gast-Alex_* |
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#1
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Ferner macht der Zoll im gesamten Bundesgebiet Kontrollen, besonders auf der sog. Polen-Allee von Frankfurt/Oder-Berlin-Ruhrgebiet. Hier werden bevorzugt polnische Fahrzeuge überprüft, und wenn z.B. 1 Fahrer bei einer Kontrolle im Raum Westfalen 2 Stangen ausländische Zigaretten dabei hat, muß er eine Stangen nachversteuern und Strafe dafür zahlen. Dabei könnte doch die zweite Person schon in Berlin ausgestiegen sein. Hätte diese 2. Person eine Stange Zigaretten aus dem Wagen mitnehmen müssen? Aber meine Frage: Wo darf mich der Zoll mit meinem deutschen Wagen und als Deutscher kontrollieren? Zunächst an der Grenze und dann überall im deutschen Vaterlande - richtig? Wenn ich an der Grenze mehr als eine Stange ausländischer Zigaretten dabei habe und diese nicht anmelde, dann habe ich Pech zur Freude des Herrn Eichel. Wenn mich der Zoll aber 1 km hinter der Grenze im sog. Zollgebiet oder gar in München oder Nürnberg kontrolliert und ich habe 2 Stangen ausländische Zigaretten im Wagen, bin ich dann ein Schmuggler oder wie verhält sich hier die Rechtslage - siehe oben bei den Kontrollen der Polen. Oder werde ich als Straftäter - Kauf von Schmuggelzigaretten - hingestellt, oder gar als Schwarzmarkthändler. Wer kann mir die Frage beantworten oder wo finde ich einen Hinweis? Auf der Zollseite stehen leider nur die Freigrenzen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 ![]() |
Liest Du zunächst § 88 ff AO...
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Zitat Aus EU-Ländern darf man bekanntlich pro Einreise 20 ltr. Benzin in einem Kanister und 200 Stück Zigaretten pro Person zollfrei einführen. Stimmt so nicht ganz: Zigaretten dürfen aus EU-Ländern unbegrenzt zur privaten Verwendung eingeführt werden, bei Mengen über 800 muß die private Verwendung nachgewiesen werden. ( Wie dieser Nachweis auszusehen hat, weiß ich allerdings nicht ) Außer Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien und Ungarn Türkei. Bei diesen Ländern und Nicht-EU-Ländern gilt die 200Stck-Grenze. siehe auch HIER -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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Gast_tossi_* |
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Beitrag
#4
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Stimmt das mit 20 Litern Benzin/Diesel Einfuhr auch aus Polen????
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 ![]() |
Zitat Stimmt das mit 20 Litern Benzin/Diesel Einfuhr auch aus Polen???? Einführen darfst du zwar 20 liter aber erkundige dich vorher über die Bestimmungen des Landes wo du den Kraftstoff kaufen willst. Z.B. in Luxemburg ist das Befüllen von Kanistern mit Treibstoff verboten. Wird aber trotzdem überall gemacht und der Tankwart schaut weg. Ist ja sein Geld was er verdient. -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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Beitrag
#6
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Aufuhr aus PL ist in einem Kanister mit max. 20 l erlaubt.
Bei 2 x 10 l muss ein Kanister versteuert werden. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 ![]() |
Zitat Aufuhr aus PL ist in einem Kanister mit max. 20 l erlaubt. Bei 2 x 10 l muss ein Kanister versteuert werden. Ist das so zu verstehen, dass der PL-Zoll den schon mal in PL versteuerten Sprit noch mal versteuern darf?? Oder meinst du die Einfuhr aus PL nach D ist nur in einem Kanister gestattet. -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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#8
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (gewaltschrauber @ 28.10.2004, 06:42) Oder meinst du die Einfuhr aus PL nach D ist nur in einem Kanister gestattet. ![]() -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 ![]() |
Zitat (Matte @ 27.10.2004, 23:53) Aufuhr aus PL ist in einem Kanister mit max. 20 l erlaubt. Bei 2 x 10 l muss ein Kanister versteuert werden. Hallo Matte, kann man das irgendwo nachlesen. Ich bin bis jetzt immer nur von der Menge ausgegangen und habe meistens zwei 10-Liter Kanister mitgenommen. Mir ist nur bekannt, dass die mitgenommene Menge an Sprit auch zum Fahrzeug passen muss. Also nicht einen Kanister Diesel und einen Kanister Vergaserkraftstoff mitnehmen. Oder gilt diese Regelung nur für Sprit aus PL? -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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#10
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Ich hatte jetzt nur von PL gesprochen. Wie es mit anderen EU-Länder steht, kannst du auf der HP vom Zoll nachlesen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#11
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-------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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