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> Kfz-Anhänger zulässiges Gesamtgewicht, Wie verhält es sich mit der Stützlast?
alder
Beitrag 29.07.2025, 19:03
Beitrag #1


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Ich bin in einem anderen Forum über die Frage gestolpert wie hoch das zulässige Gesamtgewicht eines Kfz-Anhänger mit folgender Konstellation ist:
F.1 Zulässiges Gesamtgewicht 1800 kg, F.2 1800 kg, Zulässige Stützlast 100 kg, allerdings keine Eintragung in Feld 13.
Ich bin der Meinung dass die 100 kg Stützlast das zulässige Gesamtgewicht nicht erhöhen. Nun gibt es jedoch im landwirtschaftlichen Anhängerbereich Tandemanhänger die das zul. GG um bis zu 4 Tonnen erhöhen wenn ein passender Schlepper mit entsprechender Tragfähigkeit und Kupplung vorhanden ist. Wo wird die Stützlast eingetragen bei der sich das zul. GG entsprechend erhöht?
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hk_do
Beitrag 29.07.2025, 19:37
Beitrag #2


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Dazu erklärt der Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des KBA:

Zitat
Die technisch zulässige Gesamtmasse die in Feld F.1 eingetragen wird beschreibt die technisch
zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand (inkl. Stützlast).


Zu den Besonderheiten der Fahrzeugklasse O (Anhänger für PKW und LKW) wird weiter erläutert:

Zitat
Es gibt zum einen die für die Klasseneinteilung (und damit für Feld J) relevante Massen (ohne Stützlast): „Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von denRädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.“ (s. VO (EU) 2018/858, Anhang I, 2.2.3)

Zum anderen aber auch die Definition der technisch zulässigen Gesamtmasse (mit Stützlast) die in Feld F.1 eingetragen wird: „Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ bezeichnet die Höchstmasse, die einem Fahrzeug aufgrund der Bauart und den bauartbedingten Leistungen zugeordnet wird. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand eines Anhängers oder eines Sattelanhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird.“ (s. VO (EU) 2021/535, Anhang XIII, 1.6)


Edit ergänzt: Bei der Übernahme von Daten aus alten Fahrzeugpapieren (vor Oktober 2005) kommt es erfahrungsgemäß bisweilen zu ungenauen und/oder unvollständigen Eintragungen.
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ulm
Beitrag 30.07.2025, 10:29
Beitrag #3


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Einfach die Begriffe sauber trennen, dann wird es klar.
- Gesamtmasse
- Achslast
- Stützlast
- Anhängelast

Achslast und Stützlast ergänzen sich.
Anhängelast und Stützlast ergänzen sich.
Gesamtmasse ist immer ein Ergebnis, da kommt nichts mehr dazu.
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hk_do
Beitrag 30.07.2025, 11:21
Beitrag #4


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Wobei die Anhängelast die Summe der Achslasten ist...


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ulm
Beitrag 30.07.2025, 21:37
Beitrag #5


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Auch richtig.
Aber zu irgendeinem "Gesamt..." kommt nie etwas dazu.
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