... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> MPU bestanden nun eine neue Frage
126Tom
Beitrag 13.08.2025, 17:38
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 23.10.2023
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 91142



    
 
Ich habe Alkohol nach meiner MPU getrunken und eine Straftat begangen aber war nicht am Steuer oder so muss ich jetzt davon ausgehen wieder eine MPU machen zu müssen mein Führerschein wurde nicht eingezogen.
Bin um jeden Rat dankbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 13.08.2025, 20:01
Beitrag #2


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 669
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Kommt auf die Straftat an und ob in deiner MPU Abstinenzpflicht für dich festgehalten wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
126Tom
Beitrag 13.08.2025, 22:28
Beitrag #3


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 23.10.2023
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 91142



Habe angeben bei der MPU wenn ich nochmal trinken sollte das ich mir direkt Hilfe hole das habe ich auch gemacht bin gerade in der Entgiftung. Ich bin auch dringend auf mein Führerschein angewiesen. Es geht um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Alkoholisierten Zustand.Der Führerschein wurde mir nicht abgenommen und ich bin auch auf ihn angewiesen.
Gruß Tom

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.08.2025, 08:26
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 13.08.2025, 23:06
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13897
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Hallo @126Tom, den Satz mit der Angewiesenheit auf die FE höre ich öfters; das war auch schon vorher bekannt! Meine Frage, haben die Polizeibeamten eine Blutprobe unternommen oder wurde eine Atemalkoholmessung vorgenommen?

Bei zweimal nein könntest Du Glück haben. Entschuldige Dich bei den Beamten! Das kann strafrechtlich helfen.

Doch die Gefahr droht hier von der Verwaltungsseite.

Doch nochmals die Frage, bist Du abstinenzpflichtig eingestuft worden? Also in die Beurteilungsklassen A1 (Abhängigkeit) oder A2 Alkoholmissbrauch (ohne Steuerungsmöglichkeit)?

Mit der jetzigen Entgiftung hast Du jedenfalls den richtigen Entschluss getroffen und umgesetzt. Du musst mehr für Dich tun, sonst holt droht Dich Dein Übel immer wieder einzuholen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 14.08.2025, 07:02
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 905
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (corneliusrufus @ 13.08.2025, 23:06) *
haben die Polizeibeamten eine Blutprobe unternommen

Die Entnahme einer Blutprobe ist beim Widerstand eigentlich eine Standardmaßnahme.
Wenn der TV eine "Fahne" hat, wird auch nicht mehr gepustet.

Das ist Teil des Strafverfolgungszwanges aus § 163 i.V.m. 81a StPO.
Die Blutprobe kann auch der Entlastung dienen und ist für das Verfahren von Bedeutung.

Hier könnte, je nach Tatumständen, auch ein besonders schwerer Fall des § 113 StGB vorliegen.
Der TE war Beifahrer, da könnte es sein, das der Fahrer "Beteiligter" i.S. vom Abs. 2 Nr. 3 war und die Tat gemeinschaftlich begangen wurde.


Zitat (126Tom @ 13.08.2025, 17:38) *
Ich habe Alkohol nach meiner MPU getrunken

Da würd mich ja mal dein Blutprobenergebnis interessieren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 14.08.2025, 10:41
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5701
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Ein Problem für @126Tom entsteht natürlich dann, wenn sein Aufenthalt in der Entgiftung der FEB zur Kenntnis gelangt. Falls eine Straftat, hier Aggressionstat(?) unter Alkoholeinfluss, noch nicht ausgereicht hätte, einen Verdacht auf schweren Missbrauch oder Abhängigkeit auszulösen, tut es ein Aufenthalt in der Entgiftung auf alle Fälle. Das würde bedeuten, dass eine MPU zur Feststellung der Fortbestehens einer Fahreignung oder eben nicht, angeordnet werden könnte.

Edith sagt: wenn ich in der MPU erneuten Alkoholkonsum als Anzeichen für die Notwendigkeit fachlicher Hilfe einräume, dann habe ich wohl die MPU eher mit Abstinenzpflicht bestanden.


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
126Tom
Beitrag 14.08.2025, 20:54
Beitrag #7


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 13
Beigetreten: 23.10.2023
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 91142



Ich mache das ja damit es nicht mehr dazu kommt das habe ich ja auch versprochen mir Hilfe zu holen und ich wurde damals als Alkoholmissbraucher eingestuft vielleicht ist das auch übertrieben mit der Entgiftung dachte mache damit aber alles richtig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 14.08.2025 - 21:51