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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 27.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92472 ![]() |
Bitte keine Vermutungen, bin schon maximal verunsichert deswegen ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 681 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Keine.
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 27.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92472 ![]() |
Ich muss ja wahrscheinlich zu Beginn einen Fragebogen ausfüllen, ich habe mich beim TÜV SÜD Regensburg angemeldet, dann muss ich das doch darin angeben das ich Schlafapnoe habe? Ich gehe jährlich in Schlaflabor zu Kontrolle und die Werte sind sehr gut, befürchte das die Füherscheinstelle dann verlangt das ich jährlich die Auswertungen vorlegen muss
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 681 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Du kannst das bedenkenlos angeben, das ist keine Indikation die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft. Du hast ja keine Tagesschläfrigkeit oder?
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2628 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Schlafapnoe ist sehr wohl eine Indikation, die die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft, siehe FeV, Anlage 4, Tabellenzeile 11.2.1
---- Ich muss ja wahrscheinlich zu Beginn einen Fragebogen ausfüllen, ich habe mich beim TÜV SÜD Regensburg angemeldet, dann muss ich das doch darin angeben das ich Schlafapnoe habe? Ich gehe jährlich in Schlaflabor zu Kontrolle und die Werte sind sehr gut, befürchte das die Füherscheinstelle dann verlangt das ich jährlich die Auswertungen vorlegen muss Ob du es angeben muss, weiß ich leider nicht aber wenn ja, vielleicht reicht die Auswertung des CPAP-Gerätes, dass der AHI-Wert unter 15 ist. Bei vielen Geräten lassen sich die Daten auslesen und als Zeitreihe in Diagrammen oder Tabellen darstellen. Gruß Uwe |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5722 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wenn man eine Zeile weiter liest als die zitierte, stellt man fest, dass nach einer erfolgreichen Behandlung weder Tagesmüdigkeit noch eine obstruktive Schlafapnoe (Zeile 11.2.3) ein Hindernis für die Fahreignung darstellt.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2628 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Ja natürlich und darum geht es doch dem TE mit seiner Frage, ob er die Schlafapnoe angeben muss und einen jährlichen Nachweis liefern muss, dass die Behandlung erfolgreich ist.
Gruß Uwe |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5722 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Von einem jährlichen Nachweis im Sinne einer Muss-Bestimmung für die FEB lese ich hier eigentlich nichts.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2628 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
War aber die Frage des TE, ob der notwendig ist.
Er ist also definitiv nicht notwendig, da bist du dir sicher? Das Problem ist nämlich, dass dein hoher Prozentsatz der CPAP-Therapien abgebrochen werden und dann eben wieder die Gefahr von einem Sekundenschlaf im Straßenverkehr besteht. Daher kann ich mir eben schon vorstellen, dass die Fahrerlaubnisbehörde einen regelmäßigen Nachweis verlangt, dass die Therapie weiterverfolgt wird. Ich denke hier hat die Behörde auch einen Ermessensspielraum. Offensichtlich weißt du da mehr. Daher nochmal die Frage, du bist sicher, dass die Fahrerlaubnisbehörde keinen Nachweis mehr fordern wird? Gruß Uwe Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 31.08.2025, 10:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5722 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wie du schon so richtig sagst, gibt es da einen Ermessensspielraum. Insulinpflichtige Diabetiker müssen idR keinen Nachweis über die Freiheit von Stoffwechselentgleisungen führen, bei Epileptikern sieht das oft anders aus. Ich hatte keine Auflage beim Taxischein trotz CPAP-Therapie.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.09.2025 - 19:53 |