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Beitrag
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92611 ![]() |
Läuft damit auch die Fahrerlaubnis ab? Mal angenommen, jemand macht die Führerscheinprüfung und besteht. Dann liegt der fertige Führerschein bei der Führerscheinstelle. Derjenige holt den 20 Jahre nicht ab. Dann ist die Fahrerlaubnis ungültig und muss erneuert werden. Ist das bei den neuen Führerscheindokumenten auch so? Das Dokument läuft ab, man beantragt 40 Jahre kein neues, ist dann die Fahrerlaubnis ungültig? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14163 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nein, der Verwaltungsakt "Fahrerlaubnis" wird nicht ungültig, lediglich das Dokument "Führerschein".
Ob von der Fahrerlaubnis gebraucht wird oder nicht, wird im Verlauf der Zeit nicht bewertet. Bei Fahrerlaubnissen für Lkw und Bus (Klasse C und D) gibt es aber noch ein paar Nebenbedingungen. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ob von der Fahrerlaubnis gebraucht wird oder nicht, wird im Verlauf der Zeit nicht bewertet. Dazu wurde hier aber schon öfters ganz anders berichtet.Und zwar dann, wenn das Amt wusste, dass man rechtlich gar nicht fahren durfte. So wie in diesem Fall -------------------- Wer bremst hat Angst
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7716 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das ist keine andere Bewertung sondern (rechtlich) eine völlig andere Situation:
Für die (wieder-) Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt es darauf an, ob die Fähigkeit vorhanden ist bzw. sein könnte. Für den Fortbestand oder die Verlängerung einer vorhandenen Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle. Kann man unlogisch finden, ist aber so ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1625 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Für den Fortbestand oder die Verlängerung einer vorhandenen Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle. Theoretisch spielt das auch für den Fortbestand eine Rolle. Wenn einer 30 Jahre lang keine Fahrpraxis hatte, bestehen Befähigungszweifel. In der Praxis wird das nur nicht verfolgt. Die Führerscheinstellen fragen nicht nach bzw. schauen weg. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7716 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Nachfragen dürfen sie ja auch nur, wenn die Befähigungszweifel durch Tatsachen gerechtfertigt werden.
Vermutungen reichen nicht, und eine turnusmäßige Überprüfung der Fahrpraxis aller Fahrerlaubnis-Inhaber (bestimmter Klassen) ist erst recht nicht zulässig. Obwohl das ja schon einfach wäre: Man könnte zum Beispiel alle Personen filtern, deren LKW-Fahrerlaubnis vor mehr als 10 Jahren aus einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr umgeschrieben wurde und die keine Fahrerkarte und/oder FQN-Karte haben. Da dürfte die Trefferquote derjenigen hoch sein, die seit dem Wehrdienst nie wieder einen LKW gefahren haben ![]() |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Nachfragen dürfen sie ja auch nur, wenn die Befähigungszweifel durch Tatsachen gerechtfertigt werden. dann muss man nicht mehr nachfragen
-------------------- Wer bremst hat Angst
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.08.2025 - 21:51 |