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> Vorfahrt am Autobahnkreuz
nogel
Beitrag 06.08.2025, 14:55
Beitrag #1


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Hallo Gemeinde,

es geht um die Vorfahrtsregelung an Autobahnkreuzen oder auch manchen AB-Auf- und Abfahrten.

Dort gibt es ja immer wieder den Fall, daß zwei Fahrstreifen parallel geführt werden. Der "Abfahrende" kommt vom linken Fahrstreifen und muß auf den rechten, der "Auffahrende" kommt vom rechten und muß auf den linken Fahrstreifen.

Gibt es dort eine Regelung, wer zuerst fahren darf?
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die-scharfs
Beitrag 06.08.2025, 15:13
Beitrag #2


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Also Verflechtungsstreifen.

Haben die Einfahrenden ein Z205? Dann ist das doch schon recht klar.

Ansonsten Reißverschluss, wechselweise, aber das war ja nicht die Frage.
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auchdasnoch
Beitrag 06.08.2025, 15:43
Beitrag #3


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Welche Rechtsgrundlage sollte es für einen Reissverschluss geben?
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nogel
Beitrag 06.08.2025, 16:36
Beitrag #4


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Also wenn man bei Google die Begriffe "Verteilerfahrbahn Vorfahrt" eingibt, kommen ausnahmslos Artikel, die beschreiben, daß dort niemand Vorfahrt hat.

Das wird auch gerichtlich so bestätigt:

Das OLG Köln entschied daher Folgendes:

Auf „Verteilerfahrbahnen” besteht nach der, gegenwärtigen Rechtslage keine Vorfahrtsregelung, sondern es gilt nur die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung nach § 1 II StVO.“ (OLG Köln 30.11.2006)

Aber mich hat jemand überrascht mit einem Foto, wo auf dem Fahrstreifen, der von der Autobahn kommt, Z 301 (Einzelvorfahrt, "Rakete") steht; und er behauptet, das sei die Regel. Ich hingegen kann mich nicht entsinnen, das jemals gesehen zu haben.......

Angehängte Datei  49915012tu.jpg ( 67.96KB ) Anzahl der Downloads: 35


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.08.2025, 17:06
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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die-scharfs
Beitrag 06.08.2025, 19:09
Beitrag #5


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Zitat (auchdasnoch @ 06.08.2025, 15:43) *
Welche Rechtsgrundlage sollte es für einen Reissverschluss geben?


keinen. Ich sprach ja aus der gelebten Praxis und habe deutlich gemacht, dass es nicht die frage beantwortet.

Man sieht doch deutlich im Hintergrund das Z205. Damit sollte doch die Frage geklärt sein. Anfangs fahren die Einfahrenden ein und müssen die Vorfahrt gewähren. Erst später machen die Ausfahrenden einen Fahrstreifen- oder Fahrbahnwechsel nach rechts und sind ihrerseits in der Pflicht.

Praktisch läuft das im Reißverschluss, aber ohne Rechtsgrundlage, so meine Wahrnehmung.
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trunax
Beitrag 07.08.2025, 06:37
Beitrag #6


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Ich versuche an solchen Stellen den Auffahrenden durchzulassen. Ich fahre ab, also muss ich bremsen. Der andere muss wiederum beschleunigen. Es ist nicht schön, wenn man vor dem Auffahrender die Spur wechselt und dann abbremst. Es sei denn, ich bin viel schneller beim Abfahren, als der Auffahrende.
Also sutuationsbedingt. Als Auffahrende würde ich mich auf jeden Fall defensiv verhalten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.08.2025, 07:30
Beitrag #7


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Wie das Einordnen funktioniert hatte ich schon vor 18 Jahren in meinem Thread Doc allein im 7½-tonner geschrieben:

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.08.2007, 09:22) *
... Bald kommt auch schon das Autobahnkreuz.
Ich fahre durch den Kleeblatt-Kringel auf die Nebenfahrbahn zur A 30. Von hinten kommen zwei holländische Sattelzüge, die durch den nächsten Kringel in Richtung Hamburg abbiegen wollen. Sie haben untereinander etwa 100 m Abstand. Die schöne Fahrschul-Übung: Wer rechts fährt, muss nach links, wer links fährt, muss nach rechts, und alles nach Möglichkeit so, dass keiner der beteiligten über Gebühr abbremsen muss. Das heißt: Den ersten Holländer noch passieren lassen, dann Vollgas und vor dem zweiten Holländer nach links ziehen, während der hinter mir nach rechts wechselt. Mit Pkw eine leichte Übung, und auch mit dem TGL klappt es...

Doc


--------------------
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random
Beitrag 07.08.2025, 07:44
Beitrag #8


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Zitat (nogel @ 06.08.2025, 17:36) *
Aber mich hat jemand überrascht mit einem Foto, wo auf dem Fahrstreifen, der von der Autobahn kommt, Z 301 (Einzelvorfahrt, "Rakete") steht; und er behauptet, das sei die Regel. Ich hingegen kann mich nicht entsinnen, das jemals gesehen zu haben.......


m.E. bezieht sich das Z. 301 nur auf den Fahrstreifen (und damit eigentlich nutzlos, den der wechselnde wäre sowieso nachrangig). Sprich beim Wechsel ist das wieder ein normaler Fahrstreifenwechsel bzw. Ausfahrvorgang. Ich sehe und praktiziere es ebenfalls nach den Prinzip, des "minimalsten Aufwandes" für alle Beteiligten.
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Servior
Beitrag 07.08.2025, 09:21
Beitrag #9


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Zitat (die-scharfs @ 06.08.2025, 20:09) *
Man sieht doch deutlich im Hintergrund das Z205. Damit sollte doch die Frage geklärt sein. Anfangs fahren die Einfahrenden ein und müssen die Vorfahrt gewähren. Erst später machen die Ausfahrenden einen Fahrstreifen- oder Fahrbahnwechsel nach rechts und sind ihrerseits in der Pflicht.


Was genau sagen die tollen Schilder-Kombinationen denn aus?

- Wenn ich grade aus fahren will, dann habe ich ich die Rakete, wenn nach rechts dann muss ich Vorfahrt gewähren?
- Wer von links kommt hat Vorfahrt, wer von rechts kommt muss Vorfahrt gewähren?
- Wer von links kommt hat Vorfahrt und darf nur gerade aus fahren. Wer von rechts kommt hat Vorfahrt zu gewähren und darf nur rechts?

Was ich daraus lese und gemeint sein dürfte, das ist ein anderes Thema. Ohne die tollen Pfeile darunter ist das auch ziemlich klar.. die Pfeile darunter bedeuten aber sicherlich etwas anderes, als da tatsächlich gemeint ist.
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die-scharfs
Beitrag 07.08.2025, 12:50
Beitrag #10


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Zitat (Servior @ 07.08.2025, 09:21) *
Ohne die tollen Pfeile darunter ist das auch ziemlich klar.. die Pfeile darunter bedeuten aber sicherlich etwas anderes, als da tatsächlich gemeint ist.


Wieso? Die sind nach meiner Meinung doch sowas von klar.....der auf dem durchgehenden Fahrstreifen darf an der nächsten Kreuzung nur geradeaus (und nicht rechts abbiegen!). Und die, die von rechts kommen, dürfen ihrerseits an der nächsten Kreuzung nur rechts abbiegen (und keinesfalls links!)
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nogel
Beitrag 07.08.2025, 19:50
Beitrag #11


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Ich glaube, wir sind uns zumindest einig, daß daß eben NICHT "immer so" beschildert ist. So war die Behauptung dessen, der das Foto gemacht hat.
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die-scharfs
Beitrag 09.08.2025, 08:05
Beitrag #12


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ok, bei der Rakete gehe ich mit, sieht man selten. Aber auf der BAB hast Du eh Vorfahrt. Und das 205er ist immer da (behaupte ich mal)
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hk_do
Beitrag 09.08.2025, 18:06
Beitrag #13


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Zitat (die-scharfs @ 09.08.2025, 09:05) *
Aber auf der BAB hast Du eh Vorfahrt.


no.gif

"Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt" (§18(3) StVO).

Hier handelt es sich aber nicht um die durchgehende Fahrbahn, sondern um eine Parallelfahrbahn.

Zitat
Und das 205er ist immer da (behaupte ich mal)


no.gif

nicht im AK Westhofen

nicht im AK-DO-Süd am Kreisel

dort aber am Ende der Tangente blink.gif

obwohl §18(3) doch auch für Kraftfahrstraßen gilt?! book.gif

im "Untergeschoss" auf der Autobahn dann wieder kein Z 205

Im Kamener Kreuz keine 205er an den Kreiseln,

aber an der Einmündung der Tangente auf den Überflieger

an diesem Kreisel sogar Zeichen 206 ohmy.gif
(OK, das zählt nicht...)


Zusammenfassend würde ich hier sagen: eine wirklich einheitliche Regelung scheint es selbst hier im näheren Umfeld nicht zu geben. wavey.gif





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die-scharfs
Beitrag 09.08.2025, 20:07
Beitrag #14


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Ist schon klar, aber ich stelle mal in den Raum: Die Parallelfahrbahn ist im Kontext der Einmündung die durchgehende Fahrbahn. Der Begriff „durchgehende Fahrbahn“ ist in § 18 Abs. 3 StVO nicht anders geregelt.
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hk_do
Beitrag 09.08.2025, 22:27
Beitrag #15


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Die einzig zitierfähige Quelle wäre jetzt eine Fachanwaltskanzlei., die leider ihrerseits keine Quelle für die Aussage liefert:

"Auf den »Verteilerfahrbahnen« einer Autobahn gibt es keine »durchgehende Fahrbahn«, da die eine wie die andere Fahrbahn dem Wechsel auf die andere Autobahn dient, mit der Folge, dass § 18 Abs. 3 zwischen den Fahrzeugführern auf verschiedenen Fahrbahnen nicht anwendbar ist. "
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