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> Streckensperrung für Motorräder: B274 Schliem
Jupiter
Beitrag 27.08.2025, 16:46
Beitrag #1


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Hier eine Karte:
Die rote Strecke ist mit VZ 255 und Zusatzzeichen samstags, sonntags und feiertags für Motorräder gesperrt seit 01.08.2025. Die blaue Strecke ist die kürzeste Umleitung für Motorräder (nicht ausgeschildert).

Hier ein Youtube-Video der "Rhein-Zeitung" über die massiven Kontrollen der Polizei.

Im Artikel hinter der Paywall stehen noch mehr Informationen:
Wochenendsperre auf der B274: Schon 500 Biker erwischt

Alle 500 Fahrer mussten nicht nur 50 Euro zahlen, sondern mussten auch noch umkehren - auch die Fahrer, die Richtung Zollhaus gefahren sind, obwohl an der Kontrollstelle der allergrößte Teil der Strecke zurückgelegt ist. Meines Ermessens nach ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit und möglicherweise rechtswidrig - und führt das ganze ad Absurdum, wenn die Strecke ja so gefährlich sein soll.
In einem anderen Forum hat ein Fahrer geschildert, dass er vom Polizisten bedrängt wurde, sofort die 50 Euro mit Karte zu zahlen. Es wurde nur gefragt: Geben Sie die Ordnungswidrigkeit zu? Kein Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht etc.
Alle 500 Fahrer haben anscheinend alle vor Ort mit Karte bezahlt, sodass bis zum vorletzten Wochenende 25.000 Euro an Verwarngeldern zusammengekommen sind.

Es werden laut Rhein-Zeitung jeden Samstag und Sonntag etwa 10 Polizisten eingesetzt, um die 50 Euro zu kassieren - wohl bis in den Oktober hinein.

In der Zeitung ist nicht erwähnt, dass keine Umleitung für Motorradfahrer ausgewiesen ist, die nach §45 (1) Satz 1 StVO zu erfolgen hat.
Im Gegenteil: Vor dem Streckensperrungschild für Motorräder sind aus beiden Richtungen mehrere gelbe Umleitungsschilder aufgestellt (wohl wegen einer anderen wegen Bauarbeiten gesperrten Strecke), die alle Fahrzeugarten - auch Motorräder - auf die für Motorräder gesperrte Strecke umleiten.

Wie ist das Ganze rechtlich zu bewerten?
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