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> Vorfahrtsregeln, Rechts-vor-Links an T-Kreuzung
Gast_aweig_*
Beitrag 14.11.2003, 09:24
Beitrag #1





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Hallo, an einer T-Kreuzung mit drei gleichberechtigten Strassen (Wohngebiet mit Rechts-vor-Links-Regelung) kommen gelichzeitig drei Fahrzeuge an. Der am "T" von links kommende will greadeaus fahren, die von unten und von rechts kommenden wollen beide links abbiegen. Wer darf als erster fahren?

Danke für Eure Beiträge

AWeig
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 09:27
Beitrag #2





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Da muss man sich untereinander verständigen, denn einer muss auf sein Vorrecht verzichten. In dem Fall am Besten der, der von unten kommt.
Anders geht´s nicht



Gruss Uwe
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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 09:34
Beitrag #3


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Uwe, wie bitte?

An einer T-Kreuzung hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt.
In diesem Fall also derjenige, der rechtsseitig keine Einmündung passieren muss.

In dem oben geschilderten Fall lautet die Reihenfolge:

1. rechts
2. unten
3. links


--------------------
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 09:41
Beitrag #4


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Wenn da nur nicht dieser böse Gegenverkehr wäre.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 09:43
Beitrag #5


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Zitat (Tortenjan @ 14.11.2003, 09:41)
Wenn da nur nicht dieser böse Gegenverkehr wäre.

Entschuldige bitte, die übrigen zwei PKW haben zu warten, bis der von rechts kommende PKW den Einmündungsbereich verlassen hat, um danach -ebenfalls nach der Rechts-Vor-Links-Regel - ihre Fahrt fort zu setzen.

Im Moment bin ich angesichts der momentanen "1:2"-Stimmung gegen mich etwas fassungslos.
Für mich zählt der o.g. Sachverhalt zu dem elementarsten und gleichzeitig wichtigsten, was die StVO zu bieten hat...


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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 09:46
Beitrag #6


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Der von rechts kommende kann aber nicht nach links abbiegen, da ihm ein Fahrzeug entgegenkommt, das gradeaus weiterfahren wil. Er muß dieses erst durchfahren lassen (§9 Abs.3 StVO)


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 09:48
Beitrag #7





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steveluke, wie bitte? biggrin.gif
Du hast nämlich vergessen, dass der von links kommende Vorrang vor dem Gegenverkehr hat der ja links abbiegen möchte, aber den von rechts auch vorlassen muss!
Meine Antwort war völlig korrekt! mad.gif
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 09:50
Beitrag #8


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Hab nie was anderes behautet tongue.gif
Auch ich würde den Geradeausfahrer als erstes durchlassen, dann hätte sich die Situation am schnellsten geklärt.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 09:55
Beitrag #9





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Zitat (Tortenjan @ 14.11.2003, 09:50)
Hab nie was anderes behautet tongue.gif
Auch ich würde den Geradeausfahrer als erstes durchlassen, dann hätte sich die Situation am schnellsten geklärt.


Der Geradeausfahrer hat auch einen von rechts! Ohne Verständigung geht es nicht!

Lösung!
Der von unten kommt lässt den von links vor. Dann fährt der Linksabbieger von rechts und dann der von unten nach links.


Ich hoffe ihr versteht. tongue.gif
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2003, 10:10
Beitrag #10


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Das meinte ich eigentlich. Wenn ich von unten kommen würde, würde ich auf meinen Vorrang gegenüber dem von links kommenden Geradeausfahrer verzichten. IMHO löst sich das ganze so am schnellsten auf.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 10:13
Beitrag #11





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Genau so! rolleyes.gif laugh.gif tongue.gif
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h-nes
Beitrag 14.11.2003, 12:01
Beitrag #12


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I.d.R. ist´s doch so, dass sich zuerst alle 3 blöde anschauen, bis dann einer auf seine Verfahrt / Vorang verzichtet und seinem "linken Gegner" Vorfahrt gewährt.

Also immer schön geduldig sein und vielleicht als erster nach links winken...
rolleyes.gif
Heikel sind solche Situationen aber allemal....


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das hnes
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Franticek
Beitrag 14.11.2003, 12:46
Beitrag #13


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Also ich sehe hier prinzipiell drei aufeinanderstossende Strassen, ob die nun T-foermig oder Y-foermig zusammenkommen. Nur sieht man bei einem Y besser, dass jeder einen anderen von rechts hat und im Prinzip jeder nach links abbiegt. Fuer die Vorfahrt ist meines Erachtens massgebend, dass hier gleichberechtigte Strassen mit rechts-vor-links-Regelung aufeinanderstossen, dabei der Winkel, in dem sie zueinander stehen, nicht von Bedeutung ist.

Fuer den auf dem rechten T-Schenkel kommenden (der also anscheinend keine "Einmuendung" rechts von sich hat) ist dann das von gegenueber kommende Fahrzeug nicht Gegenverkehr sondern auch von rechts kommender Verkehr, was bei einer Y-Form auch etwas deutlicher wird. So wurde das fruehre auch gelehrt.

Man muss sich hier in jedem Fall verstaendigen; sei es, dass nach einigem Warten einer der drei als erstes einen anderen freundlich vorlaesst - oder dass einer gleich entschlossen durchfaehrt, waehrend alle anderen erst mal bloed gucken und ueberlegen, und damit die Verhaeltnisse klaert. Na ja, letzteres kann auch mal ins Auge gehen.


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 13:52
Beitrag #14





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Zitat (Franticek @ 14.11.2003, 12:46)
Fuer den auf dem rechten T-Schenkel kommenden (der also anscheinend keine "Einmuendung" rechts von sich hat) ist dann das von gegenueber kommende Fahrzeug nicht Gegenverkehr sondern auch von rechts kommender Verkehr, was bei einer Y-Form auch etwas deutlicher wird. So wurde das fruehre auch gelehrt.

Nee, war ja wohl ne T-Kreuzung,also Gegenverkehr
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Uwe W
Beitrag 14.11.2003, 13:55
Beitrag #15


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Hatte gestern so eine Situation, bin als Radfahrer von "unten" gekommen.
Hab mich dann hinter dem von rechts kommenden Linksabbieger eingeordnet und gewartet, bis der von links kommende seinen Vorrang ausgeübt hatte und der Linksabbieger abgebogen ist.

Das Problem ist eben, dass in 30-Zonen Autos einfach zu lang sind.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Franticek
Beitrag 14.11.2003, 14:01
Beitrag #16


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Man koennte das doch so regeln, dass in solchen Faellen z.B.
1. der aus einer bestimmten Himmelsrichtung kommende als erstes fahren darf
2. die alphabetische oder/und numerische Reihenfolge der Nummernschilder zugrunde legen
3. eine Reihenfolge nach Farbe festlegen
4. dem aeltesten Fahrer Vorrang geben
5. dem groessten Auto Vorfahrtsrecht einraeumen
6. den schoensten immer zuerst fahren lassen (waere dann halt immer ich)
7. oder sonst irgend eine Regel aufstellen ....

Irgendeine Regel werden unsere Buerokraten irgendwann schon noch finden, denn es kann doch nicht angehen, dass in Deutschland irgendetwas ungeregelt bleibt! biggrin.gif


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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 14:17
Beitrag #17


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Ich habe im Moment wenig Zeit (bei der Arbeit), behaupte aber nach wie vor, dass ich im Recht bin wink.gif

Wenn ich heute abend von der Arbeit wieder zu Hause bin und mehr Zeit habe, werde ich (versuchen,) entsprechende Literatur hierzu zu zitieren.


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h-nes
Beitrag 14.11.2003, 14:20
Beitrag #18


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Zitat (Franticek @ 14.11.2003, 14:01)
Irgendeine Regel werden unsere Buerokraten irgendwann schon noch finden, denn es kann doch nicht angehen, dass in Deutschland irgendetwas ungeregelt bleibt! biggrin.gif

bisher gilt die Regel "der frechste siegt"

wer ganz frech zufährt und dabei freundlich grinst hat gewonnen (nicht ganz ungefährllich aber praxisnah!!)


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das hnes
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 14:31
Beitrag #19





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Zitat (steveluke @ 14.11.2003, 14:17)
Ich habe im Moment wenig Zeit (bei der Arbeit), behaupte aber nach wie vor, dass ich im Recht bin wink.gif

Dann behaupte ich mal, dass Du da falsch liegst!


Zitat
Entschuldige bitte, die übrigen zwei PKW haben zu warten, bis der von rechts kommende PKW den Einmündungsbereich verlassen hat, um danach -ebenfalls nach der Rechts-Vor-Links-Regel - ihre Fahrt fort zu setzen.


Woraus ziehst Du den Schluss, dass B vor C fahren darf....<<verwundert guck..>>
StVO §9 (3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

A hat Vorfahrt vor C, B hat Vorfahrt vor A und B muss C den Vorrang gewähren. Wie soll das ohne Verzicht wenigstens eines VT gehen?


Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.11.2003, 14:47
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 14:38
Beitrag #20





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steveluke, wie würdest Du hier entscheiden? Wer hat Vorfahrt? huh.gif

A, B, C oder D?? laugh.gif Nicht viel anders ist die Situation an einer T-Kreuzung
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Uwe W
Beitrag 14.11.2003, 14:49
Beitrag #21


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@Uwe K: Sind das auf dem letzten Bild 4 Panzer (amerikanisch, britisch, französisch und russisch)? ohmy.gif Die Dinger sehen so bedrohlich aus, als würden sie die Straßen in ihrer ganzen Breite versperren, so dass niemand in diese reinfahren kann.

Ansonsten geb ich Dir natürlich vollkommen recht.

In England stellt sich das Problem übrigens gar nicht: Jeder biegt einfach links ab (geht dort wegen Linksverkehr ohne Kollisionen). Und wenn mal drei Leute rechts abbiegen wollen, ordnen sie sich einfach in den Kreisverkehr ein. Fast jede kleine Kreuzung oder Abzweigung ist dort ein "roundabout".


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Franticek
Beitrag 14.11.2003, 14:51
Beitrag #22


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Also zu meiner Zeit war das so, dass trotz T-Form die obere Strasse nicht als eine durchgehende Strasse gesehen wurde sondern als drei gleichberechtigte Strassen, die auf einen Treffpunkt zukommen, wobei zwei davon zufaellig einen Winkel von 180° bilden. Damals wurde das sogar an der Tafel so erklaert, dass B und C eben kein Gegenverkehr im eigentlichen Sinn sind sondern Verkehr aus unterschiedlichen Strassen.

Waeren das anstelle von drei "gleichen" Strassen eine durchgehende und eine einmuendende Strasse, dann bestuende ja ein Unterschied und die Vorfahrt waere eindeutig geregelt.

A muss B vorlassen, B muss C vorlassen, C muss A vorlassen.

C duerfte dann als erstes fahren - bis zur Mitte, um den von rechts kommenden A vorzulassen.
Als naechstes faehrt dann der VOR A berechtigte B, um hinter C nach links einzubiegen.
Daraufhin faehrt dann A.
C, welcher als erstes bis zur Mitte fahren durfte, faehrt dann anschliessend weiter.

Bei dieser Betrachtungsweise wuerde sich dann die Frage stellen: Bei welchem Winkel zueinander sind zwei Strassen als durchgehende Strasse zu sehen (so dass auch von einem Gegenverkehr gesprochen werden kann) und ab welchem Winkel nicht mehr (das geht dann zur Y-Form)?

Ich koennte ja auch die von unten und von links kommenden Strassen als abknickende und durchgehende Strasse sehen und die von rechts kommende als Einmuendung - aehnlich wie bei einer abknickenden Vorfahrt, hier aber ohne beschilderte Vorfahrt sondern einfach nur abknickende Strasse. Dann ware C der Gegenverkehr von A - und und ..... Ei was kann man da diskutieren smile.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 15:02
Beitrag #23





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@ Franticek, was ist denn nun anders??
A muss B vorlassen, B muss C vorlassen, C muss A vorlassen.

Ist das gleich wie an der T-Kreuzung

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.11.2003, 15:03
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Franticek
Beitrag 14.11.2003, 15:14
Beitrag #24


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Das sage ich doch. Nur sehe ich hier keinen "Gegen"verkehr im eigentlichen Sinn, wie das bei einer geraden Strasse der Fall ist. Bei deiner Ausfuehrung jedoch hatte ich den Eindruck, dass durch den geraden Verlauf der beiden T-Enden jene beiden Fahrzeuge doch anders zu sehen sind als das von unten kommende.

T-Form wird halt meist als Strasse mit Einmuendung gesehen (wobei die Einmuendung rein gefuehlsmaessig im Rang meist als etwas nieriger eingestuft wird), waehrend bei der Y-Form die absolut gleichen Rechte von jedem besser ersichtlich sind.

Auf alle Faelle ist es gut, wenn jemand nicht mit falschem Wissen ein vermeintliches Recht zuegig in Anspruch nimmt, sondern in solchen Situationen vielleicht do erst mal langsam macht oder anhaelt um nachzudenken und sich zu orientieren.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 17:31
Beitrag #25





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Zitat (Franticek @ 14.11.2003, 15:14)
Das sage ich doch. Nur sehe ich hier keinen "Gegen"verkehr im eigentlichen Sinn, wie das bei einer geraden Strasse der Fall ist.

Das beispiel bezog sich aber auf eine T- Kreuzung und nicht auf eine Y - Zusammenführung, obwohl das gleiche Verhalten erforderlich ist.

Hier trifft meiner Meinung nach folgendes zu:
Unklare Verkehrslage

Pocht ein Verkehrsteilnehmer auf sein Recht (Vorfahrt, grüne Ampelschaltung etc.) obwohl die Verkehrssituation unklar ist , kann ihn ein (erhebliches) Mitverschulden an einem von einem anderen verschuldeten Unfall treffen, wenn er seine Fahrweise (insb. Geschwindigkeit, Aufmerksamkeit) der Situation nicht anpasst.


Gruss Uwe

Bin ja gespannt, wie es weitergeht, bin ca. 21 Uhr wieder da. Auch fiebere ich dem Statement von steveluke entgegen. wink.gif

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.11.2003, 17:42
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Gast_Plankenputzer_*
Beitrag 14.11.2003, 20:41
Beitrag #26





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Ich schmeiss mich weg!

LIEBER Kollege STEVELUKE!

Laß es dir vom Uwe gesagt sein! Alle angeführten Beiträge sind korrekt! Eigentlich eine ganz klare Verkehrssituation! Nur die geforderte Handlung der VT wird nicht ganz so klar in den meisten Fällen! Aber dafür gibt´s mich ja dann, der den Unfall aufnimmt! mad.gif

ph34r.gif
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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 20:54
Beitrag #27


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Liebe Forenfreunde,

Lesen bildet nicht nur ungemein, sondern hilft dem Lesekundigen in den meisten Fällen weiter.
Jetzt noch einmal in der Ruhe des Feierabends betrachtet: Es war natürlich vollkommener Blödsinn, was ich oben schrieb - ich hatte die ganze Zeit lang eine völlig andere Verkehrssituation im Kopf als vor Augen und wunderte mich, dass ich mit meiner Auffassung alleine stehe.

Hölle, wie peinlich...

An alle: Entschuldigung!



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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 21:00
Beitrag #28





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Das kann doch jedem passieren! Wer fehlerfrei ist werfe die erste Flasche Bier..... tongue.gif biggrin.gif laugh.gif Ich fang die auf.

Gruss Uwe
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Gast_Plankenputzer_*
Beitrag 14.11.2003, 21:08
Beitrag #29





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uwe, wolltest du nicht erstmal die familie verhauen???? das bier ist für mich! *lol*

laugh.gif

ph34r.gif
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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 21:10
Beitrag #30


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 14.11.2003, 21:00)
Das kann doch jedem passieren! Wer fehlerfrei ist werfe die erste Flasche Bier..... tongue.gif  biggrin.gif  laugh.gif  Ich fang die auf.

Gruss Uwe

Um mit dem von mir verehrten Loriot zu sprechen:

Das kann passieren..... es darf aber nicht passieren!


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steveluke
Beitrag 14.11.2003, 21:10
Beitrag #31


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@Plankenputzer:
Verrat' mir mal kurz: welche BPA/PAI?


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Beitrag 14.11.2003, 21:14
Beitrag #32





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Zitat (steveluke @ 14.11.2003, 21:10)
welche BPA/PAI?

PAI Brühl, JG 99/1V seit 2 1/2 Jahren APW Bonn!!! und selbst?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 21:25
Beitrag #33





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Zitat (steveluke @ 14.11.2003, 21:10)
Um mit dem von mir verehrten Loriot zu sprechen:

Das kann passieren..... es darf aber nicht passieren!

Ja,cool Loriot! War Spitze gestern Abend die Sendung.

Gruss Uwe tongue.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.11.2003, 21:27
Beitrag #34





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Zitat (Plankenputzer @ 14.11.2003, 21:08)
uwe, wolltest du nicht erstmal die familie verhauen???? das bier ist für mich!

Die wöchentliche Züchtigung ist beendet.....Prost! smile.gif

Nee,ist nur Spass! Ich verklopp immer die Nachbarn....... tongue.gif
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Gast_aweig_*
Beitrag 16.11.2003, 09:29
Beitrag #35





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Hallo Leute,

war ja eine richtige Lawine, die ich da losgetreten hatte. Danke für Eure Antworten, selbst wenne es am Ende eher um's Bier ging (was ich als Bayer vollkommen verstehe!).

Alfons
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 17:36
Beitrag #36





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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

Nach diesem Paragraph ist leider zu erkennen, dass Steveluke DOCH recht hatte, mit seiner ersten Bemerkung.

Leider habe auch ich feststellen müssen, dass mein hiesiger befragter Fahrlehrer glaubt, anders lehren zu müssen, so wie der Fahrlehrer hier im Forum.
Peinlich das.

Ein weiterer Hinweis findet sich im Buch "Fahren lernen B" auf Seite 85, rechte Spalte (ich zitiere:)

Wer Vorfahrt hat oder wartepflichtig ist, entscheidet sich immer danach, woher ein Fahrzeug kommt und nicht wohin es fährt.

Ich erlaube mir, noch weiter zu erläutern:
A (von links) kommend hat einen RECHTEN (B), der gegenüber A Vorfahrt hat und A wird WARTEPFLICHTIG, bis B weg ist.
B (von unten kommend) hat zwar Vorfahrt vor A, aber ist seinerseits WARTEPFLICHTIG gegenüber C (der von B gesehen) von RECHTS kommt.
C ist somit vorfahrtsberechtigt, bis er die Kreuzung verlassen hat, egal wohin C will (auch linksabbiegend), da sein A gegenüberkommender Verkehrsteilnehmer immernoch einen Rechtsvorfahrtberechtigten (nämlich B) hat.
Und nun gibts auch kein Problem mehr mit den restlichen beiden.
B fährt als zweiter und A als letzter.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 17:40
Beitrag #37





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A hat Vorfahrt vor C, B hat Vorfahrt vor A und B muss C den Vorrang gewähren. Wie soll das ohne Verzicht wenigstens eines VT gehen?
Buddy, das bringt nur Verwirrung mit anderer Anordnung der FZ (A,B,C) zu argumentieren.
Das ist meine Meinung, und nur so gehts!
A,B und C beziehen sich auf diese Skizze, siehe auch oben!
Gruss an den Kollegen, wenn er anderer Meinung ist, naja....



Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 17:45
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Gast_Plankenputzer_*
Beitrag 03.12.2003, 17:45
Beitrag #38





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Jetzt geht das schon wieder los!!! Lach :-)))

Buddy! Du solltest noch mal ne runde mit deinem Fahrleher drehen und ihm nochmals GUT zuhören!

Bye...

(und natürlich auf alle ausführungen vom fahrlehrer uwe k! grüße)

ph34r.gif
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Gast_Tovi_*
Beitrag 03.12.2003, 18:11
Beitrag #39





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Na toll, jetzt bin ich auch verwirrt tongue.gif

Ähm, auch auf die Gefahr hin, dass ich die Sache nochmals aufwerfe... rolleyes.gif
Aber, tritt der Vorrang gegenüber der Vorfahrt nicht zurück ??
Wenn nein, dann vergesst dieses Posting.

Gruß,
Tovi
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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 18:20
Beitrag #40





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Freunde !
Ihr wollt mir nicht allen Ernstes einreden, dass NUR Paragraph 9 Absatz 3 gilt ?!
Es gilt weiterhin AUCH Paragraph 8 !!!!!
Und da steht, dass RECHTS vor Links gilt, wenn keine anderweitige Regelung durch Beschilderung stattfindet.
Weiterhin gilt, dass es eine WARTEPFLICHT gibt.
Um mit eurenFahrzeugen und Buchstaben der KFZ weiterzureden:
B ist der äussertste Rechte und fährrt als erster linksabbiegend von der Kreuzung weg, denn er braucht nicht nach § 9 Absatz 3 auf einen SOGENANNTEN Gradeausfahrer warten!!!!!
B weiss ja, dass A nicht weg kann und zugleich ein Vorfahrtsberechtigter für C ist, somit weiss er auch, dass er völlig unbehelligt seinen "Gegenverkehr" ignorieren darf.
Dadurch regelt sich nach B seinem Verlassen der Kreuzung, der weitere Verkehr problemlos.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 18:27
Beitrag #41





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B hat C den Vorrang zu gewähren!
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Gast_Tovi_*
Beitrag 03.12.2003, 18:27
Beitrag #42





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@Guest

hm, darauf wollte ich auch hinaus.
B ist der Einzige, der keine Vorfahrt zu beachten hat, sondern "lediglich" den Vorrang von C.

Wobei ich auch, unabhängig von der rechtlichen Beurteilung, der Meinung bin, dass es ohne gegenseitige Verständigung nicht geht.

Gruß,
Tovi
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 18:46
Beitrag #43





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@Uwe ....
falsch, stimmt nicht , dass B den C vorlassen muss.
C sitzt laut Paragraph 8 bereits fest, hat Wartepflicht und ist nicht mehr Gegenverkehr für B.......und das solange, wie er einen rechts hat.


@Tovi
In diesem Falle geht es dank StVO ohne extra Verständigung und dazu ist ja die StVO da.

Man kann doch wohl schlecht gleich 2 übereinstimmende Aussagen derartig ignorieren.
Natürlich würde § 9 , Absatz 3 theoretisch C vor B zulassen, wenn da nicht auch noch § 8 wäre.

Weiterhin nochmal Seite 85, rechte Spalte vom Buch "Fahren lernen B".
Es spielt keine Rolle wohin der äusserste Rechte fährt, sondern es spielt nur eine Rolle, wer der äusserte Rechte ist !
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Gast_Tovi_*
Beitrag 03.12.2003, 18:53
Beitrag #44





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Zitat
@Tovi
In diesem Falle geht es dank StVO ohne extra Verständigung und dazu ist ja die StVO da.

Grau ist alle Theorie tongue.gif

Ne im Ernst, du (@Buddy) hast, meiner Meinung nach, durchaus recht.

Auch ich bleib bei meiner Meinung, B darf als Erster.
Ich lasse mich gerne eines anderen belehren, jedoch reisst mich bis jetzt keine gegensätzliche Meinung vom Hocker.
Der Aha-Effekt fehlt mir persönlich noch.

Gruß,
Tovi
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 19:05
Beitrag #45





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 18:46)
falsch, stimmt nicht , dass B den C vorlassen muss.
C sitzt laut Paragraph 8 bereits fest, hat Wartepflicht und ist nicht mehr Gegenverkehr für B.......und das solange, wie er einen rechts hat.

Natürlich ist C Gegenverkehr für B!
Zitat
Es spielt keine Rolle wohin der äusserste Rechte fährt, sondern es spielt nur eine Rolle, wer der äusserte Rechte ist !


@Buddy, FALSCH!Der Vorrang und die Vorfahrt richtet sich danach wo man herkommt und nicht wo man hin will. Was C mit A zu tun hat, das geht B nix an!

Gruss Uwe, nix für ungut

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 19:27
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 19:25
Beitrag #46





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Also in diesem Fall, Buddy, dürfen dann also alle fahren, weil ja alle einem gegenüber Wartepflichtig sind? Oder wie? tongue.gif

Zitat
Es spielt keine Rolle wohin der äusserste Rechte fährt, sondern es spielt nur eine Rolle, wer der äusserte Rechte ist !


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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 19:29
Beitrag #47





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@Uwe

Hat C einen von rechts ? Ja
Hat deswegen C WartePflicht, bis A weg ist ? JA
Muss C anhalten ? JA
Weiss das auch A ? Ja
Weiss das auch B ? Ja
Fakt ist: C steht und ist kein Gegenverkehr mehr für B

Hat A einen von rechts ? JA
Hat A Wartepflicht, bis B vorbei ist ? Ja
Muss A anhalten ? Ja
Weiss das auch B ? Ja
Weiss das auch C ? Ja
Fakt ist: A steht und gewährt Vorfahrt für B !!

Hat nun B beim Vorfahrt wahrnehmen Gegenverkehr ? NEIN
Begründung: C darf laut Paragraph 8 gar nicht fahren ! denn er muss ja noch immer auf A warten.

B verlässt die Kreuzung, nichts widerspricht einer Bestimmung der StVO.
(Nicht einmal Paragraph 9, Absatz 3 wird von dieser Vorfahrtsregelung missachtet. Wobei sich Paragraph 9 allgemein überhaupt gar nicht auf Vorfahrt bezieht, sondern auf Abbiegen.)

Ohne Paragraph 8 zu verletzen kann aber C überhaupt nicht losfahren, also kein Gegenverkehr für B sein.

Weiss dass B ? JA
B verlässt zu Recht als erster die Kreuzung, ohne C Vorfahrt gewähren zu müssen.

Weiss C zu dieser Zeit, dass er noch immer auf A warten muss ? JA
Weiss A, dass er nun keinen mehr von rechts hat und damit nach B Vorfahrt hat ? JA

A verlässt die Kreuzung, nichts widerspricht der StVO.

C verlässt als letzter in korrekter Reihenfolge die Kreuzung.
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Gast_Guest_*
Beitrag 03.12.2003, 19:33
Beitrag #48





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@Uwe
das Thema war T-Kreuzung, worauf sich meine Aussage bezieht.
Bei 4 Fahrzeugen allerdings muss sicher einer mal zuerst ohne Gefährdung andrer losfahren, was sicherlich auch mit besondrer Rücksicht und eventueller Handzeichenabstimmung gehandhabt wird.
Danach tritt sofort wieder das Beispiel T-Kreuzung in Kraft, wie ich oben ausfürte.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 03.12.2003, 19:33
Beitrag #49





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Zitat (Buddy @ 03.12.2003, 19:29)
Ohne Paragraph 8 zu verletzen kann aber C überhaupt nicht losfahren, also kein Gegenverkehr für B sein.

Wer was weiss, ist völlig irrelevant, wichtig ist, wer hat Vorfahrt/rang vor wem. In diesem Fall muss man sich verständigen,weil §§ 8 und 9 beide gelten.
Und der Gegenverkehr hat immer noch Vorrang vor einem Abbieger!


Zitat
Begründung: C darf laut Paragraph 8 gar nicht fahren ! denn er muss ja noch immer auf A warten.

So, nun verzichtet A auf seine Vorfahrt C gegenüber, B bekommt das aber nicht mit und fährt..

Also, ich bleibe bei meiner Aussage:Man muss sich hier untereinander verständigen!


Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 03.12.2003, 19:39
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Gast_Buddy_*
Beitrag 03.12.2003, 19:38
Beitrag #50





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B hat keinen Gegenverkehr, da C §8 nicht missachten darf und stehn bleibt.
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