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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92614 ![]() |
ich habe mal eine oder zwei Fragen an die Profis hier. Kurz zu mir, ich bin 41 und kann laut Auskunft aus dem FAER 01/2026 meinen FS neu beantragen. (15 Jahre sind dann vorbei) Ich wurde während meiner Fahrschulausbildung 2002 beim FoF erwischt, woraufhin ich jedoch noch meinen Führerschein Klasse B bekam, da die Gerichtsverhandlung erst etwas später war. Die Freude währte jedoch nicht lange, 1 Woche nach bestandener Fahrprüfung beging ich einen A Verstoss wegen überhöhter Geschwindigkeit ich glaube 32km/h zu schnell. Daraufhin folgte ein Aufbauseminar für Fahranfänger. Welche Strafe ich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen habe weiß ich leider nicht mehr. Aber 2003 oder 2004 wurde ich betrunken auf dem Rad erwischt mit 2,6 Promille. Daraufhin Führerscheinsperre 6 Monate und 30 TS glaub ich. Dann hab ich im Jahr 2009 Einen CZ - EU Führerschein gemacht. Wurde aber im Jahr 2010 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt zu 90 Tagessätzen und 8 Monate FS Sperre. (1,9 Promille) 2011 wurde ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 120 TS + 15 Monate Sperre verurteilt. Seit 2011 keine weiteren Auffälligkeiten, Führungszeugnis ist sauber Nun zu meiner Frage: Ist mit weiteren Auflagen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen ausser Theorie und Praxisprüfung? Ich frage insbesondere wegen der noch vorhandenen Probezeit. Aufgrund des A Verstoßes bekam ich ja noch mal 2 Jahre Zuschlag. Wie ich im Forum gelesen habe wäre bei einem weiteren A Verstoss wieder eine MPU fällig? sehe ich das richtig? LG |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 909 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Ist mit weiteren Auflagen seitens der Führerscheinstelle zu rechnen ausser Theorie und Praxisprüfung? Das wird dir vermutlich deine Führerscheinstelle am Besten beantworten können. Wie ich im Forum gelesen habe wäre bei einem weiteren A Verstoss wieder eine MPU fällig? sehe ich das richtig? § 2a Abs. 5 S. 5 StVG sagt, dass du das richtig siehst. (das ist der letzte Satz in dem Absatz) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 20:42 |