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> TF Fahrrad, BAK 2,16, viele Fragen
OnkelTommy
Beitrag 30.07.2025, 18:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Nach einigen Monaten stillem Mitlesen möchte ich nun auch meine Geschichte mit euch teilen. Ich habe den Kurzfragebogen ausgefüllt, habe aber das Gefühl, dass meine Gedanken ich schriftform noch etwas wirr wirken. Ich hoffe es ist trotzdem alles verständlich. Vielen Dank vorab für eure Meinungen! Dieses Forum scheint nicht nur für mich wirklich hilfreich zu sein...

1. Was ist passiert?
Ich habe mich mit Freunden zum Fußball schauen am örtlichen Sportplatz getroffen. Das war im September 2024. Es sollten 2 Spiele an diesem Tag sein, das erste um 12:00, das zweite um 14:30. Insgesamt waren wir bis etwa 19:00 Uhr dort. In dieser Zeit habe ich etwa 15 Bier zu je 0,5l getrunken. Ich habe mich dann allein auf den Heimweg mit dem Fahrrad gemacht (etwa 3km). Die übrigen aus der Gruppe wurden von dort mit dem Auto mitgenommen, da sie einen weieren Heimweg hatten. Auf dem Heimweg wurde ich von einer Streife angehalten aufgrund meiner auffälligen Fahrweise. Nach einem Atemalkoholtest mit 1,87 Promille wurde ich mit auf die Wache genommen. Die dortige Blutprobe ergab 2,16 Promille.
Nach etwa 4 Wochen hatte ich den Anhörungsbogen der Polizei im Briefkasten, den ich auf Anraten meines Anwalts hin nicht ausfüllte. Im Januar kamm dann die Zahlungsaufforderung mit der Festsetzung der Strafe. 30 Tagessätze a 30€. Die Strafe habe ich im Februar bezahlt.

2. Warum kam es zur Auffälligkeit?
Ich war durchaus der Meinung noch mit dem Fahrrad bis nach Hause fahren zu können. Nach dem Motto es ist ja noch nie was passiert und hauptsache es wird kein Auto gefahren. Das war natürlich eine völlige Fehleinschätzung. Mich in diesem Zustand an das Steuer eines Autos zu setzen wäre für mich jedoch nie im Leben in Frage gekommen. Größer gedacht war Alkohol für mich immer etwas um dazuzugehören. Wenn ich etwas getrunken habe hat mich das lockerer und offener gemacht und ich habe mich in Gruppen dann oft wohler gefühlt. Es gehörte einfach dazu Alkohol zu trinken, sobald ich in einer Gruppe war.

3. Wie war der Rauschmittelkonsum vor der Auffälligkeit?
Das erste mal Alkohol getrunken habe ich mit 15. Damals war es ein Bier auf einem Dorffest. Danach habe ich auf Partys immer einige Bier oder Radler getrunken (etwa 5-10). Ab Mitte 20 etwa habe ich auf Partys oder Feiern oder zu Anlässen in Gruppen wie Grillabenden etc. dann etwa 10-15 Bier getrunken. Für mich war Alkohol immer ein "Gesellschaftsding" und es gehörte einfach dazu gemeinsam zu trinken.

4. Wie ist der Konsum heute?
Seit dem Abend an dem ich angehalten wurde trinke ich keinen Tropfen Alkohol mehr und kann es mir auch gar nicht mehr vorstellen. Ich mache seit dem außerdem deutlich mehr Sport und habe vor einigen Wochen meinen ersten Halbmarathon absolviert. In dieser Zeit habe ich fast 15 kg abgenommen und genieße meine Fitness und diese völlig neue Lebensgefühl.

5. Wie wird sichergestellt, dass es nie wieder zu einer Auffälligkeit kommt?
Meine Einstellung zu Alkohol hat sich grundlegend geändert. Früher gehörte es dazu in Gesellschaft etwas zu trinken, heute ist mir bewusst wie schädlich Alkohol ist und das will ich meinem Körper einfach nicht mehr antun. Mein Selbstbewusstsein ist auch spürbar gestiegen. Ich brauche keinen Alkohol um dazuzugehören, das ist mir jetzt bewusst. Außerdem ist mir jetzt klar, dass ich mich und andere in Gefahr gebracht habe, das möchte ich nie wieder.


Ich habe einige Frage wie es jetzt weitergeht in meinem Fall:
1) Ich habe meinen Führerschein noch und von der FSST bisher keine Aufforderung zu einer MPU oder sonstige Schreiben erhalten. Das Strafverfahren ist mit meiner Zahlung der Strafe (30 Tagessätze a 30€) bereits seit Februar 2025 abgeschlossen. Wann melldet sich die FSST für gewöhnlich?

2) Ich habe ziemlich direkt mit einem Abstinenzprogramm über Haarproben begonnen.
1. Probe 15.01.25 - Negativ
2. Probe 14.04.25 - Negativ
3. Probe 15.07.25 - Negativ
4. Probe 08.10.25
Ist der geringere zeitliche Abstand zwischen der 2. und der 4. Probe ein Problem?

3) Sollte ich auch über die 4. Probe hinaus weitere Nachweise einholen auch wenn ich von der FSST nichts höre?

4) Wie werden die Abstinenzzeiträume angerechnet, wenn ich die MPU erst zu einem späteren Zeitpunkt machen muss?

5) Sollte ich eine MPU Vorbereitung beginnen? Welche Anbieter sind zu empfehlen?
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thobad2001
Beitrag 31.07.2025, 07:01
Beitrag #2


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Hallo und Wilkommen,

also für den kurzfragebogen und den ersten einlick ganz gut.

Mehr oder weniger fast Regelmäßig immer 10-15 Bier ist schon ne Hausummer, und du hast eine eindeutige Alkohlgewöhnung wenn man mit 2 Promille noch aufs Rad kommt.
Von der Einschätzung von dem was du schreibst ist das schon in Richtung A2.

Der eintige Punkt "wie du sicher stellen willst .." das sind die Vermeidung Strategien, die musst du auf bauen wenn du deine inneren und äußeren Motive gefunden hast die zum Trinken führten, gute Ansätze hast du da ja schon "Gesellschaft, dazugehören, lockere..."
Keine Angst natürlich währen die Vermeidung Strategien jetzt nicht , das du dich nicht mehr in Gesellschaft die Alkohl konsumiert bewegen darfst, ich Spiele auf weiterhin mein Liga Dart, und da wird bekanntlich viel sehr viel getrunken.

Bestes Beispiel von Montag, ein Gegner wollte mir ums verrecken ein Jägermeister ausgeben.
Ich lehnte Dankend ab, und sagte ich habe seit über 5 Jahren kein Alkohol mehr getrunken, ich trinke aus Prinzip nichts mehr, weil ich weiß wo das endet ...

Viele geben dann nach, dieser nette Mensch aber nicht.
Ich habe mit unsere Wirtin eine Abmachung , damit ich mich zu Hause nicht auf endlose Diskussionen einstellen muß, und mich auf mein Spiel konzentrieren kann, Sage ich dann bestell und sag für "Todi", ist dann immer ein Dopsi glas mit nur etwas Cola drinn ;-)
Ich habe meine Ruhe gener denkt er hat mich rumgekriegt ;-)


Zu deinen Fragen :

Zitat
1) Ich habe meinen Führerschein noch und von der FSST bisher keine Aufforderung zu einer MPU oder sonstige Schreiben erhalten. Das Strafverfahren ist mit meiner Zahlung der Strafe (30 Tagessätze a 30€) bereits seit Februar 2025 abgeschlossen. Wann melldet sich die FSST für gewöhnlich?


Tja man hat gelesen, das es bei einigen ganz schnell gehen kann , so 2 -4 Wochen nach dem Urteil, andere hatten nie was gehört wollten was an Ihrem FS ändern, oder sind anderwertig auffalend geworden mit Fahrverbot. und zack MPU da, weil es bei der FsSt verschlafen wurde.

Zitat
2) Ich habe ziemlich direkt mit einem Abstinenzprogramm über Haarproben begonnen.
1. Probe 15.01.25 - Negativ
2. Probe 14.04.25 - Negativ
3. Probe 15.07.25 - Negativ
4. Probe 08.10.25
Ist der geringere zeitliche Abstand zwischen der 2. und der 4. Probe ein Problem?


Nein zu klein dazwischen ist kein Problem, es sollte nicht mehr als 1 Woche Lücke dazwischen sein, also 20.10 wäre auch noch OK, 30.10 wäre schon blöd-

Zitat
3) Sollte ich auch über die 4. Probe hinaus weitere Nachweise einholen auch wenn ich von der FSST nichts höre?


Auf jedenfalls, es kann jeder Zeit kommen, oder du wirst von dir Aktive und weckst schlafende Hunde auf der FsSt, weil die MPU ist sicher gebucht.


Zitat
4) Wie werden die Abstinenzzeiträume angerechnet, wenn ich die MPU erst zu einem späteren Zeitpunkt machen muss?


Ja aber nicht als zusammenhängende AN, du brauchst bei deinem Wert das hast du sicherlich an Hand deiner geplanten Proben schon rausgefunden mind. 12 Monate, die Lücke bis zur MPU sagt man bis 3 Monate sind OK, sie sollte aber denn noch nicht größer als 2-4 Wochen sein !
Solltest du jetzt nach der 4. Aufhöhen, und in 5 Monaten die MPU Anordnung kommen, solltest du auf jedenfalls noch mal 6 Monate AN machen (was dann aber wohl zeitlich nicht bis zum MPU Termin reichen wird, da dieser in der Anordnung da du ja deinen FS noch besitzt sehr kurzfristig gefordert wird)
Da die voriger AN zwar als 12 Monate zählt, aber nicht direkt für die MPU du hättest ja wieder theoretisch trinken können, und dir gedacht haben, ach hat sich erledigt, kommt ja gar nichts.

Zitat
5) Sollte ich eine MPU Vorbereitung beginnen? Welche Anbieter sind zu empfehlen?


Ist jetzt eine rein Persönliche Sache.
Wenn du sehr gut selbst Reflektieren kannst , und Informationen , Tips und Kritik hier aus dem Bord von "Profis" annehmen tust,
bekommst du das ohne Vorbereitungskurs hin.

Ich habe mich damals ein gutes Jahr fast nur selbst Vorbeireitet, kurz vor der MPU noch dieses Forum gefunden, die letzten Tips und Gedanken Anstöße bekommen, und auf anhieb bestanden ohne auch nur 1 EUR in ein Kurs zu stecken.

Legendlich 20 EUR waren es glaube ich in ein Buch, viele viele Stunden mit mir selbst beschäftigt, viel im Internet gelesen, viel mit Freunden geredet auch mit einem der Alkoholiker war und siet über 10 Jahren Trocken ist.
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Energieberater_85
Beitrag 31.07.2025, 09:06
Beitrag #3


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Bei der Einordnung in A2, was bei dem Konsum durchaus vorstellbar wäre, benötigst du bei 12 Monaten Abstinenz noch eine Aufarbeitung mit einem Verkehrspsychologen oder vergleichbaren.

Solltest du auf die Vorbereitung verzichten wollen sind 15 Monate Abstinenz notwendig.
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Energieberater_85
Beitrag 31.07.2025, 09:45
Beitrag #4


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Das Thema hatten wir damals in meinem Thread, da ich mit 12 Monaten Abstinenz ohne MPU Vorbereitung die Kriterien nicht erfüllte.

Also mach die 12 Monate voll und nimm dir einen Verkehrspsychologen um safe zu sein wink.gif

Zitat (Artromot @ 14.09.2024, 20:19) *
Zitat (Energieberater_85 @ 05.09.2024, 20:15) *
"Die Beurteilungskriterien beschreiben im Zusammenhang mit der Einordnung ihres Alkoholkonsums in die Hypothese A2 die Notwendigkeit einer einzel- oder gruppentherapeutischen Maßnahme bei einem entsprechend fachlich qualifiziertem Psychologen. Die von Ihnen ab dem 23.03.2023 wahrgenommenen Gespräche in der Selbsthilfegruppe sind sicher hilfreich, stellen jedoch eine abstinenzstützende Maßnahme dar und erfüllen dieses Kriterium nicht"


Hallo Energieberater und alle A2 Selbstheiler,

genau das Thema hat mir meine VP auch vor Monaten gesagt, sie setzt mir genau dieses Schreiben auf, das jetzt für A2 benötigt wird.
Ohne das zählt man als Selbstheiler und muss min. 15 Monate Abstinenz nachweisen.

Ich habe eben genau diesen Punkt in einem Video aus 07.2023 von einem MPU Vorbereiter gesehen, hier der link ab Minute 10: Neue Regeln bei MPU vom 07.2023

Liebe Grüße
Artromot
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thobad2001
Beitrag 31.07.2025, 10:20
Beitrag #5


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Zitat (Energieberater_85 @ 31.07.2025, 10:06) *
Solltest du auf die Vorbereitung verzichten wollen sind 15 Monate Abstinenz notwendig.


Das ist Schwachsinn, eine Vorbereitung beim Psychologen wirkt sich nicht auf die AN Zeit aus ..

ich hatte auch nur 12 Monate bin A2 , hatte 1,97 Promille, und habe mich komplett selber Vorbereitet.

Das wichtige ist das man alle inneren und äußeren Motive erkannt hat, dafür die richtigen Vermeidungstrategien.
Und das man sich 100% mit seinem Problem befasst hat, und weiß um was es in einer MPU geht.

Du kannst auch 15 AN haben mit einer Vorbereitung und durchfallen, weil du blöde Antworten gibst , und der Psychologe sagt sich :
"Ne mein Junge lerne noch mal was dazu, mach deine AN weiter und komme wieder wenn du Fit wirst"

Zitat
"Neue Regeln bei MPU vom 07.2023"


Werbe Video von Irgendeinem MPU Vorbereiter ? ich habe es nicht angeschaut.
Es gibt keine neuen Regeln, es ist die BUK 4 die da Gültig wurde, und da steht "oder wenn die Abstinenz ohne belegbare therapeutische Unterstützung erfolgt ist."

Und da langt schon wenn man z.B. zur Cartias geht sich beraten lässt, zum Blauen Kreuz oder SHGs.

Es ist und belibt so das dir keiner einen Vorberitungskurs auf drücken kann, es gibt auch genug wege dieses ohne Kosten zu machen.
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suppenkasper
Beitrag 31.07.2025, 10:24
Beitrag #6


Neuling


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Hallo zusammen,

habe mich nun auch mal angemeldet da mich die selbe Frage wie OnkelTommy drückt, hatte ich an anderer Stelle mal diese Antwort dazu bekommen.


Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."
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Energieberater_85
Beitrag 31.07.2025, 10:44
Beitrag #7


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Zitat (Energieberater_85 @ 31.07.2025, 10:45) *
Die von Ihnen ab dem 23.03.2023 wahrgenommenen Gespräche in der Selbsthilfegruppe sind sicher hilfreich, stellen jedoch eine abstinenzstützende Maßnahme dar und erfüllen dieses Kriterium nicht"


Zitat (thobad2001 @ 31.07.2025, 11:20) *
Und da langt schon wenn man z.B. zur Cartias geht sich beraten lässt, zum Blauen Kreuz oder SHGs.


Wie du siehst hält es beispielsweise die DEKRA da anders. Die SHG zählt keineswegs.


Es ging auch keinesfalls um das Video sondern um die Aussage von Artromot. Dieser hat es genauso erlebt wie ich. Ich war gut vorbereitet, 12 Monate Abstinenz, SHG seit 1,5 Jahren, reflektiert usw. Hat die Dame nicht interessiert. Ich zählte als Selbstheiler weil ich keine fachliche Hilfe in Anspruch genommen habe. Da kannst du noch so sehr behaupten das es Schwachsinn ist, dass ist es nämlich nicht.

Ich habe damals in meinem Thread berichtet, dass eine VP meinte, dass bei 12 Monaten Abstinenz eine Vorbereitung Pflicht ist. Du warst damals auch in meinem Thread derjenige der meinte das es keine Pflicht gibt.
Das war schlichtweg falsch.
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Energieberater_85
Beitrag 31.07.2025, 11:05
Beitrag #8


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Zitat (suppenkasper @ 31.07.2025, 11:24) *
Zu den Abstinenznachweisen: Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."


Hallo Suppenkasper,

das bezieht sich darauf, dass wenn du beispielsweise, 2023 ein Jahr lang Abstinenz nachgewiesen hattest, dass es dann ausreichend wäre heute nur 4 Monate nachzuweisen um zu belegen das man immer noch abstinent lebt.


Nochmal zur Vorbereitung. Wie diese aussieht obliegt natürlich jedem selbst. Ein teurer Kurs muss es nicht sein. Da ist sicher die Caritas ein guter Anlaufpunkt.
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suppenkasper
Beitrag 31.07.2025, 11:32
Beitrag #9


Neuling


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Hallo Energieberater_85

Genau, ich habe die Frage 4. von OnkelTommy so verstanden, dass er falls die Fürerscheinstelle sich nicht meldet, nach dem Jahr die Abstinenzbelege nicht weiterführen möchte. Sollte sich die Fürerscheinstellle aber dann aber doch noch irgendwann melden, nicht wieder von vorne beginnen will. Das wäre also mit einer Hahranalyse sofort möglich sofern kein Alkohol konsumiert wurde.
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MsTaxi
Beitrag 31.07.2025, 14:03
Beitrag #10


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Nochmal zu der verkehrspsychologischen Beratung: es ist richtig, mit A2 ist es besser, wenn man dort etwas in Anspruch genommen hat, allerdings ist hier keine Mindestanzahl von Stunden vorgeschrieben. Soll heißen, wenn jemand sich beispielsweise mit einer SHG vorbereitet hat, kann er durchaus 4 bis 5 Stunden eine verkehrspsychologische Beratung durchlaufen, wo er sich eine Bescheinigung ausstellen lassen kann.

Zudem sollte man, bevor man sich für eine solche Maßnahme entscheidet, hier unsere entsprechenden Threads durchlesen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058214266

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058164222


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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