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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.09.2023 Mitglieds-Nr.: 90987 ![]() |
der folgende gmaps Link zeigt die Situation von der anderen Fahrtrichtung aus als "Beobachter. https://maps.app.goo.gl/JF6SjKMMBL5p2NTaA Ich frage mich, wer in folgender Situation Vorfahrt hat: Der schwarze PKW steht auf der Linksabbiegerspur (linke Seite im Bild) und möchte einen U-Turn von der Von-Hünefeld-Str. auf die Von-Hünefeld-Str. machen. Auf der Rechten Seite, wo der rote Übergang für Fahrräder ist, würde in diesem Beispiel ein Fahrzeug stehen, welches Rechts auf die Von-Hünefeld-Str. abbiegen/einbiegen möchte. Der schwarze PKW befindet sich ja vor und nach dem U-Turn auf einer Vorfahrtsstraße, der Rechtsabbieger hat ja ein Vorfahrt gewähren Schild. Wer hätte in dieser Situation Vorfahrt? |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 77 Beigetreten: 08.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66930 ![]() |
aus §9 STVO:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich [...] beim Wenden [...] so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist Der Rechtsabbieger hat also Vorrang. -------------------- Früher war alles besser, auch die Zukunft.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1030 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Der Rechtsabbieger hat also Vorrang. Da die Wende faktisch aus zwei Linksabbiegevorgängen hinterneinander besteht wird dies auch auch nochmal durch §9(4) bestärkt: "Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen" |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 01.09.2023 Mitglieds-Nr.: 90987 ![]() |
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten!
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7696 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wer Vorrang gehabt hätte, erklärt einem im Zweifelsfall hinterher der Richter, wenn es gescheppert hat.
Ich tendiere zwar auch zu "wer wendet muss warten", aber es wäre auch die Auslegung denkbar, dass der Wendevorgang am Konfliktpunkt schon abgeschlossen ist und deswegen tatsächlich die normale Vorfahrtregelung gilt. Da kommt es möglicherweise auf ein paar Dezimeter an, vielleicht auch auf den Gerichtsbezirk und die Tagesform des Richters (um nicht zu sagen Typ und Farbe der beteiligten Fahrzeuge) ![]() Ich würde also an Stelle beider Fahrzeugführer sehr vorsichtig fahren ![]() |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10074 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Wenn der Rechtsabbieger rechts bleibt und der U-Turner links bleibt dann ist doch alles ok.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1373 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
ich sehe das etwas anders. Und zwar, dass Wenden kein doppeltes Linksabbiegen ist (wo steht das denn?). Vielmehr bleibt der Wender auf seiner Straße, und behalt damit auch die Vorfahrt gegenüber einbiegenden. Über die Schuldfrage bei einem Unfall kann man dann im Einzelfall diskutieren. Denkt euch das Ganze mal in einer Fahrprüfung, da geht es dann nur um durchgefallen oder nicht. Und ich bin da bei "durchgefallen". Stefan |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2158 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Ich schließe mich dem an. Was machen Linksabbieger aus der Richard-Byrd-Straße, wenn sie grün haben, in die von-Hünefeld-Straße einbiegen und ein Rechtsabbieger aus der Rechtsabbiegerspur kommt? Anhalten? Der U-Turner macht nichts anderes als der Linksabbieger aus der gegenüberliegenden Straße (Richard-Byrd-Straße)
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 211 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 ![]() |
ich sehe das etwas anders. Und zwar, dass Wenden kein doppeltes Linksabbiegen ist (wo steht das denn?). Vielmehr bleibt der Wender auf seiner Straße, und behalt damit auch die Vorfahrt gegenüber einbiegenden. Also er steht ja auf einem Linksabbiegerstreifen und die Ampel gilt auch für Linksabbieger. Wäre er nach deiner Logik kein Linksabbieger, dürfte er da weder stehen noch dürfte er bei grün los fahren, wenn Wenden kein "doppeltes" Linksabbiegen ist. Das Argument von @F117 halte ich da für wesentlich treffender. Für den Einbiegenden macht es vermutlich auch in seiner Wahrnehmung keinen Unterschied, ob jemand wendet oder ganz normal links abbiegt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1373 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Also er steht ja auf einem Linksabbiegerstreifen ... ... welcher hochoffiziell auch zum Wenden benutzt werden darf*.Trotzdem macht es den Wender nicht zum Linksabbieger - sonst bräuchte man den Begriff ja gar nicht. *außer es ist ausdrücklich untersagt Zitat Für den Einbiegenden macht es vermutlich auch in seiner Wahrnehmung keinen Unterschied, ob jemand wendet oder ganz normal links abbiegt. Naja. Wenn man die Linksabbieger beobachtet und dort ergibt sich eine ausreichendes Lücke, da könnte man schon auf den Gedanken kommen da jetzt reinzufahren (es kann ja sonst niemand kommen - natürlich ein Irrglaube)Gerade mit Wenden rechnen wohl die wenigsten (es tun ja auch die wenigsten). Und genau deshalb gibt es StVO §9 Abs. 5, imho weil der Wender durchaus Vorfahrt haben kann, aber nicht darauf bestehen darf. Leider steht im Gesetz aber nicht, dass er ausdrücklich keine Vorfahrt hat. Das geforderte "Gefährdung azsschließen" kann sicher nicht soweit gehen, dass andere ihre Pflichten - hier Vorfahrt achten - aufgeben können. Nehmen wir mal etwas anderes aus StVO §9, und zwar das Rückwärtsfahren. Da dürfte es wohl unstrittig sein, dass man trotzdem Vorfahrt hat (z.B. gegenüber Anfahrenden). Und klar, bei einem Unfall kommt das "Gefährdung ausschließen" wieder ins Spiel, und da sieht es dann schlecht aus für den Wender [warum denke ich eigentlich immer an Wendler wenn ich das schreibe? ![]() Deshalb hatte ich die Fahrprüfung erwähnt, da geht es nämlich nicht um eine Schuldfrage, sondern nur wer was darf und wer nicht. Stefan |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.08.2025 - 07:35 |