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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 16.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92618 ![]() |
ich hätte eine Frage zu diesem Unfallhergang. Meiner Arbeitskollegin ist heute dieser kleine Unfall passiert. Innerorts (alle Straßen 50km). Sie kommt von einer Nebenstraße und fährt auf eine Kreuzung zu. An der Kreuzung steht ein Vorfahrt beachten Schild. Sie bleibt an der Linie stehen (ich weiß, an dieser Kreuzung muss man recht weit vorfahren um was zu sehen, also stand sie eher schon auf der Linie) es gibt keine Ampel, Fußgängerüberweg oder Fahrrad(schutz)streifen dort bzw vor ihrem Auto für Fußgänger bzw Radfahrer. Sie blinkt die ganze Zeit schon rechts, und schaut nach links. Laut ihrer Aussage, war rechts auf dem Gehweg als sie zum Stillstand kam, weder Fußgänger noch Radfahrer in der Nähe (sonst hätte sie ja schon gesehen, dass diese die Straße überqueren wollten) Als das von linkskommende Auto an ihr vorbei ist, schaut sie nach vorne, rollt an und schubst einen Fahrradfahrer um, der vor ihr über die Straße fährt. Er kam von rechts vom Gehweg und wollte die Straße überqueren, auf der meine Arbeitskollegin mit dem Auto stand. (seine Frau stand mit dem Rad noch auf dem Gehweg). Dieser ist mit einem Blauen Fußgängerschild gekennzeichnet, der Bordstein und auch auf der gegenüberliegenden Seite sind abgesenkt. Außer Sachschaden ist nichts passiert. Sie stand ziemlich unter Schock, ihr erster Unfall seit über 12 Jahren Führerschein. Es kam weder Polizei noch Krankenwagen. Der Fahrradfahrer meinte, sie müsse nun seinen Reifen ersetzen. Bei ihr ist das Kennzeichen eingedrückt und halt Farbe verloren. Sie ist sich ihrer Schuld bewusst, dass sie nicht richtig geschaut hat. Sie fragt sich jedoch, ob der Fahrradfahrer nicht auch eine Teilschuld hat. Google Maps Ich habe euch mal die Kreuzung hier eingefügt. Sie ist sozusagen, dass Google Maps Auto und wollte rechts abbiegen. Der Radfahrer kam von rechts vom Gehweg, dort wo das große gelbe Schild steht. Vielleicht kann uns da jemand aufklären. Vielen Dank und Grüße |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 738 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Bei Streetview steht unten am Gehweg ein "Radfahrer frei". Sieht auf dem Foto allerdings aus, als ob dass alleine dort steht? msdwgi?
Wenn man davon ausgeht, dass der Radfahrer dort zurecht fuhr, ist die Geschichte eigentlich klar. Sie ist angefahren und hat einen bevorrechtigten umgefahren. Da er offensichtlich verletzungsfrei gekippt ist, fällt überhöhte Geschwindigkeit eigentlich weg. Im Zivilrecht kann man mit genug Aufwand (fast) immer eine Mithaftung erreichen - aber lohnt das? (Für mich klingt das ehr so, als hätte sie mit ihrem Unfallgegner noch "Glück" gehabt...) |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1376 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
am anderen Ende von Bischofswiesen ist dieser Gehweg als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. Das wird aber kurz vor der Feuerwehr aufgehoben. Folglich ist es ab dort ausdrücklich nur ein Gehweg, Radfahrer haben die Straße zu benutzen. Bei dem Unfall fuhr der Radfahrer also unerlaubter Weise auf dem Gehweg, und trägt deshalb die Schuld. Bei der Haftung kommt aber die Betriebsgefahr hinzu, und deshalb würde ich ihm den vollen Schaden ersetzen (ist ja vergleichsweise Kleingeld). Sträubt man sich da, dann tauchen plötzlich doch irgendwelche Verletzungen auf, der Schaden ist viel größer u.s.w. Außerdem wäre ich froh, dass nichts wirklich schlimmes passiert ist, und würde aus der Situation lernen (hat die Arbeitskollegin aber bestimmt schon, das passiert ihr sicher nie wieder). Das was random erwähnt hat ist eine andere Straße. Anmerkung: Ich habe es mir mit Apple Karten angeschaut (ist hier besser als Google Maps), das ist daher mein Stand der Dinge (der Schilder), in Wirklichkeit kann es natürlich mittlerweile anders aussehen. Stefan |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7931 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Bilder quasi "von gestern" (9.8.25) gibt's bei Mapillary in 360°:
https://www.mapillary.com/app/?lat=47.64710...503494498253854 Nach "links" (vom einfahrenden Auto gesehen) ein 240er Zweirichtungsradweg, wo sich niemand drum gekümmert hat, wie man als Radler da vernünftig rauf oder runter kommt ... Fail der SVB Bei Mapillary erkennt man es nicht, aber das "Radfahrer frei" solo auf der Rückseite des Gehweschild könnte da auch noch stehen, was man bei Google noch etwas besser zu erahnen ist https://www.google.de/maps/@47.6471146,12.9...SoASAFQAw%3D%3D und was bei lookmap noch ein 240er Zweirichtungsradweg ist ... Wieder ohne sich drum zu kümmern, wie Radler rauf/runter kommen ... Ohne Benutzungspflicht ist das nur für weniger Radler "gelöst" Ah, im März ist es erkennbar: https://www.mapillary.com/app/?lat=47.64705...503494498253854 Am Feuerwehr-Ortsende hat man's besser hingekriegt mit dem Radwegende. Insgesamt ist man aber eher sparsam mit Schildern und Radfurten etc., Gesamtnote tendiert zu mangelhaft, müsste ich die Ecke bewerten ... Da darf man sich über komische Fahrmanöver nicht wundern ... Aus Richtung Feuerwehr dürfte er nicht auf dem Bordsteinweg ankommen, da aber die Außerortsradwege an beiden Ortsenden auf dieser Seite versickern ... "Von oben" könnte er auch legal ankommen und auf dem Radweg Richtung Berchtesgaden kommen, die Vorrangsverhältnisse wären dann knifflig ... ![]() |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1376 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
direkt vor der Unfallkreuzung hab' ich noch ein "Ende Radweg" entdeckt - es sieht so aus als stände das Schild auf dem Parkplatz des Eckhauses. [ich weiß nicht ob Mueck das auch schon hatte, die Links von Mapillary kann ich leider nicht öffnen] Ich glaube kaum, dass man den Radweg in der richtigen Richtung beendet, in der Gegenrichtung aber nicht. Fazit: Ich bleibe dabei, da ist kein Radweg. Stefan |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24804 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Mir ist ehrlich gesagt unklar, wo denn nun die Radfahrer herkamen, wenn man sie vorher nicht gesehen hat. Man muss schließlich so oder so beim Linkseinbiegen auch immer wieder nach rechts gucken, weil von dort Autos kommen können. Auch Fußgänger tendieren dazu, sich an bereits anhaltenden Autos durchzudrücken - und auch wenn sie das nicht dürfen, rechnen muss man damit.
Jedenfalls kann sich ein Radfahrer, der vom Gehweg kommt, nicht auf ein etwaiges Vorfahrtsrecht berufen. Die Rechtsprechung gibt hier normalerweise dem Radfahrer die volle Haftung. Bei diesem Fall ist aber die Besonderheit, dass die Autofahrerin vor dem Anfahren überhaupt nicht mehr dahin geguckt hat, wo sie langfährt, und erst das zum Unfall führte. Das könnte zu einer Teilschuld führen und eventuell zum Aufleben der Betriebsgefahr, so dass nach meiner Privatmeinung auch eine Quotenregelung von 50:50 eine gerechte Lösung wäre. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 20:42 |