![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92599 ![]() |
Ich habe 1982 meinen Führerschein im Kreis A gemacht. 1998 musste ich meinen "grauen Lappen" bei einer Polizeikontrolle wegen Verdacht auf Alkoholkonsum und einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben. Die damalige Blutuntersuchung ergab, dass ich keinen Alkohol getrunken habe - aber ich fuhr zu schnell. Es wurde ein 4 wöchiges Fahrverbot verhängt und danach habe ich - zu meinem Erstaunen - NICHT meinen grauen Führerschein, sondern einen neuen rosa Führerschein erhalten: ausgestellt von der Stadt B. Im Jahr 2002 kam ich erneut in eine Fahrzeugkontrolle. In diesem Fall hatte ich erheblich zu viel Alkohol getrunken und mir wurde der Führerschein mit einer Sperrfrist von 10 Monaten entzogen. Eine genaue Prüfung (MPU) wurde damals angeordnet. 23 Jahre später: Ich habe Einsicht in meine Führerscheinakte bei Kreis A gestellt und man teilte mir mit, dass es keine Akte gibt, sondern lediglich Daten zu meinem Führerschein, den ich im Jahr 1982 gemacht habe. Ich habe Einsicht in meine Führerscheinakte bei Stadt B gemacht und die Behörde teilte mir mit, dass es keine Akte zu meiner Person gibt. Wie kann das sein??? Es muss doch Akten über mein bisheriges Verhalten geben.... |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Die gibt es bei Gericht und Informationen aus dem Bestand üner deine ehemalige FE jedenfalls über das ZFER. Je nachdem welche FEB jetzt zuständig ist, kann es tatsächlich sein, dass sich diese die Informationen erst auf Veranlassung beschaffen muss.
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14151 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Du wohnst auch noch seit 2002 im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B? Die Führerscheinakte muss sich in so einem Fall bei der Fahrerlaubnisbehörde B befinden. Du hast den Antrag auf Akteneinsicht schriftlich gestellt? Hast Du selbst noch Unterlagen rund um die Sperre 1998 oder den Entzug 2002? Eine Fotokopie des damaligen rosa Führerschein? |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7689 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Zusatzfrage:
Hat es in der Zwischenzeit irgendwelche Änderungen der kommunalen Strukturen (Kreis-/Gemeindereform o.ä.) gegeben? (Gehört Stadt B zum Beitrittsgebiet?) |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92599 ![]() |
Die gibt es bei Gericht und Informationen aus dem Bestand üner deine ehemalige FE jedenfalls über das ZFER. Je nachdem welche FEB jetzt zuständig ist, kann es tatsächlich sein, dass sich diese die Informationen erst auf Veranlassung beschaffen muss. Ich habe im Jahr 2013 eine Auskunft aus dem ZFER erhalten, in dem die Entscheidung aus dem Jahr 2002 enthalten war: Entzug der Fahrerlaubnis mit 10-monatiger Sperre für einen Neuantrag. Vor einer Woche habe ich erneut eine Anfrage gestellt und ich erhielt folgende Auskunft: Sehr geehrter Herr xxxxx, unter den folgenden Angaben zur Person: Geburtsdatum ---- Geburtsname ---- Vorname(n) ---- Familienname ---- Geburtsort ---- sind im ZFER zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung keine Fahrerlaubnisdaten gespeichert. In das ZFER werden alle Daten zu Fahrerlaubnissen aufgenommen, die seit dem 01.01.1999 erteilt, erweitert oder umgeschrieben wurden. Über die anderen vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine führt nur die jeweils ausstellende Fahrerlaubnisbehörde eine Kartei/Datei Demnach sind auch hier keine Angaben vorhanden. Herzlich willkommen im verkehrsportal! ![]() Du wohnst auch noch seit 2002 im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B? Die Führerscheinakte muss sich in so einem Fall bei der Fahrerlaubnisbehörde B befinden. Du hast den Antrag auf Akteneinsicht schriftlich gestellt? Hast Du selbst noch Unterlagen rund um die Sperre 1998 oder den Entzug 2002? Eine Fotokopie des damaligen rosa Führerschein? Vielen Dank für Deine Reaktion. Hier die Antworten: 1. Ja, ich wohne seit 2002 immer noch im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde B. 2. Nachdem ich einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt B gestellt habe, teilte mir diese mit, das sie keine Akten mehr über mich haben. 3. Ich habe noch alle Unterlagen zu den Vorfällen aus 1998 und 2002. 4. Ich habe zwar die Nummern der Führerscheine, die mir 1982 durch Kreis A und später durch Stadt B ausgestellt wurden, jedoch keine Kopien dieser Dokumente. Ich habe lediglich noch einen internationalen Führerschein, der mit 1984 durch die Stadt B erteilt wurde. Zusatzfrage: Hat es in der Zwischenzeit irgendwelche Änderungen der kommunalen Strukturen (Kreis-/Gemeindereform o.ä.) gegeben? (Gehört Stadt B zum Beitrittsgebiet?) Nein, der Kreis A ist unverändert in allen Zuständigkeiten - ebenfalls die Stadt B. Es scheint wirklich der Fall zu sein, dass es nirgendwo Unterlagen über meine Führerscheine und/oder Verstöße gegen die STVO gibt. |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14151 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Sehr gut, dass Du die Unterlagen noch hast!
Dein Fall scheint ein Beweis zu sein, dass man solche Unterlagen besser nicht wegwirft. Wegen warum hast Du denn angefragt? Deine 15 Jahre sind ja noch nicht ganz rum... |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.08.2025 - 09:02 |