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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 439 Beigetreten: 04.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9123 ![]() |
F.1 Zulässiges Gesamtgewicht 1800 kg, F.2 1800 kg, Zulässige Stützlast 100 kg, allerdings keine Eintragung in Feld 13. Ich bin der Meinung dass die 100 kg Stützlast das zulässige Gesamtgewicht nicht erhöhen. Nun gibt es jedoch im landwirtschaftlichen Anhängerbereich Tandemanhänger die das zul. GG um bis zu 4 Tonnen erhöhen wenn ein passender Schlepper mit entsprechender Tragfähigkeit und Kupplung vorhanden ist. Wo wird die Stützlast eingetragen bei der sich das zul. GG entsprechend erhöht? |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7689 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Dazu erklärt der Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des KBA:
Zitat Die technisch zulässige Gesamtmasse die in Feld F.1 eingetragen wird beschreibt die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand (inkl. Stützlast). Zu den Besonderheiten der Fahrzeugklasse O (Anhänger für PKW und LKW) wird weiter erläutert: Zitat Es gibt zum einen die für die Klasseneinteilung (und damit für Feld J) relevante Massen (ohne Stützlast): „Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs maßgebliche Gesamtmasse der von denRädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.“ (s. VO (EU) 2018/858, Anhang I, 2.2.3) Zum anderen aber auch die Definition der technisch zulässigen Gesamtmasse (mit Stützlast) die in Feld F.1 eingetragen wird: „Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ bezeichnet die Höchstmasse, die einem Fahrzeug aufgrund der Bauart und den bauartbedingten Leistungen zugeordnet wird. Die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand eines Anhängers oder eines Sattelanhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird.“ (s. VO (EU) 2021/535, Anhang XIII, 1.6) Edit ergänzt: Bei der Übernahme von Daten aus alten Fahrzeugpapieren (vor Oktober 2005) kommt es erfahrungsgemäß bisweilen zu ungenauen und/oder unvollständigen Eintragungen. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14151 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Einfach die Begriffe sauber trennen, dann wird es klar.
- Gesamtmasse - Achslast - Stützlast - Anhängelast Achslast und Stützlast ergänzen sich. Anhängelast und Stützlast ergänzen sich. Gesamtmasse ist immer ein Ergebnis, da kommt nichts mehr dazu. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7689 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wobei die Anhängelast die Summe der Achslasten ist...
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14151 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Auch richtig.
Aber zu irgendeinem "Gesamt..." kommt nie etwas dazu. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.08.2025 - 09:02 |