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mianmuzi
Beitrag 06.08.2025, 13:31
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe beim Parken in London eine PCN(Penalty Charge Notice) Bußgeld erhalten, bin aber mit einem deutschen Nummernschild aus Deutschland angereist. Muss ich diese Strafe zahlen?

details sind:
PCN was issued by Brent London Borough of Brent
issued on 28/07/2025
Parked in a permit space or zone without a valid Virtual permit or clearly displaying a valid physical permit where required

Ich bin jetzt wieder in Deutschland. Bekomme ich den Brief vielleicht auch zu Hause, wenn ich nicht zahle? Und kann ich beispielsweise in einem Jahr mit dem gleichen Auto problemlos wieder nach England reisen?
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F117
Beitrag 06.08.2025, 13:46
Beitrag #2


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It's a lie we don't believe anymore!"

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GerhardNL
Beitrag 06.08.2025, 14:23
Beitrag #3


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Hallo,

Du hast es also versäumt, Dein Auto vor der Einfahrt in die Low Emission Zone bei TfL zu registrieren.

Zitat (mianmuzi @ 06.08.2025, 13:31) *
Ich bin jetzt wieder in Deutschland. Bekomme ich den Brief vielleicht auch zu Hause, wenn ich nicht zahle?

Vor dem Brexit war das so. Ob es heutzutage nach dem Brexit noch so ist, weiß ich nicht. So oder so können die Forderungen in Deutschland aber nicht zwangsweise eingetrieben werden.


Zitat (mianmuzi @ 06.08.2025, 13:31) *
Und kann ich beispielsweise in einem Jahr mit dem gleichen Auto problemlos wieder nach England reisen?

Mit dem gleichen Auto wirst Du bei der Einreise ziemlich sicher zur Kasse gebeten.

Ob das auch ohne das gleiche Auto passiert, hängt davon ab, ob die Briten auch nach dem Brexit noch an die Halterdaten rankommen. Das dürfen sie zwar eigentlich nicht, aber das nützt Dir wenig, wenn Du erst mal auf britischem Territorium stehst. Falls Du Post nach Deutschland bekommst, dann ist das noch so.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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hk_do
Beitrag 06.08.2025, 20:14
Beitrag #4


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warum sollten die Briten nicht mehr an die Halterdaten kommen?

Zitat
§37 StVG:
(1) Die nach § 33 Absatz 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt an die zuständigen Stellen anderer Staaten übermittelt werden, soweit dies nach unionsrechtlichen Vorschriften vorgeschrieben ist oder soweit dies
(...)
3. zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs
(...)
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Gegenseitigkeit einer solchen Auskunftserteilung hinsichtlich des jeweiligen Anfragegrundes nach den Nummern 1 bis 4 und hinsichtlich der den Anfragegrund begründenden Sachverhalte durch den anderen Staat gegeben sind.


Das Vereinigte Königreicht ist zwar aus der EU ausgetreten, aber doch immer noch ein zivilisierter Rechtsstaat wavey.gif

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