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> Vorfahrtsregeln, Rechts-vor-Links an T-Kreuzung
Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 19:41
Beitrag #51





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 19:38)
B hat keinen Gegenverkehr, da C §8 nicht missachten darf und stehn bleibt.

B darf also § 9 missachten??
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 19:45
Beitrag #52





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nein, tut B keinesfalls.
B kann davon ausgehn, dass C stehn bleibt, wegen Paragraph 8.
B hat KEINEN Gegenverkehr im Sinne von GEGENVERKEHR.
B hat lediglich einen (A gegenüber) vorfahrtgewährenden stehenden Verkehrsteilnehmer C gegenüber vor sich, dem er keinerlei Vorfahrt gewähren müsste.
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Uwe W
Beitrag 03.12.2003, 19:48
Beitrag #53


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Zitat
B hat keinen Gegenverkehr, da C §8 nicht missachten darf und stehn bleibt.
Mit demselben Recht könnte man doch auch sagen: A hat niemanden, der ihm von rechts kommt, denn der blinkende B muß erst nach §9 den C durchlassen und darf deshalb nicht weiterfahren. D.h. A dürfte dann als erster fahren.
Das ist also ein Holzweg-Argument, da es unweigerlich in Widersprüche mündet.

Ich bin ja echt gespannt, wie der Thread weitergeht... biggrin.gif


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 19:57
Beitrag #54





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@Uwe W
Aus Sicht von A ist tatsächlich einer von rechts kommend.
Also hat nach § 8 A diesen B von rechts vorfahrt zu gewähren und selbst Wartepflicht.
C spielt im Moment gar keine Rolle für A und B, da C ebenfalls einen von rechts hat.
Man kann unter Beachtung eines möglichen Fehlverhaltens eigentlich C vorerst absolut ignorieren.
Nichts kann widersprüchlich ausgelegt werden, bis hierhin.
Paragraph 9 greift hier gar nicht, ....wegen Paragraph 8 gibts für B keinen Gegenverkehr, denn C MUSS warten auf A
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 20:07
Beitrag #55





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 19:45)
nein, tut B keinesfalls.
B kann davon ausgehn, dass C stehn bleibt, wegen Paragraph 8.
B hat KEINEN Gegenverkehr im Sinne von GEGENVERKEHR.
B hat lediglich einen (A gegenüber) vorfahrtgewährenden stehenden Verkehrsteilnehmer C gegenüber vor sich, dem er keinerlei Vorfahrt gewähren müsste.

Blödsinn, wäre A nicht da, dann würde C zuerst fahren, da er vor dem Abbieger B Vorrang hat! mad.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 20:13
Beitrag #56





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Zitat
Ein weiterer Hinweis findet sich im Buch "Fahren lernen B" auf Seite 85, rechte Spalte (ich zitiere:)

Wer Vorfahrt hat oder wartepflichtig ist, entscheidet sich immer danach, woher ein Fahrzeug kommt und nicht wohin es fährt.


Es ist Wurscht, dass B zufällig links abbiegen will.
Es regelt sich die Vorfahrt nicht danach, wohin B will.
Es regelt sich nur B seine Vorfahrt daher, dass er der äusserste Rechte ist.
Das sollte ebenfalls erklären, dass es gar keinen wirklichen Gegenverkehr für B gibt.
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 20:17
Beitrag #57





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@Uwe (Fahrlehrer)
Richtig......
Ohne A würden wir nicht über Vorfahrt (§8) sprechen, sondern über §9 (Abbiegen).

Wir reden aber von drei VT und daher über §8 !!
Und dieser sagt aus, dass der rechts ankommende Vorfahrt hat, egal wohin er will !!
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Uwe W
Beitrag 03.12.2003, 20:32
Beitrag #58


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Angenommen A verzichtet auf sein Vorfahrtsrecht gegenüber C ohne dass B das merkt.
B geht es ja schließlich nichts an, was A mit C macht.
Dann darf C doch vor B fahren!!! Wie kommt man jetzt darauf, dass B gleichzeitig auch fahren darf????

Es ist zum verzweifeln mit @Buddy ohmy.gif sad.gif ph34r.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 20:33
Beitrag #59





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Mhh... wer steht jetzt äusserst rechts???
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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 20:40
Beitrag #60





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 03.12.2003, 20:33)
Mhh... wer steht jetzt äusserst rechts???




Wäre ich B und sähe nach rechts, ..ich könnte keinen sehn.
Wäre ich A und sähe nach rechts, ich würde B sehn.
Wäre ich C und sähe nach rechts, ich würde A sehn.

B hätte Vorrang.
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 20:47
Beitrag #61





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@Uwe W
So gut es nach deiner Konstrultion A auch meinen könnte,......
A darf sein Vorfahrtsrecht gegenüber C erst dann abtreten, wenn er selber tatsächlich vorfahrtsberechtigt ist.
Also erst dann, wenn B weg ist, darf er das tun.
So lange B nicht sein Vorfahrstrecht eindeutig abgibt, muss A davon ausgehn, dass er wartepflichtig ist.
Aber auch dann, wenn A dies vorzeitig tun würde, muss C klar sein, dass grundsätzlich B die Vorfahrt zu gewähren ist und nach B dann ein eventueller Verzicht von A erst greifen kann.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 20:51
Beitrag #62





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B ist C gegenüber nicht bevorrechtigt...!!

So, ich halts nicht mehr aus




(Buddy,Du heisst nicht zufällig Hans?)

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 20:55
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 21:00
Beitrag #63





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nein, ich heisse nicht Hans im realen Leben.
und doch, Uwe ......... im diskutierten Fall ist klar und eindeutig rechts vor links B im Vorfahrtsrecht, egal wohin er will..........wegen § 8 (Vorfahrt).

C hat zweifache Wartepflicht und stellt KEINEN Gegenverkehr im Sinne § 9 mehr dar.
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Fridolin
Beitrag 03.12.2003, 21:08
Beitrag #64


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Ich glaub, ich bin im falschen Film unsure.gif


--------------------
Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 21:12
Beitrag #65





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 21:00)
C hat zweifache Wartepflicht und stellt KEINEN Gegenverkehr im Sinne § 9 mehr dar.

Und wo bitte steht das? §§ bitte!
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 21:27
Beitrag #66





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Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§8 Vorfahrt

  (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

(3) (aufgehoben)


....und.......

Zitat
Buch "Fahren lernen B" auf Seite 85, rechte Spalte (ich zitiere:)

Wer Vorfahrt hat oder wartepflichtig ist, entscheidet sich immer danach, woher ein Fahrzeug kommt und nicht wohin es fährt.


Darum ergibt sich: C muss zuerst B und danach noch A fahren lassen, ist selber solange wartepflichtig, bis beide weg sind, egal wohin.

Darum kann C keine Vorfahrt nach

Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

.......

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.


haben, denn da regelt sich zwar Abbiegen, doch nicht Vorfahrt.

Nach §8 steht C wegen Vorfahrt von B und Vorfahrt von A und ist kein Gegenverkehr für B
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 21:37
Beitrag #67





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Also das mit dem Buch( das ist auch kein Gesetz), das hake mal fix ab! Da gibt´s soviel Müll, auch in den Filmen im theoretischen Unterricht (Bspl. Wenn die Ampel "rot" ist, Gang raus und ausrollen lassen..totaler Unsinn, da die Bremswirkung des Motors weg ist).

Die §§ 8 +9 sind okay, das Buch nicht relevant, weil das ist vom Vogelverlag und dieser wiederum ist kein Gesetzgeber , trotzdem nochmal:

Wo steht das C vor B keinen Vorrang hat? Gesetzestext bitte!
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 21:59
Beitrag #68





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Es steht eindeutig und ausreichend in § 8, wer VORFAHRT hat.

Abbiegen aus § 9 findet gar nicht statt.
Denn C hat A rechts, dieser steht aber, weil er B vorlassen muss.

B fährt sozusagen früher an C vorbei, ehe C sehen kann, dass A möglicherweise nicht mehr rechts von ihm Vorfahrt hat.

Ausserdem kann man Text aus dem Lehrbuch , das jeder Fahrschüler in der Hand hat nicht gar so einfach weg-ignorieren, zumal es tatsächlich nochmal diese VORFAHRTSREGELUNG unterstützt.

Und wir sprechen hier von Vorfahrt !! nicht von Abbiegen.

Der Text ist schon richtig und nichts widerspricht sich.
Dem B ist ganz einfach Vorfahrt zu gewähren, egal, wohin ihn seine Vorfahrt bringt.
Danach ist dasselbe mit A erst noch dran und solange hat C WARTEPFLICHT.


Jede andre dargestellte Variante würde gegen § 8 verstossen.

PS.: Man könnte es, ohne in Widerspruch zu geraten, auch so sagen:

B auf seiner kommenden Fahrspur und seinem gewählten Weg von der Kreuzung weg, bildet für die Dauer seiner Vorfahrt die "Hauptstrasse".
C kann kein Hindernis für B sein. C würde § 8 verletzen, da er auf A warten muss.
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Uwe W
Beitrag 03.12.2003, 22:03
Beitrag #69


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Wenn C auf A warten muss, heißt das aber nicht, dass er vor der Kreuzung warten muss; er könnte schon soweit hineinfahren, dass B gar nicht mehr abbiegen kann, während A durch C noch nicht behindert wird.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:06
Beitrag #70





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 21:59)
Abbiegen aus § 9 findet gar nicht statt.

Doch, weil B biegt ab! Und C ist vor ihm dran!
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 22:09
Beitrag #71





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@ Uwe W
nein, sorry.....

Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:12
Beitrag #72





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Buddy, das macht C laut Uwe W. doch..

wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Uwe W
Beitrag 03.12.2003, 22:13
Beitrag #73


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@ Uwe K: Ich glaube wir sollten es aufgeben:
B=Buddy hat immer Vorfahrt. mad.gif
Oder sollte man Fahrzeug B einfach in "D" umbenennen? rolleyes.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 22:14
Beitrag #74





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@Uwe Kusnezow
C hat Wartepflicht zu A !
und C hat damit auch Wartepflicht zu B, denn A kann gar nicht auf die Kreuzung, ehe B durch ist.
B hat Vorfahrt in erster Instanz und diese Vorfahrt ist ihm zu gewähren und nicht durch irgendeine Verbiegung der Tatsachen umzukrempeln.
Damit fährt B ganz runter von der Kreuzung und A ebenso wie C gewähren B die Vorfahrt. Der Rest ist eh klar.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:18
Beitrag #75





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Zitat (Guest @ 03.12.2003, 22:14)
@Uwe Kusnezow
C hat Wartepflicht zu A !
und C hat damit auch Wartepflicht zu B, denn A kann gar nicht auf die Kreuzung, ehe B durch ist.
B hat Vorfahrt in erster Instanz und diese Vorfahrt ist ihm zu gewähren und nicht durch irgendeine Verbiegung der Tatsachen umzukrempeln.
Damit fährt B ganz runter von der Kreuzung und A ebenso wie C gewähren B die Vorfahrt. Der Rest ist eh klar.

Butter bei die Fische!! Gesetzestext mi §§ wo das steht.Nee, nicht §§ 8+9 StVO!!
Also ich höre @Guest! mad.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:19
Beitrag #76





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Zitat (Uwe W @ 03.12.2003, 22:13)
@ Uwe K: Ich glaube wir sollten es aufgeben:
B=Buddy hat immer Vorfahrt. mad.gif
Oder sollte man Fahrzeug B einfach in "D" umbenennen?  rolleyes.gif

XY hat Vorfahrt, Vorrang, Wegerechte und alles was dazu gehört.....oh Mann.

....und D wird Weltmeister tongue.gif biggrin.gif laugh.gif
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Uwe W
Beitrag 03.12.2003, 22:25
Beitrag #77


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Noch ein Vorschlag: Zur Klärung unübersichtlicher Rangverhältnisse kann man nach der Grundbuchordnung verfahren:
Zitat
§90 Das Grundbuchamt kann aus besonderem Anlaß ... Unklarheiten und Unübersichtlichkeiten in den Rangverhältnissen von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten beseitigen.

Zitat
§103 Einigen sich die Beteiligten nicht, so macht das Grundbuchamt ihnen einen Vorschlag für eine neue Rangordnung...

Zitat
§104 (1) Der Vorschlag ist den Beteiligten mit dem Hinweis zuzustellen, daß sie gegen ihn binnen einer Frist von einem Monat von der Zustellung ab bei dem Grundbuchamt Widerspruch erheben können. In besonderen Fällen kann eine längere Frist bestimmt werden...
Und zu guter letzt:
Zitat
§114 Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 22:27
Beitrag #78





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Ja sicher,..... doch StVO § 8 Absatz eins.

Wer von rechts kommt hat Vorfahrt.

und....

StVO § 8 , Absatz 2

Dem vorfahrtberechtigtem Fahrzeug ist Vorrang zu gewähren, ohne seine Fahrt zu behindern.

C hat sowieso A Vorfahrt zu gewähren und C sieht auch, dass A seinerseits Vorfahrt zu gewähren hat.
Abgesehen davon versperrt B lange schon berechtigterweise den Weg, den C nehmen will.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:29
Beitrag #79





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Zitat (Guest @ 03.12.2003, 22:27)
Ja sicher,..... doch StVO § 8 Absatz eins.

Wer von rechts kommt hat Vorfahrt.

und....

StVO § 8 , Absatz 2

Dem vorfahrtberechtigtem Fahrzeug ist Vorrang zu gewähren, ohne seine Fahrt zu behindern.

C hat sowieso A Vorfahrt zu gewähren und C sieht auch, dass A seinerseits Vorfahrt zu gewähren hat.
Abgesehen davon versperrt B lange schon berechtigterweise den Weg, den C nehmen will.

Ach, und der gilt dann nicht mehr??

§ 9 (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 22:35
Beitrag #80





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Ja genau, jetzt ist der Groschen gefallen !

Da C immernoch nach § 8 seiner Wartepflicht zu A nachkommt, gilt hier kein §9 Absatz 3 mehr, weil C ja nicht fahren darf wegen A und auch nicht fahren darf, weil B seine Vorfahrt behält, die er von vornherein hatte. B behält die Vorfahrt, bis er von der Kreuzung weg ist.
Dadurch wird für C kein § 9 mehr wirksam. Ganz genau so.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 22:37
Beitrag #81





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...und woher nimmst Du diese Weisheit???
Vielleicht gilt jetzt auch § 8 nicht mehr??

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 22:39
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 22:50
Beitrag #82





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@Uwe Kusnezow
Selbstverständlich würde § 9 ebenso gelten wie § 8, wenn es da eine Situation gäbe, wo C generell erstmal ein Recht hätte zu fahren.
Aber das hat C nunmal nicht nach § 8. Denn A verbietet es in Anwendung von §8, dass C losfahren kann, und/oder vorfahrtsberechtigte Fahrzeugen zu behindern an ihrem Vorfahrtsrecht.
B hat Vorrang vor A und fährt los. Weder A noch C dürfen dabei B hinderlich sein.
Während B schon den Weg kreuzt, den C nehmen möchte, ist C immernoch nach § 8 wartepflichtig wegen A.
C kann gar nicht nach § 9 ein Abbiegen von B unterbrechen, hat ja noch immer A vorfahrt zu gewähren, der noch gar nicht hinter B fort gekonnt hatte.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 23:01
Beitrag #83





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 22:50)
@Uwe Kusnezow
Selbstverständlich würde § 9 ebenso gelten wie § 8, wenn es da eine Situation gäbe, wo C generell erstmal ein Recht hätte zu fahren.
Aber das hat C nunmal nicht nach § 8. Denn A verbietet es in Anwendung von §8, dass C losfahren kann, und/oder vorfahrtsberechtigte Fahrzeugen zu behindern an ihrem Vorfahrtsrecht.
B hat Vorrang vor A und fährt los. Weder A noch C dürfen dabei B hinderlich sein.
Während B schon den Weg kreuzt, den C nehmen möchte, ist C immernoch nach § 8 wartepflichtig wegen A.
C kann gar nicht nach § 9 ein Abbiegen von B unterbrechen, hat ja noch immer A vorfahrt zu gewähren, der noch gar nicht hinter B fort gekonnt hatte.



Und das berechtigt B vor C zu fahren? Nochmal: Genauer Gesetzestext unter Angabe der §§(nicht wieder8+9). Bisher sind das nur Hypothesen.

Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 23:03
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 23:04
Beitrag #84





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Wo steht, dass C die Vorfahrt von A missachten darf, nur um nach Paragraph 9 Absatz drei eben schnell noch Fahrzeug B an seiner Vorfahrt A gegenüber zu hindern ?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 23:07
Beitrag #85





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Meine Frage beantworten, nicht mit Gegenfragen, das mag ich nicht!

Zitat
Wo steht, dass C die Vorfahrt von A missachten darf, nur um nach Paragraph 9 Absatz drei eben schnell noch Fahrzeug B an seiner Vorfahrt A gegenüber zu hindern ?

Das hab ich nicht gesagt!
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 23:39
Beitrag #86





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Verzeihung im Voraus, wenn ich wieder ne Frage stellen sollte, was gleich passiert.

In § 8 wird meines Wissens die Vorfahrt geregelt.
In § 9 aber nicht, sondern Abbiegen
Im Buch Fahren lernen wird jedem Schüler ebenso wie dem Fahrlehrer ein geeignetes Mittel an die Hand gegeben, sich über die Paragraphen ausgiebig zu informieren.

Seltsamerweise wird der Text, der klar im Sinne der Paragraphen 8 und 9 der StVO Auskunft gibt, negiert abgetan, was ich zwar nicht korrekt finde, aber auch nicht ändern kann.

Trotzdem wird das Buch mit dieser Aussage auf Seite 85 beide Spalten nichts gegensätzliches zu §§ 8+9 aussagen und jeder liest es zu recht.

Darum ziehe ich es auch weiterhin in die Argumentation mit hinein.

Aus welchen anderen Paragraphen welcher Lektüre sollte ich denn noch zitieren ?
, wenn nicht aus §§ 8+9 StVO ? (das ist die angekündigte Gegenfrage smile.gif )
§§ 8+9 sind klar, ausreichend und eindeutig und gelten für alle VT nach wie vor.
Im diskutierten Fall tritt nur eben keine Anwendung für §9 ein. Das ist alles.
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 23:54
Beitrag #87





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Zitat (Uwe Kusnezow @ 03.12.2003, 23:07)
Meine Frage beantworten, nicht mit Gegenfragen, das mag ich nicht!

Zitat
Wo steht, dass C die Vorfahrt von A missachten darf, nur um nach Paragraph 9 Absatz drei eben schnell noch Fahrzeug B an seiner Vorfahrt A gegenüber zu hindern ?

Das hab ich nicht gesagt!

Zitat
Zitat
Wo steht, dass C die Vorfahrt von A missachten darf, nur um nach Paragraph 9 Absatz drei eben schnell noch Fahrzeug B an seiner Vorfahrt A gegenüber zu hindern ?

Das hab ich nicht gesagt!


Und genau darum, muss C zuletzt die Kreuzung verlassen und B seinen Vorrang vor A gewähren. Wenn C ohne A zu behindern fahren kann, ist B schon lange auf der Kreuzung, oder vorbei an C.
Zu diesem Zeitpunkt, wo A freie Fahrt hätte, kann C nicht mehr von B als "Gegenverkehr, linksabbiegend" reden, denn die VORFAHRTSsituation wird am Anfang bereits dadurch festgelegt, woher jeder VZ kommt, aber nicht mittendrin wieder neu geändert.
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Matte
Beitrag 04.12.2003, 00:21
Beitrag #88


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@buddy
Ich glaub du bringst da ne Menge durcheinander. Du kannst nicht einfach nach rechts gucken und sagen "ich seh keinen, weil da keine Straße ist, also kann ich fahren".

Was machst du denn bei diesem Fall? (alle wollen links abbiegen)


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Buddy_*
Beitrag 04.12.2003, 00:28
Beitrag #89





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Auch das hatten wir hier im Thread schon gehabt:
In diesem Falle gehörte eine anfängliche Freigabe durch eindeutige Handzeichen, dass einer warten würde und seine Vorfahrt nicht in Anspruch nimmt.
Ausserdem müsste die zuständige Strassenverkehrsbehörde für eine eindeutige Klärung sorgen, aber das am Rande.

Das Thema dieses Threads ist nun mal T-Kreuzung.
Und da gibts nichts durcheinanderzubringen.
§ 8 regelt die Vorfahrt.
§ 9 findet hierzu keine Anwendung, da C gar nicht fahren kann, ehe A weg ist.
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Matte
Beitrag 04.12.2003, 00:32
Beitrag #90


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Zitat
Das Thema dieses Threads ist nun mal T-Kreuzung.


Buddy, das spielt keine Rolle ob die Kreuzung nun eine T Form oder eine Y Form hat. In der StVO ist nur von links, rechts und geradeaus die Rede!

Der Sachverhalt ist genau der selbe.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Tovi_*
Beitrag 04.12.2003, 01:30
Beitrag #91





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Zitat
Der Sachverhalt ist genau der selbe.

Sorry, aber das ist er eben nicht.
In der Y-Kreuzung (wenn sie denn so und ohne Beschilderung überhaupt irgendwo existiert) gibt es kein geradeaus. Also ein Merkmal, welches im Ausgangsposting fehlt. Und gerade dieses ist nunmal wichtig.

Vielleicht werden wir nie zu einem eindeutigen Ergebnis kommen. Jedoch sollte man es schon vermeiden "ähnliche" Beispiele anzubringen. Dies verfälscht immer die Ausgangssituation.

Letztendlich ist die eindeutige Verständigung in der Realität immer noch das beste Mittel.
Just my 0,02 Cent.

Gruß,
Tovi
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2003, 05:42
Beitrag #92





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Y- oder T - Kreuzung, das ist das Gleiche, siehe gaaaaaaaaaaaaanz oben!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2003, 05:47
Beitrag #93





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Hallo, Buddy: Hier fehlt noch eine Antwort von Dir!

Gruss Uwe
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Gast_Buddy_*
Beitrag 04.12.2003, 05:57
Beitrag #94





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@Uwe


Die Antwort fehlt nicht !
Sie steht in jedem Posting von mir ernuet drin
Man beliebt nur, sie regelmässig zu ignorieren
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Gast_Buddy_*
Beitrag 04.12.2003, 06:04
Beitrag #95





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Genau, wie bei der Kreuzung Y verhält sich die Lage auch bei Kreuzung mit 4 KFZ.

Auf der Basis gegenseitiger Rücksicht winkt ein VT seinen Linken heraus und gibt damit zu verstehen, dass er warten wird.
Dieser erste fährt weg und danach gehts normal rechts vor links weiter, wie ich beschrieb.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2003, 06:12
Beitrag #96





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Zitat (Buddy @ 04.12.2003, 06:04)
Genau, wie bei der Kreuzung Y verhält sich die Lage auch bei Kreuzung mit 4 KFZ.

Auf der Basis gegenseitiger Rücksicht winkt ein VT seinen Linken heraus und gibt damit zu verstehen, dass er warten wird.
Dieser erste fährt weg und danach gehts normal rechts vor links weiter, wie ich beschrieb.

Du hast es verstanden, super... Das Gleiche gilt an der T-Kreuzung! unter Beachtung des Gegenverkehrs!

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 04.12.2003, 06:13
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Gast_Buddy_*
Beitrag 04.12.2003, 06:15
Beitrag #97





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Nein, falsch an T-Kreuzung

Da gilt Rechts vor Links und nicht einer der 3 wäre in unklarer Situation.
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Rolf Tjardes
Beitrag 04.12.2003, 06:31
Beitrag #98


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Bitte bitte ....

Bei den letzten Postings komme ich mir vor als würde ich ein Asterix-Heftchen in den Händen halten ("WER IST HIER DICK??"). Fehlen bloß noch die fliegenden Fische :-))

Ihr müsst Euch hier ja auch nicht gegenseitig missionieren. Wenn die eine und die andere Seite partout auf die eigene Meinung besteht ist das halt so.

Ich werde mir das Thema auch nochmal anschauen und vielleicht was dazu posten.

Also,... be friendly :-)
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Matte
Beitrag 04.12.2003, 07:13
Beitrag #99


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Buddy, du machst einen ganz entscheidenen Fehler bei der Bewertung der Kreuzung. Du gehst davon aus wie sie aussieht, aber das ist schlichtweg falsch.

Wie kann man denn sagen das ich keinen rechts neben mir habe, wenn da keine Straße ist? Die StVO bezieht sich ja nur auf die Straße und nicht auf die Grünfläche daneben.

Wie die Straßen angeordnet sich, spiel keine Rolle.

Rechts keinen haben, heißt dass die nächste Straße rechts von mir (von B aus gesehen wäre C die nächste Straße) frei sein muss.

Wenn dort aber keine Straße ist, dann ist da auch keine die frei oder besetzt sein kann!


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Uwe K._*
Beitrag 04.12.2003, 07:46
Beitrag #100





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Zitat (Rolf Tjardes @ 04.12.2003, 06:31)
Bei den letzten Postings komme ich mir vor als würde ich ein Asterix-Heftchen in den Händen halten ("WER IST HIER DICK??").

Rolf, da kann ich Dir definitiv und rechtsverbindlich sagen: Ich bin dick.... biggrin.gif tongue.gif laugh.gif
Gruss Uwe

So,jetzt habt ihr bis ca. 21 Uhr Ruhe vor mir...... wink.gif

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 04.12.2003, 07:48
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