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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92602 ![]() |
ich hoffe, jemand kann mir eine grobe Einschätzung zu meinem Fall geben. Bei mir zu Hause wurde vor einiger Zeit eine nicht geringe Menge Cannabis (ca. 180 g) gefunden. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Meldung an die Führerscheinstelle gemacht. Das Verfahren neigt sich nun dem Ende zu. Ich frage mich, was mir noch blüht. Noch ein paar Fakten: - Im Verfahren habe ich alle Aussagen verweigert und es gibt keine Angaben zum Konsum. - Ich bin noch nie mit Drogen im Straßenverkehr in Erscheinung getreten. Es gibt bisher keine Tests, kein auffälliges Verhalten und keine Konsumaussagen. – Da ich aktuell zu 100 % im Homeoffice arbeite, nutze ich mein Auto nicht mehr. Nach der Legalisierung habe ich wieder konsumiert. Wenn das Verfahren erst jetzt zu Ende geht, wie schnell meldet sich die Behörde? Darf man irgendwann davon ausgehen, dass sie sich nicht mehr melden? Und wenn doch etwas kommen sollte, kann man das rechtssicher abwenden? Ich bin nicht auf den Führerschein angewiesen, möchte mir aber jegliches Theater sparen. Muss man den Konsum jetzt mehr oder weniger einstellen, oder gibt es einen Grenzwert, ab dem es gut oder schlecht ist? (Damit meine ich nicht die 3,5-g-Grenze.) |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13887 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Willkommen im Verkehrsportal, @ntnrehz. Ob man nun den Konsum einstellen sollte, vermag ich dir nicht zu sagen. Du solltest es jedoch tun. Denn die FEB könnte gemäß § 13a Nr.1 FeV bei der Menge (und gegebenenfalls weiteren Tatsachen (= Ausrüstungsfunden)) zur Annahme einer Abhängigkeitserkrankung kommen. Da wird es auch sehr auf die Gerichtsakte ankommen. Denn viele räumen vor dem Strafgericht Konsum ein, damit die dortige Strafe geringer ausfällt. Die FEB würde dann ein FÄG anordnen. Wenn da Cannabis gefunden wird, welches nicht dem gesetzlich zulässigem entspricht, beispielsweise Dauerkonsum wegen der THC-COOH-Werte, dann wäre die FE weg, zumindest arg gefährdet. Hinweise gibt da die Maastrichtstudie.
Wenn Du keinen Konsum vor dem Strafgericht eingeräumt hast, eventuell sonstige Funde als "Service für den Kunden" darstellen kannst, nun ja, dann hättest Du im Verwaltungsrecht des Fahrerlaubnisrechts bessere Karten. Ein Konsumnachweis deinerseits könnte auch über Zeugenaussagen zustande kommen. Wie ist denn dein aktuelles Konsumschema? Zeitgewinn könnte nützlich sein. Falls Du ein heavy user bist, könnte eine Arztbegleitung sinnvoll sein. Einen Bonus hast du, denn du bist nicht bekifft beim Kfzfahren erwischt worden. Und ein Konsum scheint derzeit nicht festzustehen. Die FEB dürfte das Strafverfahren abwarten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 901 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Bei mir zu Hause wurde vor einiger Zeit eine nicht geringe Menge Cannabis (ca. 180 g) gefunden. Da dürfte ja schon irgendein "auffälliges" Vorverhalten zugrunde liegen. So einfach spaziert ja niemand in die Wohnung. Es wurden weder anlässlich des Vorverhaltens noch anlässlich des 180gr. Fundes Blutproben genommen? |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.08.2025 Mitglieds-Nr.: 92602 ![]() |
Im gesamten Verfahren wurden keine Aussagen getroffen und es gibt auch keine Zeugen.
Insofern ist nach meinem Wissen keine Konsumaussage vorhanden, es gibt keine Testwerte und auch kein auffälliges Verhalten. Mir konnte kein Handel nachgewiesen werden, sodass es sich logischerweise um Eigenkonsum handeln müsste. Auch dazu habe ich keine Aussagen gemacht und alle Unterschriften verweigert. Natürlich gab es einen Grund für den Besuch, aber auch der lag im Besitz eines Pakets, das mir letztendlich nicht nachgewiesen werden konnte. Es war also eher ein Zufallsfund. Da ich in letzter Zeit regelmäßig konsumiert habe, weiß ich gerade nicht, wo ich stehe. Gibt es Werte, die man nicht überschreiten darf, abgesehen von den 3,5 aktiven Werten? Wie ist das mit der Arztbegleitung und Heavy Usern zu verstehen? Als Unterstützung zum Aufhören oder als irgendein Nachweis? |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13887 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Aus einen nicht nachweisbarem Handel ergibt sich nicht zwangsläufig ein Eigenkonsum. Denn ein Handel könnte stattgefunden haben, nur konnten die Strafverfolgungsbehörden eben diesen nicht nachweisen. Gleichwohl, so ein Ergebnis verstärkt schon den naheliegenden Eindruck einer Konsumannahme.
Ich schrieb das mit dem Arzt, um zunächst dich beim Absetzen vor Schäden zu bewahren. So harmlos wie weit verbreitet ist Cannabis nämlich nicht. Ein heavy user ist jemand, der regelmäßig, täglich oder quasitäglich, größere Cannabismengen konsumiert. So dass eine abrupte Konsummengenminderung körperliche und/oder psychische Störungen auslösen könnte, selbst wenn diese bisher nicht eintraten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.08.2025 - 07:35 |