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> Muss die Fahrerlaubnis mittlerweile erneuert werden?
Radfahrer435
Beitrag 12.08.2025, 20:16
Beitrag #1


Neuling


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Nach der neuen Regelung laufen Führerscheindokumente ab.
Läuft damit auch die Fahrerlaubnis ab?
Mal angenommen, jemand macht die Führerscheinprüfung und besteht.
Dann liegt der fertige Führerschein bei der Führerscheinstelle.
Derjenige holt den 20 Jahre nicht ab.
Dann ist die Fahrerlaubnis ungültig und muss erneuert werden.
Ist das bei den neuen Führerscheindokumenten auch so?
Das Dokument läuft ab, man beantragt 40 Jahre kein neues, ist dann die Fahrerlaubnis ungültig?
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ulm
Beitrag 13.08.2025, 05:22
Beitrag #2


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Nein, der Verwaltungsakt "Fahrerlaubnis" wird nicht ungültig, lediglich das Dokument "Führerschein".
Ob von der Fahrerlaubnis gebraucht wird oder nicht, wird im Verlauf der Zeit nicht bewertet.
Bei Fahrerlaubnissen für Lkw und Bus (Klasse C und D) gibt es aber noch ein paar Nebenbedingungen.
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Ernschtl
Beitrag 13.08.2025, 19:10
Beitrag #3


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QUOTE (ulm @ 13.08.2025, 06:22) *
Ob von der Fahrerlaubnis gebraucht wird oder nicht, wird im Verlauf der Zeit nicht bewertet.
Dazu wurde hier aber schon öfters ganz anders berichtet.
Und zwar dann, wenn das Amt wusste, dass man rechtlich gar nicht fahren durfte. So wie in diesem Fall


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hk_do
Beitrag 13.08.2025, 20:19
Beitrag #4


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Das ist keine andere Bewertung sondern (rechtlich) eine völlig andere Situation:

Für die (wieder-) Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt es darauf an, ob die Fähigkeit vorhanden ist bzw. sein könnte.

Für den Fortbestand oder die Verlängerung einer vorhandenen Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle.

Kann man unlogisch finden, ist aber so wavey.gif
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ujgm
Beitrag 14.08.2025, 08:04
Beitrag #5


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Zitat (hk_do @ 13.08.2025, 20:19) *
Für den Fortbestand oder die Verlängerung einer vorhandenen Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle.

Theoretisch spielt das auch für den Fortbestand eine Rolle.
Wenn einer 30 Jahre lang keine Fahrpraxis hatte, bestehen Befähigungszweifel.

In der Praxis wird das nur nicht verfolgt. Die Führerscheinstellen fragen nicht nach bzw. schauen weg.
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hk_do
Beitrag 14.08.2025, 18:33
Beitrag #6


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Nachfragen dürfen sie ja auch nur, wenn die Befähigungszweifel durch Tatsachen gerechtfertigt werden.

Vermutungen reichen nicht, und eine turnusmäßige Überprüfung der Fahrpraxis aller Fahrerlaubnis-Inhaber (bestimmter Klassen) ist erst recht nicht zulässig.

Obwohl das ja schon einfach wäre:
Man könnte zum Beispiel alle Personen filtern, deren LKW-Fahrerlaubnis vor mehr als 10 Jahren aus einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr umgeschrieben wurde und die keine Fahrerkarte und/oder FQN-Karte haben. Da dürfte die Trefferquote derjenigen hoch sein, die seit dem Wehrdienst nie wieder einen LKW gefahren haben whistling.gif
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Ernschtl
Beitrag 14.08.2025, 19:42
Beitrag #7


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QUOTE (hk_do @ 14.08.2025, 19:33) *
Nachfragen dürfen sie ja auch nur, wenn die Befähigungszweifel durch Tatsachen gerechtfertigt werden.
dann muss man nicht mehr nachfragen


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