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> Parken im verkehrsberuihgten Bereich - Verwarngeld
kombi
Beitrag 20.08.2025, 17:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo allerseits,

heute war ein Brief von der Polizei in einem Briefkasten, die mir vorwirft in einem verkehrsberhuigten Bereich im absoluten Halteverbot geparkt zu haben (Ich habe niemandem behindert).
Allerdings steht in dem Bereich nirgends ein Schild, das auf ein absolutes Halteverbot hinweist.

Als Verwarngeld soll ich 20€ zahlen.


Lohnt es sich diesen anzufechten?


Viele Grüße und vielen Dank im Voraus
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hk_do
Beitrag 20.08.2025, 17:09
Beitrag #2


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wie lautet denn der genaue Vorwurf, welche Tatbestandsnummer ist es?

und: wo genau hat das Auto gestanden? (in Link zu Google-Streetview könnte hilfreich sein)


Ohne weitere Informationen ist die Prognose vage: wahrscheinlich lohnt es sich nicht.

Achtung: Der Brief dürfte eine Anhörung mit Verwarngeldangebot sein. Wenn das Verwarngeld nicht bezahlt und dem Vorwurf auch nicht überzeugend widersprochen wird dürfte mit ziemlicher Sicherheit ein Bußgeldverfahren folgen. Dann wird der eigentliche Verstoß 28,50 EUR teurer; kann der Fahrer nicht ermittelt werden bleibt es bei 23,50 EUR für den Halter. Jetzt nichts zu tun mach die Sache also teurer!
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AMenge
Beitrag 20.08.2025, 17:13
Beitrag #3


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In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur innerhalb entsprechend gekennzeichneter Flächen erlaubt. Außerhalb solcher Flächen darf nicht geparkt werden.

Ich frage mich nur, wo das absolute Halteverbot in einem vbB herkommen soll, denn gehalten werden darf dort durchaus.
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kombi
Beitrag 20.08.2025, 17:16
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für deine Antwort!

Hier der Link zu google maps: https://www.google.de/maps/@51.2795024,7.21...SoASAFQAw%3D%3D
Es handelt sich hierbei um die Matthäusstraße gegenüber Hausnummer33.
Dort steht ein Baum, hinter welchem ich mein Fahrzeug abstellte (auf einer nicht markierten Fläche).

Der Vorwurf laut Schreiben: "Sie hielten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)" §41 Abs. 1 iVm Anlage 2, §49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 51 BKat


Viele Grüße
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hk_do
Beitrag 20.08.2025, 17:43
Beitrag #5


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Also vor dem Eingang zur Schule?

Da sehe ich auf Streetview auch kein Zeichen 283. Das bedeutet natürlich nicht, dass dort keins stand als du dort geparkt hast wavey.gif

Der richtige Vorwurf wäre wohl "Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb
der zum Parken gekennzeichneten Flächen". Das gibt es im Grundtatbestand für 10 Euro. Du könntest möglicherweise im Bußgeldverfahren die Strafe auf diesen Satz verringern, allerdings um den Preis von 28,50 Verfahrenskosten. Also kein gutes Geschäft whistling.gif

Ohne Mehrkosten kannst du nur mal freundlich (!) bei der Bußgeldstelle nachfragen, auf was für ein Zeichen 283 sich der Vorwurf stützt. Vielleicht hast du Glück und man verringert das Verwarngeldangebot auf 10 Euro. Ein Risiko gibt es dabei quasi nicht.

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kombi
Beitrag 20.08.2025, 17:51
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (hk_do @ 20.08.2025, 18:43) *
Also vor dem Eingang zur Schule?

Da sehe ich auf Streetview auch kein Zeichen 283. Das bedeutet natürlich nicht, dass dort keins stand als du dort geparkt hast wavey.gif


Genau, dort stand kein Schild. Werde mich aber nochmal erkundigen, falls ich das nächste mal wieder dort sein werde.

Oh man, und dann kommt auch noch Verfahrenskosten/ Verarbeitungsgebühr - da befolge ich doch lieber den Rat von euch und werde die 20€ begleichen.



Vielen Dank für eure Hilfe!
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TAK
Beitrag 21.08.2025, 12:04
Beitrag #7


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Rufe doch an und frage freundlich nach, ob da vielleicht etwas vertauscht würde bzw. man sich bei der Tatbestandsnummer vertan hat... und ob Sie dir ggf. ein korrigiertes Verwarngeldangebot zukommen lassen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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