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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 ![]() |
folgender fiktiver Sachverhalt: A fährt mit seinem PKW auf der Autobahn. Die Polizei setzt sich vor ihn und schaltet das "Bitte folgen"-Signal ein. Die Polizei fährt an der nächsten Ausfahrt ab. A fährt jedoch weiter auf der Autobahn und kann von der Polizei nicht mehr verfolgt werden. A ist also dem "Bitte folgen"-Signal nicht nachgekommen. Ohne Zweifel liegt mindestens eine Verstoß gemäß TBNR 136600 vor: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, B-Verstoß). Meine Frage: Könnte man das auch als Verstoß gemäß TBNR 136606 ansehen?: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten (70€, 1 Punkt, A-Verstoß). Mein Gedanke ist dabei folgender: Das "Bitte folgen" ist regelmäßig eine Vorbereitung zum Anhalten des Fahrzeugs. Die Polizei hat also in dem Moment bereits den Entschluss gefasst, das Fahrzeug anzuhalten, verschiebt lediglich aus Sicherheitsgründen den Ort des Anhaltens woanders hin. A könnte wissen, dass "Bitte folgen" für ihn zwingend eine Anhaltesituation zur Folge haben wird. Insofern könnte man das Signal möglicherweise bereits als Einleitung des Anhaltevorgangs ansehen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7729 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Nach meinem Verständnis beziehen sich die genannten Tatbestände auf die Verkehrsregelung durch Polizeibeamte, sie beziehen sich auf die Absätze 1 und 2 des §36 StVO.
Das Anhalten zur Verkehrskontrolle dagegen ist in Absatz 5 geregelt. Damit sind wir entweder bei der Nummer 136112 (ein 20-Euro-Schnäppchen) oder bei der Nummer 136624 (70 Euro, 1 Punkt, A-Verstoß). Systematisch würde ich bei der Flucht vor der Kontrolle hier die 136624 sehen. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73424 ![]() |
Zitat Damit sind wir entweder bei der Nummer 136112 (ein 20-Euro-Schnäppchen) oder bei der Nummer 136624 (70 Euro, 1 Punkt, A-Verstoß). Stimmt, eine Anhaltesituation bestimmt sich nach Absatz 5. Bleibt trotzdem die Frage, ob ein "Bitte folgen" bereits ein Anhaltesignal i.S.v. TBNR 136624 ist. Du scheinst das zu bejahen. Andere Meinungen würden mich trotzdem noch interessieren. TBNR 136112 bezieht sich meine Meinung nach eher auf Anweisungen wie "Schalten Sie bitte mal das Abblendlicht ein." |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 10:05 |