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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 ![]() |
Eine(wenn auch nicht absichtliche)Unfallflucht war damals auch unter den Delikten(Bagatelle/7 punkte/Kein Fs entzug/Kein FVerbot) Zwischendurch war x wieder kurz vor erreichen der neuen max Grenze von 8 punkten(2017 rum) Danach hatte x sich gut gefangen,Punkte aktuell bis auf 2 alle getilgt. Und dann das am 25.7.25: X fahrt einen Aussenspiegel ab(während der Arbeit als zusteller) X haltet sofort an und guckt ob was beschädigt ist,nichts,keine Kratzer,keine lackaplatzer,Spiegel Gehäuse alles intakt es ist lediglich ausgehebelt worden(bei manchen Autos eine Art Schutz vor noch mehr Beschädigungen ) X versucht es mit 2 passanten den Spiegel wieder dran zu machen,x spürt es liegt am falschen Handgriff,aber x kriegen es nicht hin. X hat den Spiegel dann so Lose hängen lassen und den Passanten gesagt:" wenn was ist x bin eh jeden tag hier sie haben gesehen es ist nichts beschädigt,der kann das bestimmt selber oder in eine Werkstatt wieder reindrücken lassen". Und jetzt kommt der Punkt wo x sich WIRKLICH selber nicht versteht ,x versteht es nicht: x fährt im gutglauben weiter das schon alles in Ordnung sei statt EINFACH zur SICHERHEIT seine Daten Ordnungsgemäß da zulassen! X hat keinerlei Gründe oder Motive es Nicht zu tun. Aber nein,irgendwann muss x ja mal wieder scheisse bauen. Naja, Am Abend nach langen grübeln war x nicht wohl machte sich am folgetag(noch innerhalb 24 std) zum "Unfallort" und fragte die Nachbarn wem das Auto gehört. X konnte den Geschädigten ausfindig machen und sah das auch er den Spiegel nur mit Klebeband befestigen konnte. Er war total lieb und glaubte x das keine böse Absicht dahinter war aber er schon eine Anzeige gemacht hat. ABER: Er hat x sein Wagen anvertraut,d.h x hat es genommen zu seinen Bruder der kfz mech ist gefahren,den Spiegel wieder dran machen lassen(lag wohl doch am richtigen Handgriff),das Auto gewaschen und vollgetankt wieder zurückgebracht. Daraufhin hat der geschädigte der Polizei geschrieben das x sich am folgetag bei ihm gemeldet und der Schaden von ihm reguliert wurde(es war ja technisch gesehen auch kein schaden)und er die Anzeige soweit möglich zurücknehmen möchte. Aber klar das ist nach Recherche nicht möglich,die Staatsanwaltschaft ist verfahrensherr und entscheidet ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht. Was meint ihr,wie stehen x Chancen ,vor allem sieht er das x meal sein Fs mal abgeben musste ,eine mPu machen musste und das da auch mal ne Unfallflucht dabei war? Danke für eure Einschätzungen |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10082 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
x sollte sich nun y nennen damit nicht so auffällt welch Dummkopf x ist.
Ansonsten wünsche ich x ein wenig Glück. -------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 ![]() |
Verstehe diesen Kommentar nicht,es wurde anonymisiert weil der Beitrag so nicht durchgegangen ist und Fehlermeldungen kamen
Aber das mit dem Dummkopf stimmt. Ich habe folgendes schon vorgefasst,sollte ich da was ändern? Zur Sache: Ich bin am 25.7.25 mit meinem Fahrzeug am Spiegel des betroffenen rangekommen und dachte mir schon diesen lediglich "ausgehebelt"zu haben, ich habe SOFORT angehalten und habe nicht fluchtartig den Unfallort verlassen sondern es mir angeguckt,es waren auch 2 Passanten/Bewohner da die haben es gesehen(und wohl auch das kennzeichnen notiert)ich habe denen noch gesagt"Hier lassen sie uns zusammen gucken es ist nichts, nicht das es später heisst polizei und so,aber falls was ist,ich bin eh regelmässig hier wir werden uns sicher wiedersehen".Wir haben dann ALLE versucht den Spiegel wieder reinzusetzen aber aus Angst doch was kaputt zu machen haben wir es sein gelassen,und bin dann weitergefahren mit der naiven Vorstellungen das der Besitzer oder eine Werkstatt das bestimmt wieder mit dem richtigen Handgriff reinsetzen kann weil es war NICHTS gebrochen oder ähnliches. Ich kenne das auch so bei manchen Fahrzeugen(siehe Anhang chat gpt) das sich die Aussenspiegel bei Berührung extra raushebeln/ausklinken lassen um garkeine oder wenig Beschädigungen zu hinterlassen. Das soll keine Entschuldigung für mein Fehlverhalten sein! Unabhängig davon das ich garnicht an eine mögliche Anzeige gedacht habe oder "man sich bestimmt wieder sieht"liegt mein Fehler darin meine Daten nicht direkt hinterlassen zu haben,egal wie "gutgläubig" ich gewesen bin. Das hätte ich tun müssen. Mir war nicht wohl und bin am nächsten Tag also den 26.7.25 Samstag dort nochmal vorbei(weil ist ja mein Zustellgebiet) und habe den betroffenen ausfindig gemacht und dieser hat nach einem klärenden Gespräch auch zu meiner freude Verständnis gezeigt er hat keine böse Absicht dahinter gesehen und fand es gut das ich nicht geflüchtet bin und ihn am nächsten Tag aufgesucht habe und er deswegen dementsprechend die Anzeige zurückziehen würde.Der Betroffene hat mir sogar sein Auto anvertraut denn ich habe den Wagen später abgeholt,ihn zur Werkstatt gebracht und den Spiegel wieder anbringen lassen und den Wagen innen aussen geputzt,betankt und ihn wieder zurückgebracht. Da war ich zu selbstsicher,zu naiv das schon alles gut wäre,aber es war keine böse Absicht dahinter.Ich stelle regelmäßig in dem Gebiet Pakete zu,viele Kunden/Bewohner kennen mich,sich davon schleichen,entkommen kam mir nie niemals in den Sinn. Da ich selbst wenn ich ihn mir leisten könnte kein Anwalt einschalten würde,und ich laienhaft versucht habe für mich mildernde Umstände zu suchen,hoffe ich das sie einigen zustimmen oder ausgleichen/austauschen können wenn es das gebietet und eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) oder Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO (z. B. Zahlung an gemeinnützige Organisation) in Erwägung ziehen würden. Danke für ihre Zeit und mit respektvollen und Mit freundlichen Grüßen |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 ![]() |
Ach ja zu den mildernden Umständen sollten die Tätige Reue/Kein fließender Verkehr/ kein Schaden/ gelten.
Aber gut,wir werden bangen und sehen. |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6479 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
meine Vermutung in der Sache, Es wird auf einen Strafbefehl hinausgehen.
Schau mal in den Text des § 142 StGB. Zitat (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. trifft zu, so wie man Deinen Schilderungen glauben muss Zitat (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder 2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. trifft auch zu Zitat (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. Ein Telefonanruf hätte gereicht, Handy oder Smartphone hast Du sicher Zitat (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. und das trifft ja auch zu Nun musst Du einschätzen, wenn der Strafbefehl vom Staatsanwalt kommt ob Dir die Minderung ausreicht oder ob Du vor Gericht gehen willst, wobei zu beachten ist, dass Richter in ihrer Wertung des Sachverhaltes vollkommen frei sind und da kann es auch teurer werden, als im Strafbefehl -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 ![]() |
Das würde natürlich auf die Art der Milderung ankommen,richtig.
3 punkte/3 Monate fahrverbot/1000eu/vorbestraft würde ich natürlich nicht akzeptieren. Aber evt 1 Punkt,ohne fahrverbot/200-300eu Strafe wäre ok Ich weiss nicht wie genau er da (mildernd) Strafen kann.. Mich würde interessieren sieht er die delikte bei meinen ersten FS entzug?? Und wenn ich dich richtig verstanden habe KÖNNTE er aber auch von einer Strafe absehen? Dann drückt mir bitte die Daumen,ich wollte mich ab dem 1.9 selbstständig machen,da kann ich sowas echt nicht gebrauchen. Ich konnte halt kein Schaden sehen,es war ja letztendlich auch keins,der spiegel wurde einfach mit dem richtigen Handgriff wieder eingesetzt,kein kratzer/Brüche nichts. Deswegen bin ich davon naiver Weise ausgegangen das mir das schon keiner als Unfallflucht auslegen würde ABER ich hätte davon ausgehen müssen das man es KÖNNTE!Der "geschädigte" konnte auch nicht wissen ob wirklich was kaputt war oder nicht und musste natürlich so handeln. Würdest du an meiner "Aussage" was ändern? Muss/soll/kann/darf ich ihn dran erinnern das ich natürlich auf mein FS extremst angewiesen bin? Lg |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24812 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
x sollte einen Rechtsanwalt einschalten, der auf Straßenverkehr spezialisiert ist und die örtlichen Verhältnisse kennt, um die Erfolgsschance zu optimieren, schließlich hängt die berufliche Zukunft dran.
Und zudem sollte er sich Strategien ausdenken, mit denen er ähnliche weitere Unfälle bewältigt, ohne straffällig zu werden. Ein perfekter Autofahrer scheint er nicht zu sein, es ist also nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Fall kommt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.08.2019 Mitglieds-Nr.: 85650 ![]() |
Nein,ich werde das ohne Anwalt ausstehen müssen,es ist keine unklare Mengenlage.
Ich bin auf die milde des Staatsanwaltschaft angewiesen,wenn er es besonders gut mit mir meint wird es es einstellen,wenn er es "nur" gut meint wird er mir ne milde Strafe geben. Einen Grund für die volle härte sehe ich hier in anbetracht der mildernden Umstände und Der Gesetze dazu nicht. Wir werden sehen |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.08.2025 - 10:05 |