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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 332 Beigetreten: 22.09.2003 Wohnort: Oberhausen Mitglieds-Nr.: 144 ![]() |
ich bin am 14.06. um 15.52 Uhr in meiner Stadt geblitzt worden. Zulässige Geschwindigkeit 50km/h, festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranz 64km/h. § 3 Abs: 3, § 49 StVO; § 24 Abs:1, 3 Nr.:. 5 StVG; 11.3.2 BKat. An diesem Tag war in meiner Stadt eine große Veranstaltung und ich bin im Rahmen einer Alarmierung mit einem KTW des Katastrophenschutz unterwegs gewesen. Es waren von der Berufsfeuerwehr Sonder und Wegerechte angeordnet, Einsatznummer liegt vor. Ich wollte den Widerspruch formulieren, dabei fällt mir auf das ich die Ordnungswidrigkeit ja zugeben oder nicht zugeben kann. Ich bin zu schnell gefahren, ja. Aber auf Anweisung. Gebe ich den Verstoß zu und schreibe den Sachverhalt? |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19662 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ansichtssache. Ich persönlich würde ankreuzen, dass der Verstoß nicht zugegeben wird. Aber es kommt auch nicht so drauf an, wenn Du die Situation schilderst.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1199 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Ich gehe mit @durban. In der Begründung Einsatznummer und Fahrtgrund angeben.
Ich übernehme aber keine Garantie, dass die Sache damit vom Tisch ist. Wobei ... ich wundere mich, dass der Bescheid vom Halter an den Einsatzfahrer durchgereicht wurde. Doch nix mit Sonderrechten? -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 291 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 ![]() |
Ich würde der Logik nach auch "der Verstoß wird nicht zugegeben" ankreuzen. Gedankengang dazu: wenn Dich §35 StVO von den Vorschriften der StVO befreit, war die zulässige Geschwindigkeit für Dich nicht 50 km/h, somit ist der Vorwurf nicht zutreffend.
Viele Grüße, saniboy |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6480 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
ich würde es auch so machen.
Verstoß wird nicht zugegegen, Einsatzfahrt + Sonder und Wegerechte angeordnet und Einsatznummer der Leitstelle hinzuschreiben sowie die Bezeichnung der Leitstelle. Leider sind die LED-Blaulichtanlagen auf den Fotos ganz selten als eingeschaltet zu erkennen. Das ging damals bei den Halogenern besser. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1199 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
... Sonder und Wegerechte angeordnet ... Halte ich persönlich argumentativ für schwierig, denn für die fahrerische Durchführung einer Einsatzfahrt trägt immer, einzig und alleine der betreffende Einsatzfahrer die praktische und juristische Verantwortung - und eben nicht die Leitstelle. Auf welcher straßenverkehsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Grundlage soll denn eine derartige "Anordnung" erfolgen, insbesondere gegenüber Ehrenamtlichen? IMHO kann somit ein "Verstoß" gegen die "Empfehlung" der Leitstelle allenfalls bei Angestellten arbeitsrechtliche Folgen bzw. disziplinarrechtliche Folgen bei Beamten haben - also nicht im Ehrenamt anwendbar. Diesbezügliche Urteile Ehrenamtliche betreffend sind mir allerdings nicht bekannt. (Wenn jemand Urteile hat, immer her damit). -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14194 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nenne es "Freigabe", dann passt es besser.
Doch grundsätzlich ist es ja so (was ich Dir nicht erzählen brauche, sondern für diejenigen schreibe, die nicht so im Thema drin sind): Auf dem Weg zur Einsatzstelle ist die Leitstelle gegenüber dem Einsatzmittel weisungsbefugt, von der Einsatzstelle zum Krankenhaus der Notarzt. Es darf aber auch keine Weisung erteilt werden, die das Personal überfordert. Daher entscheidet dann nach der "Freigabe" der Fahrer, was davon sinnvoll und was er fahrerisch umsetzen kann, ohne sich oder andere zu gefährden. Ich persönlich habe genug Situationen erlebt, in denen es sinnvoller ist, unauffällig im Verkehr mitzuschwimmen. Mit Sondersignal gibt es dann immer wieder so Kandidaten, die vor einem herfahren und dann urplötzlich den Anker werfen. Da musst Du selbst bis in den Stillstand abbremsen, dann an dem Bremser vorbeifahren und wieder neu beschleunigen. Da gleite ich dann lieber mit meinem 2,30 Meter breiten Vier-Tonner mit 95km/h im Verkehr mit. Innerstädtisch und mit vielen Ampeln/rvl-Kreuzungen sieht es dann wieder ganz anders aus, da ist dann Pressluft das Mittel der Wahl. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7750 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Und gerade weil der gemeine Einsatzfahrer mit solchen Details in der Formulierung schnell überfordert ist (ich werfe noch die Frage ein, auf welcher Grundlage überhaupt Sonderrechte in Anspruch genommen wurden: Absatz 5a gilt ja erstmal nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes. Absatz 1 gilt zwar für den Katastrophenschutz, aber es hat ja mutmaßlich kein K-Fall vorgelegen...), finde ich es um so befremdlicher, dass der Fahrer hier mit dem Vorgang alleine gelassen wird.
Zumal doch üblicherweise in NRW die Städte mit Berufsfeuerwehr als untere Katastrophenschutzbehörde ohnehin für die Fahrzeuge zuständig sind, sprich: Der Anhörungsbogen wird ja nicht an die HO gegangen sein sondern an das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Da sollte nach meinem Verständnis von dort der Fahrer zur Stellungnahme aufgefordert und im positiven Fall entsprechend der Bußgeldstelle gegenüber "intern" argumentiert werden, warum kein Verstoß vorliegt. Als Betroffener würde ich im Übrigen genau das von der Behörde einfordern, im Sinne von "Ihr wolltet das so, jetzt haltet mir den Rücken frei!". |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17619 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Nenne es "Freigabe", dann passt es besser. In HH heißt es dann über Funk von der Leitstelle „Sonderrechte sind freigegeben unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht“…Das beinhaltet die „Freigabe“ (nicht jeder Einsatz benötigt Sonder- oder Wegerechte), entbindet den eigentlichen Fahrer aber eben nicht von seiner Sorgfaltspflicht, ist aber eben keine Anordnung. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10085 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
„Sonderrechte sind freigegeben unter besonderer Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht“… Ok, das mach ich doch immer. Also Vollgas.Wo liegen denn die Prioritäten? -------------------- Wer bremst hat Angst
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1199 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Auf dem Weg zur Einsatzstelle ist die Leitstelle gegenüber dem Einsatzmittel weisungsbefugt, von der Einsatzstelle zum Krankenhaus der Notarzt. Ob die Leitstelle dem Fahrzeug gegenüber weisungsbefugt ist, dürfte von der Ausgestaltung des jeweiligen Rettungsdienstgesetzes des Bundeslandes und von dem konkreten Einsatzanlass abhängen. Stichworte: Erweiterter Rettungsdienst, Sonderlage, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, Führer vom Dienst, u.a.m., je nach Art des Einsatzes. Ein Notarzt ist nur medizinisch weisungsbefugt, nicht operativ-taktisch in Bezug auf die StVO (kann er auch nicht, gehört in der Regel nicht seiner zur (medizinischen) Ausbildung, vergleiche diverse Ausarbeitungen, z.B. von D.Müller, Einsatzfahrten oder von K.Fehn, S.Selen, Rechtshandbuch Feuerwehr und Rettungsdienst) ... auf welcher Grundlage überhaupt Sonderrechte in Anspruch genommen wurden: Absatz 5a gilt ja erstmal nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes. Absatz 1 gilt zwar für den Katastrophenschutz, aber es hat ja mutmaßlich kein K-Fall vorgelegen...) In § 35 StVO Abs. 1 steht nichts von K-Fall, sondern "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten". Die Gefahrenabwehr bzw. öffentliche Sicherheit bei einer Veranstaltung würde ich darunter sehen, also (IMHO) wäre eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Sonderrechte gegeben. Ähnlich sieht das IMHO bei der Verwendung von Sondersignal aus, der Begriff "öffentliche Sicherheit und Ordnung" ist u.U. weit gefasst. Allerdings, der Umfang der Nutzung bedarf in jedem Fall einer besonderen, sorgfältigen Bewertung durch den Einsatzfahrer, d.h. ich muss mir als Einsatzfahrer (laufend) die Frage stellen, ob die aktuelle Übertretung der Regelungen wirklich zwingend notwendig ist oder ob das Einsatzziel trotzdem oder auf anderem Weg erreicht werden kann. vgl auch BGH vom 30.10.1968, VRS 36/40 Die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers, der Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist erhöht, wenn er sich in seiner Fahrweise von grundlegenden Verkehrsregeln löst und dadurch eine ganz besondere gefährliche Lage schafft. Den Erfordernissen der Verkehrssicherheit kommt der Vorrang zu gegenüber dem Interesse des Einsatzfahrers am raschen Vorwärtskommen. finde ich es um so befremdlicher, dass der Fahrer hier mit dem Vorgang alleine gelassen wird. FullACK. Das Ticket durchzureichen ist nicht wirklich die feine englische Art. @Torsten : Lass mal hören, was bei der Sache weiter passiert bzw. rausgekommen ist. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 332 Beigetreten: 22.09.2003 Wohnort: Oberhausen Mitglieds-Nr.: 144 ![]() |
Danke für alle Antwort, ich spare mr mal das zitieren...
![]() Es wurde für die komplette SEG die Fahrt mit Sonderrechten angeordnet. Das passiert eh nicht oft. Ich war Nachrücker mit meinem Zugführer und bin einen anderen Weg gefahren, es war ein Stationärer Blitzer. Bei einem Rotlichblitzer hab ich mal keine Post bekommen, man hat wohl auf dem Bild gesehen das ich mit Sonderrechten unterwegs war. Ich gebe den Verstoß mal nicht zu und formuliere einen freundlichen Widerspruch. Es kam bei niemandem aus meiner Gliederung zu einem Bußgeld sei es bei Rotlichtverstößen oder überhöhter Geschwindigkeit wenn die Sonderrechte angeordnet waren. |
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Beitrag
#13
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Unter den Umständen könnte eventuell noch ein Hinweis auf die Einzelfahrt, also nicht zusammen mit der alarmierten Einheit (Begründung dafür einfügen!), zum Verständnis sinnvoll sein.
-------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.09.2025 - 19:52 |