... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Durchfahrtsverbot für Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn
iru
Beitrag 25.08.2025, 21:59
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1992
Beigetreten: 28.03.2014
Mitglieds-Nr.: 72029



    
 
Servus Forum,

auf der Heimreise aus dem Urlaub ist mir das hier aufgefallen (auf der A8 AS Bad Aibling, weitere betroffene AS siehe Link unten):


Kann mir das Forum das bitte mal einordnen, ist das
- üblich (oder gibt es das nur hier im Landkreis Rosenheim)?
- Eurer Meinung nach "zulässig"?
- leicht zu umgehen (ich denke da an die Anlüger frei Straßen)?
- sinnvoll?

Details und FAQ vom LRA RO: https://www.landkreis-rosenheim.de/durchfahrverbot/

Auszüge:
Zitat
Dürfen die Straßenverkehrsbehörden derartige Anordnungen treffen?

Als Straßenverkehrsbehörde hat das Landratsamt Rosenheim Gefahrenlagen im Straßenverkehr nach den Vorgaben des Straßenverkehrsrechts zu prüfen und – falls Gefahren vorliegen – innerhalb der rechtlichen Grenzen eine Ermessensentscheidung zu treffen.

Das Bundesverkehrsministerium hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden – hier das Landratsamt Rosenheim – dann auch zum Handeln aufgefordert sind.


Zitat
Muss ich bei Missachtung mit einem Bußgeld rechnen?

Verstöße gegen die vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Durchfahrtsverbote können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut Bußgeldkatalog sind für KFZ bis 3,5t regelmäßig 55 € und für schwerere Fahrzeuge 100 € vorgesehen.

Die Einleitung von Bußgeldverfahren obliegt der Polizei. Das Landratsamt Rosenheim unterstützt den präventiven Ansatz der Polizei, der auf Aufklärung, Verwarnungen und ggf. Zurückleitungen auf die Autobahn basiert.


Danke
iru
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 26.08.2025, 05:30
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14180
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Umgehen?
Naja, es reicht wahrscheinlich, dass man zum Pinkeln muss, dass es eben kein Ausweichverkehr mehr ist.
In Österreich habe ich die Autobahn auch verlassen, um in einem Supermarkt einzukaufen. Null Probleme.


Ich sehe das sehr kritisch, was die Zulässigkeit angeht.
In der Rosenheimer Begründung sind zwei Punkte, die meinen Verdacht nähren, dass diese Beschilderung auf tönernen Füßen steht.

Zitat
Gefahrenlagen

Dazu steht in §45 Abs. 9 StVO "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
Wo sollen denn die "besonderen örtlichen Verhältnisse" zu einer Gefahrenlage führen? Bei viel Verkehr bis Stau auf den Umleitungsstrecken sind alle Fahrzeuge langsamer unterwegs und dann sinken die Gefahren alleine durch die Geschwindigkeitsreduktion erheblich.
Warum ist diese Gefahrenlage am Freitag anders als am Donnerstag?

Zitat
Das Bundesverkehrsministerium hat im vorliegenden Fall ausdrücklich klargestellt

Ich dachte ja bisher, dass der Verkehr in die Länderhoheit fällt und damit StVO-Regelungen nur von den obersten Landesbehörden ausgelegt werden.


Daneben sehe ich auch "Stau" als schwer definierbar.
Wo beginnt denn "Stau"? Ab wann ist es nicht mehr zähflüssiger oder stockender Verkehr?
In den FAQ macht sich das LRA Rosenheim eine Definition zu eigen, die laut Wikipedia vom ADAC stammt:
Zitat
Der deutsche Autoclub ADAC spricht von einem Stau, wenn mehrere Fahrzeuge mindestens fünf Minuten lang im Schnitt unter 20 km/h schnell sind und das auf einer Länge von mindestens einem Kilometer.
Hier erwarte ich eine saubere Definition, die nicht gerade von einem e.V. stammt.


Darf ich dann auch bei einer Vollsperrung die Autobahn nicht mehr verlassen und bin dort gefangen? Vollsperrung ist ja ein möglicher Auslöser für Stau.
Der FAQ-Hinweis
Zitat
Sollte eine außerordentliche Lage (z.B. Totalsperre der Autobahn) eine Umleitung des Verkehrs erfordern, werden Sie durch die Einsatzkräfte vor Ort entsprechend angewiesen.
ist da leider auch lebens- und realitätsfremd, da die Einsatzkräfte dann doch woanders gebunden sind.

Gilt die Sperrung bei Stau nur, wenn an der Ausfahrt bereits Stau besteht?
Oder gilt die schon, wenn drei Ausfahrten weiter Stau beginnt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 26.08.2025, 09:10
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 657
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Diesbezüglich bin ich auch auf die ersten Klagen und Urteile gespannt. Ich halte das auch für äußerst fragwürdig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 26.08.2025, 09:24
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19660
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Ich persönlich habe ein Problem mit der Bestimmtheit, weil VZ 250 ja gerade kein Durchfahrtverbot darstellt, sondern einen gesperrten Bereich kennzeichnet. Der wird hier nicht abgrenzbar sein.

Ich bezweifle aber, dass es hier Klagen geschweige denn Urteile erhalten wird. Normative Kraft des Faktischen.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scoundrel
Beitrag 26.08.2025, 10:37
Beitrag #5


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 197
Beigetreten: 05.12.2016
Mitglieds-Nr.: 80358



Ich erinnere mich am Wochenende einen Artikel zu dem Thema gelesen zu haben.

Darin hat die Polizei bestaetigt, dass sie das nur sanktionieren koennen wenn der Autofahrer explizit angibt, dass er den Stau umgehen will.

Pinkelpause / Einkauf / Resterauntbesuch oder was auch immer kann nicht sanktioniert und auf Wahrheit ueberprueft werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 26.08.2025, 11:01
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2171
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Das hatten wir doch neulich schon mal hier VP.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 26.08.2025, 12:48
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6256
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (durban @ 26.08.2025, 09:24) *
Ich persönlich habe ein Problem mit der Bestimmtheit, weil VZ 250 ja gerade kein Durchfahrtverbot darstellt, sondern einen gesperrten Bereich kennzeichnet.

Man könnte theoretisch einen Sperrbereich (Anlieger frei) definieren, bei dem alle Einfahrten beschildert sind und der an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten (mit oder ohne Stau) gilt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 1)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.08.2025 - 16:37