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> Vorwegweiser und Verlauf der abknickenden Vorfahrt
Einbahnstraße
Beitrag 27.07.2025, 16:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

die Einmündung L 3020/L 3285 in Hessen wurde vor gut zwei Jahren zu einer abknickenden Vorfahrtstraße umgebaut. Einige Zeit später wurden auch neue Vorwegweiser montiert. Meines Erachtens passen die Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn und die Pfeile auf den Wegweisern jedoch nicht zum tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtstraße und zur entsprechenden Beschilderung der abknickenden Vorfahrt. Ich habe die Situation im Folgenden aus Richtung Dorlar kommend dargestellt. Die Pfeile auf den beiden anderen (nicht dargestellten) Wegweisern stellen ebenfalls einen gestreckten Verlauf der Vorfahrtstraße dar, wobei aus Richtung Garbenheim kommend ein Tabellenwegweiser in teilaufgelöster Bauweise in Funktion eines Vorwegweisers mit gebogenen Pfeilen nach links und rechts weisend zur Anwendung kam.

Angehängte Datei  Hb820v5.png ( 22.14KB ) Anzahl der Downloads: 6


Müßten die Vorwegweiser die Situation nicht eher wie folgt darstellen (Beispiel aus Dorlar kommend)?



Schließlich heißt es in Nummer IV 2 VwW-StVO zu den Zeichen 306 und 307: „Der Verlauf der abknickenden Vorfahrt muss deutlich erkennbar sein (Markierungen, Vorwegweiser).“ Gerade für Ortsunkundige halte ich die Darstellung auf den Vorwegweisern für verwirrend.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.07.2025, 14:54
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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F117
Beitrag 27.07.2025, 17:32
Beitrag #2


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Du meinst, ein Ortsunkundiger bügelt volles Rohr in die abknickende Vorfahrt, weil der Vorwegweiser die Fahrtrichtung als geradeaus darstellt? Interessante Logik.


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durban
Beitrag 27.07.2025, 20:36
Beitrag #3


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Na ja, schöner ist es schon, wenn sich der Vorwegweiser an den Verlauf der Straße in der Kreuzung annähert.


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MisterOJ
Beitrag 27.07.2025, 22:03
Beitrag #4


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Aber genau das ist in der RWB (Wegweisungsvorschrift) ausdrücklich nicht gewollt!


OJ wavey.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.07.2025, 14:54
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Einbahnstraße
Beitrag 28.07.2025, 20:13
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (F117 @ 27.07.2025, 18:32) *
Du meinst, ein Ortsunkundiger bügelt volles Rohr in die abknickende Vorfahrt, weil der Vorwegweiser die Fahrtrichtung als geradeaus darstellt?

Es soll sogar Kreisverkehrsplätze geben, die trotz entsprechender Vorwegweisung und Beschilderung nicht ausreichend als solche erkannt werden. Prominentes Beispiel ist dieser Kreisverkehr in Bad Salzungen.

Zitat (MisterOJ @ 27.07.2025, 23:03) *
Aber genau das ist in der RWB (Wegweisungsvorschrift) ausdrücklich nicht gewollt!

Na ja, ausnahmsweise ja schon:

„Der tatsächliche Verlauf der Straße darf nur im Ausnahmefall schmatisch durch eine andere Gestaltung des Pfeilschaftes dargestellt werden, wenn die Möglichkeiten der Darstellung mit den bisherigen Regeln der Richtlinie erschöpft sind und wenn dadurch die Übersichtlichkeit für Ortsfremde verbessert werden kann (z. B. Wegweisung bei Einmündungen in Kurven).“ (Nummer 6.8 Absatz 2 RWB)

Und irgendwas wird man sich bei der Formulierung der VwV-StVO zu den Zeichen 306 und 307 ja gedacht haben.

Von mir aus könnte man auch die Zusatzzeichen zu den Zeichen 205 und 306 demontieren, aber so, wie es derzeit beschildert und markiert ist, ergibt es für mich einfach keinen Sinn. Wenn ich aus Richtung Dutenhofen komme und nach Dorlar will, fahre ich laut Vorwegweisung und Markierung geradeaus, muß aber rechts blinken und ändere tatsächlich meine Fahrtrichtung um 90° nach rechts. Will ich hingegen nach Garbenheim, biege ich laut Vorwegweiser und Markierung nach links ab, obwohl mir das Zusatzzeichen zu Zeichen 306 sagt, daß ich geradeaus fahre und deshalb eigentlich nicht links blinken muß. think.gif
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