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> Schlüsselzahl 195 - unlogisch?
Merse
Beitrag 01.09.2025, 11:12
Beitrag #1


Neuling
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Moin, ich stelle mir gerade die Frage, ob Schlüsselzahl 195 nicht eigentlich ein Widerspruch in sich ist.

Klasse AM kann mit 15 Jahren erteilt werden, es wird dann die Schlüsselzahl 195 eingetragen, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur gültig für Fahrten im Inland, siehe §10 FeV.

Schlüsselzahl 195 ist aber gleichzeitig nur eine nationale Schlüsselzahl, siehe Anlage 9 FeV.

Man hat also eine Schlüsselzahl, die nur im Inland gültig ist, welche aber Wirkung für das Ausland entfalten soll. Wie geht das? Würde man damit ins Ausland fahren, würde man dort bei einer Kontrolle eine dreistellige Schlüsselzahl sehen und sie somit ignorieren. Oder wird in dem Fall noch kein Kartenführerschein ausgestellt, sondern nur ein nationaler VNF? Dazu finde ich aber wiederum keine Vorgabe in der FeV.

Bitte um Anregungen, wo hier der Denkfehler liegt think.gif
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shortie
Beitrag 01.09.2025, 16:27
Beitrag #2


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Die Klasse AM wird im EU Ausland eben erst ab 16 Jahren erteilt und anerkannt (es gibt Ausnahmen)
Hier in Deutschland gibt's die Klasse AM aber (ausnahmsweise) schon ab 15 Jahren aber halt mit der SZ 195.
Ist man erstmal 16 ist das hinfällig.

Die SZ 195 ist national - die FE Klasse AM aber nicht.

Gäbe es also die SZ 195 nicht, könnte der Inhaber der Klasse AM der Meinung sein er dürfe unter 16 ins Ausland.
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