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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1992 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
auf der Heimreise aus dem Urlaub ist mir das hier aufgefallen (auf der A8 AS Bad Aibling, weitere betroffene AS siehe Link unten): ![]() Kann mir das Forum das bitte mal einordnen, ist das - üblich (oder gibt es das nur hier im Landkreis Rosenheim)? - Eurer Meinung nach "zulässig"? - leicht zu umgehen (ich denke da an die Anlüger frei Straßen)? - sinnvoll? Details und FAQ vom LRA RO: https://www.landkreis-rosenheim.de/durchfahrverbot/ Auszüge: Zitat Dürfen die Straßenverkehrsbehörden derartige Anordnungen treffen? Als Straßenverkehrsbehörde hat das Landratsamt Rosenheim Gefahrenlagen im Straßenverkehr nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts zu prüfen und – falls Gefahren vorliegen – innerhalb der rechtlichen Grenzen eine Ermessensentscheidung zu treffen. Das Bundesverkehrsministerium hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden – hier das Landratsamt Rosenheim – dann auch zum Handeln aufgefordert sind. Zitat Muss ich bei Missachtung mit einem Bußgeld rechnen? Verstöße gegen die vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Durchfahrtsverbote können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut Bußgeldkatalog sind für KFZ bis 3,5t regelmäßig 55 € und für schwerere Fahrzeuge 100 € vorgesehen. Die Einleitung von Bußgeldverfahren obliegt der Polizei. Das Landratsamt Rosenheim unterstützt den präventiven Ansatz der Polizei, der auf Aufklärung, Verwarnungen und ggf. Zurückleitungen auf die Autobahn basiert. Danke iru |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14180 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Umgehen?
Naja, es reicht wahrscheinlich, dass man zum Pinkeln muss, dass es eben kein Ausweichverkehr mehr ist. In Österreich habe ich die Autobahn auch verlassen, um in einem Supermarkt einzukaufen. Null Probleme. Ich sehe das sehr kritisch, was die Zulässigkeit angeht. In der Rosenheimer Begründung sind zwei Punkte, die meinen Verdacht nähren, dass diese Beschilderung auf tönernen Füßen steht. Zitat Gefahrenlagen Dazu steht in §45 Abs. 9 StVO "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." Wo sollen denn die "besonderen örtlichen Verhältnisse" zu einer Gefahrenlage führen? Bei viel Verkehr bis Stau auf den Umleitungsstrecken sind alle Fahrzeuge langsamer unterwegs und dann sinken die Gefahren alleine durch die Geschwindigkeitsreduktion erheblich. Warum ist diese Gefahrenlage am Freitag anders als am Donnerstag? Zitat Das Bundesverkehrsministerium hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt Ich dachte ja bisher, dass der Verkehr in die Länderhoheit fällt und damit StVO-Regelungen nur von den obersten Landesbehörden ausgelegt werden. Daneben sehe ich auch "Stau" als schwer definierbar. Wo beginnt denn "Stau"? Ab wann ist es nicht mehr zähflüssiger oder stockender Verkehr? In den FAQ macht sich das LRA Rosenheim eine Definition zu eigen, die laut Wikipedia vom ADAC stammt: Zitat Der deutsche Autoclub ADAC spricht von einem Stau, wenn mehrere Fahrzeuge mindestens fünf Minuten lang im Schnitt unter 20 km/h schnell sind und das auf einer Länge von mindestens einem Kilometer. Hier erwarte ich eine saubere Definition, die nicht gerade von einem e.V. stammt.Darf ich dann auch bei einer Vollsperrung die Autobahn nicht mehr verlassen und bin dort gefangen? Vollsperrung ist ja ein möglicher Auslöser für Stau. Der FAQ-Hinweis Zitat Sollte eine außerordentliche Lage (z.B. Totalsperre der Autobahn) eine Umleitung des Verkehrs erfordern, werden Sie durch die Einsatzkräfte vor Ort entsprechend angewiesen. ist da leider auch lebens- und realitätsfremd, da die Einsatzkräfte dann doch woanders gebunden sind. Gilt die Sperrung bei Stau nur, wenn an der Ausfahrt bereits Stau besteht? Oder gilt die schon, wenn drei Ausfahrten weiter Stau beginnt? |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 657 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Diesbezüglich bin ich auch auf die ersten Klagen und Urteile gespannt. Ich halte das auch für äußerst fragwürdig.
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19660 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich persönlich habe ein Problem mit der Bestimmtheit, weil VZ 250 ja gerade kein Durchfahrtverbot darstellt, sondern einen gesperrten Bereich kennzeichnet. Der wird hier nicht abgrenzbar sein.
Ich bezweifle aber, dass es hier Klagen geschweige denn Urteile erhalten wird. Normative Kraft des Faktischen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 197 Beigetreten: 05.12.2016 Mitglieds-Nr.: 80358 ![]() |
Ich erinnere mich am Wochenende einen Artikel zu dem Thema gelesen zu haben.
Darin hat die Polizei bestaetigt, dass sie das nur sanktionieren koennen wenn der Autofahrer explizit angibt, dass er den Stau umgehen will. Pinkelpause / Einkauf / Resterauntbesuch oder was auch immer kann nicht sanktioniert und auf Wahrheit ueberprueft werden. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2171 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Das hatten wir doch neulich schon mal hier VP.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6256 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ich persönlich habe ein Problem mit der Bestimmtheit, weil VZ 250 ja gerade kein Durchfahrtverbot darstellt, sondern einen gesperrten Bereich kennzeichnet. Man könnte theoretisch einen Sperrbereich (Anlieger frei) definieren, bei dem alle Einfahrten beschildert sind und der an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten (mit oder ohne Stau) gilt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 16:37 |