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> Kokain Nachwirkung als THC Patient
Ikke
Beitrag 04.08.2025, 12:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo und guten Tag,
ich bin sehr neu hier und ebenso unerfahren.

Zu meinem Problem: Anfang letzten Jahres wurde ich aufgrund des überfahren eines Stopp Schildes angehalten.
Der Beamte vermutete Drogenkonsum, worauf ich ihm sagte (und die dazugehörigen Unterlagen vorlegte) das ich Schmerzpatient bin und sowohl Abends 12mg Morphin nehme und Tagsüber ein Extrakt mit THC/CBD von je 20% zu mir nehme, zusätzlich aber auch noch Blüten für die Schmerzspitzen bekomme.
Daraufhin ging es zur wache. Der Arzt brauchte etwas, nahm mir dann Blut ab und stach erneut zu, da er vergaß eine Gegenprobe zu entnehmen. War wohl mein Fehler nicht zu verneinen...Ausfallerscheinungen konnte er übrigens auch keine feststellen.

Jedenfalls bekam ich den Führerschein von der Behörde zurück, da noch kein Ergebnis vorlag.
Der Bluttest ergab eine Metaboliten Konzentration von 138ng/ml, der THC Gehalt bei 55,3ng/ml, natürlich hatte ich kurz zuvor noch eine Einheit Inhaliert.

Wie schaut es denn aus, kann man einen genauen Wert bestimmen, wenn zusätzlich auch Blüten inhaliert werden dürfen, oder ist da eher drauf zu verzichten???

Jedoch war das nicht das einzige was sich im Blut fand. Denn den Abend zuvor war ich eingeladen auf einen 40 Geburtstag. Dorthin wurde ich mitgenommen, somit also nicht selbst gefahren. Der Abend zog sich in die Länge und ich wurde schnell müde. Fast alle Personen dort haben Koks konsumiert und reichlich dabei getrunken. Da der Fahrer noch bleiben wollte, überredete er mich mit dem Argument, ich würde dann nicht mehr so müde sein, auch mal was zu `nehmen`. Dies tat ich dann auch nach einigem hin und her, es tat weh in der Nase, aber ja, ich wurde etwas fitter. Da ich das Gefühl in der Nase ekelig fand, hat er mir im Verlauf der weitern Nacht hin und wieder was in meine Cola getan (er lachte dabei und meinte, es wäre ja nun ECHTE Cola...da lachte ich auch noch), denn Alkohol trinke ich keinen.
Am frühen Morgen ging es dann Heim und ich legte mich noch ca. 2 Std hin, bis ich wieder arbeiten musste. Nach der Arbeit einen Arzt Termin und auf dem Weg dorthin ist es passiert.
Es ergab sich ein Kokainmetabolit Benzoylecgonin von 550ng/ml und Ercgonin von 11,8ng/ml.
Ich habe gelesen der Cut Off liegt bei 300ng/ml, stimmt das? sad.gif

Aufgrund des Verzugs der Abgabe des Führerscheines, habe ich nun seit 1nem Jahr den selbigen nicht mehr.
Muss ich nun eine MPU beantragen?
Habe auch noch keinen Vorbereitungskurs gemacht, hier aber gelesen das es durchaus bis zu 10 Monate etc. dauert, is das so richtig???
Natürlich habe ich seitdem Nix mehr von dem Zeug genommen, den Kontakt zur der Peron auch abgebrochen, die mich in diesen Kreis mitnahm. Also is lediglich eine Belastung meiner Haare mit meiner Medikation zu erwarten.
Was muss ich denn nu machen???
Jetzt habe ich noch immer keine Ahnung, ob ich eine MPU machen darf, oder nicht?!

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Richard Rorty
Beitrag 04.08.2025, 14:24
Beitrag #2


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Was stand hinsichtlich Deines Drogenkonsums, Deiner Fahreignung und einer Führerscheinsperre in Deinem Strafurteil bzw. Strafbefehl?


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MsTaxi
Beitrag 04.08.2025, 14:36
Beitrag #3


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Hallo und willkommen im VP,

Es geht in deinem Fall nicht darum, ob du eine MPU machen darfst, sondern, dass du eine machen musst. Die Fragestellung in deinem Fall wird dann bekannt gegeben, wenn die MPU nach einem Antrag auf Neuerteilung einer FE angeordnet wird.

Bei dir könnte der Fall komplizierter werden, da du THC und Morphin konsumieren musst. Gut ist, dass du keine Ausfallerscheinungen hattest, das deutet darauf hin, dass du gut eingestellt bist und darauf achtest, ob du jeweils fahrfit bist oder nicht.

Es ist wahrscheinlich, dass du die Wiedererlangung deiner Fahreignung durch eine MPU belegen musst, bei der zuerst festgestellt, dass du deine Fahreignung trotz des einmaligen Spaßkonsums von Kokain zurück hast, dann wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob deine Medikation dich nicht doch in dieser Hinsicht beeinträchtigt.

Dies wird durch Abstinenznachweise belegt, die positiv in Sachen THC und Morphin ausfallen werden, aber negativ für Kokain und alle anderen Drogen ausgehen.

Erstmal so weit, so gut.


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Richard Rorty
Beitrag 04.08.2025, 14:37
Beitrag #4


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Zitat (Ikke @ 04.08.2025, 13:05) *
Jetzt habe ich noch immer keine Ahnung, ob ich eine MPU machen darf, oder nicht?!


Ja, allein schon wegen des Kokainkonsums. In Anbetracht der Höhe der THC-Konzentration, der fehlenden Adhärenz und des Mischkonsums wird diese auch nicht einfach werden. Zur genauen Dauer der Abstinenznachweise werden sich noch andere User melden. Erster Schritt wäre schnellstmöglich einen Termin für eine Haaranalyse zu vereinbaren, sofern Du mit "dem Zeug" meinst, dass Du auch mit dem Cannabiskonsum und im besten Falle dem Morphin aufgehört hast.

Falls nicht würde ich sofort damit aufhören und ein Urinkontrollprogramm anfangen. Falls Du wegen Deiner Erkrankung nicht auf THC verzichten kannst, sehe ich aber wegen des Kokainkonsums und der damit bewiesenen Unfähigkeit zur Adhärenz eine bestandene MPU als beinahe unmöglich an, da der Gutachter Dir wird bescheinigen müssen, dass Du trotz der bewiesenen polytoxischen Auffälligkeit mit harten Drogen während der Therapie mit THC bzw. Morphin in Zukunft nicht erneut eine weitere psychotrope Substanz im Straßenverkehr konsumieren wirst. Dazu kennen sich aber andere User deutlich besser aus.


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Ikke
Beitrag 04.08.2025, 15:07
Beitrag #5


Neuling


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Danke für die schnellen Antworten!!!

Also, ja ich nehme weiterhin meine Medikamente, Morphin und THC/CBD, werde die aufgrund der schmerzen wohl auch weiter nehmen. Überlegung war da, alles ab zusetzten, Schmerzen aber zu heftig(Danke Corona-Impfung).
Der Kreis hat mir den Schein für 1nen Monat entzogen. Die Führerscheinstelle schrieb dann eine ´Entziehungsverfügung´: "Hiermit entziehe ich ... für alle ihnen erteilten Klassen." Ob ganz, oder mit MPU steht da nicht drin?!!!

Und Ms.Taxi schreibt was von einer 2ten Prüfung bzgl. meiner Fahrtüchtigkeit trotz Medikation, meint das eine zusätzliche med. Untersuchung, oder die Abstinenznachweise??!
Wie gesagt, ich habe seit dem Ereignis keinen Kontakt mehr zu dem Personenkreis, also def. nix genommen.

Sorry, war auf dem Handy zu klein, also Abstinenz Nachweis.
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Q-Treiberin
Beitrag 04.08.2025, 16:01
Beitrag #6


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Zitat (Ikke @ 04.08.2025, 16:07) *
Die Führerscheinstelle schrieb dann eine ´Entziehungsverfügung´: "Hiermit entziehe ich ... für alle ihnen erteilten Klassen." Ob ganz, oder mit MPU steht da nicht drin?!!!
Das muss da auch nicht stehen, weil ja keiner weiß ob Du je wieder eine Fahrerlaubnis haben möchtest.

Ansonsten kommt die Aufforderung zur MPU wenn Du einen Antrag auf Neuerteilung der FE stellst.

Deine alte FE ist dauerhaft erloschen, so als hättest Du nie eine gemacht.


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MsTaxi
Beitrag 04.08.2025, 17:46
Beitrag #7


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Zitat (Ikke @ 04.08.2025, 15:07) *
Und Ms.Taxi schreibt was von einer 2ten Prüfung bzgl. meiner Fahrtüchtigkeit trotz Medikation, meint das eine zusätzliche med. Untersuchung,

In gewisser Weise. Man würde hier prüfen müssen z.B. ob du unter der für dich üblichen Medikamenteneinnahme die Anforderungen in Sachen Konzentration, Erkennen von Verkehrssituationen, Reaktionszeit u.ä. erfüllst. Diese zweigeteilte MPU ist schwierig, aber durchaus machbar. Du müsstest erst darlegen, dass bei dir keine Drogenproblematik besteht, die dich zu einem erneuten Konsum bringen könnte. Danach würde geprüft werden, ob du in der Lage bist, deine Medikation sorgfältig einzuhalten (also keine eigenmächtige Höherdosierung, kein Beikonsum anderer Drogen). Ich verlinke dir mal einen Post, den ich zu Medikamenten-MPU geschrieben haben.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058242743

Was die Dauer der Abstinenznachweise betrifft, sind 15 Monate wohl realistisch.


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Ikke
Beitrag 05.08.2025, 11:00
Beitrag #8


Neuling


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Hallo MsTaxi,
ich habe Deinen Beitrag gelesen und in der BUK nachgeschaut.
In Deinem Beitrag steht :"Allerdings muss dabei zuvor sicher gestellt sein, dass die D-Hypothesen der BuK nicht greifen"
Ich habe demnach nun Bedenken, das ich laut der BuK in D3 gestuft werde, was regelmäßigen Cannabis Konsum und Probierkonsum benennt.
Dort habe ich allerdings was von 6 Monate Abstinenz gelesen. Kann ich das dann so verstehen, das ich weiterhin Medikamente einnehmen darf?
Wie wäre es denn sonst möglich, die Einstufung in die D-Hypothese zu vermeiden, oder wäre es gar sinnvoller, da es 6- anstelle von 15 Monaten Abstinenz benennt?
Aufgrund meiner Haarlänge, könnte ich übrigens ein ganzes Jahr, ohne Beikonsum, nachweisen!



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corneliusrufus
Beitrag 05.08.2025, 11:28
Beitrag #9


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Eine D-Hypothese ist nur vermeidbar, wenn deren Kriterien nicht erfüllt sind. Beispielsweise und anschaulich, wenn ein Medikamentengebrauch zugleich durch Überdosierung zu einem Missbrauch geführt hat, daraus also die unbeeinflusste respektive ungefährliche Verkehrsteilnahme unter Medikation nicht mehr gewährleistet ist, dann ist eine vorhandene FE zu entziehen, eine neue FE wird nicht erteilt. Sehr vereinfacht, eine legale Medikation darf nicht einen tatsächlichen Drogenmissbrauch verdecken oder herbeigeführt haben.

Wenn die Dosis trotz Verordnung, ärztlicher Überwachung und Gewöhnungseffekt so hoch wird, dass beispielsweise Gesichtsfeld und Reaktionszeit deutlich herabgesetzt sind, ist das mit einer FE nicht vereinbar. Nur als Hinweis, trotz des allgemeinen, normativen Grenzwertes von 3,5 ng/ml aktivem THC steht heute fest, dass es Einschränkungen in der Reaktionsfähigkeit wie im Gesichtsfeld ab bereits 2,0 ng/ml geben kann. Mit einem Kokainfund im Blut (oder Urin) hast du bereits nachgewiesen, dass du dich nicht an die Medikation hältst. Denn diese fordert Beistofffreiheit. Hier kann es nur darum gehen, dass du dich wieder an diese hältst. Dazu müssten Wirkungs-Wirkstoffanalysen über Blutkonzentrationen zu den AN vorgenommen werden. Denn letztendlich musst du nachweisen, ich halte mich an die Vorgaben.

In deinem Fall liegen so einige Schwierigkeiten. Ob die sich allesamt zu deiner Zufriedenheit auflösen lassen? Was sagt denn dein behandelnder Arzt zur Angelegenheit?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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