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> Nach Wechsel der Felgen wurde die TSN geändert 🙈
tom62
Beitrag 24.07.2025, 23:26
Beitrag #1


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Hallo,

Für mein Auto habe ich mir neue Felgen gekauft.
Der Dipl-Ing., der für Einzeleintragungen zuständig ist, hat alles genehmigt.

Leider hat er, vermutlich aus Versehen, die TSN geändert in das gleiche Fahrzeugmodell, allerdings leistungsschwächer.

Die Mitarbeiterin des Zulassungsamtes hat das sofort entdeckt und versucht, in die Zulassungsbescheinigung einzutragen.

Vermutlich hat sich die app, mit der sie arbeitet, geweigert, denn 2.2. (TSN Code zu D.2) muss mit D.2 übereinstimmen.

Also hat sie einfach unter 2.2 einen Platzhalter (00000000-) eingegeben und die neue TSN unter 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) eingetragen.

Daraufhin hat sich die app geweigert, weil die app anhand der TSN keine EG-Typgenehmigung erkannt hat und unter 17 ein "E" anstatt ein "A" eingetragen hat.



D. h. mein Auto ist jetzt, nach dem Wechsel der Felgen ein Fahrzeug mit Einzelgutachten ohne ABE. rolleyes.gif Ich weiß aber, dass es standard-Modell ist, wie es das so hunderttausendfach im Straßenverkehr gibt. Die neuen Felgen haben eine ABE.

Nun meine Frage:
- Ergeben sich irgendwelche Vorteile für mich (z. B. Versicherung, Steuer)?
- Ergeben sich irgendwelche Nachteile für mich (z. B. AU Prüfung)?

Sollte ich etwas unternehmen, oder alles so lassen?

Danke, Viele Grüße


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hk_do
Beitrag 25.07.2025, 07:04
Beitrag #2


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genullte Schlüsselnummern machen potentiell immer Probleme...

Ich würde das auf jeden Fall mit dem Sachverständigen klären und in der ZB korrigieren lassen.

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F117
Beitrag 25.07.2025, 13:07
Beitrag #3


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Ein Grund fällt mir ein: Du hast Felgen mit ABE über eine Einzelabnahme eintragen lassen - hat der aaS/USB noch Streichungen in seinem Gutachten stehen? Hat er Dir die bisherigen Reifengrößen rausgestrichen? Das würde u.U. erklären, dass er die Schlüsselnummern angefasst hat.


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hk_do
Beitrag 25.07.2025, 15:05
Beitrag #4


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aber dann würde sie direkt genullt, und nicht geändert.

Ich vermute ganz stark einen Tippfehler...

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tom62
Beitrag 25.07.2025, 15:06
Beitrag #5


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Zitat (F117 @ 25.07.2025, 14:07) *
Ein Grund fällt mir ein: Du hast Felgen mit ABE über eine Einzelabnahme eintragen lassen -
Das könnte sein.

Zitat (F117 @ 25.07.2025, 14:07) *
hat der aaS/USB noch Streichungen in seinem Gutachten stehen?
Nein.


Zitat (F117 @ 25.07.2025, 14:07) *
Hat er Dir die bisherigen Reifengrößen rausgestrichen?
Nein. Wieso auch, es sind die Reifen drauf in der selben Größe wie die Reifen ab Werk.

Zitat (F117 @ 25.07.2025, 14:07) *
Das würde u.U. erklären, dass er die Schlüsselnummern angefasst hat.
In der ZB steht ja "000000000". Das ist aber nicht das, was der Prüfer dort eingetragen hat! Der Prüfer hat die Schlüsselnummer eines anderen Fahrzeugs dort eingetragen. Eigentlich hätte die Zulassungsstelle die Schlüsselnummer übertragen müssen, hat sie aber eigenmächtig geändert, vermutlich weil das Computerprogramm eine Änderung nicht zuließ.

Nun, mir ist Fehler aufgefallen, weil ich etwas Ahnung habe.
Aber was ist mit den Fahrzeugbesitzern, denen das egal ist bzw. nicht aufgefallen wäre?

Zitat (hk_do @ 25.07.2025, 08:04) *
Ich würde das auf jeden Fall mit dem Sachverständigen klären und in der ZB korrigieren lassen.

Das werde ich machen.



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hk_do
Beitrag 25.07.2025, 15:14
Beitrag #6


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Falsche Schlüsselnummern dürfen nicht sein, weder im Feld 2.2 noch im Feld 22. So wie beschrieben sind die Fahrzeugpapiere also unvoschriftsmäßig und müssen geändert werden. Das sollte man im eigenen Interesse so schnell wie möglich angehen, damit die Beteiligten sich an den Vorgang noch erinnern können. Man wird den Mehraufwand ja nicht unbedingt selber bezahlen wollen...

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ulm
Beitrag 25.07.2025, 15:38
Beitrag #7


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...und schlussendlich muss eine geänderte TSN auch der Versicherung gemeldet werden, die dann eine neue Prämienberechnung vornimmt. crybaby.gif
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F117
Beitrag 25.07.2025, 17:10
Beitrag #8


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Zitat (hk_do @ 25.07.2025, 16:05) *
aber dann würde sie direkt genullt, und nicht geändert.

Ich weiß. Vermutlich geht es auch gar nicht um eine Einzelabnahme, sondern um ABE-Felgen mit Serienreifen, die per §19(3) den Weg in die Papiere finden sollen. Ich denke da an einen eher weniger erfahrenen Kollegen, der den Kunden auch nicht wirklich über die fehlende Pflicht zur sofortigen Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgeklärt hat (warum sonst läuft man zur Zulassungsstelle, wenn das nicht nötig ist?). Aber sei's drum - die Schlüsselnummern sind fclash - ich denke, der Kollege hat die ZB1 händisch erfasst (und nicht gescannt) und sich dabei vertan.

Sollte sich korrigieren lassen. Nimm dazu die ZB2 mit zum Prüfer, da stehen die ursprünglichen Schlüsselnummern noch drin.


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tom62
Beitrag 25.07.2025, 19:26
Beitrag #9


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In der neuen ZB2 steht die genullte TSN schon, aber ich habe die alte ZB2 noch. Ok, danke.


Das Auto hat eine normale ABE, die Felgen auch.
Der Grund des Gutachtens war, dass ein anderes Fahrwerk eingebaut ist.
In der Kombination müssen die Felgen eingetragen werden.
Zumal an der Hinterachse auch noch Spurplatten drin sind.


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tom62
Beitrag 25.07.2025, 19:51
Beitrag #10


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Zitat (F117 @ 25.07.2025, 18:10) *
der den Kunden auch nicht wirklich über die fehlende Pflicht zur sofortigen Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgeklärt hat
Der Fehler war, dass ich sofort zur Zulassungsstelle gerannt bin, ohne zuerst das Gutachten zu überprüfen.
Allerdings ist der Zulassungsstelle der selbe Fehler passiert.
Inzwischen habe ich die Zulassungsstelle per email informiert.
Der Chef dort ist sich keines Fehlers bewusst (eigenmächtige Änderungen der Felder 2.2 und 17) und schreibt, es sei alles so i. O.


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F117
Beitrag 25.07.2025, 21:35
Beitrag #11


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Die Korrektur muss der Prüferkollege anstoßen. Die Zulassungsstelle hat nichts fclsah gemacht.


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tom62
Beitrag 25.07.2025, 22:31
Beitrag #12


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So, ich hab jetzt eine Antwort von der Zulassungsstelle.

Momentan ist es ja so, dass die Behörde gegenüber dem Gutachten (unabhängig davon, ob der Prüfer einen Fehler gemacht hat oder nicht) gegenüber dem Gutachten in drei Punkten etwas anderes eingetragen hat: 2.2, (TSN genullt anstatt sie zu übernehmen), 17 (E statt A) und 22 (andere TSN eingetragen).

Dazu habe ich nun eine Antwort von Zulassungsstelle:

Die Änderungen mussten so vorgenommen werden, weil ein Gutachten nach § 21 StVZO (§19 (2) StVZO) vorlag. Um unter 17 keine Änderung vorzunehmen, hätte ein Gutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO vorgelegt werden müssen.

Ein Gutachten nach § 21 StVZO (§19 (2) StVZO) erfordere eine Ausnullung der TSN.


Nun zur Änderung der TSN laut Gutachten:
Die TSN besteht aus drei Buchstaben, danach eine Zahl.
Zwei Ziffern haben sich geändert.
Die Buchstaben sind gleich geblieben.
Der bot "Le Chat" (also das Internet) weiß auch nicht, worin der Unterschied besteht. Ich sollte den Hersteller fragen...


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hk_do
Beitrag 26.07.2025, 10:46
Beitrag #13


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Spar dir die Diskussion mit der Zulassungsstelle.

Geh zu dem Sachverständigen, der das Gutachten erstellt hat und sprech mit dem.

Eine andere TSN im Rahmen eines 21er Gutachtens kann es nie geben. Es gibt/gab Organisationen, bei bei jedem 19(2)/21er Gutachten die TSN genullt haben, aber das war hier ja offensichtlich nicht beabsichtigt...

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