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> Trunkenheitsfahrt 1,66 Promille
Lillifee25
Beitrag 06.08.2025, 19:23
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo liebe forummitglieder,

bisher war ich stiller mitleser, doch ich möchte meinen fall nun gerne vorstellen.

ich bereite mich aktuell auf meine MPU vor und würde gern eure Einschätzung hören, ob in meinem Fall eher die Hypothese „Alkoholmissbrauch“ oder doch „Alkoholgefährdung“ zutreffen könnte – insbesondere im Hinblick auf die Abstinenzdauer.

Zu meinem Fall:

Die Tat fand am 22.09.2024 gegen 1:30 Uhr statt. Ich wurde mit einem Alkoholwert von 1,66 ‰ am Steuer erwischt und war in einen Unfall verwickelt – es gab dabei jedoch keinen Personenschaden. Es war meine erste Auffälligkeit im Straßenverkehr.

Zum Tatzeitpunkt war ich 17 Jahre alt. Mein Trinkverhalten vor dem Vorfall würde ich als gelegentlich bis regelmäßig beschreiben – etwa 2-3 Mal im Monat, meist im sozialen Kontext, um dazuzugehören, mit Mengen von ca. 2–6 Bier oder Wein pro Abend. Ich wurde als Minderjährige in einem Umfeld sozial stark beeinflusst, in dem Alkoholkonsum normal war. Am Tattag wurde ich mehrmals gebeten, ein Auto umzuparken – von einem Jungen, für den ich zu dem Zeitpunkt Gefühle hatte. Ich bin dieser Bitte schließlich nachgekommen, was ich heute als sehr unreife und gefährliche Entscheidung sehe. Ein großer Fehler!
Unmittelbar nach der Tat habe ich einen Nachtrunk gemacht. Gleich noch so ein dummer fehler hinterher.

Seit der Tat habe ich keinen Alkohol mehr konsumiert. Habe aber leider erst ab dem 01.03.2025 Nachweise, da ich bis mitte dezember keinen promille wert wusste und dann mir nicht im klaren war, dass Nachweise erforderlich sind. dazu hatte ich auch noch ende februar meine haare gefärbt und erfuhr erst ende märz von den abstinenznachweisen, die ich mittels haaranalyse abgebe.

ich habe mich direkt aus meinem alten Umfeld zurückgezogen, das meinen früheren Konsum mitgeprägt hat. Ich habe mein Verhalten reflektiert, distanziere mich klar von meinem früheren Umgang mit Alkohol und arbeite aktuell an meinem Abitur.

ich habe außerdem mein aufbauseminar für alkohol schon absolviert und bisher 3 einzelstunden bei einer mpu-beraterin gemacht.

Geplant ist, die MPU im November 2025 zu absolvieren. Bis dahin wären es 13 Monate Alkoholabstinenz, davon allerdings nur 8 Monate nachgewiesen.



Meine Fragen dazu:



Wird mein Fall eurer Einschätzung nach eher der Hypothese „Alkoholmissbrauch“ zugeordnet oder besteht die Gefahr, dass ich in „Alkoholgefährdung“ eingestuft werde, was zwingend 12 Monate Nachweise erfordern würde?
Reichen 8 Monate belegte Abstinenz bei dieser Konstellation aus – insbesondere unter Berücksichtigung meines Alters zum Tatzeitpunkt, der Entwicklung seither und der Einsicht?
Haltet ihr es für realistisch, mit dieser Basis ein positives Gutachten zu erhalten?




Ich freue mich über jede Rückmeldung, Erfahrung und jeden Tipp. Vielen Dank im Voraus!



Viele Grüße

Lillifee25
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corneliusrufus
Beitrag 06.08.2025, 22:01
Beitrag #2


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Hallo @Lillifee25, willkommen im Verkehrsportal. Die gewünschte Einstufung sollte doch deine MPU-Beraterin mittlerweile (vorläufig) vorgenommen haben!? Das ist mittels des Kriterienkatalogs aus den BuK möglich. Daneben gibt es ärztliche wie psychologische Einstufungsmöglichkeiten (ICD, DSM, Tests).

Eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale ist, ob du beim Konsum immer ein notwendiges Trennvermögen zwischen Konsum und Alkoholkonsum (bzw. der Restwirkung) hattest oder nicht. Erschwerend ist dein jugendliches Alter mit der bereits nachgewiesenen Alkoholfestigkeit. Der Sozialisierungseinfluss müsste betrachtet werden, deine eigene Konsumentwicklung.

Weiterhin müsste betrachtet werden, welche Funktion Alkohol bei Dir hatte. Denn die jetzige Abstinenz ist vorteilhaft.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Lillifee25
Beitrag 07.08.2025, 08:50
Beitrag #3


Neuling


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Hallo @corneliusrufus,

Vielen dank für deine schnelle Rückmeldung!

Meine Vorbereiterin meint, ich wäre an der grenze zwischen A2 und A3.

Als ich meinen Führerschein hatte, habe ich zwar weiterhin getrunken, aber achtete stets darauf, dass ich keinen Restalkohol mehr habe, wenn ich fahre. Ich mied das Fahren am nächsten Tag, bzw erst spät am Abend (Je nach Menge). Ansonsten gab es bei mir keine Trunkenheitsfahrten. ( ich weiss nicht, ob du das meintest, mit: ob ich beim Konsum immer ein notwendiges Trennvermögen zwischen Konsum und Alkoholkonsum (bzw. Der Restwirkung) hatte oder nicht)

Was mein sozialisierungseinfluss und konsumentwicklung betrifft:
Ich erfuhr in meinem alten Wohnort leider heftiges Mobbing, wir sind dann nach einer Zeit umgezogen. Dort nahm ich mir als Ziel Freunde zu finden, damit das nicht nochmal passiert. In dieser Freundesgruppe wurde viel getrunken und diese sahen ihren Konsum als normal. Ich trank dort das erste mal Alkohol (abgesehen von einmal nippen bei meiner Mutter am Wein) an meinem 16. Geburtstag. Ich tat dies aus Gruppenzwang/Dazuzugehören, also Akzeptanz von dieser Gruppe zu bekommen, denn mein Nicht-Konsum wurde öfter kritisiert. Mein Konsum hatte sich in der Menge der Getränke etwas verändert, da ich ab und an bis zu 6 Bier/wein trank, dies allerdings nur an Volksfesten oder 18.ten Geburtstagen. Schule blieb aber immer meine Priorität, die ich niemals vernachlässigte, und wenn ich viel für diese zu tun blieb ich zuhause.

Alkohol hatte vorallem die Funktion für mich meine Hemmungen in großen Gruppen abzubauen bzw mein Selbstbewusstsein zu steigern. Ebenfalls die Gruppenzugehörigkeit war eine Funktion für mich.

Ich hoffe ich hab nichts falsch verstanden und alles richtig beantwortet.

Viele Grüße @Lillifee25
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corneliusrufus
Beitrag 07.08.2025, 11:41
Beitrag #4


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Okay, Erstkonsum mit 16. Ich kenne auch Geschichten, da gehörte mit 12 Alkohol zum Speiseplan. Wegen des Gruppendrucks rasche wie gehörige Alkoholgewöhnung. Psychologisch sehe ich das als Missbrauch. Mit der Fahrt wurde das auch so.

Deiner Antwort entnehme ich, du hast prinzipiell noch die Trennungsfähigkeit zwischen Konsum und Fahren. Bei der MPU interessiert weniger der Ausgangspunkt, als das Jetzt. Wenn dafür noch der Konsum entsprechend niedrig ist, kleine Alkoholmengen bereits wieder spürbare Wirkung zeigen oder eine Abstinenz gelebt wird, dann ist das positiv und mit einer FE vereinbar.

Bei sehr jungen Menschen ist immer die Frage, halten diese eine Abstinenz ihr Leben durch? Ja, es ist darstell- und durchhaltbar. Alternativ könnte KT professionell gelernt werden. (Das schützte bei einer Einstufung Alkoholmissbrauch.) Dann muss es jedoch auch entsprechend lang vor einer MPU ausgeübt werden. Gleiches Thema die Dauer an AN.

Wenn Du mutig bist, du einen möglichen Misserfolg als Zwischenstand ansehen kannst, dann wäre eine MPU ab einem halben Jahr mit An möglich. Du musst auf Alkoholgefährdung hinweisen. Für einen sich entwickelnden Alkoholmissbrauch bist du gerade noch rechtzeitig gestoppt worden. Wenn Du zum Begutachtungszeitpunkt An über 12 respektive 15 Monate hast, wärst Du zugleich gegen die Missbrauchseinstufung gewappnet.

Gut wäre für die MPU ebenso ein Nachweis, dass das Thema Mobbing und ein Umgang damit, aufgearbeitet und beseitigt sind. Weil dann kann kein Gruppendruck dir derart schaden. Schlussendlich hast Du Gruppendruck ja zweimal negativ erlebt, einmal in Form des Mobbings, einmal innerhalb deiner Peergroup.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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