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> Spitzer Zebrastreifen/FGÜ zulässig?
Söne spitze Steine
Beitrag 12.08.2025, 13:16
Beitrag #1


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Gesehen in Leichlingen:


Ich kann mich erinnern, daß der 3D-Zebrastreifen unzulässig ist. Wie verhält es sich mit dieser Variante? Die Dreiecke vor unter hinter dem eigentlichen FGÜ-Gemale sehen auf den ersten Blick aus wie die seit neulich zugelassenen Haifischzähne als Wartelinie, aber die sind in meiner Erinnerung wesentlich kleiner und engmaschiger als das hier.

Ach ja, der Überweg selbst ist wenige Zentimeter angehoben.


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bicionado
Beitrag 12.08.2025, 13:51
Beitrag #2


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Da das offizielle Verkehrszeichen anders aussieht: unzulässig.
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ulm
Beitrag 12.08.2025, 15:34
Beitrag #3


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ranting.gif
Ich hoffe, das haut denen die Bezirksregierung um die Ohren!
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blackdodge
Beitrag 12.08.2025, 16:06
Beitrag #4


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dann müsste das aber jmd einrühren whistling.gif


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Schorsch
Beitrag 12.08.2025, 16:45
Beitrag #5


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Der Zebrastreifen selbst ist nach Vorschrift. Wie links und rechts davon die Straßenoberfläche gestaltet ist dürfte nicht relevant sein.
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Tinu
Beitrag 12.08.2025, 18:40
Beitrag #6


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Interessant. Dann dürfte man sicher auch die Zwischenräume zwischen den regelkonformen Streifen mit Weiß auffüllen. whistling.gif


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Gruß
Martin
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DarkRanger
Beitrag 13.08.2025, 07:48
Beitrag #7


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Für mich sieht das so aus als wenn hier ein Zebrastreifen auf einem Verkehrsberuhigungsbuckel angebracht ist, welcher eben durch die Pfeile gekennzeichnet wird. So schon oft gesehen bei Buckeln ohne Zebrastreifen. Als Autofahrer achte ich aber weniger auf die Qualität des Gemalten als mehr auf das Schild. Und ich käme nie auf die Idee das Vorrecht des Fussgängers in Frage zustellen, weil die Bodenmarkierung ein wenig anders aussieht. Menschenverstand ist hier das Stichwort und Bürpkratie haben wir genug.
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Mueck
Beitrag 13.08.2025, 08:46
Beitrag #8


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Zitat (DarkRanger @ 13.08.2025, 08:48) *
Als Autofahrer achte ich aber [...] mehr auf das Schild.
Das wäre ein Fehler, denn die amtlich relevante Kennzeichnung ist die Bodenmalerei, nicht das Schild. Das Schild ist nur ein Hinweis auf die Markierung (ja, bei vielen Schildern/Markierungen wie T30-Zonen ist es genau andersrum, hier aber nicht) und das Schild kann in einigen Fällen weggelassen werden*), es bleibt aber trotzdem ein vollwertiger Zebra

*) Oft vor Kreiseln und in Einmündungen von Vorfahrtstr.
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Tinu
Beitrag 13.08.2025, 12:19
Beitrag #9


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Zitat (DarkRanger @ 13.08.2025, 08:48) *
Menschenverstand ist hier das Stichwort und Bürpkratie haben wir genug.

Menschenverstand erhebt aber gerade bei so sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen die schnelle und eindeutige Erkennbarkeit zur Maxime und nicht die kreative Ausreizung "bürokratischer" Grenzen.


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Gruß
Martin
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Schorsch
Beitrag 13.08.2025, 18:06
Beitrag #10


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Das hier ist eindeutig. Mehr Menschenverstand würde ich mir wünschen, wenn es darum geht, die Pflasterung von Ausfahrten/RvL eindeutig zu gestalten.
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dopero
Beitrag 13.08.2025, 19:35
Beitrag #11


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Ist es nicht, da bei allen Auf- bzw. Teilaufpflasterungen, die ich bis jetzt live gesehen habe, die Dreiecke genau anders herum markiert waren.
Ich nehme an das dient dazu, um die Höhe und die Steigung der Rampe erkennbar zu machen.

Hier kann beides schlecht erkannt werden, da die Dreiecke verkehrt herum sind und in die Streifen des Überweges übergehen. Die Grenze zwischen Rampe und Plateau verschwimmt optisch.
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ulm
Beitrag 14.08.2025, 08:36
Beitrag #12


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...zumal die Haifischzähne ja mittlerweile in der StVO eine klar definierte Bedeutung haben.
Und hier sind es gar keine Haifischzähne, sondern ein optisch manipulierter Zebrastreifen.
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mir
Beitrag 14.08.2025, 11:33
Beitrag #13


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Überraschungen in der öden Straßenlandschaft fördern die Aufmerksamkeit! thread.gif

Solange es kein Regenbogen ist, bezweifle ich, dass da eine Aufsichtsbehörde große Aktivität entfaltet. MSDWGI, und Zebrastreifen in Deutschland sollte man eh nur mit Vorsicht benutzen.

(Anders übrigens im südöstlichen Nachbarland. Dort gelingt es nicht einmal, Autos über den Zebrastreifen zu winken, das gibt höchstens eine Schimpftirade, was diesen blöden Touristen immer einfällt, und man soll nicht den Verkehr aufhalten sondern endlich rüberlatschen, debbada Piefke! Was so eine Lenkerbekanntgabepflicht alles bewirkt ...)



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