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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.03.2015 Wohnort: Disneyland Mitglieds-Nr.: 75741 ![]() |
Guten Abend, mein name ist nicht Marco aber das ist mein Nick, bin Ü40 aus Südeutschland ich begrüsse allle hier mitlesenden und auch die sich schriftlich äussern, Zu meinem Fall hatte im September 2024 auf einem Stadt fest teilgenommen und mein KFZ auf einem ALDI Edeka oder sonstigen Discounter Parkplatz mein FZG dort abgestellt mit öffentlichem Zugang, schlimmerweise bin ich zurückgekehrt um meine Jacke zu holen mit einem Bierglass in der Hand, Dies hat wohl jemand beobachtet wie ich mich ins auto setzte und die Police angerufen ich habe mein Auto auf dem Parkplatz maximal 1 bis 2 meter vorgefahren da ich zu dicht an einem Kantstein der sehr hoch wahr geparkt war und mein kofferraum nicht zugänglich war. Nachdem ich vor und dann sofort wieder rückwärst zurückgesetzt habe, kam auch schon paar momente später die police und hatten das auch im anfahren beobachtet ich konnte die police jedoch nicht sehen und war auch nicht gefasst darauf dann kam halt das übliche prozedere , bin direkt auf wache blut entnahme , pusten wollte ich nicht, ReaktionsTests wurden auch keine durchgeführt .. Dort befragt hatte ich angegben das ich mein FS nicht dabei habe - als die ganze Prozedur vorbei war hab ich - meine schlüssel vom FZG mitbekommen - FS konnte nicht entzogen werden eine Teilnahme am Strassenverkehr wurde mir nicht untersagt ! achso die police hatte mich aus dem FZG gezogen da ich nicht schnell genug war, ich hatte meine FS ja nicht finden können - als mir dabei schmerzen beim herausbefördern aus FZG zugeführt worden habe ich einen Police officer beleidigt aus dem Schmerz heraus das wars - bin dann 2 wochen rumgefahren als ob nichts gewesen wäre dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert . Es wurden 1,74 Promis vom Labor ermittelt - dann war erstmal sendepause - knapp 6 monate später hatte ich verhandlung mit geldstrafe bekommen unter 1K und 6 monatige sperrfrist der Führerschein wurde mir sofort ausgehändigt wieder - weil die wegstrecke zu kurz war wahrscheinlich auch weil es kein vorsatz war und auch keine Gefahr anderer Verkehrsteilnehmer auf dem leeren parkplatz bestand ich habe dann bis jetzt am Verkehr teilgenommen ohne jegliche Aufflligkeiten ! aber vor 2 monaten dann ist mir ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde reingefalttert die wollten binnen 2 monaten Eine positive MPU vorliegen haben mit vorheriger anhörung . ! So nun zu meiner Frage wieso gibt mir das gericht den FS zurück Die richterin meinte die wegstrecke die zurückgelegt war von ein bis zwei meter war zu kurz , ich bin ja auch rückwärst wieder reingefahren wollte überhaupt nicht am strassenvekehr teilnehmen sozusagen mir war doch noch schleierhaft klar das ich nicht fahren darf und kann und das auch nicht meine absicht war ! meine RA meinte wohl auch das die Richterin das vielleicht nicht so sieht das ich ungeignet zum führen eine KFZ bin, ich versteh nicht was ich machen kann noch soll ich die Richterin anschreiben und Die sich in verbindung setzt mit FSB / ich hatte nur eine Pflichtverteidigerin wegen meines geringen einkommens UND BITTE NOCHWAS ! ich SOLL bis zum 29.08.2025 das positive Gutachten vorlegen - falls nicht wird eine Entziehung der Fahrerlaubnis beauftragt ich kann das wegen der kürze der zeit natürlich nicht schaffen ausserdem war ich in der frist im ausland für 1,5 monate und konnte keine vorbereitungen treffen ein aufschub kam nicht in frage seitens FSB muss ich nun den FS persönlich abgeben bei der FST oder reicht einschreibbrief mit heutigem datum ? leider habe ich keine antwort per email bekommen von der behörde . - ich möchte nicht das wieder die Police bei mir vor der Tür steht aber wollte halt auch noch ausreizen wiel lange ich noch fahren kann und darf heisst das ich darf mein auto noch bewegen ohne kosequenzen bis zum 30.08.2025 ?? anscheinend hat die STA dies an die FSB weitergeleitet - VIELEN DANK im voraus |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2703 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Das ist ja ein merkwürdiger Verfahrensablauf. Nach 6 Monaten eine Verhandlung ohne vorherigen Strafbefehl und dann noch mit einer Pflichtverteidigerin, obwohl kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
![]() Der Gesetzgeber schreibt ab 1,6‰ zwingend eine MPU vor. Mit 1,74‰ liegst Du darüber. Das sollte Deine Anwältin eigentlich wissen. Oder ist eher das Familienrecht ihr Fachgebiet? Egal. Die MPU ist unumgängich. Lediglich, wenn die Richterin in ihrem Urteil ausdrüklich festgestellt hätte, dass die Fahreignung wieder hergestellt ist, wäre keine MPU fällig. Aber das hat sie offensichtlich nicht gemacht. Kommt auch nur sehr selten vor. Bislang wurde Dir die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen. Die Entziehung wurde lediglich angekündigt. So lange die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde, darfst Du auch noch fahren. Erst ab dem Moment der Entziehung darfst Du nicht mehr fahren. Das gilt auch dann, wenn Du noch im Besitz des Führerscheins sein solltest. Du hast die Möglichkeit die kostenpflichtige Entziehung durch einen freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu vermeiden. dafür müsstest Du Deinen Führerschein abgeben, und den Verzicht auf Fahrerlaubnis und Rechtsmittel schriftlich erklären. Das hätte durchaus Vorteile. Du dürftest dann aber ab der Verzichtserklärung nicht mehr fahren. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 677 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Wieso hast du den Führerschein zurück bekommen und gleichzeitig Sperrfrist. Da passt was nicht. Was steht in den schriftlichen Urteilsgründen?
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 920 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert . Wenn die Polizei mit Beschluss bei dir auftaucht, ist vorher noch was anderes gewesen. Nur wegen dem Führerschein gibt's üblicherweise nicht so schnell einen Beschluss. Was war das für ein Beschluss? Durchsuchungsbeschluss? Beschlagnahmebeschluss? - dann war erstmal sendepause Üblicherweise findet zwischen der Blutprobe und der Ladung zur Verhandlung ein reger Schriftverkehr statt. Da kommt die Beschuldigung was dir vorgeworfen wird, dann geht man doch zum Anwalt und der will i.d.R. Akteneinsicht. 6 monate später hatte ich verhandlung ... 6 monatige sperrfrist der Führerschein wurde mir sofort ausgehändigt Eine Sperrfrist gibt's üblicherweise nach Entzug der Fahrerlaubnis mit Nennung einer Frist bis wann die Fahrerlaubnisbehörde keine neue FE erteilen darf - die Sperrfrist halt. Ohne Fahrverbot oder Entzug der FE gibt's auch keine Sperrfrist. So nun zu meiner Frage wieso gibt mir das gericht den FS zurück Das dürfte das Gericht doch am Besten beantworten. Hat es doch auch. Das Gericht fand das nicht so schlimm. Ob das gerechtfertigt war, weiß nur das Gericht. meine RA meinte wohl Vertritt sie dich nur in der MPU Sache oder auch in der Trunkenheitssache? Ich frag wegen der "Sendepause" ich SOLL bis zum 29.08.2025 das positive Gutachten vorlegen ... ich kann das wegen der kürze der zeit natürlich nicht schaffen Die Aufforderung zur MPU war vor zwei Monaten. Das ist nicht "kürze der Zeit". Um irgendwelche Abstinenzbeweise zu bringen ist das sicher kurz. Da hätte man mit der Anwältin sicher was machen können. Du hast aber für dich entschieden, dass der Auslandsaufenthalt wichtiger war. Ist ja auch durchaus möglich. Gibt ja genug wichtige Gründe. Den 29.08. schaffst du natürlich nicht. So ganz ohne Vorbereitung erst recht nicht. heisst das ich darf mein auto noch bewegen ohne kosequenzen bis zum 30.08.2025 ?? Das Schreiben der Behörde war (erstmal) nur die Fristsetzung für dich die MPU zu machen, mit der Ankündigung des Entzuges. Ich weiß nicht wie streng bei dir die Behörde ist. Könnte sein. Dass noch eine Erinnerung wegen der MPU kommt oder sogar noch eine allerletzte Ermahnung. Wenn du dich allerdings weiter nicht kümmerst, kommt irgendwann von der Behörde der Beschluss zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das Schreiben musst du genau lesen, da wird drin stehen bis wann du den Führerschein abgeben musst und ab wann du nicht mehr fahren darfst. Bis dahin darfst du m.M.n. weiter fahren. |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2703 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Wieso hast du den Führerschein zurück bekommen und gleichzeitig Sperrfrist. Da passt was nicht. Was steht in den schriftlichen Urteilsgründen? Es wird wohl ein 6-monatiges Fahrverbot gewesen sein. Da es sich "nur" um eine kurze Rangierfahrt gehandelt hat erscheint mir das plausibel. Da die Fahrerlaubnis bereits ca. 6 Monate vorläufig entzogen und der Führerschein somit in amtlicher Verwahrung gewesen ist, konnte er zurückgegeben werden.dann kam die Officer an meine Adrreesse mit beschluss und haben die paape einkassiert . Wenn die Polizei mit Beschluss bei dir auftaucht, ist vorher noch was anderes gewesen. Nur wegen dem Führerschein gibt's üblicherweise nicht so schnell einen Beschluss. Was war das für ein Beschluss? Durchsuchungsbeschluss? Beschlagnahmebeschluss? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.08.2025 - 23:37 |